IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Mainz, Urteil vom 24.9.2009, Az. 2050 Js 16878/07.408ECs
    §§ 106, 108 UrhG

    Das AG Mainz hat entschieden, dass eine Angeklagte, der illegales Filesharing vorgeworfen wurde, nicht nach §§ 106, 108 UrhG verurteilt werden kann, wenn nicht eindeutig geklärt werden kann, ob sie und nicht ein Dritter die fragliche Datei aus dem Internet heruntergeladen hat bzw. sie zum Download öffentlich angeboten („zugänglich gemacht“) hat. Die Angeklagte schützte insoweit der strafrechtliche Grundsatz in dubio pro reo („Im Zweifel für den Angeklagten“). Zuvor hatte die Angeklagte zugegeben, dass an dem fraglichen Tag der Tat drei weitere Personen, namentlich ihr Ehemann sowie die Söhne der Angeklagten, Zugang zum Internetanschluss gehabt hätten. Ferner sei sie am betreffenden Tag um die betreffende Uhrzeit nicht zu Hause, sondern auf ihrer Arbeitsstelle gewesen.

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2009

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2007, Az. 1 Ss 75/ 06
    §§ 2; 34 Abs. 1 S. 1; 52 Abs. 3 WaffG; § 4 GPSGV

    Das OLG Karlsruhe hat in einer älteren Pressemitteilung auf einen Beschluss hingewiesen, nach dem der Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie zwischen 0,08 Joule und 0,5 Joule an Minderjährige strafbar sein kann. Dies gälte jedenfalls für den Fall, dass solche Federdruckpistolen nicht entsprechend der europäischen Spielzeugrichtlinie mit einem CE-Kennzeichen versehen seien. Zum Volltext der Presseerklärung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2009

    KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2009, Az. (4) 1 Ss 181/09 (130/09)
    § 269 Abs. 1 StGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Anlegung eines eBay-Accounts unter falschem Namen gemäß § 269 Abs. 1 StGB strafbar sein kann und hat sich damit von der Entscheidung des OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2008, Az. 5 Ss 347/08, distanziert. Allerdings sei der anschließende Ankauf von Waren unter diesem Account regelmäßig nicht tatbestandsmäßig, weil es regelmäßig an einer Täuschung der Anbieter über die Identität des Bieters fehlt. Letztlich werde der Vertrag – von jedem eBay-Mitglied ganz bewusst – mit einem anonymisierten eBay-Mitglied eingegangen, so dass eine Täuschung über die wahre Identität von vornherein ausscheide. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2009

    OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2008, Az. 5 Ss 347/08
    § 269 StGB

    Das OLG Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Anmeldung und das anschließende Handeln auf einer Internethandelsplattform unter Angabe eines (falschen) Namens und einer (Schein-) Adresse strafbar sei. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte in der Zeit vom 23.03.2007 bis zum 30.07.2007 bzw. bereits zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt vor dem 23.03.2007 auf der Internet-Auktionsplattform „…“ mehrere Accounts unterhalten, unter denen er in der Folgezeit Waren feilbot, hatte nach Ersteigerung durch die jeweiligen Käufer und Bezahlung der Waren durch diese die Waren jedoch, wie von Anfang an beabsichtigt, nicht ausgeliefert, da er gar nicht im Besitz der Waren war und auch nicht beabsichtigt hatte, die Waren noch vor Auslieferung zu beschaffen. Zur Anlegung der Accounts bei der Auktionsplattform „..“ bediente sich der der Angeklagte falscher Personalien, d.h. so nicht existierender Namen und Anschriften, welche er sich ausdachte, da seine eigenen Personalien und damit auch seine eigene Handynummer bereits von der Internet-Auktionsplattform „…“ aufgrund von Unregelmäßigkeiten gesperrt worden war. (mehr …)

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