Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Darf ein bekannter Medienrechtsanwalt in Begleitung seiner Mandantin in einem Fernsehbericht abgebildet werden?veröffentlicht am 30. Januar 2013
LG Köln, Urteil vom 19.09.2012, Az. 28 O 223/12
§ 1004 BGB, § 823 BGB; § 22 KUG, § 23 Abs. 1, Abs. 2 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass ein bekannter Medienrechtsanwalt in einem Filmbericht nicht ohne Weiteres in Begleitung seiner Mandantin abgebildet werden darf. Ein Fernsehsender hatte bei seiner Berichterstattung über einen Rechtsstreit den Anwalt in einem Bericht in Begleitung seiner Mandantin gezeigt. Die Kammer entschied, dass der Rechtsanwalt in die Bildnisveröffentlichung zu seiner Person nicht eingewilligt habe. Auch liege kein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vor, für die eine Einwilligung nicht erforderlich sei. Im Übrigen verletze die Veröffentlichung ein berechtigtes Interesse des Anwalts i.S.v. § 23 Abs. 2 KUG. Zwar könne die Berichterstattung über die Mandantin des Rechtsanwalts, die Ex-Frau eines bekannten Tennisspielers, als zeitgeschichtliches Ereignis gesehen werden, nicht aber über deren Rechtsanwalt, der rein zufällig auf dem Bildmaterial zu sehen sei. Er habe mit dem streitigen Sachverhalt überhaupt nichts zu tun. Über ihn werde in der Sendung nicht berichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Zur Reisekostenerstattung bei auswärtigen Terminen / Rechtsanwalt muss bei auswärtigen Angelegenheiten nicht zur Nachtzeit (21:00 Uhr und 6:00 Uhr) aufbrechenveröffentlicht am 21. Januar 2013
OLG Celle, Beschluss vom 16.01.2009, Az. 2 W 15/09
§ 91 ZPO § 104 ZPO, § 758 a Abs. 4 S. 2 ZP, § 91 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 JVEG, § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JVEG, § 5 Abs. 1 JVEGDas OLG Celle hat entschieden, dass es einer Partei (Rechtsanwalt) grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, die in einer Rechtssache notwendig werdende Reise zur Nachtzeit zu beginnen. Außerdem dürfe ein Rechtsanwalt bei einer 4-stündigen Anreise zu einem Gerichtstermin per Bahn die 1. Wagenklasse benutzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Rechtsanwalt muss auf dem Briefbogen Niederlassung nicht als „Zweigstelle“ ausweisenveröffentlicht am 12. November 2012
BGH, Urteil vom 16.05.2012, Az. I ZR 74/11
§ 5a Abs. 2 UWG, § 10 Abs. 1 BORADer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist, auf den Briefbögen seiner Kanzlei sämtliche Standorte seiner Niederlassungen zu nennen oder anzugeben, wo er seine Kanzlei im Sinne von § 27 Abs. 1 BRAO und wo er Zweigstellen unterhält. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Kanzleibezeichnung „… & Associates“ erst ab einer Gesamtzahl von drei Rechtsanwälten/innen zulässigveröffentlicht am 23. Oktober 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2012, Az. 6 U 146/10
§ 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Kanzleibezeichnung „… & Associates“ eine Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse der Kanzlei bewirke, da der durchschnittlich informierte und situationsadäquat aufmerksame Rechtssuchende durch den Zusatz „& Associates“ annehme, dass in der betreffenden Kanzlei neben der Inhaberin selbst noch mindestens zwei weitere Berufsträger tätig seien. Der Zusatz „& Associates“ sei zwar in englischer Sprache gehalten; der durchschnittliche Adressat sei dieser Sprache jedoch so weit mächtig, dass er die Endungsform als Pluralform des Substantivs erkenne und deshalb darauf schließe, dass neben der in der Kanzleibezeichnung genannten Inhaberin (die Rechtsanwältin war) mehrere Berufsträger dauerhaft tätig seien.
