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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 15.05.2012, Az. 5 U 148/11
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Verfolgung von gleich lautenden Unterlassungsansprüchen gegen mehrere Schuldner eines Unternehmens (hier: GmbH und Geschäftsführer) rechtsmissbräuchlich sein kann. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. November 2012

    OLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Az. 6 U 106/12
    § 133 BGB, § 157 BGB, § 339 S. 2 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass bei einer Vertragsstrafenverpflichtung eines Unternehmens, welcher der Geschäftsführer der juristischen Person beigetreten ist, im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung im Zweifel von einer gesamtschuldnerischen Haftung des Unternehmens und des Geschäftsführers auszugehen ist. Die Vertragsstrafe könne demnach nicht doppelt gefordert werden, da der beigetretene Geschäftsführer nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen nicht schlechter gestellt werden dürfe als im Falle einer gerichtlichen Verurteilung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2011, Az. 12 U 33/11
    § 7 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. UWG
    , § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei einer unerlaubten Telefonwerbung nicht nur die Gesellschaft, sondern auch deren Geschäftsführer persönlich haftet. Die strafbewehrten Unterlassungserklärungen der Verfügungsbeklagten seien nicht ausreichend gewesen, weil sie jeweils eine Beschränkung auf die Rufnummer der Verfügungsklägerin enthalten hätten. Die Verfügungsklägerin könne indes beanspruchen, dass die Verfügungsbeklagten es unterließen, unerwünschte Werbeanrufe ohne ihre vorherige Einwilligung an sie unter jeglicher Telefonnummer zu richten. Ihr Anspruch sei nicht auf ein Verbot unter ihrer jetzigen Telefonnummer, auf der der Anruf einging, beschränkt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Februar 2012

    BGH, Beschluss vom 12.01.2012, Az. I ZB 43/11
    § 890 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass bei Zuwiderhandlung eines Organs einer juristischen Person (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) gegen eine Unterlassungsverfügung ein Ordnungsgeld nur gegen die juristische Person festgesetzt werden kann. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für das Unternehmen dem Unterlassungsgebot zuwider handele. Ein Ordnungsgeld gegen das Organ könne hingegen nur dann festgesetzt werden, wenn dessen Handeln der juristischen Person nicht zugerechnet werden könne, weil es für einen daneben bestehenden eigenen Geschäftsbetrieb oder eine andere juristische Person stattgefunden habe. Eine gesamtschuldnerische Haftung komme nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. September 2011

    OLG Celle, Urteil vom 27.01.2010, Az. 9 U 38/09
    §§ 626 Abs. 2 BGB; 95a Abs. 3 UrhG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Geschäftsführer, der aus dem Internet eine „Hacksoftware“, nämlich eine Software, die die einfache Aufschlüsselung unterschiedlicher Passwörter, das Knacken verschlüsselter Passwörter sowie weitere verdeckte Maßnahmen ermögliche, herunterlade, fristlos entlassen werden darf. Der Kläger als früherer Geschäftsführer habe die Software nicht nur heruntergeladen, sondern auch installiert, und zwar offensichtlich, um Daten der Muttergesellschaft auszuspionieren. Dass eine tatsächliche Nutzung nach Angabe des Klägers nicht stattgefunden habe, sei unerheblich. Die Software falle in Deutschland unter § 202c StGB. Das Herunterladen sei bereits gemäß § 95a Abs. 3 UrhG rechtswidrig gewesen und habe die Beklagte der Gefahr eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt.

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  • veröffentlicht am 9. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.05.2011, AZ. 6 U 92/10
    §§ 3; 5 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Geschäftsführerin eines Unternehmens, die auf Grund einer „Vereinbarung über treuhänderische Geschäftsführung“ vom 18.12.2007 als Direktorin eines anderen Unternehmen fungiert, die Aufgabe trifft, die Geschäfte des anderen Unternehmens selbst zu führen oder zumindest die geschäftsführende Tätigkeit Dritter für dieses Unternehmen zu überwachen. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, haftet sie für die Wettbewerbsverstöße, die das andere Unternehmen begeht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 28.02.2011, Az. 6 W 35/11
    § 2 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 6 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH zwar grundsätzlich nicht selbst als „Mitbewerber“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 zu werten sei, da nicht er, sondern die Gesellschaft als „Unternehmer“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG gelte. Dies sei jedoch dann anders, wenn sich der Wettbewerbsverstoß dagegen richte, dass der betreffende Geschäftsführer kein weiteres „Konkurrenzunternehmen“ mehr zu einem oder mehreren anderen Unternehmen gründen könne. Zu den Entscheidungsgründen im Volltext:
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  • veröffentlicht am 5. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 08.03.2011, Az. 5 U 155/10
    §§ 93, 99 Abs. 2 ZPO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die erfolglose Abmahnung des Geschäftsführers eines Unternehmens nicht dazu führt, dass das Unternehmen als juristische Person nunmehr Anlass zur Klageerhebung bzw. zur Stellung eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegeben hätte. Die vorherige Abmahnung habe sich lediglich persönlich an den Geschäftsführer des Unternehmens gewandt, ohne auf dessen Stellung als Geschäftsführer einzugehen. Im umgekehrten Fall, wenn ein Unternehmen erfolglos abgemahnt werde, könne eine weitere Abmahnung eines Organs des Unternehmens (z.B. Geschäftsführer) überflüssig erscheinen. Auf den vorliegenden Fall sei dies jedoch nicht übertragbar. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 2. Februar 2011

    BGH, Urteil vom 27.07.2010, Az. VI ZR 261/09
    § 15 Abs. 2 S. 1 RVG

    Der BGH hat in einem presserechtlichen Fall entschieden, dass eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit auch dann vorliegt, wenn durch den Rechtsverstoß sowohl eine GmbH als auch deren Geschäftsführer betroffen sind und sich die für die Betroffenen ausgesprochenen Abmahnungen sowohl gegen den für das Printprodukt verantwortlichen Verlag als auch gegen die für die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richten. Die Erforderlichkeit einer getrennten Beauftragung – und damit getrennten Bearbeitung und Abrechnung – sei zu verneinen, wenn durch die falsche Berichterstattung die GmbH und deren Geschäftsführer in gleicher Weise betroffen wären, so dass Abmahnungen an Verlag, Domaininhaber und Betreiber des Online-Nachrichten-Angebots nahezu gleichlautend verfasst werden könnten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der VI. Zivilsenat das Vorliegen ein und derselben Angelegenheit in Bezug auf die Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen abgelehnt hat, vgl. BGH, Urteil vom 03.08.2010, AZ. VI ZR 113/09. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 05.02.2010, Az. 6 U 136/09
    § 17 Abs. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn ein Arbeitnehmer (hier: Geschäftsführer) Kundendaten seines Arbeitgebers sammelt und diese sodann, nach Verlassen des Unternehmens, für eigene Werbezwecke nutzt. Bei der Sammlung der Kundenadressen handele es sich um ein Geschäftsgeheimnis gemäß § 17 Abs. 2 UWG. Eine Besonderheit dieses Falles war, dass das klagende Unternehmen offensichtlich zuvor Strafanzeige gegen den früheren Arbeitnehmer (einen Geschäftsführer) erstattet hatte (§ 17 UWG ist gleichermaßen ein wettbewerbsrechtlicher wie strafrechtlicher Tatbestand) und im Rahmen einer Durchsuchung beweiskräftige Unterlagen beschlagnahmt werden konnten, so dass im Anschluss ohne größeres Prozessrisiko der Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden konnte.

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