Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Köln: Wenn ich könnte, wie ich wollte … – Zum fliegenden Gerichtsstand in Urheberrechtssachenveröffentlicht am 19. September 2013
AG Köln, Beschluss vom 04.09.2013, Az. 125 C 388/13
§ 32 ZPODas AG Köln hat entschieden, dass für den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen urheberrechtswidriger Fotonutzung der fliegende Gerichtsstand (noch) gegeben sei. Der Amtsrichter stellte dabei jedoch klar, dass er diese Auffassung selbst nicht vertrete, aber an die Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte (LG und OLG) gebunden sei. Gleichzeitig wies er für zukünftige Fälle schon einmal auf das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hin, nach welchem der fliegende Gerichtsstand in Urheberrechtssachen dann nicht mehr gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Der Erwerb eines einfachen Nutzungsrechts an einem Foto für einen Internetauftritt umfasst auch den Verweis auf den Auftritt von einer zweiten Domainveröffentlicht am 19. September 2013
AG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013, Az. 57 C 14411/12
§ 97 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass das Nutzungsrecht an einem Foto nicht überschritten wird, wenn der Webauftritt, für den das Foto bestimmt ist, von einer zweiten Domain adressiert wird. Dies stelle keine erweiterte Nutzung dar, für die der Urheber Schadensersatz geltend machen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Bielefeld: Kein fliegender Gerichtsstand bei Filesharing-Angelegenheiten / RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHTveröffentlicht am 11. September 2013
AG Bielefeld, (Hinweis-) Beschluss vom 27.08.2013, 42 C 160/13
§ 32 ZPODas AG Bielefeld hat in einem Hinweisbeschluss seine örtliche Zuständigkeit nach dem fliegenden Gerichtsstand für eine Filesharing-Angelegenheit verneint (vgl. hierzu auch AG Frankfurt a.M., (Hinweis-) Beschluss vom 13.06.2013, Az. 30 C 906/13 (25), hier; AG Köln, Beschluss vom 01.08.2013, Az. 137 C 99/13, hier; AG Hamburg, Beschluss vom 28.6.2011, Az. 36 a C 369/10; AG Bochum, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 42 C 465/11; AG München, Beschluss vom 19.06.2013, Az. 172 C 9257/13; AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 02.08.2013, Az. 116 C 55/13). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Zum Urheberrechtsschutz für Gebäudeveröffentlicht am 6. September 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2013, Az. 6 U 72/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 97 UrhGDas OLG Karlsruhe hat sich in dieser Entscheidung damit befasst, wann ein urheberrechtlicher Schutz für Werke der Baukunst vorliegt. Im entschiedenen Fall wurde der Schutz für ein Mehrfamilienhaus abgelehnt, weil es nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreiche und sich daher nicht ausreichend von der Masse des alltäglichen Bauschaffens abhebe. Versetzte Dachflächen, wie die Klägerin sie entworfen habe, seien keine ungewöhnlichen Erscheinungen mehr. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bielefeld: Weiterverkauf von eBooks, die im Wege des Downloads gekauft wurden, ist unzulässig / Keine Erschöpfung des Urheberrechtsveröffentlicht am 14. August 2013
LG Bielefeld, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 O 191/11 – nicht rechtskräftig
§ 1 UKlaG, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, § 17 Abs. 2 UrhG, § 44a UrhG, § 53 Abs. 1 UrhGDas LG Bielefeld hat entschieden, dass der Weiterverkauf von elektronischen Dateien (wie eBooks) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt werden kann. Der Kunde werde hierdurch weder überrascht noch benachteiligt. Eine andere Wertung ergebe sich auch nicht aus der Tatsache, dass die Beklagte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch kaufrechtlich geprägte Begriffe verwende, wie beispielsweise Kaufvertrag, Kaufpreis oder Lieferung. Was wir davon halten? Rechtsprechung aus der Mottenkiste. Dass elektronische Ware (hier: eBooks) auf Grund ihrer digitalen Natur keine Sache sein soll und kein Eigentum an ihr verschafft werden kann, dürfte seit der abgeschlossenen softwarerechtlichen Paralleldiskussion Makulatur sein. Auch im Übrigen zeugt die Entscheidung von einer Fülle formalistischer Erwägungen, die keine Zustimmung finden. Der „Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer und weiterer 25 verbraucher- und sozialorientierter Organisationen in Deutschland“ wird sich bereits auf dem Weg zum Oberlandesgericht befinden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Zum Schadensersatz bei der Veröffentlichung von Raubkopien eines urheberrechtlich geschützten Werkes (hier: eBook)veröffentlicht am 31. Juli 2013
AG München, Urteil vom 11.01.2012, Az. 158 C 23082/11
§ 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDas AG München hat entschieden, dass für die Veröffentlichung eines eBooks als PDF-Dokument trotz eindeutiger Erkennbarkeit als Raubkopie ein Schadensersatz von 3.000,00 EUR angemessen ist. Der Beklagte habe jedenfalls fahrlässig gehandelt, weil er sich über seine Berechtigung, das streitgegenständliche Werk zum Download anzubieten, hätte vergewissern müssen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: „Pippi Langstrumpf“-Kostüm des Discounters Penny verstößt nicht gegen Urheberrechte der Saltkråkan A/B an dem Sprachwerk „Pippi Langstrumpf“veröffentlicht am 19. Juli 2013
BGH, Urteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 52/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass der Discounter Penny durch den Vertrieb eines „Pippi Langstrumpf“-Karnevalskostüms nicht gegen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Saltkråkan A/B an dem Sprachwerk bzw. der literarischen Figur „Pippi Langstrumpf“ verstößt. Zur Pressemitteilung Nr. 127/2013: (mehr …)
- AGH Nordrhein-Westfalen: Was in der Fallliste zum „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ nicht „zählt“ / Von Filesharing-Fällen, Abschlusserklärungen und Schutzschriftenveröffentlicht am 17. Juni 2013
AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2013, Az. AGH 44/12
§ 14h Nr. 5 FAODer Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (Volltext unten) hat entschieden, dass für die sog. Fallliste des Antragstellers auf Erteilung des Titels „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ sämtliche Fälle aus dem Bereich Filesharing, Web-Design (z.B. unbefugte Verwendung von Bildern, Briefkopflogos, Logos auf Visitenkarten, Verwendung einer Grafik auf der Internetseite ohne Lizenz) und unberechtigte Verwendung von Karten bzw. Stadtplänen bzw. Ausschnitten nicht berücksichtigt werden dürfen. Im Übrigen sei das Anraten (gegenüber dem Mandanten) zur Abgabe einer Abschlusserklärung oder auch das Formulieren einer Abschlusserklärung wie die Hinterlegung einer Schutzschrift nicht als gerichtliches Verfahren zu werten. Was wir davon halten? (mehr …)
- OLG Köln: Filesharing – Zu den Kosten der Auskunft nach § 101 Abs. 9 UrhG für den Rechtsinhaberveröffentlicht am 8. Mai 2013
OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2013, Az. 2 Wx 29/12
§ 14 KostO, § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO; § 101 Abs. 9 UrhG; § 27 KostVfg, § 29 KostVfg, § 30 KostVfgDas OLG Köln hat entschieden, dass der Kostenansatz für Gerichtskosten immer dann begründet werden muss, wenn dieser sich nicht ohne Weiteres von selbst versteht. Eine bloße Übermittlung der Rechnung reiche dann nicht aus. Für Auskunftsansprüche gegen Provider in Filesharing-Fällen gelte, dass es sich lediglich um einen Antrag handele, wenn es um ein Werk gehe, welches aber in mehreren Sammlungen (Chart-Container, Sampler) zu finden sei. Auch wenn sich das Auskunftsverlangen auf mehrere IP-Adressen beziehe, bedeute dies nicht automatisch die Spaltung in mehrere Anträge. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bielefeld: AGB-Klausel, nach welcher der Weiterverkauf eines E-Books unzulässig ist, ist wirksam / Klares Fehlurteilveröffentlicht am 8. Mai 2013
LG Bielefeld, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 O 191/11
§ 17 Abs. II UrhGDas LG Bielefeld hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach welcher der Weiterverkauf eines E-Books unzulässig ist, wirksam ist. Das Urteil ist ein klares Fehlurteil. Die Auseinandersetzung mit der Frage, ob Daten, in diesem Fall Hörbücher oder E-Books, Sacheigenschaft haben (was die Kammer ablehnt), erinnert an die in den 1980er/1990er-Jahren längst „ausgekaute Frage“, ob Software eine Sache darstellt (was zu bejahen ist). Zweck des Vertrages über den Verkauf eines e-Books ist es sehr wohl, dem Verbraucher eine eigentümerähnliche Stellung zu verschaffen – und zwar an der jeweiligen Softwarekopie auf seiner Festplatte o.ä. Diese Kopie darf auch weiterveräußert werden. Die Argumentation des LG Bielefeld erweist sich als antiquiert; sie dürfte in der Berufungsinstanz, spätestens aber vom BGH aufgehoben werden. Zum Volltext der Entscheidung: