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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Januar 2016

    OLG Hamburg, Beschluss vom 23.07.2015, Az. 3 U 151/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 2 Nr. 1 UWG, § 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass für die Beurteilung, ob ein Teilnehmer an einer öffentlichen Ausschreibung irreführende Angaben gemacht hat, es allein auf das Verständnis der ausschreibenden Behörde ankommt, da das Angebot allein an diese gerichtet sei. Vorliegend hatte die Beklagte jedoch dargelegt, dass es der ausschreibenden Behörde nicht primär darauf ankam, ob ein holzverarbeitender Betrieb gemäß FSC oder PEFC zertifiziert sei, sondern dass zertifizierte Produkte verwendet werden. Damit liege in der Teilnahme an der Ausschreibung keine Irreführung darüber, dass der Betrieb selbst zertifiziert sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. Januar 2016

    LG Flensburg, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 O 12/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 27 EU-VO Nr. 834/2007 vom 28.06.2007 (EG-Öko-Verordnung), § 3 Abs. 2 ÖLG

    Das LG Flensburg hat entschieden, dass Lebensmittel aus ökologischer/biologischer Produktion im Internet nicht angeboten oder als solche beworben werden dürfen, die unter die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28.06.2007 fallen, soweit der betreffende Händler nicht über die Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle verfügt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 20. Juli 2015

    OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2015, Az. 6 U 70/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWG

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Werbung für Farbbandkassetten für Frankiermaschinen mit u.a. „3-er Set Farbbandkassette für F… 30. Deutsche Post zertifiziert Druckqualität für Optimail 30!“ nicht irreführend und daher zulässig ist. Entgegen der Ansicht der Klägerin sei durch die Art der konkreten Darstellung für die maßgeblichen Verkehrskreise zweifelsfrei feststellbar, dass sich die Zertifizierung auf die Druckqualität beziehe und nicht auf die Farbkassette als solche. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. März 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, Az. I-20 U 208/13
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Aussage „TÜV-geprüft“ einer Versandapotheke auf einer Webseite unzulässig ist, wenn keine Angaben dazu getätigt werden, worauf sich diese Aussage bezieht. Tatsächlich hatte die Beklagte ein TÜV-Zertifikat über ihr Qualitätsmanagement erhalten, was aber aus ihrem Webauftritt nicht nachvollziehbar war. Damit fehlten wesentliche Angaben, die für die Entscheidungsfindung des Verbrauchers notwendig seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. Oktober 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2014, Az. 14 U 201/13
    § 3 Abs. 2 ÖLG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Onlinehändler für Bio-Lebensmittel eine Zertifizierung durch eine zuständige Öko-Kontrollstelle vorweisen können muss. Zwar gebe es für die allgemeine Regelung, dass jeder Unternehmer, der Bio-Produkte erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in Verkehr bringt, verpflichtet sei, sein Unternehmen dem Kontrollsystem zu unterstellen, eine Ausnahme für den Direktverkauf an Endverbraucher. Diese Ausnahme greife für Onlinehändler jedoch nicht, da der Verkauf im Internet nicht „direkt“ erfolge, da es an einer Verkaufshandlung in persönlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Endverbrauchers fehle.

  • veröffentlicht am 5. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Onlinehandel mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Saatgut, die als „ökologisch“ oder „biologisch“ gekennzeichnet sind („Bio-Produkte“, vgl. Art. 1 Abs. 2 EU-VO 834/2007), ist nur dann zulässig, wenn zuvor eine Zertifizierung bei einer Öko-Kontrollstelle (vgl. hier) erfolgt ist. Gemäß Art. 28 Abs. 1 EU-VO 834/2007 muss jeder Unternehmer, der Bio-Produkte erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in den Verkehr bringt, vor dem Inverkehrbringen der Bioprodukte seine Tätigkeit den Behörden des Mitgliedstaates, in dem er seine Tätigkeit ausübt, mitteilen und sich dem Kontrollsystem unterstellen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Januar 2012

    LG Berlin, Beschluss vom 05.01.2012, Az. 52 O 4/12
    § 5 UWG

    Die Wettbewerbszentrale weist auf einen Beschluss des LG Berlin hin, nach welchem die Werbung einer international tätigen Hotelkette in Deutschland mit Sternen, die nicht nach der deutschen Hotelklassifizierung vergeben wurden, wettbewerbswidrig ist. Die eigene Klassifizierung der Hotelkette mit „5*“ führe potentielle Gäste in die Irre, da diese eine objektive Einordnung einer unabhängigen Stelle (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) erwarteten. Das Gericht erklärte, dass die eigenen Vergabekriterien der Hotelkette nicht der Gütesicherung der Deutschen Hotelklassifizierung entsprächen und der Verbraucher deshalb der Gefahr der Irreführung unterliege, weil er auf Grund der Sterne bestimmte Anforderungen stelle.

