IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Juni 2010

    OLG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2009, Az. 6 U 10/07
    § 823 I BGB

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine verschuldete, unberechtigte Schutzrechtsabmahnung Schadensersatzpflichten nach sich ziehen kann. Im entschiedenen Fall hatte der Beklagte die Klägerin wegen der Verletzung von Geschmacksmustern abgemahnt. Diese Abmahnung war unberechtigt, da der Beklagte sich auf mangels Neuheit nichtige Geschmacksmuster berufen hatte. Darüber hinaus hatte der Beklagte die angebliche Verletzung seiner Rechte an eBay gemeldet, woraufhin der Account der Klägerin geschlossen worden war. Dies hatte Umsatzeinbußen der Klägerin zur Folge. Das OLG nahm auch ein Verschulden des Beklagten an, da dieser nicht gründlich geprüft habe, ob die von ihm beanspruchten Geschmacksmusterrechte bestehen und er Inhaber derselben sei. Das Gericht bejahte daraufhin einen Schadensersatzanspruch der Klägerin wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Dieser Anspruch beziehe sich allerdings nur auf den Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten der Klägerin für ein Unterlassungsverfahren gegen den Beklagten. Den entgangenen Gewinn habe der Beklagte nicht zu erstatten, da die Klägerin keine konkreten Angaben zu ihrem Gewinn vor der Schließung des eBay-Accounts getätigt habe.

  • veröffentlicht am 28. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.05.2008, Az. 6 U 182/07
    Art. 10 Abs.1 GGV, § 4 Nr. 9a UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass sich der Schutzumfang eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach seinem Gesamteindruck richtet. Dagegen lasse sich dem Wortlaut der Gemeinschaftsgeschmacksmuster- verordnung kein Anhaltspunkt dafür entnehmen, dass auch für Teile oder Elemente eines eingetragenen Musters isolierter Schutz beansprucht werden könne. Hierfür bestehe auch kein zwingendes Bedürfnis mehr, nachdem durch Art. 3 lit a.) GGV klargestellt sei, dass Teile eines Erzeugnisses bereits als solche Gegenstand eines eingetragenen Geschmacksmusters sein könnten. Unter diesen Umständen könne und müsse im Interesse der Rechtssicherheit vom Anmelder verlangt werden, bereits bei der Anmeldung unzweifelhaft klarzustellen, wofür Musterschutz beansprucht werde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. April 2010

    Um einen (inter-)nationalen Feiertag handelt es sich bei dem „Tag des geistigen Eigentums“ nicht und folgt man der deutschen Wirtschaft, sollte daraus wohl eher ein Volkstrauertag werden. Die Zunahme der Nachahmung von Produkten aller Güte- und Warensegmente veranlasst den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), den Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), den Markenverband und den Verband Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM), zum „Tag des geistigen Eigentums“ bessere Schutzmaßnahmen zu fordern. Dem Bundesjustizministerium soll heute ein 7-Punkte-Plan überreicht werden, um dem die Volkswirtschaft schädigenden Unwesen entgegenzutreten (Welt). Nachdem 40 % der Europäer bis 35 Jahre sich ganz bewusst nachgeahmter Produkte bedient, soll u.a. das Bewusstsein der Bevölkerung für die Folgen der Produktpiraterie geweckt werden.

  • veröffentlicht am 19. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 18.03.2010, Az. I ZR 158/07
    §§ 3; 4 Nr. 9 lit. c; 8 Abs. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die aus wettbewerbswidrigen Handlungen des Insolvenzschuldners, seiner Organe oder Mitarbeiter resultierende Wiederholungsgefahr nicht auf den Insolvenzverwalter übergehen, selbst wenn dieser den Betrieb des Insolvenzschuldners fortführt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.01.2010, Az. 6 W 4/10
    Art. 17; Art. 89 Abs. 1 GGV; § 43 Abs. 1 GeschmMG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat sich zu der Frage geäußert, wann die Beschlagnahme von Nachahmungsprodukten – hier ein USB-Adapterstecker – per einstweiliger Anordnung erfolgen darf. Das Problem ist für die Betroffenen prekär: Regelmäßig recht unerwartet betritt der Gerichtsvollzieher mit einer gerichtlichen Anordnung das Ladenlokal und lässt im nächsten Akt der staatlichen Vollstreckung die Palette mit der abgekupferten China-Ware abfahren, wahlweise zum nächsten Speditionsunternehmen (zur Einlagerung oder „Verwahrung“) oder aber direkt zur Entsorgung beim ortsnahen Recycling-Unternehmen. Geld bekommt der Betroffene keines. Ganz im Gegenteil: Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen und zwar, nach Auffassung des Frankfurter Senats auch dann, wenn er sofort die Ansprüche der Antragstellerin anerkennt. Interessant war nun allerdings auch die Frage, wann überhaupt eine solche einstweilige Anordnung vom Gericht erlassen wird. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. November 2009

    BGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. Xa ZR 2/08
    §§ 9, 139 Abs. 1, 140a Abs. 1 PatG

    Der BGH hat entschieden, dass zwar grundsätzlich auch die bloße Ermöglichung oder Förderung von Schutzrechtsverletzungen (z.B. Patent-, Marken-, Urheber- oder Geschmacksmusterverletzung) zu Unterlassungs- und Vernichtungsansprüchen führen kann, den Spediteur aber keine generelle Prüfungspflicht trifft, ob die von ihm transportierte Ware Schutzrechte Dritter verletzt. Der Senat bestätigte damit die BGH-Entscheidung „Taschner/Pertussin II“ (BGH, Urteil vom 15.01.1957, Az. I ZR 56/55, GRUR 1957, 352, 354). Eine Ausnahme gelte für den Fall, dass dem Spediteur „konkrete Anhaltspunkte für eine Schutzrechtsverletzung“ vorliegen.

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2009

    BGH, Urteil vom 14.05.2009, Az. I ZR 98/06 (vgl. auch BGH, Urteil vom 14.05.2009, Az. I ZR 99/06)
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4; 23 S. 1; 97 Abs. 1 S. 2 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass der Verletzergewinn, welcher aus einer fremde Urheberrechte verletzenden Bearbeitung gezogen wird, nur insoweit herauszugeben ist, als er auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. für das Urheberrecht BGH, Urteil vom 30.01.1959 – I ZR 82/57, GRUR 1959, 379, 380 – Gasparone; Urteil vom10.7.1986 – I ZR 102/84, GRUR 1987, 37, 39 f. – Videolizenzvertrag; BGHZ 150, 32, 42 – Unikatrahmen; für das Markenrecht BGH, Urteil vom 06.10.2005 – I ZR 322/02, GRUR 2006, 419 Tz. 15 – Noblesse; für das Geschmacksmusterrecht BGH, Urteil vom 13.07.1973 – I ZR 101/72, GRUR 1974, 53, 54 – Nebelscheinwerfer; BGHZ 145, 366, 375 – Gemeinkostenanteil; für den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz BGHZ 119, 20, 29 – Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 2007, 431 Tz. 37 – Steckverbindergehäuse). Bei der urheberrechtsverletzenden Verwertung einer Bearbeitung komme es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der Bearbeitung gerade darauf zurückzuführen sei, dass diese die Züge erkennen lasse, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruhe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 26.06.2009, Az. 6 U 199/08
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4; 16; 17; 23; 31; 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass die gerichtlichen Anträge zur Ahndung der Nachahmung eines Kamin-Designs präzise zu formulieren sind. Es bestätigte die Zulässigkeit des Antrags, soweit er sich auf das Verbot der konkreten Verletzungsform bezog, wie er im Klageantrag mit der Einleitung „insbesondere“ – also beispielhaft – durch die eingeblendeten Abbildungen der Verletzermodelle zum Ausdruck gebracht worden sei. Den verbalisierten Teil des Unterlassungsbegehrens beanstandete der Senat indes. Die Fassung der dort angeführten „Kombinationsmerkmale“ sei in verschiedenen Punkten so weit, dass sie über das vom Schutzumfang des geschützten Kamins gedeckte berechtigte Unterlassungsverlangen der Klägerin hinausgingen. Insbesondere fehle es an einer hinreichenden Bestimmtheit dieses – letztlich subjektiven – Eindrucks im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn auf den visuellen Eindruck eines optisch im Raum „schwebenden“ Sichtfensters Bezug genommen werde. Dies führe unbotsmäßig zu einer Verlagerung der Entscheidung über den Verbotsumfang in das Vollstreckungsverfahren. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2009, Az. 2a O 150/08
    Art. 9 Abs. 1 b, 22 GMVO

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle einer Marken- oder Geschmacksmusterverletzung durch den Vertrieb von gefälschten Produkten der Rechtsinhaber die Beweislast für das Vorliegen einer Fälschung trägt. Im vorliegenden Fall hatte die Rechtsinhaberin einer Gemeinschaftsmarke für Kleidungsstücke einen Testkauf bei der Beklagten tätigen lassen und sprach eine Abmahnung wegen des Vertriebs gefälschter Produkte aus. Während des Verfahrens sollte das Vorliegen einer Fälschung durch die Vernehmung des Testkäufers erwiesen werden. Dieser konnte sich jedoch nicht mehr an das von ihm erworbene T-Shirt erinnern, insbesondere wusste er nicht, ob eine (falsche) Bezeichnung eingestickt gewesen sei. Auch musste er einräumen, dass es sich durchaus um ein Bekleidungsstück aus den Beständen der Klägerin handeln könne. Aus diesem Grund konnte das Gericht keinen Anspruch der Klägerin auf Unterlassung und Kostenerstattung erkennen.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammIn letzter Zeit erhalten wir vermehrt Hinweise, nach denen die Firma Apple Nachahmungen seines sehr erfolgreichen Handys iPhone durch eine deutsche Kanzlei abmahnen lässt. Insbesondere das „i9″ von CECT, ein aus China stammendes Gerät zu einem vergleichsweise günstigen Preis von etwa 60,00 – 70,00 EUR, ist in den Blickpunkt der Amerikaner geraten. Es trägt kein Apple-Logo und ist wohl auch nicht mit der Apple-Software versehen, nimmt jedoch optische Anleihen bei dem iPhone. Ein besonderes Geschmäckle hat der Streitwert, den die Kollegen ansetzen. Bei einer (1) Mio. EUR wird einem schon warm ums Herz. Da beträgt die dem Vernehmen nach geforderte 1,8-fache Geschäftsgebühr schon mal 8.112,80 EUR. 1,8-fache Geschäftsgebühr? Betroffene Händler sollten sich einen spezialisierten Rechtsanwalt suchen, idealerweise einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, zumal eine einfach mal abgegebene Unterlassungserklärung maligne Folgen haben kann. Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Link: Kontakt).

I