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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. August 2014

    OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2014, Az. 12 U 112/13
    § 214 Abs. 1 BGB, § 631 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass für die Verjährung von Ansprüchen aus Mängeln an einer Software eine zweijährige Verjährungsfrist gilt. Für die Anwendung des Auffangtatbestandes des § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB (dreijährige Verjährungsfrist) bestehe kein Grund. Bei der auf Grund eines Werkvertrags geschuldeten Lieferung und individuellen Anpassung von Hardware und Standardsoftware handele es sich um die Bearbeitung einer Sache, so dass § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB (2-jährige Verjährungsfrist) anzuwenden sei. Anders wäre dies bei der Erstellung von Individualsoftware zu beurteilen, bei der die immaterielle Werkleistung prägende Bedeutung habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 05.06.2014, Az. VII ZR 276/13
    § 633 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass es für die Darlegung eines Mangels in einer entwickelten Software ausreichend ist, wenn der Besteller Mangelerscheinungen, die er der fehlerhaften Leistung des Unternehmers zuordnet, genau bezeichnet. Es sei nicht erforderlich, zu der Ursache des Mangels vorzutragen. In der vorbehaltlosen Zahlung der Rechnung in Verbindung mit einer Übernahmeerklärung sei auch noch keine Abnahme der Werkleistung durch den Besteller zu sehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.01.2014, Az. 2-24 O 151/13
    § 1 UKlaG, § 4 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 641 Abs. 1 BGB, § 646 BGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Luftfahrtunternehmens „Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig. […] Da die Bezahlung bei Buchung in voller Höhe fällig ist, erfolgt die Belastung Ihrer Kreditkarte bzw. der Einzug des Flugpreises sofort“ unwirksam ist, da sie Verbraucher unangemessen benachteiligt. Die komplette Vorauszahlung des Flugpreises, unabhängig davon, wann der Flug gebucht werde, widerspreche dem gesetzlichen Leitbild des Werkvertrages, um den es sich hier handele. Das Interesse des Luftfahrtunternehmens an Liquidität rechtfertige die Klausel nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. November 2013

    OLG Jena, Urteil vom 29.08.2013, Az. 1 U 194/13
    § 307 BGB, § 636 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG,
    § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG

    Das Thüringer Oberlandesgericht hat entschieden, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Montage von fabrikneuen Ladenausstattungen nicht auf die kaufrechtlichen Regelungen zur Nacherfüllung verwiesen werden darf. Diese seien unwirksam, weil auch Werkvertragsrecht zur Anwendung kommen könne. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Juni 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2012, Az. 9 O 324/10
    § 649 S. 2 BGB, § 123 BGB, § 119 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Internet-System-Vertrag, der eine Laufzeit von 48 Monaten und eine jährliche Vorauszahlung der Beiträge vorsieht, nicht ohne Weiteres wegen Täuschung oder Irrtum anfechtbar ist. Soweit sowohl die Monatsbeträge als auch die Pflicht zur jährlichen Vorabzahlung hinreichend deutlich im Vertragsformular erkennbar seien, könne ein Anfechtungsrecht des Kunden nicht angenommen werden. Dies sei sogar dann zweifelhaft, wenn ein Außendienstmitarbeiter ausdrücklich eine monatliche Zahlweise postuliert hätte. Letzteres sei vorliegend jedoch auch nicht hinreichend unter Beweis gestellt worden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Dezember 2011

    LG Essen, Urteil vom 27.04.2010, Az. 12 O 393/08
    § 280 BGB, § 631 BGB, § 287 ZPO

    Das LG Essen hat entschieden, dass in der Mängelrüge zwar nicht zugleich eine stillschweigende vertragliche Selbstverpflichtung zur Übernahme der Überprüfungskosten für den Fall zu sehen ist, dass sich der behauptete Mangel nicht bestätigt. Wohl aber sei der Rügende dann zum Schadensersatz gemäß § 280 BGB verpflichtet. Auch seien Eigenleistungen (hier: des Handwerksunternehmens) als Schaden zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Oktober 2011

    AG München, Urteil vom 26.05.2011, Az. 223 C 9286/11
    § 631 Abs. 1 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein Fotografenauftrag zur Erstellung eines Fotos von einem Gebäude als nicht erfüllt gilt, wenn statt der gewünschten Querformat-Aufnahme eine Hochformat-Aufnahme geliefert wird. Es sei nicht notwendig, dass das Format ausdrücklich schriftlich festgelegt werde, wenn sich aus den Umständen eindeutig der Kundenwunsch ergebe. Vorliegend hatte die Auftraggeberin einen Vorjahreskalender mitgeschickt, der 12 querformatige Gebäudeaufnahmen enthielt. Daraus habe sich für den Fotografen, zusammen mit der Angabe „440 x 320 mm“ eindeutig ergeben, dass Querformat gefordert sei. Liefere der Fotograf nur eine hochformatige Aufnahme, habe er keinen Anspruch auf Werklohn. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. September 2011

