Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Verurteilung wegen „Raubkopierens“ erfordert die Feststellung des konkret geschützten Werkes und Rechteinhabersveröffentlicht am 3. November 2014
OLG Hamm, Beschluss vom 11.09.2014, Az. 5 RVs 87/14
§ 106 UrhG, 108 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 126 Abs. 3 UrhGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die strafrechtliche Verurteilung wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke („Raubkopieren“) auf die Feststellung des konkret geschützten Werkes (z.B. Titel, Interpret, ggf. Album bei einer Tonaufnahme) sowie des dazugehörigen Rechteinhabers gestützt werden muss. Die pauschale Feststellung, dass „Raubkopien“ hergestellt wurden, reiche nicht aus. Diese Feststellungen könnten vorliegend jedoch wohl von der Vorinstanz nachgeholt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Ein Access-Provider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen von Kunden für private Rechteinhaber zu erheben und zu sichern / Filesharingveröffentlicht am 21. März 2013
OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 07.03.2013, Az. I-20 W 118/12, Az. I-20 W 121/12, Az. I-20 W 123/12, Az. I-20 W 124/12, Az. I-20 W 126/12, Az. I-20 W 128/12, Az. I-20 W 142/12, Az. I-20 W 143/12, Az. I-20 W 162/12
§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es für die Datenerhebung aus der aktiven Internetverbindung durch einen Access Provider zugunsten von privaten Rechteinhabern an einer Rechtsgrundlage fehlt. Ein Filmkonzern, ein auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiertes Unternehmen und ein Pornofilmhersteller hatten nach angeblichen Filesharing-Verstößen von Internetanschluss-Inhabern vor dem LG Düsseldorf zunächst die „Sicherung“ von IP-Adressen aus der jeweils laufenden Internetverbindung erwirkt. Diese Beschlüsse hob der Senat auf und begründete dies damit, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung auf die Übermittlung vorhandener Datenbestände beschränkt sei. Dem Urheberrechtsgesetz sei dagegen keine Rechtsgrundlage zu entnehmen, nach welcher sich der Provider noch nicht erhobene Daten aus laufenden Verbindungen zum Zweck einer späteren Auskunftserteilung an Dritte („fremdnützige Datenerhebung“) zu beschaffen habe.
- OLG Frankfurt a.M.: Filesharing – Die Unwirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung kann nicht im Wege der negativen Feststellungsklage durch den Rechtsanwalt der betroffenen Rechtsinhaber geprüft werdenveröffentlicht am 19. März 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2012, Az. 11 U 139/11
§ 256 Abs. 1 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die negative Feststellungsklage durch einen Rechtsanwalt nicht geeignet ist, die Wirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung im Filesharing-Bereich gegenüber von ihm vertretenen Rechtsinhabern zu prüfen. Die Klage sei nicht zulässig, weil die (negative) Feststellungsklage dazu diene, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien festzustellen. Durch die Übersendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung an einen Rechtsanwalt, der die in der Erklärung benannten Rechtsinhaber vertritt, entstehe jedoch kein Rechtsverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Unterlassungsschuldner, so dass der Rechtsanwalt nicht aktiv legitimiert sei. Die Wirksamkeit der Erklärung sei zudem eine abstrakte Rechtsfrage, die nicht im Wege einer Feststellungsklage geklärt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass der Rechteinhaber selbst ausschließliche Rechte für die Internet-Verwertung besitztveröffentlicht am 12. März 2013
OLG München, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 86/13
§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG München hat entschieden, dass ein Rechteinhaber Auskunft über Anschlussinhaber wegen urheberrechtswidrigen Filesharings im Internet verlangen kann, auch wenn er selbst nicht die ausschließlichen Rechte für die Internetnutzung der für ihn lizenzierten Werke besitzt. Auch wenn der Rechteinhaber lediglich die ausschließlichen Rechte für den Video-Bereich an einer Fernsehserie besitze und einfache Nutzungsrechte für den Online-Bereich, sei er in seinen Rechten betroffen, weil auch die Videoauswertung der streitgegenständlichen Werke auf Probleme stoße, wenn diese zuvor kostenfrei im Internet heruntergeladen werden können.
- LG München I: Bei Urheberrechtsverletzung an Fotografie ohne Nennung des Urhebers fällt Schadensersatz nach allgemeiner Lizenztabelle des Rechteinhabers und 100 % Verletzerzuschlag anveröffentlicht am 16. April 2012
LG München I, Urteil vom 18.09.2008, Az. 7 O 8506/07
§ 1 Abs. 2 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 19 a UrhG, § 31 Abs. 1, Abs. 3 UrhG§ 72 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass im Falle einer Urheberrechtsverletzung der Schadensersatz des Rechteinhabers (fiktive Lizenzgebühr) nach den Tarifen zu bemessen ist, die der Rechteinhaber allgemein Dritten anbietet, wobei der Urheber einen Verletzerzuschlag von 100 % auf den Schadensersatz erheben kann, wenn sein Name nicht mit dem Werk veröffentlicht wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Filesharing – Widersprüchliche Auskunft hinsichtlich des Anschlussinhabers geht zu Lasten des Rechteinhabersveröffentlicht am 27. März 2012
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.02.2012, Az. 2-03 O 394/11
§ 97 UrhGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung im Wege des Filesharing nicht nachgewiesen ist, wenn die Auskunft den Anschlussinhaber betreffend nicht eindeutig ist. Vorliegend hatte die Auskunft des Providers zunächst gelautet, dass der 7jährige Sohn des Beklagten Anschlussinhaber zum Zeitpunkt des Downloads gewesen sei. Eine weitere Anfrage ergab den Beklagten selbst. Da die Vertragsdaten beim Provider nicht geändert worden waren, blieb unklar, wie für dieselbe IP-Adresse zum selben Zeitpunkt zwei unterschiedliche Anschlussinhaber in Frage kommen sollten und wie der Provider überhaupt den Namen des minderjährigen Sohnes erhalten haben sollte. Aus diesem Grund sei zweifelhaft, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers ordnungsgemäß erfolgt sei. Dies gehe zu Lasten des Rechteinhabers, weshalb Ansprüche auf Unterlassung und/oder Schadensersatz abzulehnen seien.
(mehr …) - AG Frankfurt a.M.: GEMA muss für chinesische Musik ihre Verwertungsberechtigung nachweisenveröffentlicht am 26. Februar 2012
AG Frankfurt a.M., Hinweisbeschluss vom 20.02.2012, Az. 32 C 36/12(18)
§ 13c Abs. 2 S. 1 WahrnGDas AG Frankfurt a.M. hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses der GEMA auferlegt, ihre Verwertungsberechtigung für chinesische Musik nachzuweisen. Diese hatte einen Mitarbeiter in ein japanisches Restaurant geschickt und in kulturfeindlicher Verallgemeinerung der asiatischen Musikkünste festgestellt, dass dort „japanische“ Musik aus den Lautsprechern tönte. Die Musik war tatsächlich chinesischer Provenienz. Gleichwohl forderte der GEMA-Mitarbeiter die Entrichtung von GEMA-Gebühren und mag unserer ausländischen Mitbürgerin § 13c Abs. 2 S. 1 WahrnG erläutert haben, der da läutet: „Macht die Verwertungsgesellschaft einen Vergütungsanspruch nach §§ 27 , 54 Abs. 1 , § 54c Abs. 1 , § 77 Abs. 2 , § 85 Abs. 4 , § 94 Abs. 4 oder § 137 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt.“ In der Folge hat der Veranstalter, der die Musik durch seine Lokallautsprecher raucht, allgemein nur dann Chancen, die GEMA-Gebühren zu umgehen, wenn er nachweist, dass ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wird. (mehr …)
- AG Düsseldorf: Filesharing – Englischer Vertrag reicht nicht zum Nachweis der Nutzungsrechteveröffentlicht am 15. Oktober 2010
AG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2010, Az. 57 C 1571/09
§ 31 UrhG
Das AG Düsseldorf hat in einem Verfahren, in dem es um den Ersatz von Abmahnkosten und Schadensersatz wegen des so genannten Filesharings eines Musikwerks ging, die Aktivlegitimation der Klägerin verneint. Die Klägerin konnte nicht zur Zufriedenheit des Gerichts darstellen, dass ihr die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem streitigen Musikwerk übertragen worden waren. Sie legte eine schriftliche Vereinbarung in englischer Sprache („Heads of Agreement“) vor, ohne eine deutsche Übersetzung beizufügen. Diese konnte nach Auffassung des Gerichts nicht zur schlüssigen Darlegung oder zum Nachweis der ausschließlichen Rechteübertragung herangezogen werden. Auch bedeute die Formulierung „exclusive licensing contract“ nicht zwangsläufig die ausschließliche Übertragung der Nutzungsrechte. Auf das Urteil hingewiesen haben WDGK Rechtsanwälte. - LG Düsseldorf: Die Ausstellung einer Fotoserie von einer Live-Performance eines Künstlers bedarf der Erlaubnis der urheberrechtlich Berechtigten / Joseph Beuys-Kunst und ein Streitwert von 200.000 EURveröffentlicht am 10. Oktober 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az. 12 O 255/09
§§ 18; 23 S. 1; 97 Abs. 1 UrhGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Fotoserie, die von einer Live-Performance eines Künstlers angefertigt wird, nur dann in einer eigenständigen Ausstellung ausgestellt werden darf, wenn die Inhaber der Rechte an dem Nachlass des Künstlers (hier: Joseph Beuys) dem zugestimmt haben. Zu dem – sicherlich nicht aus juristischer, so doch aus künstlerischer Sicht – „verbretterten und fettigen“ Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Der an einem Musikvideo Nutzungsberechtigte hat Schadensersatzanspruch gegen YouTubeveröffentlicht am 9. September 2010
LG Hamburg, Urteil vom 03.09.2010, Az. 308 O 27/09
§§ 19a; 97 UrhG
Das LG Hamburg hat der Youtube LLC. als Betreiberin der Internetplattform Youtube sowie der Google Inc. als Alleingesellschafterin der Youtube LLC. verboten, bestimmte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu veröffentlichen, welche von Nutzern hochgeladen wurden und die über Youtube aufrufbar waren. Aufgrund der Veröffentlichung der Videos sei die Youtube LLC. grundsätzlich auch schadensersatzpflichtig, was nichts Gutes für die Auseinandersetzung der Verwertungsgesellschaften mit YouTube (vgl. hier und hier) bedeuten dürfte. Zitat: (mehr …)