Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Ludwigshafen: Ein unverzüglich reagierender Betreiber eines Internetforums vermeidet Abmahnungsgebühren und Schmerzensgeldzahlungenveröffentlicht am 16. Juni 2011
AG Ludwigshafen, Urteil vom 23.10.2008, Az. 2 g C 291/08
§ 823 Abs. 1 BGB; § 10 TMGDas AG Ludwigshafen hat entschieden, dass ein Forumsbetreiber nicht verpflichtet ist, Schmerzensgeld zu zahlen, nachdem ein Mitglied des Forums beleidigende Äußerungen gegen einen Dritten veröffentlicht hat, wenn der Forumsbetreiber den betreffenden Artikel unverzüglich nach Benachrichtigung durch den Dritten löscht. Das Amtsgericht: „Dem Beklagten ist jedoch nicht zuzumuten, jede Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverletzungen hin zu überprüfen und alle fremden Inhalte zur Kenntnis zu nehmen und auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dass der Beklagte hierzu nicht verpflichtet ist, ergibt sich aus § 7 Abs. 2 TMG. Im Übrigen bestimmt § 10 TMG, der dem früheren § 11 TDG entspricht, dass Dienstanbieter für fremde Informationen nicht verantwortlich sind, sofern sie, was im vorliegenden Fall zutrifft, unverzüglich tätig geworden sind, um die Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.“ Die Ausführungen des AG Ludwigshafen gelten auch für Abmahnkosten, soweit diese bei gleichem Sachverhalt beansprucht worden wären. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Geparkte Domain verstößt gegen fremde Markenrechte, wenn von dieser auf Produktangebote von Wettbewerbern des Markeninhabers verlinkt wirdveröffentlicht am 28. Mai 2011
BGH, Urteil vom 18.11.2010, Az. I ZR 155/09
§§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, 6 und 7; 15 Abs. 2, 4, 5, 6 MarkenG; §§ 670; 677 683 BGB
Der BGH hat entschieden, dass eine geparkte, also (noch) nicht genutzte Domain gegen fremde Markenrechte verstößt, wenn sie Werbung in Form von Werbeverweisen (Links) für Wettbewerber der Klägerin enthält. Darüber hinaus wurde grundsätzlich über die Störerhaftung der SEDO AG für Markenverstöße ihrer Kunden innerhalb der bei ihr geparkten Domains entschieden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - OLG Karlsruhe: Kinderbilder einer bekannten Sportlerin dürfen nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werdenveröffentlicht am 3. Mai 2011
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2010, Az. 6 U 35/10
§§ 22, 23 KUG; 823 Abs. 1, 1004 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kinderbildern einer Sportlerin nicht von § 23 KUG gedeckt ist. Im Gegensatz zu aktuellen Fotos oder Filmaufnahmen öffentlicher Auftritte, die auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürften, da es sich um aktuelle Bildnisse einer Person der Zeitgeschichte handele, sei für Kinderbilder sowie Aufnahmen aus privater und häuslicher Umgebung eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Anderenfalls liege eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor.