    BGH, Urteil vom 28.07.2011, Az. VII ZR 45/11
    § 649 S. 3 BGB

    Der BGH hat bestätigt, dass ein Internet-System-Vertrag bis zur Vollendung des Auftrags („Werkes“) jederzeit gekündigt werden kann. Der Unternehmer sei dann zwar berechtigt, die vereinbarte Vergütung für den erbrachten und 5 % auf auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung von seinem Kunden zu verlangen. Voraussetzung für den Anspruch auf die Pauschale von 5 % sei nach § 649 Satz 3 BGB aber, dass der Unternehmer die auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallende vereinbarte Vergütung darlege. Es reiche nicht, die Gesamtvergütung darzulegen, denn diese sei nicht Grundlage für die Berechnung der Pauschale von 5 %. Vielmehr müsse der Unternehmer darlegen, welche Leistungen er erbracht habe und welche Leistungen nicht erbracht worden seien. Er müsse auf der Grundlage der vertraglichen Vergütungsvereinbarung darlegen, welcher Teil der vereinbarten Vergütung auf die erbrachten und welcher Teil auf die nicht erbrachten Leistungen entfalle. Diese Entscheidung dürfte auch eine ganz erhebliche Auswirkungen auf die zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen von Unternehmen mit der Firma Euroweb GmbH haben, die mit ihren Kunden ebenfalls Internet-System-Verträge abschließt und häufig Streit darüber entsteht, ob die Firma ihre Kunden vor oder bei Vertragsabschluss ausreichend über die Höhe der Kosten informiert hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. August 2011

    LG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2011, Az. 7 O 311/10
    § 631 Abs. 1 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass nach Abschluss eines sog. Internet-System-Vertrags dem Kunden das Recht der freien Kündigung zusteht, da es sich um einen Werkvertrag handelt. Eine pauschale Abrechnung der rechtlichen Vertragslaufzeit zu den vereinbarten monatlichen Kosten sei dem Anbieter damit verwehrt. Die Klägerin hätte zur Durchsetzung ihrer Forderung im Einzelnen ausführen müssen, wie sich die einzelnen Beträge zusammensetzten und welche konkreten Einzelpositionen davon erfasst seien. Wenn die geltend gemachten Beträge im Rahmen der Geschäftsgründung kalkuliert worden seien, so hätte es nahegelegen, entsprechende Aufstellungen vorzulegen. Diesem Erfordernis sei die Klägerin jedoch nicht nachgekommen, so dass, abgesehen von bereits gezahlten Beträgen, keine weiteren Forderungen bestünden. Das LG Düsseldorf verfolgt damit die schon zuvor praktizierte Rechtsprechung (s. hier) weiter. Die Einordnung als Werkvertrag wurde bereits vom BGH bestätigt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 23.07.2010, Az. 19 U 3/10
    § 631 Abs. 1 BGB

    Das OLG Köln hat inzident entschieden, dass Schleichwerbung in verschiedenen Blogs nicht rechtswidrig ist. Der Senat verhandelte einen Fall, in welchem ein Dienstleister mit der Schleichwerbung für den Kläger beauftragt worden war und sich der Kläger später geweigert hatte die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Interessant ist die Rechtsansicht des Gerichts, dass nur die „professionelle Blendung“ der Leser der jeweiligen Blogs als Werkleistung vergütungsfähig ist. Zitat: „Die von der Klägerin bis zum 09.07.2007 erbrachten Leistungen entsprachen nicht dem vertraglich geschuldeten Werk, da die Klägerin die Postings vertragswidrig unter Rückgriff auf neu eingerichtete Nutzerkonten platziert hat. Die Auslegung des Vertrags vom 02.03.2007 ergibt, dass die Klägerin zur Durchführung des vertraglich geschuldeten Foren- und Blogmarketings historische Accounts zu verwenden hatte. Ausweislich der Beschreibung des diesbezüglichen Leistungsumfangs hatte die Klägerin durch das Benutzen von Icons und typischen Abkürzungen auf die unauffällige Integration im Forum zu achten. Bereits durch diese Formulierung ist die übereinstimmende Vorstellung der Parteien erkennbar geworden, dass die Klägerin die Vornahme gezielter Werbemaßnahmen möglichst verschleiern sollte.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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