Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Wiesbaden: Für Unterlassungsansprüche wegen der Buchpreisbindung gilt die 3-jährige Regelverjährungveröffentlicht am 28. August 2014
LG Wiesbaden, Urteil vom 11.12.2013, Az. 11 O 16/13
§ 3 BuchPrG, § 9 Abs. 3 BuchPrG; § 164 BGB; § 177 Abs. 1 BGB, § 195 BGB; § 11 UWG
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass Unterlassungsansprüche wegen Verletzung der Vorschriften zur Buchpreisbindung innerhalb der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren verjähren. Die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten des UWG sei nicht anwendbar, da das BuchPrG lediglich hinsichtlich Verfahrensvorschriften auf das UWG verweise, wozu die Verjährungsfrist nicht gehöre. Zum Volltext der Entscheidung: - AG Kassel: Für Schadensersatzansprüche wegen Filesharings („Lizenzschaden“) gilt keine Verjährungsfrist von 10 Jahrenveröffentlicht am 18. August 2014
AG Kassel, Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14
§ 97 UrhG; § 204 BGB, § 690 BGBDas AG Kassel hat entschieden, dass für Schadensersatzansprüche wegen Filesharings nicht die verlängerte Verjährungsfrist von 10 Jahren für deliktische Ansprüche gilt, sondern alle Ansprüche innerhalb der Regelfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres der Anspruchsentstehung verjähren. Grund sei, dass der Filesharer keine ersparte Lizenzgebühr erlangt habe, da es eine solche Lizenzgebühr für die Verteilung von geschützten Werken per Filesharing nicht gebe. Der Downloader habe sich allenfalls den Kaufpreis einer CD erspart. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Filesharing – Wie weit muss der Anschlussinhaber gehen, wenn er Familienangehörige belastet?veröffentlicht am 11. März 2014
OLG Köln, Urteil vom 02.08.2013, Az. 6 U 10/13
§ 97 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass es zur Entlastung eines Anschlussinhabers bezüglich der ihm vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen nicht ausreicht, wenn er vorträgt, auch andere Nutzer hätten Zugriff gehabt. Vielmehr müsse sich aus seinem Vortrag die Alleintäterschaft eines anderen ergeben. Zudem sei der Vortrag in der Berufungsinstanz ohnehin verspätet gewesen. Mit der Forderung eines Nachweises der Alleintäterschaft einer anderen Person geht das OLG Köln wesentlich weiter als andere Gerichte in jüngerer Zeit zur Frage der Darlegungslast. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Jena: Verkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate ist unwirksam, wenn gelieferte Ware bestimmungsgemäß mit Bauwerk verbunden wird / Ladeneinrichtungveröffentlicht am 26. November 2013
OLG Jena, Urteil vom 29.08.2013, Az. 1 U 194/13
§ 307 BGB, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWGDas OLG Jena (Thüringische Oberlandesgericht) hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, wonach Sachmängelansprüche in 12 Monaten verjähren, unwirksam ist, wenn sie sich auf den Verkauf und die Installation von Ladeneinrichtungen bezieht. Wenn die Ladeneinrichtung fest mit einem Bauwerk verbunden werde, so der Senat, müsse gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Verjährungsfrist von 5 Jahren gelten. Streitgegenständlich war die Klausel: (mehr …)
- BGH: Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn ein Gericht überraschend und ohne vorherigen Hinweis eine bislang nicht erörterte Vorschrift seiner Entscheidung zu Grunde legtveröffentlicht am 7. August 2013
BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. VII ZR 63/11
§ 544 Abs. 7 ZPO; § 203 Satz 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Verletzung rechtlichen Gehörs und damit ein Revisionsgrund vorliegt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis eine Vorschrift zur Grundlage seiner Entscheidung macht, welche zuvor nicht erörtert wurde. Vorliegend war zwischen den Parteien in einer baurechtlichen Sache der Eintritt einer möglichen Verjährung streitig, welche auf Anwendung der Vorschrift § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B beruhen sollte. Das Berufungsgericht hatte jedoch überraschend § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B zu Grunde gelegt, ohne zuvor einen gerichtlichen Hinweis zur Stellungnahme zu erteilen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Wirksamkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist per AGB-Klausel auf 1 Jahr bei gebrauchten Sachenveröffentlicht am 4. Juni 2013
BGH, Urteil vom 29.05.2013, Az. VIII ZR 174/12
§ 309 Nr. 7 lit. a und b BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam ist, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden. Die Klausel „VI. … Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. … VII. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. …“ (mehr …)
- BGH: Strafbewehrte Unterlassungserklärung wird nicht nach 30 Jahren unwirksamveröffentlicht am 26. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 06.07.2012, Az. V ZR 122/11
§ 137 S. 2 BGBDer BGH – wenn auch nicht der für Wettbewerbssachen und Rechte am geistigen Eigentum zuständige I. Senat – hat entschieden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht nur 30 Jahre lang, sondern faktisch lebenslang gilt. Im vorliegenden Fall bezog sich die Unterlassungserklärung auf die Veräußerung eines Grundstücks, die Vertragsstrafe bestand in dem Rückfall des Grundstückes an den Veräußerer. Diese Rechtsansicht dürfte zwanglos auf strafbewehrte Unterlassungserklärungen anzuwenden sein, die auf eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung hin abgegeben werden, wenngleich die faktische Relevanz für den Rechtsverkehr gen Nullpunkt tendieren dürfte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Die Gültigkeit eines Gutscheins für ein Aufbauseminar zum Punkteabbau im Verkehrszentralregister darf nicht auf 12 Monate befristet werdenveröffentlicht am 19. Oktober 2012
LG München I, Beschluss vom 22.03.2012, Az. 33 O 27257/11
§ 4 Nr 11 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 5a Abs 3 Nr 1 UWG, § 307 BGBDas LG MÜnchen I hat entschieden, dass ein Verbraucher unangemessen benachteiligt wird, wenn ein Seminaranbieter die Gültigkeit eines Gutscheins für ein Aufbauseminar zum Punkteabbau im Flensburger Verkehrszentralregister mit den Worten „12 Monate gültig“ befristet, da diese Frist von der dreijährigen Regelverjährung der §§ 194 ff. BGB abweicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Erneute Entscheidung zu den Filesharing-Rechtsfragen Abmahnkosten, (un)zulässiges Erfolgshonorar, Rechtsinhaberschaft, Rechtsmissbrauch, Störerhaftung, Streitwert und Verjährungveröffentlicht am 16. August 2011
OLG Köln, Beschluss vom 22.07.2011, Az. 6 U 208/10
§ 97a UrhG; §§ 203; 242, 670, 683 BGB; § 4a RVGDas OLG Köln hat erneut zu diversen Rechtsfragen im Filesharing-Bereich entschieden. Ein unzulässiges Erfolgshonorar führe etwa nicht dazu, dass der Gebührenerstattungsanspruch entfalle, sondern vielmehr stattdessen in üblicher Weise nach dem RVG abgerechnet werden könne. Auch könne nicht der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs erhoben werden, weil die als technische Ermittlerin der Rechtsverstöße eingesetzte proMedia GmbH die Rechtsverletzungen für die Rechteinhaber „selbständig“ ermittele und die von den Rechtsinhabern beauftragte Kanzlei … bevollmächtigt sei, weitgehend selbständig Vergleichsverhandlungen zu führen. Ferner stünde es den Rechteinhabern frei, ihre Rechte gegen verschiedene Rechtsverletzer mit unterschiedlicher Intensität zu verfolgen. Zu weiteren interessanten Argumenten und deren Bewertung durch den 6. Zivilsenat s. die folgende Entscheidung im Volltext (hier).
- BGH: Wann liegt eine die Verjährung hemmende „Verhandlung“ zwischen Gläubiger und Schuldner im Sinne von § 203 BGB vor?veröffentlicht am 14. August 2011
BGH, Beschluss vom 07.07.2011, Az. IX ZR 100/08
§ 203 Abs. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine die Verjährung hemmende Verhandlung zwischen Gläubiger und Schuldner im Sinne von § 203 BGB vorliegt, wenn der Gläubiger klarstellt, dass er einen Anspruch geltend machen und worauf er ihn stützen will und anschließend ein ernsthafter Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen erfolgt, sofern der Schuldner nicht sofort und erkennbar Leistung ablehnt. Verhandlungen schweben nach Auffassung des BGH schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen Seite die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)