Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum kann nicht durch eine Telefon- oder Telefaxnummer oder ein Online-Kontaktformular ersetzt werdenveröffentlicht am 12. August 2013
KG Berlin, Urteil vom 07.05.2013, Az. 5 U 32/12
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG bestehende Pflicht zur Angabe der „Adresse der elektronischen Post“ nur durch Angabe einer E-Mail-Adresse erfüllt werden kann, nicht aber alternativ durch Angabe einer Telefon- oder Telefaxnummer. Auch das Vorhalten eines „Online-Kontaktformulars“ akzeptierte der Senat nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein Wettbewerbsverstoß vorveröffentlicht am 18. Juli 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG § 5 TMG, § 13 TMGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass § 13 TMG eine das Marktverhalten regelnde Norm gemäß § 4 Nr. 11 UWG darstellt. Gemäß § 13 TMG hat der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs u.a. über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Damit ist die Nichtbeachtung des Datenschutzrechtes neuerdings grundsätzlich abmahnbar (a.A. KG Berlin, Beschluss vom 01.04.2011, Az. 5 W 71/11, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Kein Wettbewerbsverstoß, wenn eine Rechtsanwaltskanzlei textbausteinartige Filesharing-Abmahnung mit textbausteinartigem Falschvortrag (!) erwidert / Schlecht- oder Nichtleistung ist kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 17. Juli 2013
BGH, Urteil vom 10.01.2013, Az. I ZR 190/11
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 5a UWGDer BGH hat entschieden, dass Schlecht- oder Nichtleistungen eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher vertragliche Rechte des Verbrauchers wegen Pflichtverletzung begründen können, aber keinen Wettbewerbsrechtsverstoß darstellen. Im vorliegenden Fall war eine Kölner Kanzlei, die Adressaten von Filesharing-Abmahnungen beriet, von einer süddeutschen Kanzlei abgemahnt worden, nachdem letztere festgestellt hatte, dass die Kölner Kanzlei für einige ihrer Mandanten textbausteinartige Antworten verschickte, die falschen Vortrag enthielten. So hatten Testkunden der süddeutschen Kanzlei gegenüber der Kölner Kanzlei einen fingierten Urheberrechtsverstoß zugegeben. Gleichwohl hatten die Kölner Kollegen gegenüber der abmahnenden Kanzlei den Urheberrechtsverstoß bestritten. Hierin sah die süddeutsche Kanzlei einen Wettbewerbsverstoß. Diese Ansicht teilte der Senat nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bochum: Ist die Nutzung einer fremden EAN-Nummer bei Amazon wettbewerbswidrig?veröffentlicht am 11. Juli 2013
LG Bochum, Urteil vom 03.11.2011, Az. 14 O 151/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Bochum hatte in diesem Urteil die Frage zu entscheiden, ob ein Amazon-Händler unerlaubt die EAN-Nummer eines anderen Amazon-Händlers genutzt hatte. Dies wurde verneint. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Das Angebot von Werbeverträgen an Unternehmer ohne Nennung des Gesamtpreises ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 11. Juli 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.12.2012, Az. 2 U 94/12
§ 4 Abs. 2 DL-InfoVO, § 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Stuttgart bestätigt ein Urteil des LG Ulm (hier) und hat entschieden, dass beim Angebot von Werbeverträgen (hier: Vermietung von Werbeflächen an Einkaufswagen über mehrere Monate) an Unternehmer der Gesamtpreis genannt werden muss. Dies ergebe sich zwar nicht aus der Preisangabenverordnung, welche nur gegenüber dem privaten Endverbraucher Anwendung finde, jedoch aus der DL-InfoV, welche bei richtlinienkonformer Auslegung gewerbliche Abnehmer nicht schutzlos lasse. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Werbung mit Herstellergarantie muss nur dann Garantiebedingungen enthalten, wenn es sich um ein rechtsverbindliches Angebot handeltveröffentlicht am 1. Juli 2013
BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 146/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 443 BGB, § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGBDer BGH hat erneut entschieden, dass als Garantieerklärung, die den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, nur Willenserklärungen gelten, die zum Abschluss eines Kaufvertrags (unselbständige Garantie) oder eines eigenständigen Garantievertrags führen, nicht dagegen die Werbung, die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert (invitatio ad offerendum) und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Werbung für andere Medikamente auf Verpackungen von Arzneimitteln ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 20. Juni 2013
BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 161/11
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 10 Abs. 1 S. 1 und 5 AMGDer BGH hat entschieden, dass werbende Angaben auf Arzneimittelverpackungen (hier: Werbeflyer für Mittel gegen Kniearthrose-Schmerzen auf der Verpackung eines Schmerzgels) unzulässig und wettbewerbswidrig sind. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Werbung mit der Verpackung fest verbunden oder in Form eines mit Klebepunkten angebrachten Flyers leicht ablösbar sei. Der Verbraucher könne durch die Werbung von den Pflichtinformationen auf der Verpackung des Arzneimittels abgelenkt werden, was aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Zu den Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV bei der Werbung für mehrere Fahrzeugmodelleveröffentlicht am 19. Juni 2013
OLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 90/12
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKVDas OLG Köln hat entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige, in welcher mehrere Modellvarianten eines Fahrzeugstyps beworben werden, konkrete Angaben nach der Pkw-EnVKV getätigt werden müssen. Hierfür könnten entweder die Werte für jedes einzelne der aufgeführten Modelle oder stattdessen die Spannbreite zwischen ungünstigstem und günstigstem Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen jeweils im kombinierten Testzyklus angegeben werden. Irreführend hingegen sei, wenn nur Angaben zu einem bestimmten Modell aufgeführt würden, die auf die übrigen in der Werbung erwähnten Modelle nicht zuträfen. Umgekehrt müssten bei Werbung für ein konkretes Fahrzeugmodell neben dem CO2-Ausstoß auch die vollständigen Werte zum Kraftstoffverbrauch (inner- und außerorts sowie kombiniert) angegeben werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Der Hinweis auf einen Sicherungsschein durch einen Reiseveranstalter ist nicht zwangsläufig eine Werbung mit Selbstverständlichkeitenveröffentlicht am 28. Mai 2013
OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2013, Az. 6 W 21/13
§ 5 Abs. 1 UWG, Anhang zu § 3 Abs. 3, Nr. 10 UWG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Formulierung eines Reiseveranstalters „unsere Kunden gehen kein Risiko ein: Mit Ihrer Anzahlung garantiert ein Sicherungsschein Ihre Ansprüche“ in seinem Leistungskatalog keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist. Dies gelte jedenfalls dann, wenn diese Information im Vergleich zu anderen Informationen nicht in besonderer Weise hervorgehoben sei. Ein Hinweis auf gesetzlich verbriefte Rechte sei erlaubt, soweit diese nicht als Besonderheit dargestellt würden. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Köln: Verschweigen von Ausschlussgründen bei der Werbung für eine Versicherung ist irreführendveröffentlicht am 15. Mai 2013
LG Köln, Urteil vom 14.08.2012, Az. 33 O 74/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Versicherungstarifs das Verschweigen von Ausschlussgründen eine Irreführung des Verbrauchers darstellen kann. Auch bei plakativ überzeichneten Dastellungen einer Vorher-Nachher-Situation bei der Bewerbung einer Zahnzusatzversicherung gehe der Verbraucher von einem wahren Tatsachenkern aus und habe ohne weitere Informationen nicht den Gedanken, dass er von vornherein ausgeschlossen sein könnte. Zum Volltext der Entscheidung: