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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2011

    LG Bochum, Teilurteil vom 20.01.2011, Az. 8 O 293/09
    § 97 UrhG, § 242 BGB

    Das LG Bochum hat entschieden, dass derjenige, der gegen eine Lesser General Public License (LGPL) verstößt, welche bei sog. Open Source Software Verwendung findet (hier) zur Unterlassung und, zur Bemessung des Schadensersatzes, zur Auskunft verpflichet ist. Eine Pflicht zum Rückruf der streitbefangenen Software bestehe aber ohne Weiteres nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. November 2011

    BGH, Urteil vom 29.07.2009, Az. I ZR 169/07
    § 14 Abs. 3 Nr. 3 und 5 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass zur Bemessung des Lizenzschadensersatzes bei Verletzung von Kennzeichenrechten die übliche Umsatzrendite mit einzubeziehen ist. Zunächst sei zur Beurteilung der Frage, welcher Lizenzsatz bei der Verletzung eines Kennzeichenrechts (hier: Unternehmenskennzeichen) angemessen sei, auf die verkehrsübliche Lizenzgebühr abzustellen. Vernünftige Lizenzvertragsparteien würden in ihren Überlegungen zur angemessenen Lizenzgebühr auch berücksichtigen, ob durch die Benutzungshandlungen des Lizenznehmers ein Marktverwirrungsschaden eingetreten sei, wovon hier auszugehen sei. Bei der hier maßgeblichen Verletzung in der Transportbranche sei zudem die branchenüblich niedrige Umsatzrendite von nur 1% – so von den Beklagten unbestritten vorgetragen – zu berücksichtigen. Der Senat stellt klar, dass bei der Bestimmung der Höhe des Lizenzsatzes alle Umstände zu berücksichtigen seien, die auch bei freien Lizenzverhandlungen Einfluss auf die Höhe der Vergütung gehabt hätten. Hierzu würden auch die in der Branche üblichen Umsatzerlöse gehören. Ein vernünftiger Lizenznehmer werde regelmäßig kein Lizenzentgelt vereinbaren, das doppelt so hoch sei wie der zu erwartende Gewinn.

  • veröffentlicht am 28. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 08.09.2011, Az. 10 U 204/11
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Berichterstattung über die Verheiratung des ehemaligen Lebensgefährten einer Prominenten dessen Persönlichkeitsrechte nicht verletzt. Wenn die vorige Beziehung öffentlich gemacht worden sei, bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit daran, zu erfahren, wenn diese beendet worden sei und eine anderweitige Verheiratung stattgefunden habe – auch wenn weder der ehemalige Lebensgefährte noch seine jetzige Ehefrau prominente Persönlichkeiten seien. Das Gericht führte dazu aus:

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  • veröffentlicht am 22. September 2011

    BGH, Beschluss vom 22.06.2011, Az. I ZB 9/10
    § 76 Abs. 6 MarkenG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass keine Versagung rechtlichen Gehörs vorliegt, wenn das Bundespatentgericht eine Entscheidung trifft, ohne das von der Markeninhaberin angekündigte und entscheidungserhebliche Vorbringen zur Verkehrsdurchsetzung der angegriffenen Marke abzuwarten. Das Bundespatentgericht sei auch nicht verpflichtet gewesen, die Markeninhaberin gesondert darauf hinzuweisen, wann es zu entscheiden beabsichtige. Hintergrund der Rechtsbeschwerde war, dass der Prozessbevollmächtigte des Markeninhabers, der per späterem Beschluss seine Marke durch Löschung verlor, mit der Senatsvorsitzenden ein Telefonat geführt hatte, in welcher diese ihm – nach Vorstellung des Beschwerdeführers – eine weitere Vortragsmöglichkeit zur Verkehrsdurchsetzung der Marke zugesichert hatte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 11.03.2011, Az. 28 O 151/11
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine Frist von 1 Monat nicht überschritten werden darf. Ferner bejahte die Kammer einen allgemeinen Persönlichkeitsschutz auch dann, wenn es sich bei dem Betroffenen um einen Verein, also eine juristische Person, handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.08.2011, Az. 2-06 O 162/11
    §§ 14 MarkenG; 12 BGB

