Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Krefeld: Ein Wettbewerbsverstoß kann sich nicht allein auf einen Suchmaschinentreffer gründenveröffentlicht am 23. Januar 2013
LG Krefeld, Beschluss vom 15.11.2012, Az. 12 O 111/12
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 12 Abs. 2 UWG; § 2 PBefG, § 42 PBefG, § 47 PBefG, § 49 PBefGDas LG Krefeld hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß u.U. nicht allein darin besteht, dass eine irreführende Tatsache in der Trefferliste einer Suchmaschine wie Google auftaucht, wenn ein Klick auf solche Links „ins Nichts“ führt. Nach Auffassung des Gerichts könne aus einem solchen Treffer nicht zwangsläufig gefolgert werden, dass der dort aufgelistete Gewerbetreibende einen unzulässigen werbenden Eintrag im Internet veranlasst oder veröffentlicht habe. Interessanterweise äußert sich das Gericht am Rande noch kritisch zu Google+: „Allen diesen Nachweisen ist gemeinsam, dass sie zusätzlich mit „plus.google.com“ gekennzeichnet sind, dem neuen „sozialen“ Netzwerk von Google, mit dem Google versucht, unter dem Deckmantel eines solchen Netzwerkes an Nutzerdaten zu kommen, um sie für eigene kommerzielle Zwecke zu nutzen.“. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur fehlenden Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren bei markenrechtlichen Angelegenheitenveröffentlicht am 22. Januar 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.01.2013, Az. 6 W 130/12
§ 12 Abs. 2 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass an die Dringlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Markenrecht andere Anforderungen zu stellen sind als im Wettbewerbsrecht. Da die Antragsgegnerin bereits seit etwa zehn Jahren unter dem angegriffenen Zeichen auf dem Markt und auch im Internet präsent sei und die Antragstellerin nicht infolge einer Begegnung am Markt darauf gestoßen sei, sondern nach ihrer eigenen Darstellung erst „zufällig über das Internet“, würden die Interessen der Antragstellerin durch die behauptete Kennzeichenverletzung – abweichend von dem sonst in Kennzeichensachen gegebenen Regelfall – auch derzeit nur in sehr geringfügigem Maße beeinträchtigt werden, so der Senat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Dringlichkeitsfrist in Wettbewerbssachen beträgt ca. 6 Wochenveröffentlicht am 8. Januar 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.09.2012, Az. 6 W 94/12
§ 12 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Antrag auf einstweilige Verfügung in einer Wettbewerbssache, der etwa sechs Wochen nach Kenntnis des Rechtsverstoßes gestellt wird, noch dringlich ist. Dies sei nach Auffassung des Senats allerdings für jeden Einzelfall separat zu beurteilen, da die Vermutung des § 12 UWG keine starren Fristen beinhalte. Sechs Wochen seien aber als grober Zeitrahmen zur Orientierung zu sehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Vorübergehener Vollstreckungsverzicht ist schädlich für den Bestand der erwirkten einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 7. Januar 2013
KG Berlin, Urteil vom 11.05.2010, Az. 5 U 64/09
§ 12 Abs. 2 UWG, § 935 ZPO, § 940 ZPODas KG Berlin hat darauf hingewiesen, dass ein Unterlassungsgläubiger, der im Besitz einer einstweiligen Verfügung gegen den Unterlassungsschuldner ist und zunächst auf die Vollstreckung aus dieser bis zum Verfahrensabschluss verzichtet, die Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen fehlender Dringlichkeit riskiert. Der Senat schließt sich damit zwei Entscheidungen des OLG Frankfurt a.M. und des OLG Köln an. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Einstweilige Verfügung trotz Einstellung des abgemahnten Verhaltensveröffentlicht am 17. Dezember 2012
LG Berlin, Beschluss vom 06.12.2012, Az. 15 O 458/12
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 19 a UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Anspruchs auch dann noch gegeben ist, wenn das abgemahnte Verhalten zwischenzeitlich eingestellt wurde. Dies gelte dann, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben und auf die Abmahnung auch nicht anderweitig reagiet wurde. Eine nach Antragstellung abgegebene Unterlassungserklärung führe zur Erledigung und Kostentragung durch den Antragsgegner. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Die in der Werbung behauptete Überlegenheit eines Produkts (Arzneimittel) muss nachgewiesen seinveröffentlicht am 8. November 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 20.09.2012, Az. 3 U 53/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG; § 3 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung mit der angeblichen Überlegenheit eines Produkts im Arzneimittelbereich irreführend ist, wenn diese Überlegenheit nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Eine dafür in Bezug genommene Studie müsse die behauptete Überlegenheit darstellen können. Sei die Studie hinsichtlich ihrer Aussagekraft in Fachkreisen umstritten, sei der erforderliche Nachweis nicht erbracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Dringlichkeit des Verfügungsanspruchs bei Wettbewerbsverstößen auch nach mehr als einem Monat gegeben / Irreführende Werbung mit falschen Angabenveröffentlicht am 28. September 2012
OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2012, Az. 6 W 42/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für einen Staubsauger mit den Angaben „ohne Saugkraftverlust“ und „konstante Saugkraft“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn nicht tatsächlich das Gerät in allen Leistungsstufen ohne Saugkraftverlust arbeitet. Tatsächlich sei die Funktion, die dies ermögliche, nur bei Verwendung der höchsten Leistungsstufe aktiv und auch dort seien bei Tests Saugkraftverluste festgestellt worden.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass bei Testkauf der Antragstellerin am 22.12.2011 und Stellung des Verfügungsantrags am 25.01.2012 die Dringlichkeit gegeben sei, obwohl mehr als 1 Monat vergangen sei. Die Antragstellerin habe in dieser Zeit nicht untätig zugewartet, sondern die Zeit genutzt, um die für die Darlegung des Verfügungsanspruchs erforderlichen Untersuchungen durchzuführen. Vermeidbare Verzögerungen seien nicht ersichtlich gewesen, so dass trotz Überschreitung der Monatfrist die Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG nicht widerlegt sei.