- AG Charlottenburg: Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsverletzungveröffentlicht am 1. Mai 2011
AG Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2010, Az. 226 C 130/10
aufgehoben durch LG Berlin, Urteil vom 07.04.2011, Az. 27 S 20/10 (hier)
§§ 823, 1004 BGB; § 32 ZPODas AG Charlottenburg hat entschieden, dass bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kein fliegender Gerichtsstand angenommen werden kann. Allerdings hat das Amtsgericht auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Berufung zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Verbraucherschutzseite darf auch schon einmal kräftigere Worte benutzen / Von „Adressbuchbetrügern“ und „Adressgräbern“veröffentlicht am 1. Mai 2011
LG Köln, Urteil vom 02.02.2011, Az. 28 O 703/07
§§ 823, 1004 BGB analogDas LG Köln hat entschieden, dass eine Verbraucherschutzscheite schon einmal kräftigere Worte benutzen darf. Die Parteien stritten um die Erwähnung der Kläger als „Adressbuchbetrüger“, als „Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks“, „Adressengräber“ und in einer Auflistung von Firmen oder Personen, die betrügerisch tätig sein sollten auf Internetseiten, für die der Beklagte nach deren Behauptung verantwortlich sein sollte. Im vorliegenden Fall lehnte die Kammer eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung ab. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Kerpen: Veröffentlichung eines Unfall-Videos verletzt nicht die Rechte des Unfallopfers, wenn dieses nicht erkannt werden kannveröffentlicht am 17. März 2011
AG Kerpen, Urteil vom 25.11.2010, Az. 102 C 108/10
§§ 823, 1004 BGB; 23 KUGDas AG Kerpen hat entschieden, dass keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn im Internet ein Unfallvideo ohne Einwilligung des Verunfallten veröffentlicht wird, sofern das Unfallopfer auf diesem Video nicht identifiziert werden kann. Für eine Identifikation reiche es nicht aus, wenn das Nummerschild des Verunglückten sichtbar ist. Damit könne lediglich das Fahrzeug, jedoch nicht der Fahrer identifiziert werden. Auch sei der Zugriff auf entsprechende Datenbanken stark begrenzt. Weiterhin führte das Gericht aus, dass es sich bei „ungewöhnlichen“ Vorfällen (hier: Berichterstattung über Unfall eines Quads) wohl nicht vollständig verhindern lasse, dass gewisse Personenkreise auch bei einer Nichterkennbarkeit der beteiligten Personen die richtigen Rückschlüsse ziehen, um wen es sich gehandelt habe. Würde man fordern, dass jegliche Erkennbarkeit für einen ganz begrenzten Personenkreis ausgeschlossen sei, so wäre jegliche Berichterstattung zu originellen Vorfällen unmöglich. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Münster: Ungültigkeit des Mobilfunkvertrags bei Verletzung von Beratungspflichtenveröffentlicht am 8. März 2011
LG Münster, Urteil vom 18.01.2011, Az. 06 S 93/10
§§ 611, 398, 280, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGBDas LG Münster hat entschieden, dass die Kündigung eines Mobilfunkvertrags sowie die Forderung von Schadensersatz unzulässig sind, wenn die aufgelaufenen Kosten auf einer unzureichenden Beratung beruhen. Die Ansprüche des Mobilfunkanbieters könnten dann wegen unzulässiger Rechtsausübung entfallen. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte ein Smartphone mit Internet-Zugang und Navigationsfunktion erworben und für die Datenverbindungen eine verbrauchsabhängige Abrechnung gewählt. Eine ausreichende Aufklärung über die Gefahren einer verbrauchsabhängigen Abrechnung erfolgte jedoch nicht. Dies sei allerdings insbesondere deshalb notwendig gewesen, weil die Firma F dem Beklagten gleichzeitig das Mobiltelefon mit der Navigationssoftware „Route 66“ vermietet habe und ihr bekannt gewesen sei, dass dieses Gerät Internet- und WAP-Verbindungen mit erheblichem Datenvolumen herstellen könnte – z.B. um Softwareupdates sowie aktuelles Kartenmaterial für die Navigationssoftware im Umfang von mehr als 150,00 MB herunterzuladen. Auf diese Weise liefen innerhalb von 3 Tagen bereits ca. 1.000,00 EUR Kosten auf. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Zu der Frage, wann die Berichterstattung über einen prominenten Medienanwalt zulässig istveröffentlicht am 1. März 2011
