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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 21.08.2012, Az. X ZR 33/10
    § 9 Nr. 3 PatG, § 10 Abs. 1 PatG, § 139 Abs. 1 PatG

    Der BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 134/2012 entschieden, dass ein Pool von Unternehmen, die Patente an Verfahren und Vorrichtungen zur Kodierung, Übertragung, Speicherung und Dekodierung von Videosignalen halten, wie sie beim Herstellen und Abspielen von DVD nach dem internationalen MPEG-2-Standard Verwendung finden, nicht wegen Patentverletzung gegen einen Hersteller von DVD auf Auskunft und Schadensersatz wegen fehlendem Lizenzvertrag vorgehen können, wenn Sie dem Hersteller im Rahmen eines Testkaufs eine Master-DVD übersandt haben. Zitat aus der Pressemitteilung: „Gleichwohl hat die Beklagte mit der Herstellung der DVD das Patent nicht verletzt, da der DVD-Master durch die (von der Klägerin als Testbestellung veranlasste) Lieferung an die Beklagte mit Zustimmung der Klägerin in den Verkehr gebracht worden und das Patentrecht insoweit erschöpft (verbraucht) worden ist. Gerade weil nämlich der DVD-Master wie jede einzelne auf dieser Basis hergestellte DVD ein und dasselbe unmittelbare Verfahrenserzeugnis verkörpern, kann auch hinsichtlich der Erschöpfung nicht zwischen der Lieferung des Masterbandes (mit Zustimmung der Klägerin) und der (Rück-)Lieferung der DVD (ohne Zustimmung der Klägerin) unterschieden werden.“ Zum Volltext der Pressemitteilung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. August 2012

    LG Berlin, Urteil vom 26.07.2012, Az. 27 O 14/12
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog § 22 KUG, § 23 KUG, Art 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat der Produktionsfirma der TV-Serie „Frauentausch“ verboten, eine bereits ausgestrahlte Folge dieser Serie selbst oder durch Dritte erneut zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Laut der Pressemitteilung 55/12 des Landgerichts habe die Klägerin, die Mutter einer Familie, zwar vor Produktion der Sendung eine Einwilligungserklärung gegenüber der Produktionsfirma abgegeben. „Darin sei von einer ‚TV-Dokumentations-Serie‘ die Rede gewesen, die vorrangig einen Dokumentationscharakter haben solle. Tatsächlich seien die Aufnahmen dann so nachbearbeitet worden, dass die Klägerin gezielt lächerlich gemacht worden sei. Sie sei als überforderte und geistig verwirrte, bei ihren Kindern unbeliebte Mutter der praktisch veranlagten, sympathischen und ordentlichen Tauschmutter gegenüber gestellt worden. Mit derartigen nachträglichen Bearbeitungen zum ausschließlichen Zweck der Verspottung habe sie nicht rechnen müssen.“ Gleichwohl blieb der bloßgestellten Mutter ein Schmerzensgeld (gefordert waren 15.000,00 EUR) verwehrt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Juli 2012

    OLG Köln, Urteil vom 18.07.2012, Az. 16 U 184/11 – aufgehoben
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1, 2 BGB; § 185 StGB

    Das OLG Köln hat – in Bestätigung der Vorinstanz (hier) – entschieden, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ und damit indirekt die Benennung des dort tätigen Rechtsanwalts als „Winkeladvokat“ durch einen anderen Rechtsanwalt rechtswidrig ist. Das Vorliegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung wurde durch das Gericht bestätigt. Unter anderem sei unter einem Winkeladvokaten „jedenfalls derjenige zu verstehen, der eine Sache entsprechend seinem Berufsstand nicht verantwortungsbewusst zu vertreten befähigt ist„. Dabei liege dessen Verhalten „hart an der Grenze“ und sei von einem gerissenen Vorgehen geprägt. Interessant an diesem Urteil ist, dass die tatsächliche Äußerung des Beklagten, es handele sich bei dem Betrieb des Klägers um eine „Winkeladvokatur“, ausgeweitet wurde und ebenfalls ein Verbot für die Bezeichnung des Klägers als „Winkeladvokat“ bestätigt wurde, welche der Beklagte zuvor tatsächlich nicht getätigt hatte. Zum Volltext der Entscheidung (s. unten). Hinweis: Die Entscheidung des OLG Köln wurde vom BVerfG kassiert (hier).

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  • veröffentlicht am 6. Juli 2012

    OLG Dresden, Beschluss vom 08.02.2012, Az. 4 U 1850/11
    § 242 BGB

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass derjenige, der durch einen Blogeintrag in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird, gegen den Betreiber des Blogs einen Auskunftsanspruch auf Benennung des Urhebers des fraglichen Blog-Postings besitzt. Der Senat setzt sich damit ausdrücklich von der Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2011, Az.  I-3 U 196/10, hier) ab.