    Das LG Frankfurt am Main berichtet in einer Pressemitteilung über dieses Urteil, in dem das Gericht entscheidet, dass ein Ringerverein namens „AC Eintracht Frankfurt a.M.“ gegen die Namensrechte des Fußballvereins „Eintracht Frankfurt e.V.“ verstößt. Der Ringerverein wurde verurteilt, die im Jahre 2009 gewählte Bezeichnung sowohl als Namen des Vereins als auch als Marke für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen sowie als Domain-Name im Internet zu unterlassen, da die Namensrechte des seit 1929 existierenden Fußballvereins dadurch verletzt würden. Der Fußballverein sei ebenfalls Markeninhaber einer Vielzahl von Marken, die zum Teil bereits seit Jahrzehnten existieren würden. Da der Fußballverein einen hohen Bekanntheitsgrad genieße, sei auch von einem schuldhaften Handeln des Ringervereins auszugehen, was eine Verpflichtung zum Schadensersatz begründe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

  • veröffentlicht am 29. August 2011

    BGH, Urteil vom 01.09.2010, Az. StbSt (R) 2/10
    § 57 Abs. 1 StBerG, § 57a StBerG

    Der BGH hat entschieden, dass der aus dem Gattungsbegriff der Steuerberatung und einem regional eingegrenzten Tätigkeitsgebiet kombinierte Domainname www.steuerberater-suedniedersachsen.de bei dem – insoweit korrespondierend mit den Kriterien des allgemeinen Wettbewerbsrechts – maßgeblichen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt, nach der Lebenserfahrung nicht die Gefahr einer Irreführung bewirken kann. Dementsprechend war der Steuerberater von dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Gebot gewissenhafter Berufsausübung unter Verzicht auf berufswidrige Werbung (§ 57 Abs. 1 StBerG) freizusprechen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. August 2011

    OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.2011, Az. 7 U 39/11
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 GG; §§ 23, 22 KUG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Person, die nicht Person der Zeitgeschichte ist und es zulässt, dass sie auf dem Sommerfest des Bundespräsidenten mit einem Parteifunktionär fotografiert wird, damit noch keine stillschweigende Einwilligung in die Veröffentlichung des Fotos in einem kritischen Artikel über den Parteifunktionär erteilt. Hierfür sei es erforderlich, dass die abgebildete Person den Zweck der Aufnahme kenne. In der Printausgabe des betreffenden Magazins war unter der Überschrift „LINKE – Probleme für Ernst“ ein Artikel abgedruckt, welcher sich mit dem Politiker Klaus Ernst und einer Affäre um Abrechnungen von Flugreisen befasste. Die Klägerin wurde in diesem Beitrag nicht erwähnt. Der Beitrag wurde durch eine die Klägerin und Klaus Ernst abbildende Fotografie (Untertitel: „Ernst, Begleiterin“) bebildert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. August 2011

    LG Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az. 28 O 30/11
    §§ 823 Abs. 1, 253, 840 BGB i. V. m. Art. 1 Abs. 1, 2 Absatz 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Anspruch auf eine Entschädigung in Geldform einer durch eine Berichterstattung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzten Person nur zusteht, wenn ein besonders schwerer Eingriff vorliegt. Zudem dürfe die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden können. Dafür komme insbesondere ein Widerruf durch den Äußernden in Betracht. Um einen solchen müsse sich der Betroffene bemühen. Auch ein Anspruch auf eine Vertragsstrafe aus einem evtl. früher gegebenen Unterlassungsversprechen gehe einer Geldentschädigung vor. Diese diene nur der Lückenfüllung, wenn andere Ansprüche nicht gegeben oder durchsetzbar seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. Juni 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 07.06.2011, Az.  5 W 127/11
    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs 5; 19 Abs 1, Abs. 3, Abs. 7 MarkenG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass T-Shirts, die mit dem Symbol „Held der Arbeit“ vertrieben werden, keine Markenverletzung der Marke „Held der Arbeit“ (zB. hier) darstellen, da der Gebrauch des Aufdrucks auf den T-Shirts jedenfalls nicht kennzeichenmäßig erfolge. Der Antragsgegner habe den Aufdruck auf dem streitgegenständlichen T-Shirt zu rein beschreibenden Zwecken benutzt. Dies gelte zwanglos für die Teile des angesprochenen Verkehrs, denen die Wortfolge „HELD DER ARBEIT“ als Ehrentitel der DDR und das Symbol „Hände“ als Bestandteil des SED-Emblems aus eigener Erinnerung oder Kenntnis der Geschichte der DDR bekannt seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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