Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Werbung mit gesundheits- und krankheitsbezogenen Angabenveröffentlicht am 11. Februar 2016
KG Berlin, Urteil vom 22.07.2015, Az. 5 U 46/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; § 11 Abs. 1 LFGB, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 – 3 LFGB a.F.; Art. 7 EUV 1169/2011; EGV 1924/2006Das KG Berlin hat in diesem umfangreichen Urteil eine ganze Reihe von gesundheits- und krankheitsbezogenen Angaben in Bezug auf ein Nahrungsergänzungsmittel „DarmAktiv“ als unzulässig erklärt. Unter anderem betraf dies Angaben wie „Verwandeln Sie Ihren Körper in eine Fettverbrennungsmaschine!“, „Schützen Sie sich gegen tägliche Gifte und Belastungen“ oder „Bengalischer Pfeffer wärmt sanft die Darmschleimhaut und optimiert die Nährstoffverwertung“. Mehr als 60 Aussagen wurden untersagt, weil sie unzulässig die Linderung von Krankheitserscheinungen versprachen oder gesundheitsbezogene Angaben tätigten, ohne dass diese entweder zugelassen oder nachgewiesen waren. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- KG Berlin: Unzulässige Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Wirkung gegen Frühjahrsmüdigkeitveröffentlicht am 29. Januar 2016
KG Berlin, Urteil vom 10.07.2015, Az. 5 U 24/15
Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit „das Beste gegen Frühjahrsmüdigkeit“ u.a. eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt, welche zu unterlassen ist. Es handele sich nicht lediglich um Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile des Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden, sondern es würden auf bestimmte zu fördernde Funktionen des Körpers Bezug genommen. Ohne wissenschaftliche Nachweise für diese Wirkungen oder Zulassung durch die Health Claims Verordnung sei eine solche Werbung unzulässig. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Köln: Werbevideo eines Telekommunikationsanbieters mit irreführenden Aussagen zu dem sog. „Vectoring“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 18. Mai 2015
OLG Köln, Urteil vom 27.03.2015, Az. 6 U 134/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Werbevideo zur schnelleren Datenübertragung mittels der Technik des Vectoring irreführend ist, wenn darin der Eindruck vermittelt wird, dass damit beständig höhere Übertragungsraten von z.B. 100 MBit/s beim Herunterladen erreicht würden. Der Hinweis, dass es sich dabei um maximale Geschwindigkeiten handele, die nicht immer erreicht werden könnten, fehle. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Zur irreführenden Bewerbung eines „Feuchtigkeit spendenden“ Nassrasierersveröffentlicht am 30. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 14.11.2014, Az. 6 U 82/14
§ 3 Abs. 1 und 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für einen Nassrasierer mit u.a. den Slogans „Hilft, die Feuchtigkeit in der Haut zu halten“ und „Olaz-Feuchtigkeitskissen geben Feuchtigkeitsspendende Creme ab, die deine Rasur verbessern“ irreführend ist, wenn die Hautfeuchtigkeit während und nach der Rasur tatsächlich nicht höher ist als vorher. Ein solcher Effekt konnte vorliegend von der Beklagten jedoch nicht nachgewiesen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Wird ein Sternchenhinweis in einer sog. Flappe erst auf einer anderen Seite aufgelöst, liegt eine Irreführung vorveröffentlicht am 4. März 2015
LG Freiburg, Urteil vom 23.02.2015, Az. 12 O 105/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass es bei einer Werbung in einer Tageszeitung in Form einer Flappe (= unterformatiges Vorschaltblatt, das als Werbeumschlag außen um das Titelblatt gelegt wird) nicht ausreicht, wenn ein Sternchenhinweis auf der dritten Seite der Flappe auf einer anderen Seite (hier: der ersten) aufgelöst wird. Damit müsse der Verbraucher nicht rechnen und er werde den vorhergehenden Text auch nicht nach Erläuterungen durchsuchen. Die Werbung ist daher nicht klar und eindeutig genug und führt den Verbraucher in die Irre. Des Weiteren genüge es nicht, wenn hinsichtlich der näheren Bedingungen eines Angebots auf den Internetauftritt des Werbenden verwiesen werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Karlsruhe: Werbung für Kraftstoff mit Bioenzymen wegen Irreführung untersagtveröffentlicht am 12. Februar 2015
LG Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2015, Az. 13 O 44/14 KfH I – nicht rechtskräftig
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas LG Karlsruhe hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbung für eine Kraftstoffersparnis durch Verwendung eines biologischen Enzym-Zusatzes wegen Irreführung zu unterlassen ist, da die Aussage wissenschaftlich nicht nachgewiesen sei. Für die Anpreisung u.a. „Sie bewirken eine bedeutende Reduktion der Schadstoffemissionen und verringert den Kraftstoffverbrauch deutlich!“ könnten keine validen Forschungsergebnisse vorgelegt werden. Gerade bei umweltssensiblen Themen sei jedoch ein hoher Maßstab anzulegen. Es liege daher eine Täuschung über wesentliche Produktmerkmale vor.
