IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. November 2012

    OLG Hamburg, Urteil vom 13.09.2012, Az. 3 U 107/11
    Art. 10 Abs. 1 HCV, Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCV; § 3 UWG, § 8 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für eine Kindermilch mit u.a. den Angaben „um ihr Kind von innen heraus zu unterstützen“ *“Durch die Vermehrung von guten Darmbakterien“ eine unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist. Auch wenn bereits ein Zulassungsantrag gemäß der Health Claims Verordnung (HCV) gestellt sei, bewirke dies nicht automatisch eine Zulässigkeit der getätigten Angaben. Liege eine Abweichung zum Zulassungsantrag vor, sei diese von einer Legalisierungswirkung nicht gedeckt. So liege der Fall hier: bei den angesprochenen Verkehrskreisen werde die Vorstellung hervorgerufen, dass gerade die Zutatenmischung gesundheitsfördernd sei. Aufgrund des gestellten Zulassungsantrages wäre aber allenfalls eine auf die „patentierten Prebiotics“ bezogene Aussage als gesundheitsbezogene Angabe nach Art. 1 0, 2 Abs. 5, 13 HCV zulässig gewesen. So komme es entscheidend auf die Formulierung des Antrags und der Werbung an. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2012

    AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 11.09.2012, Az. 18b C 389/11
    § 280 Abs. 2 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB

    Das AG Hamburg-Mitte hat einem Rechtsanwalt, der auch schon einmal öffentlich im Leopardenmantel posierte, den Zugang zu einer E-Mail-Liste für Rechtsanwälte gewährt. Auf der streitgegenständlichen Liste halfen sich Rechtsanwälte per E-Mail gegenseitig auf kostenfreier Basis bei rechtsproblematischen Fragen, teilweise auch mit allgemeiner Lebenshilfe. Ein Neuzugang dieser Liste hatte nun den drolligen Einfall, die kollegialiter erteilten Rechtsauskünfte auch kostenlos direkt dem großen Meer der Verbraucher zugänglich zu machen. Das fand der Administrator der Liste wie – fast – jedes Mitglied der Liste wenig lustig und versagte dem Mitglied dauerhaft den Zugang zu derselben. Letzteres klagte und hatte Erfolg. Das LG Hamburg sieht dies möglicherweise anders (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 28.08.2008, Az. 315 O 326/08, hier). Gewiss auch der Kollege Nebgen in seinem perfekten Urteilskommentar. Lesenswert! (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 22.06.2012, Az. 6 U 4/12 – nicht rechtskräftig
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Hinweis eines Rechtsanwalts „Rechtsanwalt auch zugel. am OLG Frankfurt“ als irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit zu werten ist. Durch die Angabe werde es als etwas Besonderes herausgestellt, dass der Beklagte nicht nur bei anderen Land- (und Amts-) Gerichten, sondern auch bei dem OLG Frankfurt auftreten dürfe. Dies sei indes seit dem 01.06.2007, dem Tag des Inkrafttretens des „Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ (BGBl. I 2007, 258), eine Selbstverständlichkeit, weil seit diesem Tage jeder an irgendeinem Gericht in Deutschland zugelassene Anwalt vom ersten Tage seiner Zulassung an u. a. an allen Oberlandesgerichten, also auch dem Oberlandesgericht Frankfurt, postulationsfähig und damit zugelassen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Januar 2012

    BGH, Beschluss vom 26.10.2011, Az. XII ZB 561/10
    § 511 Abs. 2, 4 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die Entscheidung über die Zulassung bzw. Nichtzulassung einer Berufung nicht anfechtbar ist. Dies gelte auch dann, wenn diese Entscheidung erst durch das Berufungsgericht getroffen werde, da die Vorinstanz irrtümlich von einer Beschwer von mehr als 600,00 EUR ausgegangen sei und deshalb besondere Zulassungsgründe nicht erörtert habe. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 19.11.2010, Az. 6 U 51/10
    §§ 11; 15 d; 16 c PflschG; §§ 3; 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass ein Reimport von Pflanzenschutzmitteln selbst dann der (erneuten) amtlichen Zulassung für das jeweilige Pflanzenschutzmittel bedarf, wenn das Mittel in Deutschland bereits zugelassen und im Vertrieb als „Reimport“ gekennzeichnet ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 03.02.2011, Az. 31 O 403/10
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; 3a HWG; 109a Abs. 3 AMG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Arzneimittel, welches für die „Besserung des Allgemeinbefindens“ zugelassen ist, nicht mit der Angabe „für ein besseres Gedächtnis und eine höhere Konzentration“ beworben werden darf. Diese spezifische Wirkungsweise würde sich nicht aus der Basisindikation „Besserung des Allgemeinbefindens“ ergeben. Zwar könne anhand von Beispielen erläutert werden, wodurch sich das Allgemeinbefinden bessern könne bzw. die Wirkungsweise dürfe erklärt werden; es dürfe jedoch nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Mittel speziell für Gedächtnisprobleme vorgesehen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 11.01.2011, Az. I-12 O 219/10
    §§ 3; 5 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass die Angaben zur Vertretungsberechtigung eines Rechtsanwalts an deutschen Gerichten unter der Überschrift „Zulassungen“ einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen, weil darin eine Werbung mit irreführenden Angaben zu sehen sei. Zitat: „Eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten liegt vor, wenn der Verkehr in der herausgestellten Eigenschaft der Leistung irrtümlich einen Vorteil sieht, den er nicht ohne weiteres von Konkurrenten erwarten kann (OLG Hamm 1-4 W 121/10 m.w.N.). Dem durchschnittlich informierten Verbraucher wird die Frage der Vertretungsberechtigung eines Rechtsanwaltes vor deutschen Gerichten und Institutionen nicht hinreichend bekannt sein. Durch die Überschrift „Zulassungen“ wird der Eindruck erweckt, der Verfügungsbeklagte … hebe sich hierdurch von anderen Rechtsanwälten ab, was tatsächlich nicht der Fall ist. Denn mit einer Zulassung verbindet der Verkehr eine besondere, individuelle und nicht bei allen Berufsträgern vorhandene Berechtigung. Er wird daher darüber getäuscht, dass es sich trotz der hervorgehobenen Darstellung lediglich um die bei jedem deutschen Rechtsanwalt gegebene Vertretungsberechtigung handelt.“ Wie das LG Bochum bereits in weiteren Urteilen LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.2.2008, Az. 3 O 233/08; LG Aschaffenburg, Urteil vom 30.10.2008, Az. 1 HK O 159/08; LG Frankenthal, Urteil vom 05.08.2008, Az. 1 HK O 27/08.

