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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. September 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 07.03.2013, Az. 10 U 97/12
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 analog BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin  hat entschieden, dass Google (Maps) grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Kommentare oder Erfahrungsberichte vor Einstellung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Werde allerdings seitens eines Verletzten auf eine Verfehlung hingewiesen (hier: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Äußerung über einen Schönheitschirurgen „Vorsicht!!!!!!!!!!! der Fuscher!!!! schlimmer kann man einen Menschen nicht verunstalten…“), müsse Google den beanstandeten Eintrag löschen. Geschehe dies nicht, gehe die Haftung auf Google über. Eine beantragte einstweilige Verfügung sei erlassen und Google mit den Kosten belastet worden. Das Kammergericht formulierte die Prüfungspflichten für Google wie folgt (Zitat):

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  • veröffentlicht am 16. Juli 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 145/12
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG; § 5 Abs. 1 TMG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber einer Handelsplattform, auf welcher gewerbliche Händler Angebote einstellen können, selbst für fehlende Impressumsangaben haftet, wenn er der durch die Bereitstellung einer Plattform für gewerbliche Angebote geschaffenen Gefahr von Verstößen gegen die Impressumspflicht nicht entgegenwirke. Dies könne z.B. in der Weise geschehen, dass für die Erstellung eines Angebots Felder zur Verfügung gestellt würden, die die genaue Bezeichnung der gesetzmäßigen Firmierung sowie die streitgegenständlichen Angaben zum Handelsregister im Einzelnen abfragten und im Falle des Freibleibens eine mit einer Belehrung über die Impressumspflicht versehene Aufforderung zur Überprüfung erscheine. Auch denkbar wäre die Überprüfung jedes Angebots durch den Betreiber. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Juli 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Nürnberg, Beschluss vom 18.06.2013, Az. 2 U 515/13
    § 233 ZPO

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz per Fax verschicken lässt, seinen Sorgfaltspflichten auch dann noch nicht ausreichend nachkommt, wenn er eine „Checkliste für fristwahrende Schriftsätze“ führt und auf dieser zum Unterpunkt „vorab per Telefax?“ notiert „Überprüfung des Sendeberichts (Seiten vollständig, Anlagen vollständig?“. Erforderlich sei vielmehr die Überprüfung des Sendeberichts vor Fristablauf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.04.2008, Az. 6 U 34/07
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbeaussage für eine Taucheruhr „30 m wasserdicht“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn die besagten Uhren lediglich durch 30 m tief Eintauchen in einem See getestet wurden. Eine solche Prüfung treffe keine Aussage über die tatsächlichen Belastungen, denen die Uhr beim Tauchen durch die Bewegungen des Schwimmers ausgesetzt wäre. Beim Tauchen entstehe ein weitaus höherer Druck als beim bloßen Eintauchen ins Wasser ohne zusätzliche Belastung. Die Werbeaussage sei für den Verbraucher aber so zu verstehen, dass die Uhr hinsichtlich ihrer Wasserdichtheit technisch darauf ausgelegt sei, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 Metern benutzt zu werden, so dass eine Irreführung vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Februar 2013

    AG Lichtenberg, Urteil vom 24.10.2012, Az. 31 C 30/12
    § 357 BGB

    Das AG Lichtenberg hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer nach Widerruf des Kaufvertrags durch den Kunden keinen Wertersatz für erhebliche Gebrauchsspuren geltend machen kann, wenn diese Spuren im Rahmen der Prüfung des Kaufgegenstandes durch den Kunden entstanden sind. Dies gelte vorliegend auch für einen Katalysator, den der Kunde zunächst einbaute und dann feststellte, dass er nicht passte. Dieses Risiko einer Wertminderung sei vom Verkäufer zu tragen und dieser müsse in einem solchen Fall den vollen Kaufpreis erstatten.

  • veröffentlicht am 30. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Dresden, Urteil vom 03.07.2012, Az. 14 U 167/12
    § 8 Abs. 1, 3 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