- OLG Köln: Für die Dringlichkeit bei der Untersagung einer Kennzeichenverletzung im Eilverfahren kommt es auf die tatsächliche Kenntnis des Antragstellers anveröffentlicht am 1. August 2012
OLG Köln, Urteil vom 29.06.2012, Az. 6 U 19/12
§ 15 Abs. 2, 4 MarkenG; § 935 ZPO, § 940 ZPODas OLG Köln hat entschieden, dass für ein Unternehmen (hier: Werbeagentur) keine Pflicht besteht, den Markt nach kennzeichenverletzenden gleich-/ähnlichnamigen Konkurrenten abzusuchen. Wird ein Verstoß gegen ein Unternehmenskennzeichen festgestellt, komme es für die Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren darauf an, wann dieser Verstoß tatsächlich zur positiven Kenntnis gelangt ist. Dieser Zeitpunkt müsse glaubhaft gemacht werden. Wann dagegen eine Kenntnis hätte erlangt werden können, spiele keine Rolle. Eine Marktbeobachtungspflicht bestehe nicht und stichprobenartige Recherchen würden nicht zwangsläufig zur Entdeckung der Kennzeichenverletzung führen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Halle: Zur Glaubhaftmachung der Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Falle eines „Fotoklaus“veröffentlicht am 20. Juni 2012
LG Halle, Urteil vom 01.06.2012, Az. 2 O 3/12
§ 12 Abs. 2 UWGDas LG Halle hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Verwendung eines Fotos (hier: bei Facebook) nur dann beantragt werden kann, wenn die Dringlichkeit einer solchen gerichtlichen Entscheidung glaubhaft gemacht wird. Eine Vermutung der Dringlichkeit analog § 12 Abs. 2 UWG sei mangels Regelungslücke im Urheberrechtsgesetz nicht gegeben. Die Kammer orientierte sich bei der Prüfung der Dringlichkeit an dem Wert des Fotos, dessen Erstellung mit maximal 500,00 EUR zu bewerten sei. Durch einen im Hauptsacheverfahren erlangten Unterlassungstitel würden die Interessen des Antragstellers gleichermaßen gewahrt, allein unter Verlust eines Zinsvorteils von etwa 12,00 EUR. Dieser Verlust rechtfertige aber noch keine einstweilige Verfügung. Was wir davon halten? Es ist schon erstaunlich, welche wissenschaftliche Tiefe ein Urteil zu der Frage der Dringlichkeit erreichen kann, wenn die eigentliche Frage – die Bewertung einer Urheberrechtsverletzung durch rechtswidrige Platzierung eines Fotos auf einer sog. Pinnwand bei Facebook, ggf. durch einen Dritten – ausgespart werden soll. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Braunschweig: Zur Widerlegung der Dringlichkeit im Eilverfahren muss eine konkrete frühere Kenntnis des Antragstellers glaubhaft gemacht werdenveröffentlicht am 1. Juni 2012
OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.12.2011, Az. 2 U 106/11
§ 1 UKlaG, § 5 Abs. 1 UKlaG; § 12 Abs. 2 UWGDas OLG Braunschweig hat in diesem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Verfahren der einstweiligen Verfügung der Antragsgegner glaubhaft machen muss, dass konkrete Umstände dafür sprechen, dass der Antragsteller schon zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis von den streitgegenständlichen Verstößen hatte. Bei einem Verband oder Unternehmen sei dafür die Kenntnis der Personen maßgeblich, die für die Ermittlung von (Wettbewerbs-)Verstößen zuständig seien. Eine Pflicht zur Marktbeobachtung bestehe jedoch nicht. Darüber hinaus könne der Antragsteller auch durch sein eigenes Verhalten die Vermutung der Dringlichkeit widerlegen, wenn er erkennen lasse, dass es ihm nicht eilig sei. Zitat: