Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Befangenheit eines Strafrichters, der öffentlich ein T-Shirt mit dem Aufdruck trägt „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“veröffentlicht am 25. Februar 2016
BGH, Beschluss vom 12.01.2016, Az. 3 StR 482/15
§ 24 StPO, § 338 Nr. 3 StPODer BGH hat entschieden, dass der Vorsitzende Richter einer Strafkammer für befangen zu erklären ist, wenn er auf seinem privaten Facebook-Account ein Foto von sich in einem T-Shirt veröffentlicht, auf welchem „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ zu lesen ist und er im Kommentarbereich den Eintrag „Das ist mein ‚Wenn du raus kommst, bin ich in Rente‘-Blick“ veröffentlicht. Dieser Inhalt der öffentlich und somit auch für jeden Verfahrensbeteiligten zugänglichen Facebook-Seite dokumentiere eindeutig eine innere Haltung des Vorsitzenden, die bei verständiger Betrachtung besorgen lasse, dieser beurteile die von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren nicht objektiv, sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Zeitung hat Anspruch auf anonymisiertes Strafurteil gegen ehemaligen Landesinnenminister (hier: Vorteilsannahme und Abgeordnetenbestechung)veröffentlicht am 20. November 2015
BVerfG, Beschluss vom 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15
Art. 5 Abs. 1 S.2 GG, § 4 Abs. 1 und 2 ThürPrGDas BVerfG hat entschieden, dass eine Zeitung Anspruch hat auf Auskunft über die schriftlichen Urteilsgründe eines Strafurteils gegen einen ehemaligen Innenminister eines Bundeslandes, und zwar durch die Übersendung einer anonymisierten Kopie des Urteils. Eine Verweigerung, so der Senat, verstoße gegen Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Pasewalk: Ein Jäger, der auf der Straße ein totes Reh hinter sich herschleift, darf in der Zeitung nicht als „Rabauken-Jäger“ bezeichnet werden / Beleidigungveröffentlicht am 3. August 2015
AG Pasewalk, Urteil vom 20.05.2015, Az. 711 Js 10447/14
§ 185 StGB, § 194 StGBDas AG Pasewalk hat entschieden, dass ein Redakteur einen Jäger, welcher ein totes Reh hinter seinem Geländewagen auf einer öffentlichen Straße hinter sich herschleift, nicht als „Rabauken-Jäger“ bezeichnen darf. Hierin liege eine Beleidigung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zu den Voraussetzungen unter denen ein Notebook, auf dem sich strafrechtlich relevante Dateien befinden, eingezogen werden darfveröffentlicht am 8. September 2014
BGH, Beschluss vom 18.06.2014, Az. 4 StR 128/14
§ 74b Abs. 2 StGBDer BGH hat entschieden, dass ein Gericht, welches den für eine Straftat (hier: Anfertigung strafrechtlich verbotener Bilder) verwendeten Laptop beschlagnahmen lassen will, zuvor gemäß § 74b Abs. 2 StGB zu im Rahmen einer zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung zu untersuchen hat, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen ist, sofern der Zweck der Einziehung auch dadurch erreicht werden kann. Im vorliegenden Fall sei zu prüfen gewesen, ob auch eine Löschung der Dateien auf der Festplatte des Laptops technisch möglich gewesen sei, die im Einzelnen die Videoaufnahmen enthielten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Bochum: Betreiber von illegaler Streaming-Website wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zur Geldstrafe verurteiltveröffentlicht am 26. Mai 2014
AG Bochum, Urteil vom 15.04.2014, Az. 30 Ls 7/14
§ 106 Abs. 1 UrhG, § 108 UrhGDas AG Bochum hat einen ohne Erlaubnis handelnden Betreiber von sog. Streaming-Websites (hier: diedreifragezeichen.net und ddf.to) wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in zwei Fällen zur Zahlung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Dem Verfahren waren umfangreiche Ermittlungen zur Identität des Verantwortlichen vorausgegangen, der sich u.a. durch eine Scheinfirma in Kuala Lumpur (Malaysia) hatte decken lassen.
