IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. September 2011

    OLG Köln, Urteil vom 01.06.2011, Az. 6 U 4/11
    § 315 BGB, § 339 BGB

    Das OLG Köln hat in dieser Entscheidung einige höchst interessante Rechtsansichten zum Thema E-Mail-Spamming zum Ausdruck gebracht, die wir nicht näher zusammenfassen wollen. Der Leser möge sich ein eigenes Bild von diesem, von uns nicht begleiteten Verfahren, machen. Sowohl der Sachverhalt als auch einige Entscheidungsargumente sind aus unserer Sicht ungewöhnlich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. April 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Itzehoe, Urteil vom 31.03.2009, Az. 5 O 130/08
    § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UWG

    Das LG Itzehoe hat entschieden, dass die Zusendung von Waren, nachdem der Kunde einen Widerruf eingelegt hat, wettbewerbswidrig ist. Im entschiedenen Fall hatte der Kunde am 31.10.2008 eine Bestellung aufgegeben, die er am 01.11. und 10.11. jedoch widerrief. Trotzdem wurde ihm am 11.11. durch ein Büroversehen Ware zugestellt. Diese Ware galt jedoch durch den Widerruf als unbestellt und unter Verstoß gegen § 7 UWG als unzumutbare Belästigung. Das Gericht führte aus, dass entscheidend sei, dass die „Werbung“ erkennbar unerwünscht sei, was vorliegend durch den Widerruf unstreitig sei. Die von der Beklagten vorgebrachten Gründe dafür, weshalb es dennoch zur Übersendung gekommen sei, seien unerheblich. Anders als denkbare Schadensersatzansprüche bestünden wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unabhängig von einem etwaigen Verschulden des werbenden Marktteilnehmers. Es komme also nicht darauf an, ob dem ersten Widerruf des Zeugen  versehentlich nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt worden sei.

  • veröffentlicht am 13. Juli 2010

    AG Berlin-Mitte, Urteil vom 12.01.2010, Az. 14 C 1016/09
    §§
    3; 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG; §§ 823 Abs. 2; 1004 BGB

    Das AG Berlin-Mitte hat entschieden, dass eine per SMS auf ein Handy versandte Bestätigung der Inanspruchnahme eines bestimmten kostenpflichtigen Dienstes keine unzumutbare Belästigung darstellt, wenn sie nicht zugleich mit werbendem Inhalt vebunden ist. Zwar stelle das Zusenden einer unerwünschten werbenden SMS objektiv einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht als sonstiges Recht im Sinn des § 823 Abs. 1 BGB dar (vgl. Landgericht Berlin NJW 2002, 2569), die Verfügungsklägerin habe jedoch nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass es sich bei der streitgegenständlichen SMS überhaupt um Werbung im Sinn von Art. 2 Lit. a der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung gehandelt habe, nämlich um eine Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 07.07.2010, Az. VIII ZR 268/07
    §§ 312d; 346; 357 Abs. 2 Satz 1 BGB

    Der BGH hat nach einer entsprechenden Vorgabe des EuGH (EuGH, Urteil vom 15.04.2010, Az.  C-511/08) entschieden, dass der Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft im Falle eines Widerrufs nicht mit den Kosten der Hinsendung der Ware belastet werden darf.

  • veröffentlicht am 8. Juli 2010

    EuGH, Urteil vom 15.04.2010, Az. C-511/08
    Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG

    Der EuGH hat – in Übereinstimmung mit Generalanwalt Mengozzi – entschieden, dass der Verbraucher im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages nicht mit den Kosten der Zusendung der Ware belastet werden darf (Link: BGH). Während die Frage der Rücksendekosten geregelt ist (diese trägt der Verkäufer, es sei denn, es wurde bei einem Warenwert unter 40,00 EUR eine Vereinbarung mit dem Verbraucher getroffen), fehlte es an einer klaren Regelung für die Hinsendekosten, was in der Vergangenheit zu widerstreitenden Entscheidungen geführt hatte. Der BGH hat in seinem Vorlagebeschluss noch zu erkennen gegeben, dass eine Verpflichtung des Verkäufers, auch die Kosten der Hinsendung zu erstatten, nach der Gesetzeslage nicht zu erkennen sei. Nunmehr entschied der EuGH, dass Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt. Zum Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hildesheim, Urteil vom 05.05.2010, Az. 11 O 42/09
    §§ 3; 7 Abs. 1 UWG

    Das LG Hildesheim hat entschieden, dass die BTN Versandhandel GmbH Verbrauchern nicht unaufgefordert Waren samt Rechnung zusenden darf. Die GmbH, welche Münzen und Medaillen vertrieb, hatte Verbraucher angerufen und anschließend eine Medaille samt Rechnung geschickt. Dem Vortrag, dass der Kunde in dem Telefonat von gut eineinhalb Minuten mit dieser Verfahrensweise einverstanden gewesen sei, schenkte die Kammer keinen Glauben. Innerhalb der Kürze des Telefonats sei von dem Angerufenen keine freie Entscheidung zu erwarten gewesen; dieser werde vielmehr überrumpelt. Der als Zeuge geladene Verbraucher konnte den Anruf bestätigen, allerdings auch, dass er der Zusendung nicht zugestimmt habe.

  • veröffentlicht am 24. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 18.03.2010, AZ. 21 U 2/10
    § 661a BGB

    Das OLG Köln hat per Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass die massenhaft in den Postkästen der Verbraucher landenden Gewinnspielnachrichten  (im Folgenden auch nur „Mitteilung“ oder „Zusendung“ genannt) eine Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB darstellen und der Versender daher verpflichtet ist, den zugesagten Gewinn, hier in Höhe von 13.340,00 EUR, an den Kläger auszuzahlen. Das Landgericht habe bei der Frage, ob die Zusendung eines Unternehmens an einen Verbraucher als Gewinnzusage oder vergleichbare Mitteilung im Sinne des § 661a BGB aufzufassen sei, zutreffend nicht nur auf deren Inhalt, sondern auch auf die äußere Gestaltung abgestellt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Februar 2010

    EuGH, Schlussanträge vom 28.01.2010, Az. C-511/08
    Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG

    Beim EuGH ist demnächst über ein Vorabentscheidungsersuchen des BGH zu befinden. Dabei geht es um die Frage, ob der Verbraucher im Falle des Widerrufs mit den Kosten der Zusendung der Ware belastet werden darf (Link: BGH). Während die Frage der Rücksendekosten geregelt ist (diese trägt der Verkäufer, es sei denn, es wurde bei einem Warenwert unter 40,00 EUR eine Vereinbarung mit dem Verbraucher getroffen), fehlte es an einer klaren Regelung für die Hinsendekosten, was in der Vergangenheit zu widerstreitenden Entscheidungen geführt hat. Der BGH hat in seinem Vorlagebeschluss noch zu erkennen gegeben, dass eine Verpflichtung des Verkäufers, auch die Kosten der Hinsendung zu erstatten, nach der Gesetzeslage nicht zu erkennen sei. Der Generalanwalt sieht dies in seinem Schlussantrag jedoch anders: Die entscheidenden Vorschriften der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz seien dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der bei einem Fernabsatzvertrag der Verbraucher die Kosten für die Zusendung der Ware zu tragen habe, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht habe.
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  • veröffentlicht am 29. Oktober 2009

    OLG Koblenz, Urteil vom 17.06.2009, Az. 9 U 20/09
    § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UWG a.F.

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Händler, der seinem Kunden die ursprünglich bestellte Ware zuschickt, obwohl dieser vor Versand sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, wettbewerbswidrig handelt. Der Händler hatte im vorliegenden Fall die Ware einen bzw. zehn Tage nach Ausübung des Widerrufsrechts verschickt. Die Zusendung unbestellter Ware und die Erbringung unbestellter Dienstleistungen diene der Förderung des Absatzes dieser Waren und sei als Werbung zu werten. Sie erfülle schon nach der bisherigen Rechtsprechung den Tatbestand des § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UWG a.F., als sogenannte anreißerische Werbung. Auf diese Entscheidung hingewiesen hat der shopbetreiber-blog.de.

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