Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Betreiber eines RSS-Feeds haftet auf Schadensersatz, wenn Abonnenten seines Feeds darin enthaltene, persönlichkeitsrechtswidrige Fotos nutzenveröffentlicht am 17. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines RSS-Feeds auf Schadensersatz haftet, wenn Abonnenten seines Feeds darin enthaltene, persönlichkeitsrechtswidrige Fotos nutzen. Zitat: (mehr …)
- OLG Koblenz: Zur Anfechtung eines Vertrags, der unter der Drohung zustandekommt, anderenfalls würden im Internet veröffentlichte Bilder von einem Bordellbesuch nicht gelöschtveröffentlicht am 5. Februar 2014
OLG Koblenz, Urteil vom 15.01.2014, Az. 5 U 1243/13
§ 123 Abs. 1 BGB, § 124 BGB, § 142 Abs. 1 BGBDas OLG Koblenz hat entschieden, dass die Herbeiführung einer notariellen Zahlungszusage durch den Hinweis auf die ansonsten fortdauernde Publikation von Fotos, die einen Bordellbesuch belegen, eine widerrechtliche Drohung darstellt, weil die Veröffentlichung gegen das Gesetz verstößt. Die Publikation sei gemäß § 22 KunstUrhG verboten und damit ohne Weiteres zu unterlassen. Die Vorschrift gestatte die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen einer Person nur mit deren Erlaubnis, an der es im vorliegenden Fall gefehlt habe. Der zur Zahlung Verpflichtete konnte die notariell bekurkundete Zahlungszusage gemäß § 123 BGB anfechten. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Hamm: Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Berichterstattung mittels eines YouTube-Videosveröffentlicht am 4. Dezember 2013
OLG Hamm, (Hinweis-)Beschluss vom 07.08.2013, Az. 3 U 71/13
§ 1004 BGB, § 823 BGB, § 12 BGB, § 193 StGB, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhGDas OLG Hamm hat entschieden, dass das Hochladen eines Videos, welches zulässt, dass die an einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung verbundenen Personen identifiziert werden können, vom öffentlichen Informationsinteresse gedeckt sein kann. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liege im vorliegenden Fall nicht vor. Bei der Berichterstattung über eine Straftat sei die Sozialsphäre betroffen, da ein Verkehrsunfall mit zwei Toten nicht nur das eigene Privatleben betreffe. Zum einen sei der Unfall auf einer öffentlichen Straße erfolgt, zum anderen sei nicht nur die Lebensgestaltung des Klägers, sondern auch die der Opfer und Angehörigen betroffen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Darf ein bekannter Medienrechtsanwalt in Begleitung seiner Mandantin in einem Fernsehbericht abgebildet werden?veröffentlicht am 30. Januar 2013
LG Köln, Urteil vom 19.09.2012, Az. 28 O 223/12
§ 1004 BGB, § 823 BGB; § 22 KUG, § 23 Abs. 1, Abs. 2 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass ein bekannter Medienrechtsanwalt in einem Filmbericht nicht ohne Weiteres in Begleitung seiner Mandantin abgebildet werden darf. Ein Fernsehsender hatte bei seiner Berichterstattung über einen Rechtsstreit den Anwalt in einem Bericht in Begleitung seiner Mandantin gezeigt. Die Kammer entschied, dass der Rechtsanwalt in die Bildnisveröffentlichung zu seiner Person nicht eingewilligt habe. Auch liege kein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vor, für die eine Einwilligung nicht erforderlich sei. Im Übrigen verletze die Veröffentlichung ein berechtigtes Interesse des Anwalts i.S.v. § 23 Abs. 2 KUG. Zwar könne die Berichterstattung über die Mandantin des Rechtsanwalts, die Ex-Frau eines bekannten Tennisspielers, als zeitgeschichtliches Ereignis gesehen werden, nicht aber über deren Rechtsanwalt, der rein zufällig auf dem Bildmaterial zu sehen sei. Er habe mit dem streitigen Sachverhalt überhaupt nichts zu tun. Über ihn werde in der Sendung nicht berichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- LAG Köln: Das Foto eines Arbeitnehmers auf der Unternehmenswebsite ohne individuellem Bezug zur Person des Arbeitnehmers ist nach dessen Ausscheiden nicht immer zu entfernenveröffentlicht am 14. März 2012
LAG Köln, Urteil vom 10.07.2009, Az. 7 Ta 126/09
§ 823 Abs. 2 BGB, § 12 a ArbGG, § 28 BDSG, § 22 KunstUrhGDas LAG Köln hat entschieden, dass das Bild eines Arbeitnehmers nach dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht immer von der Unternehmens-Website zu löschen ist. Vorliegend enthielt die Gestaltung der Unternehmens-Website keinen individuellen Bezug auf die Persönlichkeit der klagenden Arbeitnehmerin. Ihr Foto als telefonierende Angestellte diente nur zu Illustrations- bzw. Dekorationszwecken und wäre von seinem Aussagegehalt her durch das Foto jeder beliebigen anderen – auch unternehmensfremden – Person in gleicher Pose austauschbar gewesen. In einem solchen Fall könne, so das Gericht, der Arbeitgeber damit rechnen, dass der abgelichtete Arbeitnehmer auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus kein gesteigertes Interesse an einer sofortigen Entfernung des Fotos habe. Er müsse den Aufwand einer Neugestaltung seiner Homepage ohne das Foto des ausgeschiedenen Arbeitnehmers vielmehr nur dann auf sich nehmen, wenn der Arbeitnehmer sich an ihn wende und dies ausdrücklich von ihm verlange. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Memmingen: 400,00 EUR Schadensersatz für unerlaubte Nutzung eines fremden Bildes?veröffentlicht am 14. Juni 2011
LG Memmingen, Urteil vom 04.05.2011, AZ. 12 S 796/10
§§ 22; 23 KUG; § 97 UrhGDas LG Memmingen hat entschieden, dass für die unberechtigte Verwendung eines Bildes ein Schadensersatz von 400,00 EUR zu zahlen ist. Für die Arbeit der abmahnenden Rechtsanwälte sei eine 1,3-fache Geschäftsgebühr bei einem Streitwert von 5.000,00 EUR rechtmäßig. Was wir davon halten? (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Wenn Großeltern im Kampf gegen das Jugendamt wegen entzogenem Sorgerecht Bilder ihres Enkels ins Internet stellen / Zur öffentlichen Zugänglichmachung von Kinderbildernveröffentlicht am 10. April 2011
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2011, Az. 1 (7) Ss 371/10-AK 99/10
§§ 33 Abs.1; 22 KUGDas OLG Karlsruhe hat in einem bemerkenswerten Beschluss die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung von Kinderbildern im Internet aufgezeigt, wenn der für die Veröffentlichung der Bilder Berechtigte (hier: Jugendamt) seine Einwilligung verweigert. Zum Beschluss im Volltext: (mehr …)