  • veröffentlicht am 9. Juni 2010

    BGH, Beschluss vom 27.04.2010, Az. VIII ZB 81/09
    §§ 574, 575, 568 ZPO; Art. 101 GG

    Der BGH hat entschieden, dass die Zulassung einer Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter dann nicht möglich ist, wenn gleichzeitig die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit festgestellt wird. Bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung hätte das Verfahren an die (mit 3 Richtern besetzte) Kammer übertragen werden müssen. Trotzdem ist das Rechtsbeschwerdegericht an die Zulassung der Rechtsbeschwerde – auch bei einem Verstoß gegen § 568 ZPO – gebunden. Der angefochtete Beschluss ist jedoch aufzuheben, da die Entscheidung des Einzelrichter hinsichtlich der Bedeutung der Angelegenheit als objektiv willkürlich einzustufen ist. Sie verstoße gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 07.04.2009, Az. 33 O 45/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 – 4, § 7 Abs. 1 GlüStV; §§ 58, 8a Abs. 1 S. 5 RStV

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Veranstaltung eines Gewinnspiels auch dann ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel darstellt, wenn die kritische Grenze von 0,50 EUR durch Mehrfachkauf von Losen überschritten werden kann. Die Antragsgegnerin zu 1), deren Geschäftsführer der Antragsgegner zu 2) war, bot über das Internet die Möglichkeit, an einem Spiel teilzunehmen, bei dem ein Teilnehmer Lose zum Preis von jeweils  0,50 EUR erwerben konnte, um damit an der Verlosung von Sachpreisen teilzunehmen. Die Antragsgegner waren nicht im Besitz einer Erlaubnis für die Veranstaltung von Glücksspielen. Die Antragsgegnerin zu 1) bewarb ihr Spielangebot mit der Gratiszugabe von zwei Freilosen nach erfolgreicher Registrierung sowie mit der Aussage: „Jetzt gewinne ich, was ich will!“. Sie schaltete zudem Banner-Werbung für ihr Gewinnspiel auf der Website … . Das Landgericht erließ zunächst eine einstweilige Verfügung, mit der den Antragsgegnern das Geschäftsmodell verboten wurde. Die einstweilige Verfügung wurde sodann bestätigt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Februar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Dresden, Urteil vom 05.09.2008, Az. 42 HK O 227/08 EV
    §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das LG Dresden hat darauf hingewiesen, dass die Werbung „zugelassen am AG, LG und OLG Dresden, sowie postulationsfähig an allen Deutschen Amts- und Landgerichten“ eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei. Der unbefangene Rechtssuchende verstehe die Angabe, bei einem Gericht zugelassen zu sein, nicht nur dahin, dass eine Zulassung als begünstigender Verwaltungsakt vorliege, sondern auch, dass der bei den genannten Gerichten zugelassene Verfügungsbeklagte aufgrund der Zulassung dort auftreten dürfe. Diese von dem angesprochenen Verkehrskreis angenommene Bedeutung sei aber falsch. Der Wettbewerbsverstoß überschreite auch die Bagatellschwelle. Dies ergebe sich zum einen bereits aus der wettbewerbsrechtlichen Relevanz der Irreführung. Zum anderen bestehe erhebliche Nachahmungsgefahr. Diese sei gerade bei der vorliegenden Werbung besonders hoch, weil jeder Mitbewerber die Selbstverständlichkeiten für sich reklamieren könne. Dem LG Dresden stimmen im Ergebnis zu: das LG Frankenthal, Beschluss vom 06.06.2008, Az. 3 O 238/08, das LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.02.2008, Az. 3 O 233/08 und wohl auch das OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.11.2007, Az. 1 W 193/07 zur Erklärung „zugelassen am OLG und LG Dresden“, welches die Erheblichkeit des Wettbewerbsverstoßes nur daran scheitern ließ, dass der Briefkopf mit den streitgegenständlichen Ausführungen zur Zulassung nur sieben Tage nach Inkrafttreten der Neuregelung der Anwaltszulassung am 01.06.2007 verwendet worden war und der betreffenden Rechtsanwaltskanzlei für diesen kurzen Zeitraum eine Aufbrauchsfrist hinsichtlich seiner Briefbögen zuzubilligen war. (mehr …)

I