Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Widerrufsbelehrung unwirksam, wenn die Überschriften „Widerrufsbelehrung“ und „Widerrufsrecht“ fehlenveröffentlicht am 3. Februar 2011
BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. VIII ZR 82/10
§§ 312d Abs. 1 Satz 1; 346 Abs. 1; 355 Abs. 1 Satz 1; 357 Abs. 1 Satz 1 BGB
Der BGH hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die zwar größtenteils inhaltlich dem gesetzlichen Muster entspricht, jedoch die Überschrift „Widerrufsbelehrung“ und die Zwischenüberschriften „Widerrufsrecht“, „Widerrufsfolgen“ und ggf. „finanzierte Geschäfte“ nicht enthält, unwirksam ist. Werde für die gesamte Belehrung lediglich die Überschrift „Widerrufsrecht“ verwendet, werde der Verbraucher darüber in die Irre geführt, dass ihm nicht nur ein Recht gewährt werde, sondern auch Pflichten bei der Ausübung auferlegt würden. Dies müsse deutlich erkennbar sein und werde auch in dem Muster zur Widerrufsbelehrung so vorgesehen. - AG Zittau: Käufer hat Anspruch auf Erhalt einer Ware im Wert von 990,00 EUR bei eBay-Sofortkauf für 1,00 EUR / Unwirksame Anfechtungveröffentlicht am 18. Dezember 2010
AG Zittau, Urteil vom 16.02.2010, Az. 5 C 0219/09
§§ 119 Abs. 1, Abs. 2; 133; 142 Abs. 1; 143 Abs. 1; 157; 433 BGBDas AG Zittau hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der bei eBay Ware, welche einen Wert von ca. 1.000 EUR hat, zu einem Sofortkaufpreis von 1,00 EUR anbietet, diesen Vertrag zu erfüllen hat. Die Anfechtungserklärung hielt das Amtsgericht nicht für wirksam. Der Beklagte habe lediglich behauptet, dass ihm beim Einstellen des Artikels ein Fehler unterlaufen sei. Dies allein sei jedoch nicht ausreichend. Ein Anfechtungsgrund seien insbesondere Erklärungs- und Inhaltsirrtum nach § 119 Abs. 1 BGB sowie ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft nach § 119 Abs. 2 BGB. Deren Voraussetzungen seien jedoch nicht dargetan, worauf der Beklagte bereits mit Verfügung vom 06.07.2009 hingewiesen worden sei. Auf das Urteil hingewiesen hat der Kollege Andreas Gerstel.
- LG Dresden: Vorleistungspflicht in AGB eines Internet-System-Vertrages gegenüber Unternehmer nicht unwirksam / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 10. Dezember 2010
LG Dresden, Urteil vom 20.08.2010, Az. 4 S 26/10
§§ 307, 309 Nr. 9a, 310 BGBDas LG Dresden hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, mit der in einem sog. Internet-System-Vertrag eine Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart wird, mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Paderborn: Wirksame Unterlassungserklärung auch bei gleichzeitiger Gegenabmahnungveröffentlicht am 14. September 2010
LG Paderborn, Urteil vom 22.06.2010, Az. 6 O 61/10
§§ 935, 936 ZPODas LG Paderborn hat entschieden, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere die Wiederholungsgefahr, nicht vorliegen, wenn bereits auf die außergerichtliche Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Dies gelte auch dann, wenn direkt mit der Abgabe der Unterlassungserklärung eine Gegenabmahnung ausgesprochen werde mit dem Verlangen, die angeblich unberechtigte Abmahnung zurückzunehmen. Die Gegenabmahnung ändere nichts an der Rechtsverbindlichkeit der wirksam formulierten Unterlassungserklärung. Das Rücknahmeverlangen bezüglich der Abmahnung habe sich außerdem in erster Linie auf einen überhöhten Streitwert und der daraus resultierenden Gebührenforderung gestützt.
- OLG Koblenz: Zur Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen Nichterreichung von Mindestumsätzenveröffentlicht am 25. Juli 2010
OLG Koblenz, Urteil vom 22.04.2010, Az. 2 U 352/09
§ 307 BGBDas OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Vertragshändlervertrag bei Nichterreichen bestimmter Mindestumsätze nicht außerordentlich (fristlos) gekündigt werden kann. Eine ordentliche Kündigung hielt der Senat hingegen für unbedenklich. (mehr …)
- Im Internet abgeschlossene Abonnements für Zeitschriften und Zeitungen können in der Regel nicht widerrufen werdenveröffentlicht am 14. Juni 2010
Die Verbraucherzentrale Berlin hat darauf hingewiesen, dass im Internet per Bestellformular abgeschlossene Abonnements für Zeitungen oder Zeitschriften nur unter bestimmten Umständen widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht nur dann, wenn das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200,00 EUR kostet, was aber in der Regel nicht der Fall ist. Ein schriftlicher Vertrag ist für den Abschluss des Abonnements nicht erforderlich, lediglich das Bestellformular muss eine Lösch-/Berichtigungsfunktion enthalten. Telefonisch oder an der Haustür abgeschlossene Abonnements können vom Verbraucher auch unterhalb der 200-EUR-Grenze widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Erhalt einer Widerrufsbelehrung und beträgt mindestens 2 Wochen.
