IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2015

    BGH, Beschluss vom 28.10.2015, Az. AnwZ (Brfg) 31/14
    § 7 Abs. 1 BORA

    Der BGH hat entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt, der mehrere Fachanwaltstitel führt, auch als Spezialist in den betreffenden Rechtsgebieten bzw. einer Schnittmenge derselben bezeichnen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2015

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.11.2015, Az. 6 W 99/15
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine unzutreffende Angabe im Blickfang einer Werbung (hier: Tarife eines Telekommunikationsanbieters) nicht unbedingt eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellen muss. Bewirke der Blickfang, dass sich ein Verbraucher zwar eingehender mit der Werbung befasse, aber vor Fällung einer Kaufentscheidung dann durch die Befassung den zutreffenden Sachverhalt ermittelt habe, ist von einer Wettbewerbswidrigkeit nicht auszugehen. Die weitere Befassung mit einer Anzeige sei – nicht wie z.B. das Betreten eines Ladengeschäfts – noch keine geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2015

    KG Berlin, Urteil vom 19.06.2015, Az. 5 U 7/14
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 7 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Postwerbung, welche als solche zunächst nicht erkennbar ist, wettbewerbswidrig sein kann. Vorliegend hatte die Antragsgegnerin ihre Werbeschreiben in Briefumschlägen mit den Vermerken „Zustellungs-Hinweis … Zustell-Nr. 0 … Vertraulicher Inhalt   Schnelle Antwort erbeten    Bitte sofort prüfen“ oder „Express-Sendung   Nur vom Empfänger persönlich zu öffnen!“ versandt. Nicht nur sei die Werbung dadurch nicht bereits am Umschlag erkennbar – was für sich gesehen nicht unzumutbar wäre – sondern es werde dem Empfänger eine besondere Wichtigkeit und ein Termindruck vorgespiegelt. Zudem sei die Werbung auch nach dem Öffnen nicht sofort erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.10.2015, Az. 6 U 161/14
    § 127 MarkenG, § 128 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Begriff „Germany“ innerhalb einer Wort-/Bildmarke eine geografische Herkunftsangabe darstellt, soweit das Zeichen – wie vorliegend – als Marke und nicht als Unternehmenskennzeichen angesehen werde. Werden die mit dieser Marke gekennzeichneten Waren jedoch tatsächlich in China produziert, liege eine Irreführung vor, so dass gemäß §§ 127, 128 MarkenG Unterlassung verlangt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2015

    OLG Celle, Urteil vom 22.10.2015, Az. 13 U 47/15
    Art. 1 Abs. 2 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006, Art. 12b Buchst. b EGV 1924/2006, Art. 13 EGV 1924/2006; § 21a Abs. 7 DiätV; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung für ein Diätprodukt mit Erfahrungsberichten von Nutzern wegen Verstoßes gegen die Health-Claims-Verordnung unzulässig ist, wenn dort Angaben zu Ausmaß und Dauer einer Gewichtsabnahme getätigt werden, welche einen Abnehmerfolg suggerieren. Auch Angaben, welche eine positive gesundheitsbezogene Aussage treffen, seien nur dann zulässig, wenn sie durch die Health-Claims-Verordnung ausdrücklich erlaubt seien. Das Verfahren wird vor dem Bundesgerichtshof weiter geführt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 02.12.2015, Az. I ZR 45/13
    § 5 Abs. 1 N.r 1 UWG, Art. 2 EU-RL 2000/13, Art. 3 EU-RL 2000/13

    Der BGH hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn unter der Bezeichnung „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ ein Früchtetee vertrieben wird, auf dessen Verpackung sich Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise „nur natürliche Zutaten“ und „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ befinden, welcher in Wahrheit jedoch keine Bestandteile oder Aromen von Vanille oder Himbeere enthält. Der Umstand, dass auf der Verpackung auch ein Verzeichnis der Zutaten enthalten war, sei nicht geeignet, so der Senat, den Tatbestand der Irreführung aufzuheben. Zur Pressemitteilung des BGH hier.

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, Az. I-20 U 231/13
    § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Forderung überhöhter Abschläge eines Stromversorgers sowie die Verrechnung von Kundenguthaben mit Abschlagszahlungen statt Auszahlung – entgegen der Regelungen der eigenen AGB – die Kunden irreführe und übervorteile und daher ein wettbewerbswidriges Handeln darstelle. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2015

    LG Berlin, Urteil vom 01.12.2015, Az. 16 S 431/15
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 12 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der erst mehr als 2 Monate nach Einholung eines Gutachtens gestellt wird, nicht mehr eilbedürftig ist. Das Ergebnis des Gutachtens – ungeachtet der Anforderung weiterer Gutachten – sei ausreichend gewesen, um den Eilantrag zu stellen. Vorliegend ging es um die Energiekennzeichnung eines Staubsaugers mit „AAAA“, welche auf Grund eines höheren Energieverbrauchs bei vollem Beutel nicht gerechtfertigt sein solle. Die Pressemitteilung Nr. 56/2015 des LG Berlin finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 27. November 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2015, Az. 14c O 124/15
    § 3 Abs. 1 d) MPG; § 5 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass auf einer Kondomverpackung nicht mit dem Spruch „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ geworben werden darf. Kondome als Medizinprodukte dürften nur einmalig verwendet werden. Die humorvolle Mehrdeutigkeit der Werbung in Bezug auf mehrfache Orgasmen sei irreführend und könne – gerade von Jugendlichen – missverstanden werden. Der weitere Aufdruck „Kann Spuren von Feenstaub enthalten“ weise zwar verstärkt darauf hin, dass der Aufdruck humorvoll gemeint sei, könne die Irreführung aber nicht ausreichend ausschließen. Die Pressemitteilung des LG finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 25. November 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2015, Az. I-20 U 145/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 a Abs. 2 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung einer Bank für die Online-Eröffung eines Tagesgeldkontos mit dem Slogan „So macht Sparen Spaß“ und einem unterlassenen Hinweis auf den variablen Zinssatz für Tagesgeldkonten irreführend ist. Durch die Art der Werbung werde der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Alternative zu einem Sparkonto handele. Die Variabilität des Zinssatzes sei jedoch ein wesentliches Merkmal für Tagesgeldkonten und dem Verbraucher, der mit einer Werbung zum „Sparen“ angelockt werde, nicht allgemein bekannt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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