- LG Bonn: Werbung mit „bester Netzqualität“ ist als irreführende Alleinstellungsbehauptung wettbewerbswidrigveröffentlicht am 23. Januar 2015
LG Bonn, Urteil vom 18.12.2014, Az. 12 O 24/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Bonn hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die Werbeaussage „Beste Netzqualität“ seitens eines Telekommunikationsanbieters irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn nicht tatsächlich das qualitativ beste Netz angeboten werde. Vorliegend habe das beworbene Mobilfunknetz in Tests von Fachzeitschriften jedoch schlechter abgeschnitten als zwei andere Netze, so dass das Gericht zur Unterlassung der Aussage verurteilte.
- LG Lüneburg: Irreführende Werbeaussagen über Produkte und Unternehmenveröffentlicht am 16. Dezember 2014
LG Lüneburg, Versäumnisurteil vom 06.11.2014, Az. 7 O 103/14
§ 5 UWG
Das LG Lüneburg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale per Versäumnisurteil entschieden, dass eine Werbeaussage wie „Rund 30.000 Produkte mit bis zu 80% Preisvorteil. Seit rund 10 Jahren sind wir Ihr seriöser Partner rund um Ihre IT. Mehr als 200.000 Kunden geben uns Recht.“ zu unterlassen ist, wenn das werbende Unternehmen tatsächlich nur ca. 500 Produkte anbietet und erst seit einem halben Jahr existiert. Der Verbraucher werde durch diese täuschenden produkt- und unternehmensbezogenen Aussagen in die Irre geführt. - OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Alleinstellungsbehauptung, wenn Wahrheit der Werbeaussage nicht bewiesen wirdveröffentlicht am 4. Dezember 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.06.2014, Az. 6 U 64/13
§ 5 UWG; § 145 ZPO; § 301 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbeaussage „Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel“ eine irreführende Alleinstellungsbehauptung ist, wenn nicht tatsächlich die Marktführerschaft in diesem Bereich vorliegt. Dazu müsse der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen haben und dieser Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bieten. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen habe die Beklagte vorliegend nicht nachweisen können. Für die Wahrheit der Werbebehauptung sei der Werbende aufklärungspflichtig und habe Angaben zu Umsätzen u.ä. unter Beweis zu stellen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Bei umstrittenen Therapieformen muss die Werbung die Gegenmeinung darstellenveröffentlicht am 24. Juli 2014
OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014, Az. 4 U 57/13
§ 3 HWG; § 5 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung für ein fachlich umstrittenes Behandlungsverfahren (hier: Kinesiologie) mit Wirkungsaussagen die Gegenmeinung enthalten muss, um nicht irreführend zu sein. Anderenfalls sei dem Empfänger der einseitigen Werbung keine objektive Entscheidung möglich. Zum Volltext der Entscheidung: