Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Das Angebot einer „kostenlosen Schätzung“ ist keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten eines Goldankäufersveröffentlicht am 1. März 2013
OLG Celle, Urteil vom 31.01.2013, Az. 13 U 128/12
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers, welcher eine „kostenlose Schätzung“ offeriert, nicht wettbewerbswidrig ist. Es handele sich nicht um eine unlautere sog. Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Eine solche liege nur dann vor, wenn bei objektiver Richtigkeit der Angaben das angesprochene Publikum annehme, dass mit der Werbung ein nicht gegebener Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen der gleichen Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben werde. Vorliegend handele es sich jedoch tatsächlich um eine freiwillige Sonderleistung, zu der der Beklagte nicht ohnehin verpflichtet sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Koblenz: Die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers durch eine Anzeige ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 26. Februar 2013
OLG Koblenz, Urteil vom 16.01.2013, Az. 9 U 982/12
§ 4 Nr. 10 UWGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch eine Werbeanzeige (hier: Werbung eines regionalen Anzeigenblatts bei Lesern mit einem Aufkleber für den Briefkasten, der den Einwurf anderer Anzeigeblätter in Briefkästen gezielt verhindern soll) zu unterlassen ist. Zur Pressemitteilung des OLG Koblenz:
- LG Berlin: Das gezielte Anlocken von Kunden mit einem Produkt, um sodann auf ein anderes Produkt umzulenken, kann wettbewerbswidrig sein / „Bait and Switch“veröffentlicht am 22. Februar 2013
LG Berlin, Urteil vom 11.12.2012, Az. S 3 0624/11 – nicht rechtskräftig
Nr. 6 des Anhangs zu § 3 Nr. 3 UWGDas LG Berlin hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass ein unlauteres Vorgehen zu bejahen ist, wenn ein Unternehmen Produkte in der Werbung günstig anpreist, um dann gegenüber den davon angelockten Kunden zu behaupten, die Qualität des Produkts wäre mangelhaft und dem Kunden sodann ein anderes Produkt zu empfehlen. Dieses so genannte „Bait and Switch“-Verfahren der Beklagten erfolgte planmäßig zum Ködern der Kunden. Die Behauptung, das ursprünglich beworbene Produkt sei mangelhaft, sei nicht nachgewiesen worden.
- BGH: Eine Versandapotheke darf keine Beratung per kostenpflichtiger Telefon-Hotline erteilenveröffentlicht am 22. Februar 2013
BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 40/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a AMG; § 11 a ApoGDer BGH hat entschieden, dass das Angebot einer Telefon-Hotline seitens einer Versandapotheke wettbewerbswidrig ist, wenn diese nur gegen Gebühr in Anspruch genommen werden kann. Apotheker müssten im Rahmen des ihnen Möglichen und Zumutbaren dafür sorgen, dass dem Kunden zur Erlangung der ihm zu erteilenden Informationen und Beratung keine Kosten entstehen, die typischerweise höher seien als die Kosten, die ihm bei einer persönlichen Beratung in einer Apotheke vor Ort entstünden. Der Verweis auf eine auch mögliche E-Mail-Beratung räumt die Wettbewerbswidrigkeit nicht aus, da diese Option für viele, gerade ältere, Kunden keine gleichgestellte Alternative sei. Zitat:
- OLG Stuttgart: Weiße Ware muss mit der genauen Typenbezeichnung beworben werdenveröffentlicht am 14. Februar 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2013, Az. 2 U 97/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG
Das OLG Stuttgart hat in der Berufung ein Urteil des LG Stuttgart (hier) bestätigt, nach welchem die Bewerbung von Haushalts-Elektrogeräten („weiße Ware“) ohne konkrete Typenbezeichnung wettbewerbswidrig ist. Die Werbung sei irreführend, auch wenn alle sonstigen Angaben, z.B. zur Energiekennzeichnung, getätigt worden seien. Die konkrete Typenbezeichnung sei jedoch nach den Ausführungen des Gerichts ein „Produktbestimmungs- u. Identifizierungsmittel“, welches es dem Verbraucher erst ermögliche, aussagekräftige Produkt- und Preisvergleiche anzustellen oder Testergebnisse nachzuforschen. - OLG Brandenburg: Endpreis muss auch bei Ratenzahlungen deutlich angegeben werdenveröffentlicht am 8. Februar 2013
