Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Werbung für polnische Gerüstteile in Deutschland ist unzulässig, wenn die suggerierte Zulassung fehltveröffentlicht am 14. März 2014
OLG Köln, Urteil vom 19.02.2014, Az. 6 U 163/13
§ 3 Abs. 2 S. 1 und 2 UWG, 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 5a Abs. 1 und 2 UWG; Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2005/29/EG, Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2005/29/EG
Das OLG Köln hat entschieden, dass auf die Werbung eines polnischen Herstellers für Baugerüste deutsches Wettbewerbsrecht anzuwenden ist, wenn dieser seine Ware in Deutschland bewirbt. Die Werbung sei irreführend, wenn der Hersteller durch die Werbung mit einer „Kompatibilität zu Gerüst X“ suggeriere, dass seine Teile ebenso wie die Teile des Gerüstes X in Deutschland durch die Bauaufsicht zugelassen seien, was tatsächlich nicht zutreffe. Diese Irreführung werde durch den schwer leserlichen Abdruck eines (polnischen) TÜV-Zertifikats noch bestärkt, ein aufklärender Hinweis fehle gänzlich. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamburg: Die Werbung für ein Arzneimittel mit gebilligter Fachinformation ist zulässigveröffentlicht am 14. März 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2014, Az. 3 U 63/12
§ 8 AMG, § 11a AMG, § 22 Abs. 7 S. 1 AMG, § 25 AMG; § 3 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Bewerbung eines Arzneimittels mit einer Fachinformation, welche von der Zulassungsbehörde nicht beanstandet wurde, auch dann zulässig ist, wenn der Inhalt der Fachinformation zweifelhaft ist. Die Legitimationswirkung der Zulassung gelte auch für Fachinformationen, so dass diese wettbewerbsrechtlich nicht wegen Irreführung angreifbar seien. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Hamm: Mundspüllösung benötigt als Funktionsarzneimittel eine Zulassung – Abgrenzung zu Kosmetikveröffentlicht am 24. Februar 2014
OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2013, Az. 4 U 70/13
aufgehoben durch BGH, Urteil vom 25.06.2015, Az. I ZR 11/14 (hier)
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 AMG, § 21 AMG; § 3a HWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass eine Mundspüllösung ein zulassungspflichtiges Arzneimittel sein kann und ein Vertrieb ohne Zulassung daher gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Bei einem so genannten Funktionsarzneimittel würden natürliche Lebensvorgänge im Organismus durch eine pharmakologische Wirkung beeinflusst, z.B. durch die Reduzierung von Keimen. Ein kosmetisches Produkt habe solche Eigenschaften nicht. Zur Pressemitteilung vom 07.02.2014:
- OLG Hamburg: Heilmittel-Werbung für ein nicht von der Zulassung erfasstes Anwendungsgebiet ist unzulässigveröffentlicht am 29. November 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 31.10.2013, Az. 3 U 171/12
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 3a S. 2 HWG; § 29 Abs. 2a Nr. 1 AMGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für ein Heilmittel, die ein von der Zulassung dieses Mittels nicht erfasstes Anwendungsgebiet darstellt, ebenso unzulässig ist wie die Werbung für ein Heilmittel ohne Zulassung. Vorliegend war die Werbung für eine Creme streitig, die zur „Behandlung eines freigelegten Nagelbettes infolge einer keratolytischen [nagelablösenden] Nagelpilztherapie“ diente. In der beanstandeten Werbung war auch die Anwendung der Creme auf dem Nagel dargestellt. Eine solche Anwendung sei von der Zulassung nicht erfasst. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Zur Abgrenzung von zulassungsfreien Kosmetika zu zulassungspflichtigen Arzneimittelnveröffentlicht am 11. Juni 2013
LG Köln, Urteil vom 16.05.2013, Az. 31 O 541/12
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 21 Abs. 1 AMGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Mundspülllösung mit antibakterieller Wirkung zum Vertrieb einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedarf. Es handele sich nicht um ein bloß kosmetisches Mittel, da es eine so genannte pharmakologische Wirkung habe, d.h. im Sinne eines Funktionsarzneimittels Einfluss auf physiologische Funktionen des Menschen nehme. Der Bestandteil Chlorhexidin diene dazu, bakteriell bedingte Entzündungen des Zahnfleisches (also eine Krankheit) zeitweise unterstützend zu behandeln. Ein Vertrieb des streitgegenständlichen Mittels ohne Zulassung sei daher rechtswidrig. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Bremen: Der Hinweis „Zulassung OLG, LG, AG (Ort)“ stellt eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darveröffentlicht am 22. Mai 2013
