IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2010

    OLG Thüringen, Urteil vom 21.04.2010, Az. 2 U 88/10
    § 7 Abs. 3 UWG

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass eine ausdrückliche Einwilligung in den Empfang eines Newsletters nicht vorliegt, wenn das Auswahlfeld, mit dem der Kunde diese Einwilligung erteilen soll, schon vorab ausgewählt ist und der Kunde bei nicht vorhandenem Empfangswillen den gesetzten Haken selbst herausnehmen müsste. Die Klausel lautete: „Mit der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zum Zwecke des Newsletters bin ich einverstanden. Meine E-Mail-Adresse wird nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jederzeit und ohne Kosten widerrufen kann.“ Dies stelle eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar, durch die der Kunde benachteiligt werde, da sie als „opt-out“-Regelung der gesetzlichen Wertung in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG entgegenstehe, die ein ausdrückliches vorheriges Einverständnis verlange. Dies sei gerade nicht der Fall, wenn nicht eine nach außen erkennbare Betätigung des Willens im Sinne einer ausdrücklichen Einwilligungserklärung vorliege, sondern nur ein bedeutungsloses passives (dem Schweigen vergleichbares) Nichterklären. Demnach war die Versendung des Newsletters durch die Verfügungsbeklagte als unzumutbar belästigende Werbung zu werten.

  • veröffentlicht am 8. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Thüringen, Beschluss vom 01.12.2009, Az. 1 Ws 445/09
    §§ 126, 127, 151 MarkenG

    Das OLG Thüringen in Jena hat entschieden, dass eine geografische Herkunftsangabe an einem Produkt, die nicht mit der tatsächlichen Herkunft übereinstimmt, mit einem erklärenden Zusatz versehen werden muss. Die Betroffene war Inhaberin der Wort-/Bildmarke „Lausitzer Früchte“, unter der sie ihre Produkte vertrieb. Dabei stammten die Produkte zu einem Teil aus dem Ausland, z.B. Gewürzgurken aus der Türkei. Das Gericht sah darin eine mögliche Gefahr der Irreführung von Verbrauchern, da sich auf dem Etikett kein Hinweis fand, dass die Ware tatsächlich aus der Türkei stammt. Zwar verwende die Betroffene die Bezeichnung „Lausitzer Früchte“ nicht als Herkunftsangabe, sondern als Marke, was sie auch durch das Zeichen

    /* Style Definitions */
    table.MsoNormalTable
    {mso-style-name:“Normale Tabelle“;
    mso-tstyle-rowband-size:0;
    mso-tstyle-colband-size:0;
    mso-style-noshow:yes;
    mso-style-parent:““;
    mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
    mso-para-margin:0cm;
    mso-para-margin-bottom:.0001pt;
    mso-pagination:widow-orphan;
    font-size:10.0pt;
    font-family:“Times New Roman“;
    mso-ansi-language:#0400;
    mso-fareast-language:#0400;
    mso-bidi-language:#0400;}
    ® verdeutliche. Jedoch könne die angegriffene Bezeichnung bei einem nicht unwesentlichen Teil der Verkehrskreise eine unrichtige Vorstellung über die geographische Herkunft des Produkts hervorrufen, wobei auf die berechtigten Erwartungen eines verständigen Verbrauchers abzustellen sei. Dabei setze der Begriff der geografischen Herkunftsangabe nicht voraus, dass der Verkehr mit dem angegebenen oder suggerierten Herkunftsort regionale Besonderheiten verbinde, die für die Qualität der Ware oder die Art ihrer Produktion bedeutsam sein könnten. Zum Schutz vor Irreführung verlangte das Gericht, dass die Betroffene entlokalisierende Zusätze oder Ergänzungen (etwa die Angabe des Produktionsortes, hier: Türkei) in ihre Etiketten aufnimmt.

