IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Februar 2016

    OLG Schleswig, Urteil vom 21.01.2014, Az. 2 AR 4/14
    § 32 ZPO, § 249 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB, § 823 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK, § 32 ZPO, Art. 5 Nr. 3 EuGVVO

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass auch bei Internetdelikten gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (hier: Beitrag in der Zeitschrift „Die Aktuelle“) der „fliegende Gerichtsstand“ gilt. Zwar sei für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts bei einer deliktischen Handlung nur dort der Erfolgsort im Sinne des § 32 ZPO gegeben, wo der beanstandete Internetauftritt gemäß der zielgerichteten Bestimmung abrufbar sei. Diese Einschränkung sei aber für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht von Bedeutung, weil die Zeitschrift „Die Aktuelle“ sich gerade nicht nur an einen lokalen oder regionalen Markt wende, sondern Leser im gesamten Bundesgebiet anspreche. Örtliche Beschränkungen des angesprochenen Personenkreises gebe es nicht. Dementsprechend befinde sich der Erfolgsort der unerlaubten Handlung bei allen Gerichten in Deutschland. Unter den verschiedenen örtlich zuständigen Amtsgerichten habe der Kläger nach § 35 ZPO die Wahl. Grundsätzlich sei ein Kläger bei der Ausübung dieser Wahl frei und brauche weder den Gerichtsstand auszuwählen, an dem geringere Kosten entstehen, noch müsse er auf die Belange des Beklagten Rücksicht nehmen. Insbesondere stehe es dem Kläger offen, bestehende Rechtsprechungsunterschiede zwischen den zuständigen Gerichten auszunutzen oder zu testen sowie ein Gericht des fliegenden Gerichtsstandes aus taktischen Gründen auszuwählen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Juli 2015

    BGH, Urteil vom 15.01.2015, Az. I ZR 88/14
    Art. 5 Nr. 1
    Brüssel-I-VO, Art. 15 Abs. 1 lit. c Brüssel-I-VO , Art. 16 Abs. 2 Brüssel-I-VO, § 138 Abs. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass auf einer Website angebrachte Sätze in niederländischer Sprache, verbunden mit der niederländischen Flagge und der Fassung dieser Sätze in der für Niederländer bedeutsamen Farbe Orange, für ein Ausrichten des Warenangebots oder der Dienstleistung auf das Ausland (hier: Niederlande) im Sinne des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel-I-VO sprechen. Das Werben mit einer Informationsgewährung in einer anderen Sprache als der eigenen zeige, dass der Betreiber der Website Geschäfte mit Verbrauchern tätigen wolle, die in den Niederlanden wohnhaft seien. Allein der Umstand, dass im (deutschen) Raum Kleve auch niederländische Staatsbürger wohnten, rechtfertige nicht den Schluss, der Internetauftritt der Klägerin sei trotz der oben genannten Umstände ausschließlich auf in Deutschland ansässige Verbraucher ausgerichtet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Februar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 22.01.2015, Az. C-441/13
    Art. 5 Nr. 3 EU-VO Nr. 44/2001

    Der EuGH hat entschieden, dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Urheber? und verwandten Schutzrechten das angerufene Gericht in Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung dieser Rechte durch die Veröffentlichung von geschützten Lichtbildern auf einer in seinem Bezirk zugänglichen Website zuständig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. September 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Köln, Beschluss vom 01.08.2013, Az. 137 C 99/13
    § 12 ZPO, § 32 ZPO

    Das AG Köln hat entschieden, dass es in der vorliegenden Filesharing-Angelegenheit nicht örtlich zuständig ist. Eine Zuständigkeit nach dem fliegenden Gerichtsstand lehnte das Gericht ab (vgl. hierzu auch AG Frankfurt a.M., (Hinweis-) Beschluss vom 13.06.2013, Az. 30 C 906/13 (25), hier; AG Bielefeld, (Hinweis-) Beschluss vom 27.8.2013, 42C 160/13, hier; AG Hamburg, Beschluss vom 28.6.2011, Az. 36 a C 369/10; AG Bochum, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 42 C 465/11; AG München, Beschluss vom 19.06.2013, Az. 172 C 9257/13; AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 02.08.2013, Az. 116 C 55/13). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Rostock, Beschluss vom 17.01.2013, Az. 2 UH 1/12
    § 4 Abs. 2 KonzVO MV, § 104 S.1 UrhG

    Das OLG Rostock hat entschieden, dass es für die Qualifikation eines Rechtsstreits als Urheberrechtsstreit keine Rolle spielt, ob der Klageanspruch neben urheberrechtlichen Anspruchsgrundlagen auch auf andere Anspruchsgrundlagen gestützt wird oder gestützt werden kann; dieses habe nur zur Folge, dass der für Urhebersachen zuständige Richter auch zur Entscheidung über die sonstigen Anspruchsgrundlagen berufen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. September 2012

    EuGH, Urteil vom 06.09.2012, Az. C-190/11
    Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 44/2001