- BVerfG: Auch nicht für das Internet genutzte internetfähige PCs unterliegen der Rundfunkgebühr / GEZveröffentlicht am 9. Oktober 2012
BVerfG, Beschluss vom 22.08.2012, Az. 1 BvR 199/11
Art. 5 Abs. 1 S. GGDas BVerfG hat bestätigt, dass auch internetfähige PCs von Rundfunkgebühren erfasst sind. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der mit dem PC keine Rundfunksendungen empfing und auch nicht über herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte verfügte. Aus der Pressemitteilung Nr. 70/2012 des BVerfG vom 02.10.2012: (mehr …)
- LG München I: Bürger kann nicht gegen anderen Bürger wegen dessen Selbstbezeichnung gegenüber Dritten als „Rechtsanwalt“ vorgehen / Zum Begriff „Anpöbeln“ als sog. Meinungsäußerung mit Tatsachenkernveröffentlicht am 9. Oktober 2012
LG München I, End-Urteil vom 29.03.2012, Az. 25 O 11702/11
§ 823 Abs. 1 BGB, 823 Abs. 2 BGB, § 185 BGB; § 186 StGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG München I hat entschieden, dass ein Mieter nicht gegen einen anderen Wohnungseigentümer wegen dessen Auftreten gegenüber Dritten als Rechtsanwalt rechtlich vorgehen kann. Der Mieter hatte sich auf § 132a StGB berufen und insoweit ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB angenommen. Insgesamt, so die Kammer, sei die Einordnung von § 132 a StGB als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zweifelhaft. Das Delikt falle unter den Titel „Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“. Klare Zielsetzung der Vorschrift sei es, den Rechtsverkehr in seiner Gesamtheit vor Personen zu schützen, die durch unberechtigte Angabe einer geschützten Berufsbezeichnung wie Rechtsanwalt ein besonderes, auf diesem Berufsbild und der diesem zugrunde liegenden Ausbildung beruhendes Vertrauen für sich fälschlich in Anspruch nähmen. Damit komme ein Drittschutz allenfalls im Verhältnis zum konkreten Adressaten in Betracht, gegenüber dem der Falschbezeichnete auftrete und dieses Vertrauen in Anspruch nehme. Im Verhältnis zu Dritten, die ihrerseits nicht Adressat seien, scheide jedoch ein individueller Anspruch aus. Ziel der Vorschrift ist es nicht, jedem Einzelnen einen dem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch vergleichbaren Unterlassungsanspruch ohne konkreten Eingriff in eigene schützenswerte Rechtspositionen zuzubilligen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Werbung eines Rechtsanwalts für einen „Abmahnschutzbrief“ für 10 EUR/Monat ist unzulässigveröffentlicht am 8. Oktober 2012
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2012, Az. I-4 U 167/11 – nicht rechtskräftig
§ 4 Nr. 11 UWG, § 49b Abs. 1 S.1 BRAO, § 4 RVGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung eines Rechtsanwalts für einen so genannten Abmahnschutzbrief für 10,00 EUR pro Monat wettbewerbswidrig und daher zu unterlassen ist. Die zu dem Schutzbrief gehörige Behauptung, dass der Rechtsstreit bis zur ersten Instanz ohne Kosten für einen eigenen Rechtsanwalt bleibe, erwecke den Eindruck, dass potentielle Mandanten in Abmahnverfahren keine weiteren Kosten zu entrichten hätten. Dies verstoße gegen die die Bundesrechtsanwaltsordnung, nach welcher die gesetzlichen Gebühren für prozessuale Tätigkeiten nicht unterschritten werden dürften. Die angebotene Pauschale liege unter den gesetzlichen Gebühren für fast jeden möglichen Streitgegenstand, zumal keine Mindestvertragslaufzeit angegeben sei. Zudem sei auch für außergerichtliche Verfahren ein angemessenes Verhältnis zwischen Gebühr und Leistung erforderlich. Gegen die Entscheidung ist Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt worden (dort Az. I ZR 133/12). Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Keine Vertretung widerstreitender Interessen durch den Rechtsanwalt, wenn zwischen den Parteien über mögliche Ansprüche Einigkeit herrschtveröffentlicht am 2. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 23.04.2012, Az. AnwZ (Brfg) 35/11
§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BORADer BGH hat entschieden, dass kein Fall einer standeswidrigen Vertretung widerstreitender Interessen („Parteiverrat“) durch einen Rechtsanwalt vorliegt, wenn ein möglicher Interessengegensatz zwischen den vertretenen Parteien bereits im Vorhinein ausgeräumt ist. Vorliegend durfte der Rechtsanwalt sowohl einen Vater in Fragen des Zugewinnausgleichs und weiterer Scheidungsfragen beraten als auch dessen Sohn hinsichtlich dessen Unterhaltsansprüche gegen die Mutter. Grundsätzlich bestünden in dieser Konstellation Konflikte, da der Sohn auch Unterhaltsansprüche gegen den Vater habe. Vorliegend habe der Vater allerdings erklärt, dass er bis dahin allein für den Unterhalt seines Sohnes aufgekommen und bereit sei, dies unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits weiterhin zu tun. Unter diesen Umständen fehle es bei einer gebotenen konkret objektiven Betrachtung an einem Interessengegensatz. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Ravensburg: Rechtsanwalt darf Verbrauchern nicht „Beratungen in allen Angelegenheiten“ zu einem Pauschalpreis von 20,00 EUR inkl. MwSt. oder ähnlich niedrigen Pauschalsätzen anbietenveröffentlicht am 6. September 2012
LG Ravensburg, Urteil vom 28.07.2006, Az. 8 O 89/06 KfH 2
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 49 b Abs. 1 S.1 BRAO, § 4 Abs. 2 S.3 RVGDas LG Ravensburg hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht damit werben darf, in allen Angelegenheiten für Verbraucher zu einem Pauschalpreis von 20,00 EUR inkl. MwSt. o. ä. niedrigen Pauschalsätzen tätig zu werden. Für Insider: Allerdings ist es Rechtsanwälten erlaubt, etwas anders zu werben und im Leopardenmantel in der Kanzlei aufzutreten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Zum Wettbewerbsverstoß einer Kanzlei, die den Zusatz führt „Rechtsanwalt auch zugelassen beim Oberlandesgericht …“veröffentlicht am 23. August 2012
OLG Köln, Urteil vom 22.06.2012, Az. 6 U 4/12 – nicht rechtskräftig
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Hinweis eines Rechtsanwalts „Rechtsanwalt auch zugel. am OLG Frankfurt“ als irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit zu werten ist. Durch die Angabe werde es als etwas Besonderes herausgestellt, dass der Beklagte nicht nur bei anderen Land- (und Amts-) Gerichten, sondern auch bei dem OLG Frankfurt auftreten dürfe. Dies sei indes seit dem 01.06.2007, dem Tag des Inkrafttretens des „Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ (BGBl. I 2007, 258), eine Selbstverständlichkeit, weil seit diesem Tage jeder an irgendeinem Gericht in Deutschland zugelassene Anwalt vom ersten Tage seiner Zulassung an u. a. an allen Oberlandesgerichten, also auch dem Oberlandesgericht Frankfurt, postulationsfähig und damit zugelassen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)