LG Hamburg, Urteil vom 28.01.2011, Az. 325 O 196/10
§§ 823 Abs. 1; 1004 Abs.1 S.2 BGB analogDas LG Hamburg hat bestätigt, dass nicht jede öffentliche Berichterstattung über eine Person einen Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG darstellt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bilde ein ausfüllungsbedürftiges Rahmenrecht. Es vermittle seinem Inhaber gerade nicht den Anspruch, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich dargestellt sehen wolle (BVerfG, Beschluss vom 18.02.2010, Az. 1 BvR 2477/08, NJW 2010 1587; Beschluss vom 08.06.2010, Az. 1 BvR 1745/06, NJW 2011, 47). Vielmehr sei eine öffentliche Berichterstattung zulässig, sofern das Schutzinteresse der Person, über die berichtet werde, das Interesse des Berichtenden an der Veröffentlichung nicht überwiege. Die Rechtsprechung habe dabei Fallgruppen ausgearbeitet, in denen von einem Überwiegen des Schutzinteresses auszugehen sei. Die Berichterstattung des Beklagten falle jedoch nicht unter eine der Fallgruppen, da sie wahrheitsgemäß sei (a), keine Schmähkritik darstelle (b), nicht die Privatsphäre des Klägers betreffe (c) und keine Prangerwirkung entfalte (d). Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber einer Internetseite geschrieben: „Sechzehnfache (bzw. Siebzehnfache) erfolgreiche Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B…-Site„. Einer der angegebenen zitierten Medienanwälte hatte dies als Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts angesehen. Diese Meinung teilte die Hamburger Kammer nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Mannheim: Eine unmittelbare Patentverletzung scheidet aus, wenn das geschützte Verfahren bei dem anderen nicht vollständig durchgeführt wirdveröffentlicht am 20. August 2010
LG Mannheim, Urteil vom 12.02.2010, Az. 7 O 84/09
Art. 64 Abs. 1 EPÜ; §§ 9 S. 2 Nr. 2; 10 Abs. 1 PatG; § 32 ZPO; Art. 5 Nr. 3 EuGVVO; § 143 Abs. 1 PatG; § 14 ZuVOJuDas LG Mannheim hat entschieden, dass eine unmittelbare Patentverletzung ausscheidet, wenn das patentgemäße Verfahren die beanspruchten Maßnahmen nicht vollständig durchführt. Eine solche Anwendung könne nicht schon darin erblickt werden, dass eine Vorrichtung sinnfällig hergerichtet werde, um ein patentgeschütztes Verfahren auszuüben (BGH GRUR 1992, 305 – Heliumeinspeisung ). Eine so weitgehende Ausdehnung des Tatbestands der unmittelbaren Patentverletzung auf alle notwendigen Bedingungen der Anwendung des patentgemäßen Verfahrens würde die durch § 10 PatG gezogenen Grenzen der Verantwortlichkeit für bloß mittelbare Verursachungsbeiträge unterlaufen (BGH GRUR 2007, 313, 314 f. – Funkuhr II ).
- AG Köln: Zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht – Die Kuh definiert nicht den Besitzerveröffentlicht am 19. August 2010
AG Köln, Urteil vom 22.06.2010, Az. 111 C 33/10
§§ 823 Abs. 1, 812 Abs. 1, 687 Abs. 2, 681, 667 BGBDas AG Köln hat entschieden, dass die ungenehmigte Veröffentlichung von Fotos, die von einem Kalb einer Bäuerin gefertigt wurden, nicht gegen das Persönlichkeitsrecht der Bäuerin verstoßen. Das Gericht führte aus, dass zwar in der unzulässigen Fertigung und Verbreitung von Fotos grundsätzlich eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen könne, dafür jedoch stets ein Bezug zur menschlichen Persönlichkeit erforderlich sei. Dieser Bezug könne sich daraus ergeben, dass sich durch die auf dem Foto abgebildeten Sachen Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Rechtsgutsinhabers, hier der Klägerin, schließen ließen, so wie etwa beim ungenehmigten Fotografieren eines fremden Hauses. Vorliegend kam das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass durch die Fotos des Rinderkalbs „Anita“ keine Rückschlüsse auf die Persönlichkeit der Klägerin erfolgen könnten. Ob die Klägerin lieber das Verfahren gewonnen hätte oder doch erleichtert ist, dass ihre Persönlichkeit nicht durch eine Kuh definiert wird, blieb offen.