Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Einem Access-Provider ist die Zugangssperre zu urheberrechtswidrigen Inhalten im Ausland nicht zumutbarveröffentlicht am 29. August 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 22.12.2010, Az. 5 U 36/09
§ 1004 Abs. 1 BGB, Art. 8 Abs. 3 EGRL 29/2001, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass einem Access Provider nicht zugemutet werden kann, den öffentlichen Zugang zu urheberrechtswidrigen Inhalten mittels bestimmter Filtertechniken (hier: DNS-Sperre) zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die Bemessung der Höhe einer Vertragsstrafeveröffentlicht am 5. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.12.2013, Az. 11 W 27/13
§ 91a ZPO; § 97 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe wegen einer Urheberrechtsverletzung (hier: unberechtigte Fotonutzung) geeignet sein muss, den Verletzer von weiteren Verletzungshandlungen abzuschrecken. Eine Vertragsstrafe von weniger als 2.500,00 EUR sei nur in Ausnahmefällen ausreichend, denn es müsse eine gewisse Sicherheit gewährleistet werden, dass weitere Verstöße unterbleiben. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Die unzutreffende Behauptung, Urheberrechte lizensieren zu dürfen, ist noch keine Urheberrechtsverletzungveröffentlicht am 10. Juli 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.11.2013, Az. 11 U 92/12
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB; § 97 UrhG; § 4 Nr. 1 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 9 UWG, § 10 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die bloße Behauptung, zur Lizensierung von Urheberrechten berechtigt zu sein, noch keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch handele es sich nicht um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Bildschirm- und Cachekopien einer Internetseite verletzen keine Urheberrechteveröffentlicht am 13. Juni 2014
EuGH, Urteil vom 05.06.2014, Az. C-360/13
Art. 5 Abs. 1 und 5 Richtlinie 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass Bildschirm- und Cachekopien von Internetseiten, die beim Browsen im Internet allein durch Aufrufen der Seiten entstehen, keine Urheberrechte an den dort hinterlegten Inhalten verletzen. Es handele sich um vorübergehende, flüchtige oder begleitende Kopien, die ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens (Browsing) seien. Die Erstellung der Bildschirm- und der Cachekopien beeinträchtige auch nicht die normale Verwertung der Werke. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Unterlassungsanordnung bezüglich bestimmter Fotografien bezieht sich nicht auf andere Lichtbilder des gleichen Urhebersveröffentlicht am 11. Juni 2014
BGH, Beschluss vom 03.04.2014, Az. I ZB 42/11
§ 890 Abs. 1 ZPO
Der BGH hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die es untersagt bestimmte Lichtbilder eines Fotografen zu verbreiten, nicht Grundlage eines Ordnungsmittelantrags hinsichtlich anderer Lichtbilder desselben Fotografen sein kann. Zwar seien auch kerngleiche Verstöße in die Unterlassungsanordnung inbegriffen, dies sei jedoch nicht auf Gegenstände auszuweiten, die nicht Teil des Erkenntnisverfahrens gewesen seien. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Zur konkludenten Einräumung von Nutzungsrechten für ein fertig gestelltes und bezahltes Computerprogrammveröffentlicht am 26. Mai 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.10.2013, Az. 11 U 47/13
§ 69a UrhG, § 69c UrhG, § 69d UrhG, § 97 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei einem Computerprogramm oder – wie hier – entwickelten Modulen eines Computerprogramms von einer nicht ausdrücklichen Einräumung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber auszugehen ist, wenn das Programm nach Fertigstellung freigeschaltet wird und der Auftraggeber vollständige Bezahlung geleistet hat. Ein schriftlicher Vertrag sei hierfür nicht erforderlich. Dies ergebe sich aus den Gesamtumständen, insbesondere dem zweifelsfrei feststellbaren Vertragszweck und der vorangegangenen Vertragspraxis sowie der Branchenübung. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Bei Filesharing-Fällen ist der „fliegende Gerichtsstand“ auch bei Beantragung einer einstweiligen Verfügung ausgeschlossenveröffentlicht am 22. Mai 2014
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.11.2013, Az. 5 W 121/13
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 104a Abs. 1 UrhG, § 105 UrhG; § 32 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass auch bei einer Beantragung einer einstweiligen Verfügung wegen illegalen Filesharings auf Grund von § 104a Abs. 1 UrhG nicht mehr der „fliegende Gerichtsstand“ gilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Urheberrecht besteht auch an Niederschriften von Eingebungen aus dem Jenseits / Das Urheberrecht der Beklopptenveröffentlicht am 15. Mai 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.05.2014, Az. 11 U 62/13
§ 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch derjenige, der spirituelle Texte verfasst, die auf übersinnliche Inspirationen zurückgehen sollen, ein Urheberrecht an den entsprechenden Niederschriften erhält. Im vorliegenden Fall hatte eine Autorin ein Buch verfasst, dessen Text ihr in aktiven Wachträumen von Jesus von Nazareth eingegeben und von ihr aufgezeichnet worden sei. Was wir davon halten? Jesus! Zur Pressemitteilung vom 14.05.2014: (mehr …)
- KG Berlin: Bundesrepublik Deutschland hat kein Urheberrecht an internen Studien des Bundesinnenministeriums zur Europawahlveröffentlicht am 15. Mai 2014
KG Berlin, Beschluss vom 12.03.2014, Az. 24 W 21/14
§ 2 Abs. 1 Nr.1 und Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und 19a UrhGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland an einer Stellungnahme des Innenministeriums zum Thema „Prozenthürde bei der Europawahl“ keine Urheberrechte geltend machen kann. Vorliegend handele es sich in weiten Teilen um Zitate eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, denen ohnehin kein Urheberrechtsschutz zu Gute komme. Die weiter dargestellten Gedanken und Argumente seien als solche nicht urheberrechtsschutzfähig, und die Formulierung weise keine ausgeprägt individuellen Züge auf, so dass ein Urheberrechtschutz für das Dokument im Ganzen zu verneinen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Auslegung von AGB im Urheberrechtsbereich bei Pauschalvergütungsklauselnveröffentlicht am 5. Mai 2014
BGH, Urteil vom 17.10.2013, Az. I ZR 41/12
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 11 S.2 UrhG, § 31 Abs. 5 UrhG, § 88 Abs. 1 UrhG, § 89 Abs. 1 UrhG, § 92 Abs. 1 UrhG, § 1 UKlaGDer BGH hat entschieden, dass die Vorschriften § 88 Abs. 1 UrhG (Recht zur Verfilmung), § 89 Abs. 1 UrhG (Rechte am Filmwerk) und § 92 Abs. 1 UrhG (Ausübende Künstler) als Sondervorschriften gegenüber § 31 Abs. 5 UrhG kein gesetzliches Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellen und bei der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht zu berücksichtigen sind. Der BGH hat damit seine Entscheidung BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 73/10 (Honorarbedingungen Freie Journalisten, hier) fortgeführt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)