- OLG Brandenburg: eBay darf bei Verstößen gegen die eBay-Grundsätze Händlerkonto fristlos sperrenveröffentlicht am 22. Juli 2009
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.06.2009, Az. Kart W 11/09
§ 307 BGBDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass die zu Tage getretene versuchte oder vollendete Beeinflussung des Auktionsergebnisses zu Lasten der Mitbieter einen schweren Vertragsverstoß darstellt, welcher eBay berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen und die sofortige Sperrung aller Konten durchzuführen. Dass nach Darstellung des Inhabers des Computershops nicht er selbst, sondern vielmehr einer seiner Mitarbeiter, der Zugang zu allen Mitgliedskonten gehabt haben soll, für die Manipulationen verantwortlich gewesen sei, hielt der Senat für unerheblich. Ein gewerblicher Verkäufer könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ein Mitarbeiter unbefugt und ohne seine Kenntnis in dieser Art und Weise gehandelt habe. Der Verkäufer hafte nämlich für seinen Mitarbeiter, da er seine Zugangsdaten an ihn weitergegeben und damit das missbräuchliche Handeln von seinen Konten aus ermöglicht habe. (mehr …)
- AG München: Ein Autokauf für 100 EUR? / Zur Wirksamkeit von Kaufverträgen bei eBayveröffentlicht am 6. März 2009
AG München, Urteil vom 09.05.2008, Az. 223 C 30401/07
§§ 320, 433 Abs. 1 BGBDas AG München hat mit diesem Urteil noch einmal darauf hingewiesen, das bei privaten eBay-Auktionen keine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB vorliegt, sondern das Einstellen des Angebots ein wirksames verbindliches Angebot darstellt (vgl. schon BGH, Urteil vom 07.11.2001, Az. VIII ZR 13/01). Dies ergebe sich bereits unter Berücksichtigung des § 10 Abs. 1 der ebay-AGB (OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2000, Az. 2 U 58/00). Der Einwand des Beklagten, er habe das Angebot nicht – wie geschehen – doppelt einstellen wollen, wurde nicht gehört. Hierbei handele es sich lediglich um einen geheimen Vorbehalt nach § 116 S. 1 BGB. Ein wirksames Angebot liege im Übrigen auch ohne die Bestimmung eines Mindestpreises vor. (mehr …)
- AG Waiblingen: Die Vertragsstrafe für eBay-Spaßbieter ist unwirksamveröffentlicht am 16. Dezember 2008
AG Waiblingen, Urteil vom 12.11.2008, Az. 9 C 1000/08
§§ 119, 305 Abs. 1 Satz 1, 309 Nr. 6, 339 BGBDas AG Waiblingen hält die AGB-Klausel „Spaßbieter erklären sich mit Abgabe ihres Gebotes mit einer Entschädigungsstrafe von 25 % des Verkaufspreises einverstanden.“ für unwirksam. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe solle nach dem Willen des Gesetzgebers nur aufgrund einer individuellen Vereinbarung in zulässiger Weise geschehen können, die gerade nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sei. Richtigerweise müsse dem Vertragspartner, der ein Vertragsstrafeversprechen abgebe, deutlich zum Bewusstsein gebracht werden, dass er eine über die ohnehin bestehende vertragliche Bindung hinausgehende zusätzliche Verpflichtung übernehme. Dies sei nicht der Fall, wenn ohne deutliche Hervorhebung und ohne besonderen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Vertragsstrafe geschaffen werden soll. Die Klausel richte sich, so das Amtsgericht, an alle Bieter der bestimmten eBay-Auktion, so dass die entsprechenden AGB-Regeln (§§ 305 ff. BGB) zur Anwendung kämen. Das AG Bremen hält die in den AGB enthaltene Spaßbieter-Vertragsstrafe indes für wirksam (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: AG Bremen).
(mehr …) - AG Karlsruhe: Automatische Vertragsverlängerung in AGB ist zulässigveröffentlicht am 5. Dezember 2008
AG Karlsruhe, Urteil vom 21.09.2008, Az. 2 C 230/08
§§ 307, 309 Nr. 9, 812 BGB
Das AG Karlsruhe hat entschieden, dass die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene automatische Vertragsverlängerung nicht ohne weiteres unwirksam ist. Im vorliegenden Fall verlängerte sich der zunächst auf ein Jahr befristete Vertrag nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten um ein weiteres Jahr. Die fragliche Vertragsklausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei unter keinem Gesichtspunkt unwirksam, urteilte das Amtsgericht. § 309 Nr. 9 BGB unterstelle, dass solche Verlängerungsklauseln grundsätzlich Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch gegenüber Verbrauchern sein könnten. Die Gesetzesbestimmung enthalte Vorgaben zum Inhalt solcher Klauseln, in deren Rahmen sich die streitgegenständliche Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten allerdings bewege. Eine Verlängerungsklausel sei nicht per se überraschend. Sie sei vielmehr Gang und Gäbe bei Dauerschuldverhältnissen (etwa bei Handy-Verträgen oder Fitness-Studio-Verträgen). Auch aus der Anpreisung des Produktes durch die Beklagte und den Bestellvorgang könne kein Verstoß gegen das Transparenzgebot hergeleitet werden. Die Beklagte habe auf der Internetseite auch auf die Preise für die Folgejahre nach Ablauf des ersten Vertragsjahres hingewiesen. Das LG Koblenz hatte noch entschieden, dass eine Internet-Werbung mit einem “Dankeschön-Geschenk” oder einem “Treuebonus” für eine Mitgliedschaft dann gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, wenn mit einem zunächst kostenlosen Angebot zwingend ein kostenpflichtiges Angebot verknüpft sei und dies nicht innerhalb des blickfangmäßig aufgemachten Angebots sofort erkennbar, sondern nur durch einen Sternchenhinweis auffindbar sei (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: LG Koblenz).
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