Suchen im Titel   Suchen im Titel und Text
(Hilfe zur Eingabe von Suchanfragen)

Allgemeines

 Tipps & Erste Hilfe

 Wir überprüfen Ihren Shop!

 Wir sind bundesweit tätig! *

FAQ Abmahnung Filesharing

 Wer mahnt ab?

 Was ist zu tun?

 Warum Sie uns mandatieren?

     01. Erfahrung
     02. Flexibilität
     03. Fachanwalt

FAQ Abmahnung Onlinehandel

 FAQ Abmahnung

 FAQ Abmahnungsmissbrauch

 FAQ Kostenrisiko bei Abmahnung

 FAQ Geht es auch ohne Anwalt?

Special: Was ist ein Fachanwalt?

 Allgemein

 FA für Gewerbl. Rechtsschutz

 FA für IT-Recht

FAQ Klage / einstw. Verfügung

 Unterlassungsklage

 Einstweilige Verfügung

 Zuständigkeit des Gerichts

FAQ nach Rechtsgebieten

 AGB-Recht

 Designrecht


 Domainrecht

 Informationspflichten


 Jugendschutzrecht


 Markenrecht

 Urheberrecht

 Verpackungsverordnung

 Wettbewerbsrecht


FAQ Handelsplattformen

 Amazon®-Recht

 eBay®-Recht

FAQ Werbung im Internet

 Merchant & Affiliate

 Newsletter & E-Mails

 Google®

 Schutz vor unerbetener Werbung


RSS-Feed V0.92 abonnieren
RSS-Feed V2.0 abonnieren


Artikel-Schlagworte: „Gerichtsstand“

LG Frankfurt a.M.: AGB-Klauseln über den “versicherten Versand” und über die “Echtheit der Ware” sind wettbewerbswidrig

Dienstag, 4. Dezember 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.11.2012, Az. 2-03 O 205/12
§ 312c BGB, § 312g BGB, § 477 BGB; § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein Onlinehändler wettbewerbswidrig handelt, der zwischen “unversichertem” und “versichertem” Versand unterscheidet und zudem den Passus „Ich garantiere für die Echtheit der Ware!” verwendet. Ersteres täusche den Verbraucher über das Versandrisiko, welches nach dem Gesetz immer der Verkäufer trage, und gaukele vor, für den (teureren) versicherten Versand ein Mehr an Leistung zu erbringen gegenüber dem unversicherten. Die Echtheitsgarantie hingegen stelle eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar, denn jeder Verkäufer sei verpflichtet, Originalware zu liefern, so dass auch hier kein besonderes Plus an Leistung vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

(more…)

OLG München: Keine Gerichtsstandbestimmung durch das Gericht bei vorhandenem gemeinsamen Gerichtsstand

Donnerstag, 18. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG München, Beschluss vom 27.09.2012, Az. 34 AR 211/12
§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, Art. 15 Abs. 1 EGV 44/2001, Art. 16 Abs. 1 EGV 44/2001

Das OLG München hat entschieden, dass eine Bestimmung des Gerichtsstands durch das Gericht gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ausscheidet, wenn ein gemeinsamer Gerichtsstand am inländischen Wohnsitz des Verbrauchers nach Art. 16 Abs. 1 EuGVVO gegeben ist. Dies gelte auch dann, so der Senat, wenn der Kläger erklärt habe, auf den Schutz dieses ihn begünstigenden Gerichtsstandes verzichten zu wollen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

EuGH: Verbraucherin aus Österreich kann deutschen Autohändler wegen Pkw-Mangel auch ohne Fernabsatzvertrag in Österreich verklagen

Mittwoch, 12. September 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

EuGH, Urteil vom 06.09.2012, Az. C-190/11
Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 44/2001

Der EuGH hat entschieden, dass ein Verbraucher den in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Gewerbetreibenden (hier: ein Autohändler aus Hamburg) auch dann vor seinem Heimatgericht, also am Wohnort des Verbrauchers verklagen kann, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde (sondern, wie hier, vor Ort in Hamburg). Notwendig ist allein, dass (1) der Gewerbetreibende seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Mitgliedsstaat des Verbrauchers ausübt oder sie auf irgendeinem Wege auf diesen Mitgliedsstaat ausrichtet (hier: Ausrichtung der Verkaufswebsite auf den jeweiligen EU-Staat) und (2) der streitige Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Die derzeitige europäische Regelung verlange nicht, dass der Verbraucher die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung in seinem Wohnsitzland vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

EuGH: Auch bei Google AdWords-Werbung gilt grundsätzlich der fliegende Gerichtsstand

Mittwoch, 12. September 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 19.04.2012, Az. C-523/10
Art. 5 Nr. 3 EU-VO Nr. 44/2001

Der EuGH hat entschieden, dass auch bei Google AdWords-Werbung, welche die Markenrechte eines anderen verletzt, der sog. fliegende Gerichtsstand gilt. Der EuGH wählte hierzu folgenden volksnahen Duktus: “Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass in einem Rechtsstreit über die Verletzung einer in einem Mitgliedstaat eingetragenen Marke, die dadurch begangen worden sein soll, dass ein Werbender auf der Website einer Suchmaschine, die unter der Top-Level-Domain eines anderen Mitgliedstaats betrieben wird, ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort verwendet hat, die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Marke eingetragen ist, oder die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem der Werbende niedergelassen ist, angerufen werden können.Bemerkung: Zu Beginn seiner Promotion erhielt der Verfasser dieses Artikels von seinem Doktorvater eine betagte kleine Stilfibel, welche sinngemäß mit der Empfehlung begann: “Schreiben Sie kurze Sätze. Wenn Sie am Ende Ihres Satzes nicht mehr wissen, was Sie am Anfang geschrieben haben, war der Satz nicht kurz.” Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Frankfurt a.M.: Fliegender Gerichtsstand in Filesharing-Verfahren doch anwendbar

Donnerstag, 26. Juli 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-06 S 3/12
§ 32 ZPO; § 97 UrhG

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass in Filesharing-Fällen der so genannte fliegende Gerichtsstand gilt und hebt damit ein Urteil des AG Frankfurt am Main (hier) auf. Die Berufungsinstanz sah keinen Anlass, von dem Grundsatz eines deliktischen Gerichtsstandes an allen Orten, an denen das streitgegenständliche Werk abrufbar ist (also bei Filesharing über Internet-Tauschbörsen die gesamte Bundesrepublik), abzuweichen. Das Gericht führte aus, dass die Tatsache, dass der Nutzer den Verbreitungsort aufgrund der technischen Gegebenheiten einer Tauschbörse nicht beeinflussen könne, nicht zu seiner Privilegierung führen dürfe. Vielmehr habe die Nutzung derartiger Netzwerke in voller Kenntnis ihrer enormen Verbreitungsdimension dann auch die Ausweitung möglicher Gerichtsstände zur Folge. Zum Volltext der Entscheidung:

(more…)

AG Frankfurt: Kein grundsätzlicher “fliegender Gerichtsstand” bei Rechtsverletzungen im Internet

Dienstag, 21. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.12.2011, Az. 30 C 1849/11 - 25
§ 32 ZPO

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass bei Rechtsverletzungen im Internet (hier: Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht) nicht grundsätzlich auf Grund der unerlaubten Handlung ein fliegender Gerichtsstand gilt, der den Anspruchsinhaber berechtigt, vor jedem Gericht in der Bundesrepublik zu klagen. Das angerufene Gericht sei vielmehr nur dann örtlich zuständig, wenn die Rechtsverletzung auch einen sachlichen Bezug zum Bezirk des angerufenen Gerichts aufweise. Damit ergebe sich eine Zuständigkeit an den Orten, in denen sich die behauptete unerlaubte Handlung im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt habe, mithin zum einen am Wohnort/Geschäftssitz des Beklagten, zum anderen aber auch am Wohnort des Klägers, da er dort das Angebot des Beklagten bestimmungsgemäß aus dem Internet abgerufen und sich demgemäß auch dort in seinem Urheberrecht verletzt gesehen habe. Einer übermäßigen Ausdehnung des fliegenden Gerichtsstandes müsse entgegen gewirkt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

(more…)

OLG Köln: Der Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht richtet sich nach dem Ort der Verletzungshandlung, nicht nach dem Ort der drohenden Wiederholung

Mittwoch, 25. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 54/11
§ 14 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der Gerichtsstand bei Verletzungen, die dem UWG unterfallen, nach dem Ort der begangenen Verletzung(en) richtet. Auch wenn die drohende Wiederholung der Verletzung anderenorts, oder wie hier im ganzen Bundesgebiet drohe, sei dies für den Gerichtsstand unerheblich. Dieser richte sich allein nach der bereits begangenen Handlung. Das gelte auch dann, wenn der Verletzer bundesweit tätig sei und die Verletzungshandlung, auf die sich der Kläger stütze, möglicherweise nur zufällig gerade an dem Ort der Verletzungshandlung vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

(more…)

LG Köln: Auch für die negative Feststellungsklage gilt der fliegende Gerichtsstand

Dienstag, 6. Dezember 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 02.08.2006, Az. 28 O 3/06
§ 12 ZPO, § 17 ZPO, § 32 ZPO

Das LG Köln hat darauf hingewiesen, dass auch für die negative Feststellungsklage der sog. “fliegende Gerichtsstand” gilt. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

EuGH: Bei Persönlichkeitsrechtsverletzung kann Gericht am Wohnsitz des Betroffenen im jeweiligen EU-Mitgliedsstaates angerufen werden

Mittwoch, 26. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

EuGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. C-509/09 und C-161/10
EU-VO Nr. 44/2001

Der EuGH hat entschieden, dass die Opfer einer mittels des Internets begangenen Persönlichkeitsverletzung wegen des gesamten entstandenen Schadens die Gerichte ihres Wohnsitzmitgliedstaats anrufen können. Dabei darf der Betreiber einer Website, für die die Richtlinie über den elektronischen Rechtsverkehr gilt, jedoch in diesem Staat keinen strengeren als den im Recht seines Sitzmitgliedstaats vorgesehenen Anforderungen unterworfen werden. Zur Pressemitteilung des EuGH 115/11 vom 25.10.2011: (more…)

LG Hamburg: Kein fliegender Gerichtsstand für Domainstreitigkeiten

Samstag, 18. Juni 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Hamburg, Beschluss vom 09.06.2010, Az. 303 O 197/10
§ 32 ZPO; § 12 BGB

Das LG Hamburg hat entschieden, dass sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts im Falle einer Unterlassungsklage nicht nach dem sog. “fliegenden Gerichtsstand” richtet, wenn sich diese gegen die Benutzung und Löschung einer Domain mit der Begründung richtet, dass dies die Namensrechte (§ 12 BGB) der Klägerin verletze. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Berlin: Bei Persönlichkeitsverletzung im Internet gilt doch der “fliegende Gerichtsstand” - entgegen AG Charlottenburg

Mittwoch, 18. Mai 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 07.04.2011, Az. 27 S 20/10
§§ 32: 35 ZPO

Das LG Berlin hat eine viel beachtete Entscheidung des AG Charlottenburg (hier) aufgehoben. Die Vorinstanz war noch der Auffassung, für Persönlichkeitsverletzungen gelte nicht der fliegende Gerichtsstand. Nun hat das Landgericht das Verfahren wieder mit der bundesweit geltenden Rechtslage in Einklang gebracht. Demnach gilt auch in Berlin: Für Persönlichkeitsverletzungen (etwa im Internet) gilt für die Bestimmung der örtlichen Gerichtszuständigkeit das Prinzip des fliegenden Gerichtsstands. Allerdings hat die Kammer die Revision zugelassen mit dem Hinweis: “Die Revision war zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat … . Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine örtliche Zuständigkeit gemäß § 32 ZPO bei Internetnetveröffentlichungen mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten ohne internationalen Bezug besteht, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.” Zum Volltext der Entscheidung:

(more…)

OLG Hamm: Zum Rechtsmissbrauch bei zu weit gefasster Unterlassungserklärung

Dienstag, 17. Mai 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az. I-4 U 62/10
§ 8 Abs. 4 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt, wenn der Abmahnende eine Unterlassungserklärung fordert, die a) auch bei einem unverschuldeten Verstoß gegen die Unterlassungserklärung die Vertragsstrafe anfallen lässt, b) einen Verstoß gegen die Unterlassungs- erklärung bei jedweder gesetzwidriger Belehrung des Verbrauchers bestimmt, wenn die ursprüngliche Abmahnung sich auf ganz bestimmte gesetzeswidrige Belehrungen richtete, c) der unzutreffende Eindruck erweckt wird, Unterwerfung und Kostenerstattung gehörten zusammen und d) als Gerichtsstandort für etwaige Vertragsstrafen der Kanzleisitz des Prozessbevollmächtigten des Abmahnenden vorgesehen wird, obwohl der Abmahnende seinen SItz in einem anderen Landgerichtsbezirk unterhält. Interessant ist auch die Frage beantwortet worden, ob eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung sich auf eine spätere Vertragsstrafenforderung auswirkt. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

AG Charlottenburg: Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsverletzung

Sonntag, 1. Mai 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

AG Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2010, Az. 226 C 130/10
aufgehoben durch
LG Berlin, Urteil vom 07.04.2011, Az. 27 S 20/10 (hier)
§§ 823, 1004 BGB; § 32 ZPO

Das AG Charlottenburg hat entschieden, dass bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kein fliegender Gerichtsstand angenommen werden kann. Allerdings hat das Amtsgericht auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Berufung zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung:

(more…)

LG Hamburg: Zur örtlichen Zuständigkeit des Gerichts bei presserechtlichen Unterlassungsansprüchen

Donnerstag, 24. Februar 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2011, Az. 324 O 46/11
§ 32 ZPO

Das LG Hamburg hat entschieden, dass bei einem presserechtlich motivierten Unterlassungsanspruch, gerichtet auf einen Artikel in einer regional erscheinenden Zeitung (hier: Schleswig-Holstein), der Gerichtsstand an dem Ort gegeben sei, an dem das Presseprodukt bestimmungsgemäß verteilt werde. Dass zufälligerweise die Zeitung auch überregional gelesen werde (hier: Hamburg), und zwar im konkreten Fall von der Redaktion einer Hamburger Zeitschrift und von zwei Vereinen reiche nicht aus. Verweisung oder Abgabe an das örtlich zuständige Landgericht hatte der Antragsteller (trotz gerichtlichen Hinweises?) nicht beantragt. Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 10.000,00 EUR festgelegt. Auf die Entscheidung hingewiesen hatte openjur.de.

OLG Köln: Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage ist der für die Leistungsklage mit umgekehrten Rubrum

Dienstag, 9. November 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 07.04.1978, Az. 6 U 179/77
§ 32 ZPO; § 24 Abs. 2 UWG a.F.

Das OLG Köln hat in dieser “Oldies-but- Goldies”-Entscheidung darauf hingewiesen, dass für eine negative Feststellungsklage in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten örtlich das Gericht zuständig ist, welches auch für die Leistungsklage - dann mit umgekehrten Rubrum - zuständig wäre. Das Gericht führte dazu aus, dass die fraglichen Produkte unstreitig in Köln vertrieben worden seien. Für eine auf §§ 1, 3 UWG gestützte Unterlassungsklage des beklagten Vereins sei deshalb das LG Köln zuständig. Es sei anerkannt, daß bei besonderen Gerichtsständen, namentlich dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO), für die negative Feststellungsklage das Gericht örtlich zuständig ist, das für die Leistungsklage mit umgekehrtem Rubrum zuständig gewesen wäre. Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb seien unerlaubte Handlungen im weiteren Sinne. Mit § 24 Absatz 2 UWG in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juni 1969 - BGBl. I S. 633 - werde bezweckt, auch für Klagen von Verbänden den für Mitbewerber zuvor aus § 32 ZPO abgeleiteten Gerichtsstand des Begehungsortes zu schaffen. Daraus ließe sich nicht folgern, dass dem Verletzer bei Erhebung einer negativen Feststellungsklage die Inanspruchnahme des Gerichtsstandes des § 24 Absatz 2 UWG verschlossen sei. Der gesetzgeberische Grund für die Gerichtsstände des Begehungsortes ist die Sachnähe zu der inkriminierten Handlung. Diese sei in gleicher Weise bei einer Leistungsklage des Verletzten und bei einer negativen Feststellungsklage des Verletzers gegeben.

OLG Hamm: Hohe Anzahl von Abmahnungen ist kein Beweis für Rechtsmissbräuchlichkeit, wohl aber deren Verhältnis zu dem Umsatz des Abmahners

Dienstag, 4. Mai 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2010, Az. 4 U 223/09
§ 8 Abs. 4 UWG

Das OLG Hamm hat in diesem Urteil erneut klargestellt, dass eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit vorliegt, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind, wobei dies insbesondere auf das Gebührenerzielungsinteresse zutrifft. Von einem solchen Gebührenerzielungsinteresse sei auszugehen, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machten, dass der Gläubiger kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung haben könne und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt haben müsse. Dies ergebe sich jedoch nicht allein aus einem hohen Umfang der Abmahntätigkeit, denn dieser könne sich auch aus einer hohen Anzahl von Wettbewerbsverstößen ergeben. Weitere Umstände müssten hinzutreten. Ein solcher weiterer Umstand könne in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs liegen ebenso wie in der Art und Weise der Rechtsverfolgung. Dies hatte bereits das LG Berlin in der Vergangenheit entschieden. Im konkreten Fall hatte die Antragstellerin in einem Zeitraum von ca. 3 Monaten 60 Abmahnungen versandt.

(more…)

OLG Frankfurt a.M.: Zu der Zulässigkeit, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzunehmen und an einem anderen Gericht erneut zu stellen

Dienstag, 20. April 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.03.2001, Az. 6 W 67/01
§ 12 Abs. 2 UWG;
§ 25 UWG a.F.

Das OLG Frankfurt a.M. hat in diesem älteren Beschluss entschieden, dass die Möglichkeit des Antragstellers, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzunehmen und an einem anderen Gericht zu stellen, dann wegen Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung verwehrt ist, wenn die Rücknahme des Antrags erst erfolgt, nachdem im ersten Verfahren bereits die zweite Instanz erreicht ist. Das Gericht weist darauf hin, dass der Beschluss auf den besonderen Umständen des Einzelfalls beruht. Keine Einwände bestehen demnach gegen die Praxis, den Antrag vor Anhörung des Gegners und vor einer gerichtlichen Entscheidung zurückzunehmen und den gleichen Antrag sodann zeitnah bei einem anderen Gericht zu stellen.


IMPRESSUMURHEBERRECHTEDATENSCHUTZERKLÄRUNG