  • veröffentlicht am 10. März 2010

    OLG Jena, Urteil vom 17.02.2010, Az. 7 U 95/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass ein Schmerzensgeld wegen Ehrverletzung dann nicht zu zahlen ist, wenn sich die Ehrverletzung nicht gegen die persönliche, sondern „nur“ deren berufliche Sphäre richtet. Konkret ging es darum, dass der Beklagte über die Klägerin – eine Ärztin – behauptet hatte, dass diese „über keine nennenswerten Erfahrungen im Bereich der plastischen Mammachirurgie“ verfüge. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Jena, Beschluss vom 16.12.2009, Az. 2 W 504/09
    § 12 Abs. 4 UWG

    In dieser Entscheidung verneinte das OLG Jena einen pauschalen Streitwertabschlag im einstweiligen Verfügungsverfahren gegenüber der Hauptsache. Zwar könne ein solcher Abschlag vorgenommen werden, er sei aber um so geringer oder entfiele sogar ganz, wenn allein die Beantwortung von Rechtsfragen anstehe und davon ausgegangen werden könne, dass bereits das Verfügungsverfahren zur Streitbeilegung führe. Im entschiedenen Fall, in dem die o.g. Voraussetzungen vorlagen, erachtete das Gericht einen Abschlag vom Hauptsachestreitwert in Höhe von 1/5 als ausreichend. Insgesamt legte das Gericht bei den Streitwerterwägungen nicht nur die Umsatzstärke der Parteien zu Grunde, sondern auch die Nachahmungsgefahr, den Abschreckungsgedanken sowie die Bedeutung des Verbraucherschutzes vor Irreführung oder unsachlichem Einfluss.

  • veröffentlicht am 20. Januar 2010

    OLG Jena, Beschluss vom 16.12.2009, Az. 2 W 504/09 § 12 Abs. 4 UWG

    Das OLG Jena hat entschieden, dass eine Streitwertminderung wegen nach Art und Umfang einfach gelagerten Sachverhalts in Wettbewerbssachen dann nicht anzunehmen ist, wenn durch den Beklagten eine Drittunterwerfung behauptet wird. Zwar sei der abgemahnte Wettbewerbsverstoß selbst einfach gelagert gewesen, jedoch stelle die Prüfung der Drittunterwerfung und deren Auswirkung auf das Vorhandensein einer Wiederholungsgefahr in der konkreten Beurteilung nach Auffassung des Gerichts keine alltägliche Routinearbeit dar.

  • veröffentlicht am 7. September 2009

    OLG Jena, Urteil vom 08.04.2009, Az. 2 U 937/08
    §§ 3, 8 Abs. 1, 4 Nr. 3, Nr. 11 UWG, Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs.3 UWG, § 10 Thüringer Pressegesetz

    Das OLG Jena hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung durch nicht hinreichend kenntliche Trennung von redaktionellem und werbendem Eintrag nicht vorliegt, wenn die Gesamtumstände der jeweiligen Seite insgesamt auf eine Werbung schließen lassen. Im vorliegenden Fall war der vermeintlich redaktionelle Beitrag mit der reißerischen Überschrift „Sensationelle Neu-Eröffnung nach Umbau bei Möbel Schröter in Altenburg-Windischleuba!“ versehen und der optisch als klassische Werbung ins Auge tretende Anzeigenteil mit der Überschrift „Sensationelle Eröffnungsangebote in allen Abteilungen!“. Rechts oberhalb der Überschrift des vermeintlich redaktionellen Teils stand – auf Grund der geringen Schriftgröße schwer lesbar – der Hinweis „Anzeige“. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Jena, Beschluss vom 10.12.2003, Az. 2 W 658/03 § 97 UrhG

    Das OLG Jena hat im Ergebnis entschieden, dass die Kerngleichheit von urheberrechtlichen Verstößen in Bezug auf die unerlaubte Verwendung von Fotografien im Internet eng auszulegen sind. Hierzu führte der Senat aus, dass bei einem Verstoß eine Wiederholungsgefahr auch bezüglich abgewandelter, aber im Kern gleicher Handlungen anzunehmen sei (vgl. BGH GRUR 1998, 1039, 1050 – Fotovergrößerungen). Daher bestehe Wiederholungsgefahr in Hinblick auf eine unerlaubte Veröffentlichung und Verbreitung hinsichtlich aller acht vom Unterlassungsantrag umfassten Fotografien, die der Kläger von der Beklagten gefertigt habe und nicht nur hinsichtlich der drei Fotografien, die der Beklagte im Internet öffentlich zugänglich gemacht habe. Die Klägerin habe dem Beklagte im Zuge ihrer Bewerbung als Fotomodell nicht nur die letztlich zur Veröffentlichung ausgewählten Fotos übersandt. Zudem seien sämtliche Bilder Aktfotografien mit ähnlichem Inhalt und Charakter, so dass die Übernahme der Fotos Nr. 4, 7 und 8 auf die genannte Internetseite nur als Zufälligkeit habe gewertet werden müssen. (mehr …)

I