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2012, Az. 6 U 27/10
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; § 1 Abs. 1, Abs. 6 PAngVDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine Preisangabe wettbewerbswidrig ist, wenn auf der werbende Abbildung eine Monatsrate (hier: für eine Küche) deutlich hervorgehoben und der tatsächliche Endpreis hingegen in sehr kleiner undeutlicher Schrift darunter angegeben wird. Diese Werbung sei irreführend, da sie bei dem durchschnittlichen Verbraucher dadurch, dass die einzelne Rate blickfangmäßig herausgestellt und als „Lieferpreis“ bezeichnet werde, den irrigen Eindruck erwecke, es handele sich bei dem als „Lieferpreis“ bezeichneten Preis um den Endpreis. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Die Angabe zur Lieferfrist ist eine AGB-Klausel / Die Angabe der Lieferfrist mit „i.d.R. 3 – 4 Arbeitstagen nach Zahlungseingang“ ist zu unbestimmt und wettbewerbswidrigveröffentlicht am 6. Februar 2013
OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2012, Az. I-4 U 107/11
§ 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG, § 308 Nr. 1 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe der Lieferfrist mit den Worten „i.d.R. 3 – 4 Arbeitstagen nach Zahlungseingang“ wettbewerbswidrig ist. Der Senat hat auch die Angabe der Lieferfrist mit dem Hinweis „ca … Werktage“ für wettbewerbswidrig erachtet, wenn diese Angabe durch weitere Zusätze (z.B. „annähernd“) verwässert wird (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Regensburg: Fehlendes Impressum bei Facebook kann abgemahnt werden / Im richtigen Hof findet auch die Revolutive Systems GmbH (früher: Binary Services GmbH) mal ein Korn…veröffentlicht am 6. Februar 2013
LG Regensburg, End-Urteil vom 31.01.2013, Az. 1 HK O 1884/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 5 TMGDas LG Regensburg hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Facebook ein Impressum vorhalten muss, insbesondere dann, wenn – wie vorliegend – der Facebookauftritt ais Eingangskanal zur gewerblichen Website verwendet wird, auf der die Darstellung entgeltlicher Leistungen erfolgt. Die Pflicht nach § 5 TMG greife auch auf derartigen Facebookseiten ein, die einen gewissen Grad von Selbständigkeit in Bezug auf die präsentierte Firma haben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel, welche die Einwilligung eines Verbrauchers in Telefonwerbung bestimmt, ohne die zu bewerbende Produktgattung zu nennen / 78.000 EUR Ordnungsgeldveröffentlicht am 6. Februar 2013
KG Berlin, Beschluss vom 29.10.2012, Az. 5 W 107/12
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine AGB-Klausel in einem Gewinnspiel, nach welcher der Verbraucher seine Einwilligung in werbende Telefonanrufe erteilt, ohne dass die zu bewerbende Produktgattung genannt ist, intransparent und damit unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Ein Wettbewerbsverband, der eine große Anzahl von Abmahnungen gleichzeitig ausspricht, handelt nicht rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 29. Januar 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-20 U 58/12
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass einem Wettbewerbsverband, der eine große Anzahl von Abmahnungen gegen gewerbliche Kraftfahrzeughändler gleichzeitig ausspricht, kein Rechtsmissbrauch mit dieser Begründung vorzuwerfen ist. Es sei legitim, da das Interesse des Verbandes, einen wettbewerbswidrigen Zustand beseitigen zu wollen, nur auf diese Weise rasch und umfassend verfolgt werden könne. Das damit eingegangene Prozesskostenrisiko sei eine logische Folge. Auch war das Gericht der Auffassung, dass eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, welche eine Verschulden nicht erwähnt, so auszulegen sei, dass nur schuldhafte Zuwiderhandlungen die Vertragsstrafe auslösen. Zitat: