IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, Az. 6 U 54/09
    § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Darstellung einer bekannten Persönlichkeit in der Presse als „Luxus-Weibchen“, indem ein in anderem Zusammenhang aufgenommenes Bild mit einer negativen Berichterstattung verquickt wird, zwar eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt, welche aber für einen Anspruch auf Schmerzensgeld nicht schwerwiegend genug ist. Zum einen sei die Klägerin auf dem Foto mit großer Sonnenbrille nicht gut (wieder)erkennbar, und weiterhin sei sie grundsätzlich mit der Verwendung der Fotografie zu Illustrations- oder Werbezwecken einverstanden gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2011, Az. 12 O 438/10
    § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Model Schmerzensgeld zusteht, wenn von ihr Nacktfotos ohne Befugnis veröffentlicht werden. Zwar waren die Bilder mit Einwilligung für eine Modellaktion gefertigt worden, eine spätere Veröffentlichung in einer Werbebroschüre war hingegen nicht vorgesehen. Jeder, der das Personenbild eines anderen verbreiten wolle, sei jedoch von sich aus zur Prüfung gehalten, wie weit seine Veröffentlichungsbefugnis reiche. Dies hätte die Beklagte tun müssen bzw. sich eine Einwilligung zur erneuten Veröffentlichung erteilen lassen müssen. Der Klägerin wurden 5.000,00 EUR Entschädigung zugesprochen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Königs Wusterhausen, Urteil vom 11.04.2012, Az. 20 C 569/11
    § 823 BGB

    Das AG Königs Wusterhausen hat entschieden, dass einer Klage, gerichtet auf die Zahlung von Schmerzensgeld durch die schriftsätzlich vorgetragene Erklärung, der Antragsteller sei schlicht zu faul zu arbeiten, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis fehle. Die Äußerungen des Beklagten (in einem anderen Gerichtsverfahren erfolgt) dienten der Rechtsverteidigung und mithin der Wahrnehmung berechtigter Interessen. In gerichtlichen Verfahren sei der Ehrschutz eingeschränkt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 13.08.2012, Az. 33 O 434/11
    § 185 StGB, § 186 StGB, § 187 StBG, Art 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein bekannter deutscher Rapper wegen der Beleidigung einer „Big Brother“-Teilnehmerin u.a. mit den Worten „Die Nutte!“ und „Die Kacke!“ an diese ein Schmerzensgeld zu zahlen habe. Die nicht bestrittenen günstigen wirtschaftlichen Verhaltnisse des Beklagten, der stark beleidigende Charakter der Äußerungen mit seinen Auswirkungen auf die Psyche der Klägerin, die Dauer der allgemeinen Abrufbarkeit der Äußerungen im Internet und die zweifellos erforderliche Genugtuung der Klägerin erforderten eine Geldentschädigung von 8.000,00 EUR. Ein höherer Betrag erschien dem Gericht unangebracht: Bei der Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung sei zu berücksichtigen, dass Äußerungen von Rappern wie B… mit ihrer teilweise unsachlichen und überzogenen Tendenz vom verständigen Durchschnittsbürger nicht für bare Münze genommen würden. Weiter sei zu berücksichtigen gewesen, dass sich die Klägerin freiwillig in eine Situation begeben habe, die zwangsläufig die teilweise Preisgabe mindestens ihrer Privatsphäre bewirkt habe. Weiter sei zu berücksichtigen, dass es der Klägerin letztlich nur um den Erhalt einer möglichst hohen Zahlung ging: Dafür spreche die deutlich überzogene Forderung von 100.000,00 EUR bei gleichzeitiger Wiederholung der angegriffenen Äußerungen gegenüber der Presse. Die Klägerin habe gegenüber einem völlig neuen und großen Adressatenkreis (Leser des Berliner Kuriers und RTL-Konsumenten) die Äußerungen freiwillig überhaupt erst in Umlauf gebracht. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 21. August 2012

    LG Berlin, Urteil vom 26.07.2012, Az. 27 O 14/12
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog § 22 KUG, § 23 KUG, Art 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat der Produktionsfirma der TV-Serie „Frauentausch“ verboten, eine bereits ausgestrahlte Folge dieser Serie selbst oder durch Dritte erneut zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Laut der Pressemitteilung 55/12 des Landgerichts habe die Klägerin, die Mutter einer Familie, zwar vor Produktion der Sendung eine Einwilligungserklärung gegenüber der Produktionsfirma abgegeben. „Darin sei von einer ‚TV-Dokumentations-Serie‘ die Rede gewesen, die vorrangig einen Dokumentationscharakter haben solle. Tatsächlich seien die Aufnahmen dann so nachbearbeitet worden, dass die Klägerin gezielt lächerlich gemacht worden sei. Sie sei als überforderte und geistig verwirrte, bei ihren Kindern unbeliebte Mutter der praktisch veranlagten, sympathischen und ordentlichen Tauschmutter gegenüber gestellt worden. Mit derartigen nachträglichen Bearbeitungen zum ausschließlichen Zweck der Verspottung habe sie nicht rechnen müssen.“ Gleichwohl blieb der bloßgestellten Mutter ein Schmerzensgeld (gefordert waren 15.000,00 EUR) verwehrt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. August 2012

    OLG Dresden, Urteil vom 03.05.2012, Az. 4 U 1883/11
    § 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass derjenige, der sich auf Grund unwahrer Tatsachenbehauptungen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sieht, vom Behauptenden auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts in diesem Ermittlungsverfahren verlangen kann. Der Senat ließ sich auch zu der Frage aus, wie das Schmerzensgeld zu berechnen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Köln, Urteil, Az. 137 C 435/11
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das AG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Kandidaten der Fernseh-Show „Deutschland sucht den Superstar“ als „DSDS-Trottel“ auf einer Promi-Webseite zu unterlassen ist. Auch bei der doch ungewöhnlichen Laufbahn des Immer-Wiederkehrers Menderes Bagci sei diese Bezeichnung als unzulässiges „negatives Werturteil“ einzuordnen. Die als Schmerzensgeld geforderten 600,00 EUR mochte das Gericht dem Publikumsliebling allerdings dann doch nicht zusprechen. Dafür sei die Beeinträchtigung nicht schwer genug. Was wir davon halten? Das Urteil dürfte auch in Ansehung der zu beobachtenden Fortschritte des Klägers zu verstehen sein, der spätestens 2035 zum Sieger der Show gekürt werden dürfte. Bis dahin sind auch die Zulassungsstatuten menderesiert worden.

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2011

    LG Berlin, Urteil vom 15.11.2011, Az. 27 O 393/11
    § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass dem Wetter-Moderator Jörg Kachelmann ein Schmerzensgeld von 10.000,00 EUR zusteht, nachdem ihn der selbsternannte „King of Rap“ Savas Yurderi (alias Kool Savas) bei öffentlichen Auftritten u.a. als „Arschloch“, „verfickter Wetterfrosch“, „Idiot“ oder „Bastard“ bezeichnet hatte. SPON (hier) berichtet, dass Konzertbesucher Mitschnitte der Auftritte ins Internet gestellt hätten und Kachelmann auch auf der Homepage von „Kool Savas“ als „Arrrrrrrrschloch“ bezeichnet worden sei. Der Volltext der Entscheidung findet sich bei openjur.de (hier).

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2011

    AG Köln, Urteil vom 16.11.2011, Az. 123 C 260/11
    § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG

    Das AG Köln hat entschieden, dass einem Bürger, der in einer Fernsehsendung „Die 10 verrücktesten Deutschen“ als eben einer dieser 10 dargestellt und kommentiert wurde, ein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht. Der Kläger war zuvor bereits durch mehrere Berichte medienbekannt, da er als Privatmann in großer Anzahl Ordnungswidrigkeiten in seiner Stadt dokumentierte und an das Ordnungsamt weiterleitete, unter anderem (nach seinem Bekunden nicht ernst gemeint) einen „falsch parkenden“ Rettungshubschrauber. Die Darstellung in der genannten Sendung mit entsprechender veralbernder Kommentierung empfand der Kläger jedoch als verunglimpfend. Dem stimmte das Gericht im Grundsatz zu, setzte die geforderten 4.000,00 EUR Schmerzensgeld jedoch auf 400,00 EUR herab. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 08.06.2011, Az. 28 O 859/10
    § 22 KUG; §§ 812; 818; 823; 1004 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass es ein Ex-Callgirl nicht zu dulden hat, wenn ihre ehemalige Agentur weiter mit ihrem Bild wirbt und den Eindruck erweckt, dass sie weiter als Callgirl zur Verfügung stehe. Die Kammer setzte fiktive Lizenzgebühren für die unerlaubte Nutzung des Fotos zu Gunsten des Callgirls von 3.000,00 EUR sowie Abmahnkosten in Höhe von 1.085,04 EUR (Gegenstandswert 25.000,00 EUR) fest. Die Berufung gegen das Urteil hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 27.03.2012, Az. 15 U 161/11) zurückgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

I