Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BayLAD: Hohes Bußgeld für unzureichende Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitungveröffentlicht am 14. September 2015
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLAD) hat für die unzureichende vertragliche Ausgestaltung einer Auftragsdatenverarbeitung nach eigenen Angaben ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe erlassen. Das betreffende Unternehmen hatte in seinen schriftlichen Aufträgen mit mehreren Auftragsdatenverarbeitern keine konkreten technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten festgelegt. Vielmehr enthielten die Vereinbarungen nur bestimmte pauschale Aussagen und Wiederholungen des Gesetzestextes, was das BayLAD für nicht zureichend hielt. Zur Pressemitteilung des BayLAD vom 20.08.2015 hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Eine Vereinbarung des Gerichtsstands gilt nicht nur für vertragliche Ansprücheveröffentlicht am 27. August 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.06.2015, Az. 11 U 31/14
Art. 5 EUV 1215/2012, Art. 25 EUV 1215/2012; § 89a UrhG, § 89b UrhG; § 133 BGB, § 157 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine zwischen zwei Parteien getroffene Gerichtsstandsvereinbarung nicht nur für Ansprüche aus dem zugehörigen Vertrag gilt, sondern auch für damit im Zusammenhang stehende gesetzliche Ansprüche. Eine solche Vereinbarung solle regelmäßig die Prozessführung der aus dem Vertragsabschluss und der Vertragsabwicklung herrührenden Streitigkeiten an einem Gerichtsstandort bündeln und so eine doppelte Prozessführung vermeiden. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kehl: „Individuelle“ AGB gehen einbezogenen weiteren AGB vorveröffentlicht am 15. Oktober 2013
AG Kehl, Beschluss vom 30.08.2013, Az. 5 C 19/13
§ 38 ZPO; § 305 BGB
Das AG Kehl hat entschieden, dass die selbst erstellten Transportbedingungen eines Spediteurs den zudem noch einbezogenen ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) vorgehen, soweit Widersprüche zwischen den Klauselwerken auftreten. Durch die Einbeziehung der ADSp bringe der Verwender zum Ausdruck, dass er zwar grundsätzlich die ADSp zur Anwendung bringen will, aber mit den individuell formulierten Geschäftsbedingungen von den allgemeinen, für die gesamte Speditionsbranche entwickelten Regelungen abweichen möchte. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamm: Eine Vergütungsvereinbarung für die Nutzung von Fotos in AGB muss ausreichend transparent seinveröffentlicht am 2. September 2013
OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2013, Az. 22 U 8/12
§§ 307 bis 309 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass Vergütungsvereinbarungen für Fotografen, die im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden, ausreichend transparent sein müssen. Insbesondere müsse hinreichend bestimmt werden, für welche Nutzungssachverhalte welche Vergütung festgelegt sei. Werde wie vorliegend z.B. nicht ausreichend zwischen den Begriffen „Mehrzahl von Einzelbildern“ und „Fotostrecke“ unterschieden, welche unterschiedlich abzugelten seien, sei die Vereinbarung hinfällig. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Vereinbaren zwei Verbraucher einen „Ausschluss der Garantie“, meinen sie den Gewährleistungsausschlussveröffentlicht am 10. Juni 2013
BGH, Urteil vom 13.03.2013, Az. VIII ZR 186/12
§ 434 Abs. 1 S.1 BGBDer BGH hat entschieden, dass ein zwischen Verbrauchern vereinbarter Ausschluss der „Garantie“ bei verständiger Würdigung als Gewährleistungsausschluss zu verstehen ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch werde von juristischen Laien der Begriff „Garantie“ nicht im Rechtssinne, sondern regelmäßig als Synonym für die gesetzliche Gewährleistung gebraucht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Internet-System-Vertrag nicht per se wegen Vorauszahlungspflicht anfechtbarveröffentlicht am 20. Juni 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2012, Az. 9 O 324/10
§ 649 S. 2 BGB, § 123 BGB, § 119 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Internet-System-Vertrag, der eine Laufzeit von 48 Monaten und eine jährliche Vorauszahlung der Beiträge vorsieht, nicht ohne Weiteres wegen Täuschung oder Irrtum anfechtbar ist. Soweit sowohl die Monatsbeträge als auch die Pflicht zur jährlichen Vorabzahlung hinreichend deutlich im Vertragsformular erkennbar seien, könne ein Anfechtungsrecht des Kunden nicht angenommen werden. Dies sei sogar dann zweifelhaft, wenn ein Außendienstmitarbeiter ausdrücklich eine monatliche Zahlweise postuliert hätte. Letzteres sei vorliegend jedoch auch nicht hinreichend unter Beweis gestellt worden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Koblenz: Zur Wirksamkeit von Schiedsgerichtsklauseln, die den ordentlichen Rechtsweg ausschließenveröffentlicht am 31. Dezember 2011
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2010, Az. 1 U 833/09
§ 305 c BGB, § 307 BGBDas OLG Koblenz hat entschieden, dass eine in – zwischen Unternehmern geltenden – Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegte Vereinbarung, wonach über Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ein Schiedsgericht unter Ausschluss des Rechtsweges nach den Bestimmungen der §§ 1025 ff. ZPO entscheidet, als solche keine überraschende (§ 305c BGB) oder unangemessene (§ 307 BGB) Benachteiligung des Vertragspartners darstellt; insbesondere müsse auch kein besonderes Bedürfnis für die Einsetzung eines Schiedsgerichts seitens des Verwenders vorliegen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Eine rechtsanwaltliche Vergütungsvereinbarung, die bei Gerichtsverfahren geringere als die gesetzlichen Gebühren zulässt, ist unwirksam / Abrechnung nach RVG weiterhin möglichveröffentlicht am 13. Juli 2011
AG München, Urteil vom 03.03.2011, Az. 223 C 21648/10
§ 134 BGB; § 49 b Abs. 1 Satz 1 BRAODas AG München hat entschieden, dass eine anwaltliche Vergütungsvereinbarung, mit der für gerichtliche Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Gebühr vereinbart wird, unwirksam ist. Damit entging der betroffenen Rechtsanwaltspartnerschaft jedoch nicht die vollständige Vergütung. Vielmehr konnte diese, nachdem sich die zwischen dem Beklagten und der Partnerschaft geschlossene Honorarvereinbarung als unwirksam erwies, zumindest die gesetzliche Gebühr verlangen. Diese bemisst sich dann nach den Vorschriften des RVG. Zitat: (mehr …)
- OLG München: Wenn die Leistung „aus Kulanz“ zur Selbstverpflichtung mutiertveröffentlicht am 18. Mai 2011
OLG München, Urteil vom 01.03.2011, Az. 9 U 3782/10
§ 631 Abs. 1 BGBDas OLG München hat entschieden, dass eine kulanzweise, also ohne vorherige vertragliche Vereinbarung, zu erbringende Leistung zu einer Rechtspflicht bzw. Leistungspflicht erstarken kann, wenn die „Kulanzleistung“ angeboten wird, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Zur Prüfung einer solchen Bindungswirkung, so der Senat, sei allerdings die Bedeutung der Angelegenheit in einer Gesamtschau des Projekts und die zwischen den Parteien vorliegende Interessenlage zu berücksichtigen.
- OLG Frankfurt a.M.: Ein „Ghostwriter“-Vertrag ist nicht notwendigerweise sittenwidrigveröffentlicht am 28. Februar 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.09.2009, Az. 11 U 51/08
§ 138 Abs. 1 BGB
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Vetrag eines Autors mit seinem Auftraggeber, für letzteren einen wissenschaftlichen Beitrag zu verfassen, welchen der Auftraggeber sodann unter eigenem Namen veröffentlichen kann, ohne auf den Autor hinweisen zu müssen (sog. „Ghostwriter-Vereinbarung“) nicht schlechterdings sittenwidrig ist. Zitat: „Jedenfalls in der hier vorliegenden Fallgestaltung ist die zwischen den Parteien getroffene Veröffentlichungsabrede nach Auffassung des Senats nicht sittenwidrig. Der Beklagte war zwar Lehrbeauftragter und später Honorarprofessor. Das Verhältnis der in einem Wirtschaftsbetrieb tätigen Parteien entsprach jedoch nicht dem eines Hochschulprofessors zu seinen wissenschaftlichen Mitarbeitern im universitären Forschungsbetrieb. Es ist auch weder vorgetragen noch ersichtlich, dass es sich um die Veröffentlichung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen handelte, die ein besonderes wissenschaftliches Renommee hätten begründen können. Zu berücksichtigen ist zudem, dass es sich um eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift mit einer geringen Auflage handelte, die hauptsächlich von Bibliotheken bezogen wird. Schließlich kann nicht außer Betracht bleiben, dass der Aufsatz unter Zugrundelegung der Marktstudie gefertigt wurde, die unter Leitung des Klägers vom Researchteam der A erstellt worden war. Mit Blick darauf, dass der Beklagte als Mitglied des Vorstands für die Leitung desjenigen Geschäftsbereichs zuständig war, dem das Researchteam der A organisatorisch angehörte, erscheint es nicht als sittenwidrig, dass der Kläger seine Zustimmung dazu erteilte, den Aufsatz unter dem Namen des für das Researchteam zuständigen Vorstandsmitglieds erscheinen zu lassen.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)