    Der EuGH hat entschieden, dass ein Verbraucher den in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Gewerbetreibenden (hier: ein Autohändler aus Hamburg) auch dann vor seinem Heimatgericht, also am Wohnort des Verbrauchers verklagen kann, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde (sondern, wie hier, vor Ort in Hamburg). Notwendig ist allein, dass (1) der Gewerbetreibende seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Mitgliedsstaat des Verbrauchers ausübt oder sie auf irgendeinem Wege auf diesen Mitgliedsstaat ausrichtet (hier: Ausrichtung der Verkaufswebsite auf den jeweiligen EU-Staat) und (2) der streitige Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Die derzeitige europäische Regelung verlange nicht, dass der Verbraucher die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung in seinem Wohnsitzland vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 29.03.2011, Az. VI ZR 111/10
    § 32 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass ein deutsches Gericht für im Ausland begangene Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht bereits dadurch zuständig ist, dass der Verletzte den fraglichen Bericht an seinem deutschen Wohnsitz abrufen konnte und der Bericht einzelnen Geschäftspartnern des Verletzten bekannt geworden ist. Vielmehr sei auch zu berücksichtigen, in welcher Sprache und Schrift (hier: Kyrillisch) der Artikel gehalten sei. Letzteres könnte gegen einen Inlandsbezug sprechen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 07.02.2011, Az. 11 HK O 21331/10
    §§ 8 Abs.3 Nr.2; 14 Abs. 2 S. 2 UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, welche in der Vergangenheit durch zahlreiche Abmahnungen wegen Verstößen gegen das ElektoG aufgefallen ist, als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen seiner Mitglieder nur eigene wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen kann und nicht in Prozessstandschaft für seine Mitglieder. Bei den Wirtschaftsverbänden würde sonst auch die Beschränkung der Anspruchsberechtigung auf die kollektive Wahrnehmung von Mitgliederinteressen unterlaufen werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 417; Köhler/Bornkamm, UWG, § 8, Rn. 3.22). Ist nunmehr zu erwarten, dass die Firma Lightcycle in Zukunft ihre Ansprüche im eigenen Namen geltend machen wird, um ihre Klagebefugnis nicht zu gefährden, wird ein anderes Problem vermutlich eine höhere Hemmschwelle für die Unterbindung der zum Teil minutiösen Wettbewerbsverstöße setzen: Denn gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 UWG kann ein Verband im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (Begehungsort, im Internet: „fliegender Gerichtsstand“) nur dann in Anspruch nehmen nehmen, wenn „der Beklagte im Inland weder eine gewerbliche oder selbständige berufliche Niederlassung noch einen Wohnsitz hat“, was bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in Deutschland eher der Ausnahmefall ist. Zu klagen ist dann am Sitz des Abgemahnten, was für den Abmahner nicht nur eine intensive Reisetätigkeit entfaltet, sondern ihm auch der Ungewissheit des für den jeweiligen Standort zuständigen Gerichtes aussetzt. Die Frage, ob Verstöße gegen das ElektroG wettbewerbswidrig sind, wird nämlich durchaus unterschiedlich beurteilt (hier, hier, hier aber auch hier). Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist derzeit noch unklar.

  • veröffentlicht am 24. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2011, Az. 324 O 46/11
    § 32 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass bei einem presserechtlich motivierten Unterlassungsanspruch, gerichtet auf einen Artikel in einer regional erscheinenden Zeitung (hier: Schleswig-Holstein), der Gerichtsstand an dem Ort gegeben sei, an dem das Presseprodukt bestimmungsgemäß verteilt werde. Dass zufälligerweise die Zeitung auch überregional gelesen werde (hier: Hamburg), und zwar im konkreten Fall von der Redaktion einer Hamburger Zeitschrift und von zwei Vereinen reiche nicht aus. Verweisung oder Abgabe an das örtlich zuständige Landgericht hatte der Antragsteller (trotz gerichtlichen Hinweises?) nicht beantragt. Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 10.000,00 EUR festgelegt. Auf die Entscheidung hingewiesen hatte openjur.de.

  • veröffentlicht am 21. September 2010

    LG Mannheim, Beschluss vom 02.08.2010, Az. 2 O 88/10
    § 32 ZPO

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass § 32 ZPO nicht zur Herleitung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts für die Zahlung einer Vertragsstrafe herangezogen werden kann. Auch wenn die Vertragsstrafe durch eine in dem Verstoß gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung liegende unerlaubte Handlung verwirkt werde, handele es sich um eine Forderung aus einem Vertrag. Nicht anders liege der Fall, wenn die Unterlassung in Bezug auf das Internet abgegeben werde und somit den Bereich der Bundesrepublik Deutschland erfasse. Der Erfüllungsort der Unterlassungsverpflichtung und der Vertragsstrafe liege grundsätzlich am Wohnsitz bzw. am Ort der Niederlassung des Schuldners. (mehr …)

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