Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Düsseldorf: Lichtbild oder Lichtbildwerk? Zur Berechnung des Schadensersatzes bei unerlaubter Foto-Verwendungveröffentlicht am 16. November 2010
AG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2010, Az. 57 C 4889/10
§ 97 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, das zur Berechnung des Schadensersatzes bei unberechtigter Verwendung eines Fotos die Preisliste der MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) eine geeignete Grundlage darstellt. Dies sei jedenfalls bei Lichtbildern der Fall. Bei Lichtbildwerken könnten die Honorarempfehlungen der VG Bild und Kunst als Maßstab genommen werden. Ein Lichtbildwerk zeichne sich durch eine eigene geistige Schöpfung aus. Davon sei bei den streitgegenständlichen Fotografien von Bundesligaspielen jedoch nicht auszugehen. Die MFM-Empfehlungen seien auch bei Hobbyfotografen anwendbar, da nicht die berufliche Qualifikation als Fotograf, sondern die Qualität des Fotos maßgeblich sei. Das klägerische Foto sei von guter Qualität gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - Neues Logo für Public Domain-Inhalte / Public Domain Mark (PDM)veröffentlicht am 13. Oktober 2010
Die gemeinnützige Organisation Creative Commons hat ein neues Logo vorgestellt, welches die Urheberrechtsfreiheit von Werken anzeigen soll.
Das Symbol „Durchgestrichenes c im Kreis“, welches das Gegenteil des Copyright-Zeichens darstellt, soll im Wesentlichen dazu dienen, Archive und Bibliotheken für die Gesellschaft als urheberrechtsfrei zu kennzeichnen. Dies sei vor allem für Werke relevant, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen sei. Zitat der Organisation: „You can copy, modify, distribute and perform the work, even for commercial purposes, all without asking permission.„ - LG München I: Auch eine Heiratsannonce ist urheberrechtlich geschütztveröffentlicht am 16. Juli 2010
LG München I, Urteil vom 12.11.2008, Az. 21 O 3262/08
§§ 2; 97 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass der Text einer Heiratsannonce urheberrechtlich geschützt sein kann. Verfahrensbeteiligt waren zwei Heiratsvermittlerinnen, von denen die Beklagte argumentiert hatte, dass bei der Beschreibung der identischen Person auch ein ähnlicher Text herauskommen müsse. Die Kammer verneinte dies. Es bestehe auch nicht der geringste Zweifel daran, dass die Beklagte abgeschrieben habe. Angesichts der geradezu unerschöpflichen Vielfalt der Möglichkeiten, ein- und dieselbe Person in einer solchen Annonce darzustellen, könne die Beklagte dem Gericht nicht weismachen, dass sie den Text der Klägerin nicht – unter Vornahme geringfügiger Änderungen – abgeschrieben habe. Die Annoncen der Klägerin seien in Wortwahl und Stil gekonnt auf den angesprochenen (elitären) Personenkreis zugeschnitten; schon darin sei eine individuell-schöpferische Leistung zu sehen. Es sei auch nicht etwa so, dass die Texte durch die zu beschreibenden Personen weitgehend vorgegeben seien – wie das etwa für die Beschreibung eines Staubsaugers zutreffen möge. Bei der Beschreibung und Charakterisierung einer Person lasse sich nicht nur die nahezu unerschöpfliche Vielfalt der Sprache, sondern insbesondere auch die ganze Bandbreite der menschlichen Wahrnehmung zur Geltung bringen. So leiste in den Annoncen der Klägerin auch die Auswahl der Charaktereigenschaften ebenso wie deren sprachliche Umsetzung einen Beitrag zur individuell-schöpferische Leistung.
- OLG Köln: Zum Urheberrechtsschutz eines Bierglasesveröffentlicht am 8. Mai 2010
OLG Köln, Urteil vom 14.10.2009, Az. 6 U 115/09
§§ 2, 23, 24 UrhGDas OLG Köln hatte über die urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Weißbierglases zu entscheiden sowie über Anforderungen an eine Nachahmung desselben. Der Kläger hat ein spezielles Weißbierglas entworfen, dessen Fuß einen Fußball darstellt.
