Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Oldenburg: Der Nachbau eines preisgekrönten Hausbootes als Wohnhaus verletzt Urheberrechteveröffentlicht am 3. April 2014
LG Oldenburg, Urteil vom 05.06.2013, Az. 5 O 3989/11
HOAI; § 812 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 2 BGB; § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 16 UrhGDas LG Oldenburg hat entschieden, dass ein Hausboot ein Werk der Baukunst darstellt und der Nachbau desselben Urheberrechte verletzt. Dies sei auch dann der Fall, wenn das schwimmende Bauwerk durch ein Wohn- und Geschäftshaus auf festem Boden nachgebildet werde. Als Maßstab für die als Schadensersatz zu zahlende Lizenzgebühr diene die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum urheberrechtlichen Schutz an Architektenplänenveröffentlicht am 24. März 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.01.2014, Az. 11 U 111/12
§ 15 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG, § 18 UrhG, § 19 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der urheberrechtliche Schutz an Plänen eines Architekten jedenfalls nicht durch die einmalige Präsentation dieser Pläne durch den Auftraggeber verletzt wird. Es handele sich bei einer solchen Präsention an Kaufinteressenten weder um eine Vervielfältigung noch eine Veröffentlichung, so dass Schadensersatzansprüche nicht gegeben seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Die unerlaubte Übernahme von Buchrezensionen aus einer Tageszeitung zur Bewerbung von Büchern ist urheberrechtswidrigveröffentlicht am 4. März 2014
LG München I, Teilurteil vom 12.02.2014, Az. 21 O 7543/12
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 101 Abs. 1 UrhG; § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGBDas LG München I hat entschieden, dass die Übernahme von Buchrezensionen einer Tageszeitung – auch auszugsweise – zur Bewerbung von Büchern gegen das Urheberrecht verstößt. Die Rezensionen seien als Sprachwerke schutzfähig, so dass für die Verwendung ein Nutzungsrecht eingeräumt werden müsse. Ein Anspruch auf unlizensierte Verwendung ergebe sich nicht aus Gewohnheitsrecht oder Branchenübung. Das Zitatrecht greife ebenfalls nicht ein, da es an der Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk fehle. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Und nochmal – Kein Verstoß gegen das Urheberrecht durch das Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazonveröffentlicht am 27. Februar 2014
LG Köln, Urteil vom 04.12.2013, Az. 28 O 347/13
§ 19a UrhGDas LG Köln hat in diesem Verfahren der einstweiligen Verfügung ebenfalls entschieden, dass das Anhängen an fremde Produktbeschreibungen auf der Plattform Amazon keine Urheberrechtsverletzung darstellt. In einem Hauptsacheverfahren kam das Gericht kürzlich zu demselben Ergebnis (hier). Derjenige, der sich an eine Produktbeschreibung und die darin enthaltenen Bilder anhänge, mache die Bilder nicht selbst öffentlich zugänglich, so dass eine Haftung als Täter nicht in Betracht komme. Auch eine Störerhaftung wurde vom Gericht verneint. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Links auf urheberrechtlich geschützte Werke sind zulässig, wenn diese Werke frei zugänglich sindveröffentlicht am 17. Februar 2014
EuGH, Urteil vom 13.02.2014, Az. C-466/12
Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass die Vorhaltung von anklickbaren Links auf einer Internetseite, die auf urheberrechtlich geschützte Werke führen, zulässig ist, wenn diese Werke auf einer anderen Seite frei zugänglich sind. Es handele sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe, weil die Inhalte nicht einem neuen Publikum zugänglich gemacht würden. Von einer Verletzung sei nur dann auszugehen, wenn durch die Verlinkung Schutzmaßnahmen umgangen würden, die den Zugang auf der ursprünglichen Seite beschränkten. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Fluch der Karibik – Synchronsprecher können Anspruch auf Nachvergütung habenveröffentlicht am 5. Februar 2014
BGH, Urteil vom 10.05.2012, Az. I ZR 145/11
§ 32a UrhG; § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass Synchronsprecher einer Verfilmung urheberrechtliche Ansprüche auf Nachvergütung haben können, wenn ein zu niedriges Pauschalhonorar und/oder keine Beteiligung vereinbart war. Der Anwendungsbereich des § 32 a UrhG sei nicht ausgeschlossen, da Leistungen eines Synchronsprechers in der Regel nicht nur marginal seien, zumal es sich vorliegend um die Synchronisation der Hauptrolle handelte. Eine Pflicht zur Marktbeobachtung seitens des Sprechers bestehe generell nicht, allerdings sei bei herausragenden Erfolgen von Kinofilmen davon auszugehen, dass er davon Kenntnis erlange, was für die Berechnung der Verjährungsfrist seiner Ansprüche zu beachten sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Reduzierung des Streitwerts gemäß § 97a Abs. 3 UrhG (neuer Fassung) betrifft ausschließlich den außergerichtlichen Rechtsstreitveröffentlicht am 3. Januar 2014
LG Köln, Beschluss vom 03.12.2013, Az. 28 T 9/13
§ 97a Abs. 3 UrhG n.F.Das LG Köln hat entschieden, dass § 97a Abs. 3 UrhG n.F. nach seinem Wortlaut ausschließlich die Frage regelt, in welchem Umfang der abmahnende Rechteinhaber Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die vorgerichtliche Abmahnung von dem Schuldner verlangen kann. Für den Gebührenstreitwert im gerichtlichen Verfahren enthalte die Vorschrift keine Regelung und sei somit ohne Belang. (mehr …)
- OLG München: Internethändler Amazon haftet nicht für urheberrechtswidrige Inhalte von E-Booksveröffentlicht am 29. Oktober 2013
OLG München, Urteil vom 24.10.2013, Az. 29 U 885/13
§ 97 UrhGDas OLG München hat gemäß einem Bericht bei heise online (hier) entschieden, dass die Internethandelsplattform Amazon nicht für urheberrechtswidrige Inhalte von ihr vertriebener E-Books haftet. Verantwortlich für die Inhalte vertriebener Literatur seien Autor und Verlag, nicht jedoch der Händler. Das Gericht wies darauf hin, dass auch Händler herkömmlicher Bücher nicht für deren Inhalte hafteten. Die letzte Entscheidung in der Angelegenheit wird nach der zugelassenen Revision jedoch wohl vom Bundesgerichtshof gefällt werden.
- LG Hamburg: Open-Source-Software darf nur dann in bearbeiteter Form vertrieben werden, wenn der vollständige Quellcode angeboten wirdveröffentlicht am 21. Oktober 2013
LG Hamburg, Urteil vom 14.06.2013, Az. 308 O 10/13
§ 31 UrhG, § 69c Nr. 3, Nr. 4 UrhG, § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG, § 101 Abs. 1, Abs. 3 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine Verletzung der einem Softwareprogrammierer zustehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte auch dann vorliegt, wenn eine sog. Open-Source-Software, die der GPLv2-Lizenz unterstellt ist, ohne den vollständigen Quellcode zum korrespondierenden Objektcode ausgeliefert wird. Aus dem sogenannten Copy-Left Prinzip des § 3 GPLv2 werde ein einfaches Nutzungsrecht nur dann eingeräumt, wenn sich der Nutzer verpflichte, die von ihm erstellte Bearbeitung oder Umgestaltung wieder zu den Bedingungen der GPLv2 anzubieten. Nur so könne die Weiterentwicklung und Verbesserung der unter einer GPLv2 angebotenen Open Source Software sichergestellt werden. Nach § 4 GPLv2 führt ein Verstoß gegen die Bestimmungen der GPLv2 automatisch zu einem Verlust sämtlicher Nutzungsrechte. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Köln: Zur angemessenen urheberrechtlichen Nachvergütung eines unterbezahlten Journalistenveröffentlicht am 24. September 2013
LG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 28 O 1129/11
§ 32 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass einem Journalisten einer Tageszeitung eine Nachvergütung gemäß § 32 UrhG zusteht, nachdem dieser für die von ihm verfassten Textbeiträge ein Zeilenhonorar von in der Regel 0,21 EUR erhielt und für die Lichtbilder ein Honorar von EUR 20,45. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)