- BGH: Urteil des LG Frankfurt a.M. gegen Betreiber sog. „Abo-Fallen“ wegen versuchten Betruges wird bestätigtveröffentlicht am 6. März 2014
BGH, Urteil vom 05.03.2014, Az. 2 StR 616/12
§ 23 StGB, § 263 StGBDer BGH hat ein Urteil des LG Frankfurt a.M. gegen Betreiber sog. „Abo-Fallen“ wegen versuchten Betruges bestätigt. Zur Pressemitteilung Nr. 043/2014 vom 06.03.2014: (mehr …)
- LG Osnabrück: Die Veranlassung eines Ping-Anrufs, um den Angerufenen zum Rückruf auf einer verschleiert kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer zu motivieren, ist strafbarveröffentlicht am 19. Juni 2013
LG Osnabrück, Urteil vom 06.03.2013, Az. 10 KLs 38/09, Az. 140 Js 2/07, 10 KLs, Az. 140 Js 2/07 – 38/09
§ 25 Abs. 2 StGB, § 27 StGB, § 56 StGB, § 263 Abs. 1StGBDas LG Osnabrück hat entschieden, dass das computergesteuerte hunderttausendfache „Anpingen“ von Handys mit dem Ziel, den Handy-Inhaber zu einem Anruf auf einer (unerkannt) kostenpflichtigen Mehrwertnummer zu veranlassen, strafbar ist. Bei Rückruf hörte der Handybesitzer eine für ihn sinnlose Bandansage und zahlte für den Anruf ein im Hinblick auf normale Telefonate erhöhtes Entgelt, von dem ein Teilbetrag dem Mieter der Mehrwertdienstenummer – dem „anpingenden“ Täter – zugute kam. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Wer Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger überwacht, macht sich grundsätzlich strafbarveröffentlicht am 5. Juni 2013
BGH, Urteil vom 04.06.2013, Az. 1 StR 32/13
§ 44 BDSG, § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSGDer BGH hat entschieden, dass derjenige, der Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger überwacht, sich grundsätzlich strafbar macht. Zur Pressemitteilung Nr. 096/2013 vom 04.06.2013 des Bundesgerichtshofs: (mehr …)
- BGH: „Verbreiten“ vs. „Öffentliches Zugänglichmachen“ bei kinderpornographischen Fotos / Strafrechtveröffentlicht am 2. Januar 2013
BGH, Urteil vom 27.06.2001, Az. 1 StR 66/01
§ 176a Abs. 2 StGB, § 184 Abs. 3 StGB
Der BGH hat entschieden, dass ein „Verbreiten“ von kinderpornographischen Schriften im Internet im Sinne von § 184 Abs. 3 Nr. 1 StGB bereits dann in Betracht kommt, wenn die Datei auf dem PC eines anderen Internetnutzers angekommen ist, ungeachtet der weiteren Frage, ob der andere Nutzer die Datei geöffnet hat oder nicht. Dagegen soll ein „Zugänglichmachen“ von kinderpornographischen Schriften im Internet im Sinne von § 184 Abs. 3 Nr. 2 StGB vorliegen, wenn eine Datei zum Lesezugriff ins Internet gestellt und dem Internetnutzer so die Möglichkeit des Zugriffs auf die Datei eröffnet wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - AG Augsburg: Strafbefehl von über 4.500 EUR für illegales Filesharing von Pornofilmenveröffentlicht am 5. Dezember 2012
AG Augsburg, Beschluss vom 10.03.2011 – rechtskräftig seit dem 13.09.2011
§ 184 Abs. 1 Nr.2 StGB, § 106 Abs. 1 StGB, § 109 UrhG, § 52 StGB, § 53 StGBDas AG Augsburg hat mit dem nachstehend wiedergegebenen Strafbefehl auf das illegale Filesharing eines Internetnutzers von 24 Pornofilmen reagiert. Der filesharende Pornophile erklärte sich nach einem Geständnis (!) demnach bereit 4.500 EUR Strafe zu zahlen und seinen zum Filesharing verwendeten PC als Tatwerkzeug in die Aservatenkammer zu verabschieden. Was wir davon halten? Da wurden seitens des Filesharers gleich reihenweise Fehler begangen – und zwar nicht nur hinsichtlich der „Family Affairs“. Zum Volltext des Strafbefehls: (mehr …)