  • veröffentlicht am 26. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Urteil vom 20.07.2006, Az. 13 U 65/06
    § 12 BGB

    Das OLG Celle hat bereits 2006 entschieden, dass durch die Benutzung eines fremden Namens in den so genannten Meta-Tags einer Website Namensrechte verletzt werden können. Zweck dieses Verhaltens sei es nicht, den streitgegenständlichen Namen zu nennen, sondern vorhersehbare Sucherfolge bei Anwendung von Suchmaschinen herbeizuführen. Solches Verhalten stelle den unbefugten Gebrauch eines Namens dar. Dadurch entstandene Abmahnkosten seien zu ersetzen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Februar 2012

    OLG Köln, Urteile vom 14.02.2012, Az. 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen nicht uneingeschränkt berichtet werden darf. Streitgegenständlich waren „Umstände aus dem privaten Lebensbereich eines Angeklagten“, eines Wetter-Moderators. Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien, erst recht bei einer Veröffentlichung im Internet ausgehe. In der Folge sah das Gericht in der gleichwohl erfolgten Berichterstattung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Moderators. Es wurde die Revision zugelassen. Zitat aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 14.02.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Januar 2012

    LG Köln, Urteil vom 15.11.2011, Az. 5 O 344/10
    § 823 Abs. 1, § 823 Abs. 2, § 1004 BGB, § 185 StGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Titulierung eines Rechtsanwalts als „Winkeladvokat“ und dessen Kanzlei als „Winkeladvokatur“ (zumal durch einen Standeskollegen) eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Der Begriff „Winkeladvokat“ bezeichne historisch eine Person, die ohne Ausbildung zum Rechtsanwalt Rechtsrat erteile. Heute werde darunter eine Person verstanden, die entweder intellektuell unfähig sei, ihren Beruf zuverlässig und den Regeln des juristischen Handwerks entsprechend auszuüben, oder die diesen in einer Art und Weise ausführe, die mit Moral und Gesetz in Konflikt steht. Auch wenn dem Begriff kein einheitlicher Bedeutungsinhalt mehr zukommen möge, sei der Begriff „Winkeladvokat“ in jedem Fall negativ besetzt und stellt eine abfällige und kränkende Wertung dar. Die genannten Ausführungen würden auch für den Begriff „Winkeladvokatur“ gelten. Was wir davon halten? Man sollte sich als Rechtsanwalt – sine ira et studio – weder vom Mandanten noch vom Mandat vereinnahmen lassen. Die krude Bezeichnung „Winkeladvokat“ ist in rhetorischer Hinsicht eher als Säbel denn als (gebührlicher) Degen zu werten.  Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Dresden, Urteil vom 12.07.2011, Az. 4 U 188/11
    §§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass eine Berichterstattung über den Selbstmord eines nahen Angehörigen (hier: Sohn) einer früheren Landesregierungsangehörigen, die zwischenzeitlich nicht mehr in der Öffentlichkeit steht, den Kernbereich der Privatsphäre betrifft und daher zu unterlassen ist. Dadurch, dass die Klägerin selbst in den Mittelpunkt des Berichts gerückt und namentlich genannt wurde, werde nicht nur der portmortale Achtungsanspruch des Sohnes der Klägerin verletzt, sondern auch sie selbst in ihrem eigenen Persönlichkeitsrecht. Durch die namentliche Berichtserstattung werde zudem das Recht der Klägerin, mit ihrer Trauer allein gelassen zu werden, missachtet. Der Wunsch, in Ruhe gelassen zu werden, sei auch nicht unbeachtlich, weil die Klägerin eine Politikerin sei, die langjährig eine auf Landesebene hervorgehobene Stellung innehatte. Zwar gebe es für Personen des politischen Lebens ein gesteigertes Informationsinteresse, dies gelte nach einem Rückzug aus der Öffentlichkeit jedoch nicht unbegrenzt fort. Auf Grund der Schwere des Verstoßes gewährte das Gericht auch einen Anspruch auf Entschädigung.

  • veröffentlicht am 7. Januar 2012

    AG Meldorf, Beschluss vom 11.07.2011, Az. 83 C 568/11
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das AG Meldorf hat entschieden, dass ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt, wenn ein Grundstücksbesitzer eine sog. Dome-Kamera mit 360°-Überwachungsmöglichkeit zum Schutz vor Vandalismus installiert und diese Kamera in der Folge auch private Bereiche des jeweiligen Nachbarn observiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehle es an einem Eingriff in die Rechte der Nachbarn zwar dann, wenn objektiv feststehe, dass durch eine Videoüberwachung öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst würden, wenn eine solche Erfassung nur durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage möglich sei und wenn auch sonst Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden (BGH, NJW 2010, 1533, 1534 f.). Diese Voraussetzungen seien hier schon wegen der Verwendung der Dome-Kameras jedoch nicht erfüllt. Selbst wenn lediglich der Standplatz der Beklagten überwacht worden sei, wäre eine Erfassung von Flächen, die zu benutzen der Kläger berechtigt war, jederzeit durch eine äußerlich nicht wahrnehmbare technische Veränderung der Ausrichtung der verborgenen Kameras möglich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 06.10.2011, Az. 16 O 417/10
    § 19 Abs. 2 MarkenG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Markeninhaber von den Betreibern einer gewerblich geführten Internethandelsplattform wie eBay Auskunft über die Identität (postalische Anschrift) eines der dort teilnehmenden Verkäufers verlangen kann, wenn der Verkäufer die Rechte des Markeninhabers verletzt und der Markenrechtsverstoß offensichtlich ist. Liege der Markenrechtsverstoß indes nicht auf der Hand, sei eine solche Auskunftspflicht zu verneinen. In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung besteht gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ein Auskunftsanspruch auch gegen denjenigen, der in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, wie hier etwa die Möglichkeit zum Abverkauf über die Internetplattform.

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