    Das OLG Dresden hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass auf Internetportalen ein Gütesiegel mit der Aufschrift „Empfohlen – … .de – Ausgabe 2011“ nicht geführt werden darf, wenn der verleihende Verein dieses Siegel nur auf Grund von Selbstauskünften des ausgezeichneten Unternehmens vergibt, ohne eine Prüfung nach objektiven Kriterien durchzuführen. Gegenüber dem Verbraucher werde der Eindruck erweckt, das Siegel sei nach einer sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen worden. Durch diese Irreführung könne auch seine Kaufentscheidung beeinflusst werden, da er solchen vermeintlich objektiven Kriterien ein größeres Vertrauen entgegen bringe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 27.03.2012, Az. VI ZR 144/11
    § 823 Abs. 1 Ah, G BGB, § 1004 Abs. 1 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Informationsportals, der über RSS-Feeds Nachrichten anderer Medien zur Verfügung stellt, nicht zur Vorabprüfung der Beiträge auf Rechtsverletzungen verpflichtet ist. Er sei erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung verantwortlich. Werde der streitgegenständliche Beitrag nach Kenntniserlangung entfernt, träfen den Betreiber keine weiteren Unterlassungs- oder Schadensersatzpflichten. Er sei im vorliegenden Fall nicht als Täter/Teilnehmer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung verantwortlich, denn er habe sich die über den RSS-Feed veröffentlichte Berichterstattung nicht zu eigen gemacht und die Inhalte seien auch eindeutig als fremde Inhalte erkennbar gewesen. Auch eine Störerhaftung sei nicht gegeben, denn diese dürfe in der Form der Verbreiterhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, welche die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben. Eine Prüfpflicht entstehe deshalb erst mit Kenntniserlangung; diese könne sich dann allerdings auch darauf beziehen, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Die Frage der Störerhaftung hatte z.B. das LG Berlin 2 Jahre zuvor noch anders beurteilt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 9. Mai 2012

    LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.05.2012, Az. 11 O 2608/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Nürnberg-Fürth hat am gestrigen Tage im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass der Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals im Internet eine Bewertung löschen muss, wenn konkrete Beanstandungen eines betroffenen Arztes vorliegen. Im entschiedenen Fall war ein Zahnarzt von einem Nutzer nach einer Implantatbehandlung als „fachlich inkompetent“ und „vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen verfolgend“ dargestellt worden. Der Zahnarzt war daraufhin an den Betreiber des Portals herangetreten und hatte auf die Unwahrheit (keine Implantatbehandlung im angegebenen Zeitraum) hingewiesen, der Betreiber hatte daraufhin lediglich bei dem nur ihm bekannten Nutzer nachgefragt, ob die Bewertung der Wahrheit entspreche, was dieser bestätigte. Der Betreiber verweigerte aus diesem Grund die Löschung („Aussage gegen Aussage“). Nach Auffassung des Gerichts sei jedoch eine sorgfältigere Prüfung des Betreibers angezeigt gewesen, insbesondere hätte er einen Nachweis für das Stattfinden der Behandlung fordern können. Der Portalbetreiber hat bereits angekündigt, das Hauptsacheverfahren betreiben zu wollen. Weitere Entscheidungen zu Bewertungsportalen finden sie hier (KG Berlin), hier (LG Berlin) und hier (AG Wolgast).

  • veröffentlicht am 23. April 2012

    LG Hamburg, Urteil vom 20.04.2012, Az. 310 O 461/10 – nicht rechtskräftig
    § 97 UrhG

    Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann haftet, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. Zitat: „Erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft den Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren und im zumutbaren Rahmen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen. Eine Verpflichtung zur Kontrolle sämtlicher auf die Plattform bereits hochgeladener Videoclips besteht dagegen nicht.“ Im Ergebnis sah das Gericht YouTube selbst in der Pflicht, über inhalts- und schlagwortbezogene Filter weitere Rechtsverstöße, also nach Benachrichtigung durch den Rechteinhaber, zu verhindern, nicht aber, das eigene Gesamtrepertoire zu durchsuchen. Google hatte Rechteinhabern eine Filtersoftware zur Eigensuche angeboten. Dies sei, so die Kammer, nicht ausreichend. Was wir davon halten? Das Geschäftsmodell „YouTube“ ist nicht abgestraft worden. Die Betreiber sind zu vertretbaren Anstrengungen im Einzelfall (!) verurteilt worden. Ihre grundsätzlich zulässige Tätigkeit darf dabei nicht unverhältnismäßig erschwert werden; übermäßige Anstrengungen, insbesondere solche, die das Geschäftsmodell an sich unmöglich machen, müssen also nicht getroffen werden. Eine Allgemeinaussage kann diesem im Internet bereits gehypten Urteil also nicht entnommen werden. Man mag es daher mit Berthold Brecht halten: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ Zum weiteren Wortlaut der Pressemitteilung des LG Hamburg vom 20.04.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. April 2012

    BGH, Beschluss vom 09.02.2012, Az. I ZB 1/11
    § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Rechtsbeschwerde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs grundsätzlich zulässig ist, jedoch nicht zur allgemeinen Überprüfung der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung dienen kann. Das rechtliche Gehör sei allerdings erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergebe, dass das Gericht der Pflicht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht nachgekommen sei. Denn grundsätzlich sei davon auszugehen, dass dies geschehen sei. Dabei müsse nicht jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich erörtert werden. Vorliegend sei von einer Verletzung nicht auszugehen. Darauf, ob das Bundespatentgericht das Vorliegen eines Schutzhindernisses inhaltlich zu Recht bejaht habe, komme es nicht an. Zum Volltext der Entscheidung:

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