OLG Bremen, (Hinweis-) Beschluss vom 20.02.2013, Az. 2 U 5/13
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Bremen hat entschieden, dass der im Impressum des Internetauftritts einer Kanzlei zu findende Zusatz „Zulassung OLG, LG, AG Bremen“ eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt und hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses dem Verfügungsbeklagten zur Rücknahme der Berufung geraten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Braunschweig: Indianisch-schamanischer Kräutertee nicht als neuartiges Lebensmittel zugelassenveröffentlicht am 15. April 2013
VG Braunschweig, Urteil vom 27.02.2013, Az. 5 A 117/12
§ 53 LFGB, § 54 LFGB; Art. 1 Abs. 2 Buchst e EGV 258/97
Das VG Braunschweig hat entschieden, dass ein Heilkräutertee aus u.a. Rinde der Rot-Ulme, dem angeblich von kanadischen Ureinwohnern heilende Kräfte beigemessen werden, nicht als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung zum Vertrieb in Deutschland zugelassen wird. Bei den Inhaltsstoffen handele es sich weder um Stoffe, die in der EU bisher in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden wären, noch um Stoffe, die mit herkömmlichen Vermehrungs- oder Zuchtmethoden gewonnen wurden und erfahrungsgemäß als unbedenkliche Lebensmittel gelten könnten. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Zur notwendigen Argumentation für die Neuerteilung der Anwaltszulassung, wenn diese wegen Vermögensverfalls widerrufen wurdeveröffentlicht am 26. Februar 2013
BGH, Beschluss vom 04.02.2013, Az. AnwZ(Brfg) 62/12
§ 112e S.2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGODer BGH hat in diesem Verfahren an einem Einzelfall ausgeführt, welche Ausführungen notwendig sind, um nach einem Verlust der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls erneut die Anwaltszulassung (erfolgreich) beantragen zu können. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Auch Funktionsarzneimittel, die vom menschlichen Körper nicht aufgenommen werden sollen, sind als Arzneimittel zulassungspflichtigveröffentlicht am 26. Februar 2013
BGH, Urteil vom 18.10.2012, Az. I ZR 38/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG, § 21 AMG; § 3a HWGDer BGH hat entschieden, dass auch ein die chirurgische ärztliche Behandlung vorbereitendes Mittel, das nicht bestimmungsgemäß dafür vorgesehen ist, vom menschlichen Körper aufgenommen zu werden (Funktionsarzneimittel) als Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG gilt. Eine entsprechende Zulassungsbeschwerde der unterlegenen Beklagten zur Klärung des Gegenteils im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des BGH lehnte der Senat ab, da die Rechtsfrage vom EuGH hinreichend geklärt sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Wer trägt die Mehrkosten für den Zweitanwalt, nachdem der erste seine Zulassung zurückgibt?veröffentlicht am 20. Februar 2013
BGH, Beschluss vom 12.09.2012, Az. IV ZB 3/12
§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPODer BGH hat darauf hingewiesen, dass nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO die durch einen Anwaltswechsel entstandenen Kosten für einen zweiten Prozessbevollmächtigten insoweit zu erstatten sind, als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Das setze voraus, dass weder die Partei noch den ersten Rechtsanwalt ein Verschulden an der Notwendigkeit des Anwaltswechsels treffe. Dies wiederum sei der Fall, wenn der zunächst mandatierte Rechtsanwalt seine Zulassung aus achtenswerten Gründen zurückgegeben habe und dies bei Übernahme des Mandats noch nicht absehbar gewesen sei. Die Übernahme der Pflege der eigenen Mutter wegen Ausfalls der bisherigen Pflegeperson (hier: Tod des Vaters) stelle, auch wenn sie „aus freien Stücken“ geschehe, einen solchen anerkennenswerten Grund für die Aufgabe der Anwaltstätigkeit dar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)