- LG Köln: Auch für Filmkritiken kann Urheberrechtsschutz bestehen / 150,00 EUR Schadensersatz pro Kritikveröffentlicht am 7. März 2010
LG Köln, Urteil vom 23.09.2009, Az. 28 O 250/09
§ 97 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass Besprechungen und Kritiken von Filmen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Parteien hatten um Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie wegen Verwendung von Filmbeschreibungen gestritten, welche Mitarbeiter der Rechtsvorgängerin der Klägerin für diese erstellten und welche auf der Webseite der Beklagten verwendet wurden. Die Klägerin behauptete, die Mitarbeiter, welche die Filmtexte erstellt hätten, die die Beklagte identisch verwendete, hätten die Filme zuvor angesehen. Auch der Zeitaufwand für die Verfassung dieser Texte sei weit mehr als nur geringfügig. Üblicherweise würden Agenturen für eine Filmbesprechung 150,00 EUR verlangen. Sie sei der Auffassung, die Filmbeschreibungen seien allesamt, auch diejenige „Die Tudors“ zumindest als kleine Münze schutzfähig. Außerdem sei im Wege der Lizenzanalogie ein Verletzerzuschlag von 100 % zu leisten. (mehr …)
- EuGH: Einheitlicher Urheberrechtsschutz für verschiedene Teile eines Gesamtwerkes?veröffentlicht am 21. Dezember 2009
EuGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. C-5/08
Art. 234 EG; Art. 2 und 5 EU-Richtlinie 2001/29Der EuGH hat darauf hingewiesen, dass die Teile eines Werkes keiner anderen urheberrechtlichen Regelung unterliegen als das Gesamtwerk. Folglich seien sie urheberrechtlich geschützt, da sie als solche an der Originalität des Gesamtwerks teilhätten. Unter Berücksichtigung der Erwägungen in Randnr. 37 des vorliegenden Urteils seien die verschiedenen Teile eines Werkes somit unter der Voraussetzung, dass sie bestimmte Elemente enthielten, die die eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers zum Ausdruck brächten, nach Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29 geschützt. In Bezug auf den Umfang eines solchen Schutzes des Werkes gehe aus den Erwägungsgründen 9 bis 11 der Richtlinie 2001/29 hervor, dass das Hauptziel der Richtlinie darin bestehe, ein hohes Schutzniveau u. a. zugunsten der Urheber sicherzustellen und diesen eine angemessene Vergütung für die Nutzung einschließlich der Vervielfältigung ihrer Werke zu ermöglichen, damit sie weiterhin schöpferisch und kreativ tätig sein könnten. (mehr …)
- OLG Köln: Kein Urheberrechtsschutz für Computergrafikenveröffentlicht am 18. November 2009
OLG Köln, Urteil vom 20.03.2009, Az. 6 U 183/08
§ 2 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass Computergrafiken in vielen Fällen kein Urheberrechtsschutz zukommt, weil die notwendige Gestaltungshöhe, die ein eigenständiges Werk auszeichnet, nicht erreicht wird. Auf die Art und Weise der Erstellung komme es dabei nicht an, nur auf das sinnlich wahrnehmbare Ergebnis. Die Grafiken stellten 3-D-Messestand-Entwürfe dar. Dabei handelte es sich nach Auffassung des Gerichts weder um eine der im Gesetz beispielhaft aufgezählten Werkarten noch um eine persönliche geistige Schöpfung mit Werkqualität. Die Grafiken stellten lediglich eine handwerkliche oder routinemäßige Leistung bzw. Fleißarbeit dar, wenn diese auch noch so solide und fachmännisch erbracht sein möge. Die Gestaltungen wiesen keine über ihren praktischen Zweck hinausgehende starke ästhetische Wirkung auf, durch die sie über ein gefälliges und überzeugendes kunstgewerbliches Design hinaus bereits künstlerische Individualität erkennen ließen.
(mehr …) - OLG Köln: Kein Urheberrechtsschutz für Werbekampagnenveröffentlicht am 17. November 2009
OLG Köln, Beschluss vom 22.06.2009, Az. 6 U 226/08
§§ 2, 18 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass das Konzept einer Werbekampagne keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Die konkreten Ausformungen eines abstrakten Werbekonzepts könnten nicht im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden. Das Gericht stellte klar, dass das Urhebergesetz nicht alle Ergebnisse individueller geistiger Tätigkeit schütze, sondern nur Werke. Das Urheberrecht beziehe sich auf das Ergebnis einer schöpferischen Tätigkeit, nicht auf Konzepte, die lediglich als „Anleitung zur Formgestaltung gleichartiger Stoffe“ dienten. Einer in der Literatur vertretenen Auffassung, dass Werbekonzeptionen als komplexe Werke eigener Art, ähnlich wie Filmwerke, zu schützen seien, vermochte das Gericht sich nicht anzuschließen. Motive, Themen und Ideen müssten im Interesse der Allgemeinheit frei bleiben und von Jedermann benutzbar sein. Urheberrechtlicher Schutz komme lediglich dann in Betracht, soweit konkrete Werbegestaltungen vorliegen, bei denen die schöpferische Idee bereits in die Formgebung eingegangen sei.
- LG Köln: Die Gestaltung einer Website kann urheberrechtlich geschützt seinveröffentlicht am 7. Oktober 2009
LG Köln, Urteil vom 12.08.2009, Az. 28 O 396/09
§§ 280 BGB; 101a, 69a, 97 UrhG; 14 MarkenG; 17, 18, 3, 4, 8 UWGDas LG Köln hat darauf hingewiesen, dass die Seiten einer Website auf Grund ihrer Sammlung, Einteilung und Anordnung urheberrechtlichen Schutz genießen können, was insbesondere dann der Fall sei, wenn die Site für Suchmaschinen wie Google programmiertechnisch optimiert sei. In einer früheren Entscheidung aus diesem Jahr in Sachen StudiVZ hatte sich das LG Köln noch kritischer gezeigt (Link: LG Köln). (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Kein Urheberrechtsschutz für beschreibende Werbetexteveröffentlicht am 30. September 2009
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2007, Az. I-20 W 153/07
§§ 97 UrhG, 8 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass für lediglich beschreibende Texte in einer werblichen Darstellung kein Urheberrechtsschutz besteht, da die erforderliche Schöpfungshöhe für einen solchen Schutz nicht gegeben ist. Die Antragstellerin betrieb eine Internetseite, auf der sie ihre Dienstleistungen als Pflegeagentur beschrieb. Die Antragsgegnerin hatte diese Texte übernommen. Eine Urheberrechtsverletzung konnte das Gericht jedoch nicht erkennen. Es seien lediglich Dienstleistungen der Antragstellerin in allgemeiner Form umschrieben worden, wobei der Inhalt sich bereits aus der Natur der Sache – der Art der Tätigkeit einer Pflegeagentur – ergebe. Eine besondere Originalität sei dabei nicht festzustellen. Auch sei nicht dargelegt, unter welchen verschiedenen Möglichkeiten einer sachlichen Darstellung hätte ausgewählt werden können, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt keine eigenschöpferische Leistung festgestellt werden könne, ebensowenig wie durch die Optimierung der Texte für Suchmaschinen, da deren Einfluss auf die Texte nicht ersichtlich sei.