IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 16.12.2008, Az. 312 O 436/08
    §§ 3; 7 Abs. 1, 2 Nr. 2 UWG, Art. 8 iVm. Anhang I Nr. 26 UGP-RL

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass auch bereits ein einmaliger Werbeanruf (hier: Vermittlung von Gewinnspiel) als unzumutbare Belästigung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG anzusehen ist. Die Beklagte hatte eingewandt, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG sei seit dem 12.07.2007 zwingend richtlinienkonform auszulegen, so dass Art. 8 iVm. Anhang I Nr. 26 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) Anwendung finde, der besage, dass als aggressive Geschäftspraktik anzusehen sei, wenn Kunden durch hartnäckiges und unerwünschtes Ansprechen über Telefon usw. geworben werden; dies schließe ein einmaliges unerwünschtes Ansprechen als aggressive Geschäftspraktik bereits aus, da es an der Hartnäckigkeit fehle.
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  • veröffentlicht am 22. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Europäische Union hat eine neue Richtlinie für eine vereinfachte Ausgabe von elektronischem bzw. virtuellem Geld verabschiedet, die den Einsatz elektronischer Bezahlverfahren erleichtern soll und am 01.11.2009 in Kraft tritt (JavaScript-Link: EU-Richtlinie; JavaScript-Link: heise). Die EU-Richtline wird unter dem Titel „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG“ geführt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 04.02.2009, Az. 4 U 213/08
    § 5 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 6 TMG, § 312c BGB, §§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass bei Onlineangeboten in jedem Fall die Handelsregister- sowie die Umsatzsteueridentitäts- oder eine Wirtschaftsidentitätsnummer (UStG/AO) des Händlers angegeben werden muss. Es handele sich auch nicht nur um einen „Bagatallverstoß“ (wohl: unerheblichen Verstoß). Auch wurde der angesetzte Streitwert von 15.000,00 EUR angesichts des Vorliegens zweier Verstöße (Handelsregister- und Umsatzsteueridentifika-tionsnummer) bestätigt. Eingehend widmete sich der Senat den Auswirkungen der UGP-Richtlinie auf das deutsche Wettbewerbsrecht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Mai 2009

    Die deutschen Zöllner gehen ab dem 01.09.2009 zukünftig gegen den Import von Glühbirnen vor, wie die Wirtschaftswoche berichtet (JavaScript: Wirtschaftswoche).  Ab diesem Zeitpunkt ist laut der EU-Richtlinie 2005/32/EG der Handel mit Glühbirnen verboten (JavaScript-Hinweis: Eco-Design-Richtlinie). Der Handel mit klassischen Glühbirnen soll in verschiedenen Schritten in den Jahren 2009, 2010, 2012 und 2016 unterbunden werden. (JavaScript: Art. 3 EU-Umsetzungsverordnung). Am heutigen Montag sollen sich Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der Länder im Bundeswirtschaftsministerium treffen, um die Details der Offensive gegen Glühbirnen zu klären. Kassierte Glühbirnen würden als Sondermüll vernichtet oder an Interessenten außerhalb der EU versteigert. Was wir davon halten? Ja, nee, klar: Klimaschutz ist ein rein europäisches Thema! Dass der Staat durch die Versteigerungen im außereuropäischen Ausland höchstselbst an der Klimakatastrophe mitwerkeln will, finden wir ebenso konsequent wie wenig überraschend. Ganz abgesehen davon ist der Bezug der Wolframfadenbrenner aus dem Ausland für den Endverbraucher nicht strafbar.

  • veröffentlicht am 10. März 2009

    Wir berichteten, dass die EU-Kommission am 08.10.2008 einen Entwurf für eine neue Verbraucherrichtlinie vorgelegt hat (EU-RL Verbraucherverträge). Nun hat sich der Bundesrat in einer Pressemitteilung vom 06.03.2009 kritisch zu diesem Entwurf geäußert. Zwar sei eine Förderung des europäischen Binnenhandels durchaus begrüßenswert, jedoch befürchte der Bundesrat, dass Deutschland angesichts des Richtlinienvorschlags gezwungen wäre, das hier bereits bestehende hohe Verbraucherschutzniveau abzusenken. Darin sähe der Bundesrat eine eher misstrauenbildende Maßnahme, jedenfalls gegenüber dem deutschen Verbraucher. Darüber hinaus sei nach Ansicht des Bundesrates mit dem Richtlinienentwurf das Ziel der Vereinfachung des europäischen Verbraucherrechts verfehlt worden, da nur 4 der 8 zur Zeit bestehenden Richtlinien erfasst seien, und so weiterhin eine unübersichtliche Zahl von Einzelbestimmungen bestehen würde (Pressemitteilung Bundesrat).

  • veröffentlicht am 9. März 2009

    Die EU-Kommission hat verkündet, dass bereits 150 Mio. Verbraucher im Internet Einkäufe tätigen, jedoch nur 20 Prozent dieser Verbraucher auch im Ausland einkaufen (JavaScript-Link: (JavaScript-Link: EU-Kommission). Gestützt werden die Aussagen auf die neue Studie der Europäischen Gemeinschaft „Report on cross-border e-commerce in the EU February 2009“ (JavaScript-Link: EU-Studie). Die Zusammenfassung der Studie (Executive Summary) lässt erkennen, dass mehr EU-Verbraucher im Internet einkaufen würden (über 30 Prozent), wobei allerdings der Anteil der Einkäufe in ausländischen Onlineshops / Handelsplattformen nur auf 7 Prozent gestiegen sei. Besonders progressiv zeigten sich die Verbraucher in Skandinavien. Ein Drittel der EU-Bürger deuteten an, dass sie Waren und Dienstleistungen auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat online kaufen würden, weil das Angebot dort billiger und besser sei. Zu den Hindernissen des grenzüberschreitenden Onlineeinkaufs werden Sprache, demographische Einflüsse, individuelle Vorlieben, technische Spezifikationen/Standards, Zugang zum Internet oder die Effizienz der Zahlungssysteme genannt. Zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Interneteinkaufs ist am 08.10.2008 der Entwurf einer EU-Richtlinie über Verbraucherverträge vorgestellt (Referenz: IP/08/1474) worden, welche EU-weit Verbraucherrechte harmonisieren soll. In der Einleitung zu der Richtlinie heißt es: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Dezember 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNachdem der Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Ende November im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angenommen wurde und gestern, am 29.12.2008, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Bundesgesetzblatt), gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes am 30.12.2008 ein erheblich novelliertes Wettbewerbsrecht. Das Änderungsgesetz trägt der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (sog. UGP-Richtlinie) Rechnung und führt eine „schwarze Liste“ mit dreißig verbotenen Geschäftspraktiken ein (Klicken Sie bitte auf diesen Link: neues UWG).

  • veröffentlicht am 20. Oktober 2008

    BMJ: 1. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb; UGP-RL / EU-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken

    Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb veröffentlicht. Das „Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ dient u.a. der seit dem 12.06.2007 längst überfälligen Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.05.2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (sog. UGP-RL). Entsprechend weist das Änderungsgesetz dreißig Geschäftspraktiken auf, die per gesetzlicher Bestimmung unlauter sind. Beachtung dürfte finden, dass das Änderungsgesetz an sich keine Bagatellgrenze aufzeigt, also auch unerhebliche Beeinträchtigungen des Verbrauchers unlauter sind. Dies gilt insbesondere für die dreißig Geschäftspraktiken, die in Anhang zu § 3 Abs. 3 des Änderungsgesetzes aufgeführt sind (s. unten): (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2008

    EuGH, Urteil vom 09.10.2008, Az. C-304/07
    EU-Richtlinie 96/9/EG (Rechtlicher Schutz von Datenbanken)

    Der EuGH vertritt die Rechtsansicht, dass eine verbotene „Entnahme (von Datenbankelementen)“ gemäß Art. 7 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken bereits durch die Bildschirmabfrage einer Datenbank und eine im Einzelnen vorgenommene Abwägung der in der Datenbank enthaltenen Elemente erfolgen kann. Erforderlich sei lediglich, dass es sich dabei um die Übertragung eines in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentlichen Teils des Inhalts der geschützten Datenbank handele oder um die Übertragung unwesentlicher Teile handelt, die durch ihren wiederholten und systematischen Charakter möglicherweise dazu geführt hat, dass ein wesentlicher Teil des Inhalts der Datenbank reproduziert wird. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. September 2008

    Seit dem 01.09.2008 gilt nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/48/EG (Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums) eine deutliche Begrenzung der Rechtsanwaltskosten für Abmahnungen. Bei einfach gelagerten Fällen mit einer lediglich unerheblichen Rechtsverletzung sind die dem Abmahner zu erstattenden Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung auf 100,00 Euro limitiert. Onlinehändler profitieren von der Regelung allerdings nicht, da gemäß § 97 a UrhG die Beschränkung lediglich für Fälle „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“, mithin für die Abmahnung von Privatenpersonen gilt. Der in eBay-Auktionen häufig unwissentlich betriebene Bilderklau ist damit nicht privilegiert, ebensowenig wie die widerrechtliche Übernahme fremder Artikelbeschreibungen oder Website-Layouts. Begünstigt werden sollen u.a. rechtsunkundige Jugendliche und Heranwachsende, die wegen unerlaubten Filesharings kostenpflichtig abgemahnt werden. Der Gesetzeswortlaut des neu geschaffenen § 97 a UrhG lautet:

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