  • veröffentlicht am 26. April 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 10.02.2011, Az. 315 O 356/10
    §§ 3, 5 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Bewerbung eines Produkts (hier: Yogamatte) mit der Angabe „SGS-geprüft – internationaler Standard“ unlauter und damit wettbewerbswidrig ist, wenn die angegebene Überprüfung nicht stattgefunden hat oder aber eine stattgefundene Überprüfung nicht nachgewiesen werden kann. Für einen solchen Nachweis nicht ausreichend sei, wenn lediglich eine Angabe des Herstellers vorliege, dass dieser das Produkt getestet habe. Es müsse eine Zertifizierung durch eine entsprechende offizielle Stelle getätigt und diese auch dokumentiert worden sein. Darauf, inwieweit das Produkt auch ohne eine derartige Prüfung tatsächlich den „SGS“-Maßstäben genügen würde, komme es gerade nicht an.

  • veröffentlicht am 9. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie DEKRA Certification GmbH wirbt derzeit wieder per Postzusendung mit einer „Zertifizierung für Juristen“, die sich augenscheinlich stark dem Anforderungsprofil und Prüfungsschema des gesetzlich verankerten Fachanwalts annähert. Möglich sein soll u.a. eine Zertifizierung für „Marken & Patentrecht“. Wohlgemerkt: Nach dieser „Zertifizierung“ ist der geneigte Interessent kein (!) Fachanwalt, wenn er es vorher nicht schon war, hat sich demgemäß auch keiner Prüfung durch die für ihn zuständige Rechtsanwaltskammer unterzogen, sondern gilt lediglich als „DEKRA zertifiziert“. Die Prüfungen nehmen von der DEKRA Certification GmbH in Zusammenarbeit mit der Deutsches Anwalts Zentrum GmbH betraute Juristen, darunter wohl auch der Kollege Dr. Volker Römermann als „Vorsitzender des Zertifizierungsausschusses“, vor. Die Berliner Rechtsanwaltskammer droht mit Standesverfahren. „Das Dekra-Siegel ist irreführend, weil das rechtsuchende Publikum die Vorstellung hat, dass es sich um eine staatlich anerkannte Zertifizierung handelt“, meinte etwa die Berliner Kammerpräsidentin Margarete von Galen: „Die Bürger kennen die Dekra eben nicht als irgendein Fortbildungsinstitut, sondern weil sie wie der TÜV im Auftrag des Staates bestätigen darf, dass ein Auto technisch in einwandfreiem Zustand ist.“ (JavaScript-Link: Zeit). Was wir davon halten? Mmh. § 7 Abs. 2 BORA? LG Köln, Urteil vom 03.02.2009, Az. 33 O 353/08 (Link: LG Köln)? Wir bevorzugen, ganz konservativ, die Investition in Fachanwaltschaften.

  • veröffentlicht am 27. März 2009

    LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008, Az. L 7 B 57/08 KA ER
    § 73 Abs. 8 Satz 7 SGB V

    Das Landessozialgericht Berlin hat entschieden, dass die Zertifizierungspflicht von Arzt-Software, die sich aus § 73 Abs. 8 Satz 7 SGB V ergibt, zulässig und nicht unverhältnismäßig gegenüber Softwareherstellern ist. Die Antragstellerin wehrte sich gegen den zu dieser Vorschrift gehörenden Anforderungskatalog, der unter anderem beinhaltete, dass Werbung nur in ganz bestimmter (eingegrenzter) Form eingebunden werden darf. Dadurch fühlte sich die Antragstellerin in ihrer Freiheit der Berufsausübung und auch finanziell unzumutbar belastet. Das LSG sah dies jedoch anders. Die Richter stellten klar, dass die Vorschrift dem Zweck diene, „dass nur solche Praxissoftware zum Einsatz kommt, die einen manipulationsfreien Preisvergleich von Arzneimitteln ermöglicht und gleichzeitig alle Informationen enthält, die für die Verordnung in der vertragsärztlichen Versorgung von Bedeutung sind“. Dahinter hätten die Belange von Herstellern/Vertreibern von Praxissoftware zurückzustehen.

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