Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Nicht immer Verwechselungsgefahr zwischen Domain und markenrechtlich geschütztem Zeitschriftentitel / Kinderstubeveröffentlicht am 24. Juni 2015
OLG Köln, Urteil vom 24.10.2014, Az. 6 U 211/13
§ 15 Abs. 2 u. 4 MarkenG, § 14 Abs. 2 und 4 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr besteht, wenn die Domain eines Internetauftritts dem Titel einer Druckzeitschrift verwechslungsfähig ähnlich ist, solange die Zeitschrift nicht besonders bekannt ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die Bezeichnung eines Rechtsbeistands als „Fachbeistand“ ohne entsprechende Befugnis durch die Rechtsanwaltskammer ist unzulässigveröffentlicht am 22. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.04.2015, Az. 6 U 86/14
§ 5 UWG; § 43c BRAO, § 209 Abs 1 BRAODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass sich ein bei der Rechtsanwaltskammer zugelassener Rechtsbeistand nicht als „Fachbeistand“ für bestimmte Rechtsgebiete bezeichnen darf, wenn ihm diese Befugnis von der Kammer nicht erteilt wurde. Auch wenn die Voraussetzungen für eine solche Bezeichnung fachlich erfüllt seien, sei die tatsächliche Verleihung des Titels erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Auch für den rein beschreibenden Titel eines Computerspiels besteht Werktitelschutzveröffentlicht am 12. Mai 2015
OLG Köln, Urteil vom 28.11.2014, Az. 6 U 54/14
§ 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass auch ein schwach kennzeichnungskräftiger und rein beschreibender Titel eines Computerspiels (hier: „Farming Simulator 2013“) dem Werktitelschutz unterliegt. Die Klägerin konnte daher der Beklagten den Vertrieb eines Spiels unter dem Titel „Farm Simulator 2013“ untersagen. Es komme nicht darauf an, dass der Titel wegen mangelnder Unterscheidungskraft als Wortmarke wohl nicht schutzfähig sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Der Fachanwaltstitel kann bei Rückgabe/Widerruf der Anwaltszulassung durch Fortbildungsstunden „konserviert“ werdenveröffentlicht am 2. April 2015
BGH, Beschluss vom 24.02.2015, Az. AnwZ (Brfg) 32/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 15 FAO, § 43c Abs. 2 BRAODer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der seine Zulassung zurück gibt oder seine Zulassung durch Widerruf der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliert, den zuvor erworbenen Fachanwaltstitel behält und bei erneuter Zulassung auch führen darf, wenn er in der Zeit zwischen Ende und Neubeginn der Zulassung die notwendige Fachanwalts-Fortbildung durchgeführt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zwangsvollstreckung von kerngleichen Verstößen im Ordnungsmittelverfahren / Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 30. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.01.2015, Az. 6 W 3/15
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Wettbewerbsverstoß einer gänzlich fehlenden Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht als „kerngleich“ mit der fehlerhaften Platzierung der Telefonnummer gleich gesetzt werden kann. Der Unterlassungstitel, so der Senat, sei im Wege der Auslegung unter Orientierung an der konkreten Verletzungshandlung, die zum Erlass des Titels geführt hat, auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt zu begrenzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Wuppertal: Die Bezeichnung als „Diplom-Golflehrer“ ist unzulässigveröffentlicht am 6. März 2015
LG Wuppertal, Urteil vom 12.12.2014, Az. 15 O 7/14
§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas LG Wuppertal hat entschieden, dass die Werbung eines Golflehrer, der sich als „Diplom Golflehrer“ bezeichnet, irreführend und daher unzulässig ist, wenn ein entsprechender akademischer Grad nicht erlangt wurde. Unter einem Diplom verstehe der Verkehr den Beleg für eine abgeschlossene Hochschulausbildung, die im streitigen Fall nicht vorliege. Dass mehrere Qualifikationen erworben und hierüber auch entsprechende Urkunden ausgestellt worden seien, genüge nicht zur Verwendung des Begriffes „Diplom“. Zum Volltext der Entscheidung:
- BVerfG: Der Fachanwaltstitel erlischt nicht mit Ende der Anwaltszulassung, wenn jährliche Fortbildungen erfolgen / Berufsausübungsfreiheitveröffentlicht am 24. November 2014
BVerfG, Beschluss vom 22.10.2014, Az. 1 BvR 1815/12
§ 43c Abs. 1 S.1 BRAO, § 3 FAO, Art. 12 GGDas BVerfG hat entschieden, dass der Fachanwaltstitel nicht mit dem Ausscheiden aus dem Anwaltsberuf unwiderbringlich erlischt, sondern vielmehr nach erneuter Zulassung fortgesetzt werden darf, wenn der betreffende Rechtsanwalt seiner jährlichen Fortbildungsverpflichtung nachgekommen ist. Ein zuwiderlaufendes Verbot verletze das Recht des Rechtsanwalts auf Berufsausübungsfreiheit. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahrveröffentlicht am 28. Oktober 2014
LG Köln, Urteil vom 23.09.2014, Az. 33 O 29/14
§ 8 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Unterwerfungserklärung per notarieller Urkunde bezüglich der Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens, in welcher der Schuldner sich gleichzeitig der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr genügt. Es komme nicht darauf an, dass die tatsächliche Vollstreckung zunächst noch von der gerichtlichen Androhung von Ordnungsmitteln abhänge. An der Ernsthaftigkeit der Erklärung bestehe kein Zweifel, da der Schuldner jederzeit mit der Erwirkung eines Androhungsbeschlusses durch den Gläubiger rechnen müsse. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Wenn das Führen ausländischer Titel wettbewerbswidrig istveröffentlicht am 18. September 2014
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.03.2014, Az. 12 U 193/13
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt die Titel „Prof.“ und „Dr. h.c.“, die ihm von einer türkischen Universität verliehen wurden, nicht führen darf, ohne dabei die verleihende Stelle anzugeben. Anderenfalls liege gegenüber anderen Rechtsanwälten ein Wettbewerbsverstoß vor, da die Angabe der Titel ohne Erläuterung über die wissenschaftliche Qualifikation in die Irre führe. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Nürnberg-Fürth: Wer ein Buch mit dem Titel „You & Me“ vertreibt, verstößt nicht gegen die Rechte an der Marke „You & Me“ (für Druckereierzeugnisse)veröffentlicht am 3. September 2014
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.08.2014, Az. 3 O 1565/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass derjenige, der ein Buch mit dem Titel „You & Me“ vertreibt, nicht die für Druckereierzeugnisse geschützte Marke „You & Me“ verletzt, da der Buchtitel nicht markenmäßig benutzt werde. Dem Verfahren wurde ein für markenrechtliche Angelegenheiten eher geringer Streitwert von 37.500,00 EUR zu Grunde gelegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)