Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Für die Neuheit eines Geschmacksmusters ist es unschädlich, wenn das Produkt vorher außerhalb der EU ausgestellt warveröffentlicht am 5. Januar 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2011, Az. 34 O 130/08
§ 11 Abs. 2 S. 1 GGV, § 19 Abs. 2 GGVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass das Inverkehrbringen eines neuen Möbels außerhalb der EU, nämlich in einem chinesischen Show-Room, nicht dazu führt, dass dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster für dieses Möbel die Neuheitsvermutung in der EU abzusprechen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Design: Adelstitel für Apple-Design Chef / Wenn der Falsche geadelt wirdveröffentlicht am 2. Januar 2012
Apples Design-Chef Jonathan Ive darf ab 2012 als „Knight Commander of the British Empire“ angesprochen werden. Ihm wurde eine entsprechende Adelung der Briten für seine Designleistungen zuteil (hier). Zuspruch hat Ive verdient, einen Adelstitel hätten wir ihm für sein Apple-Wirken allerdings nicht verliehen. Es scheint, als hätten einige prägende Designentwürfe dieser sehr auf die Wahrung ihrer eigenen Geschmacksmuster achtenden Firma (hier) ihren Ursprung bei Entwürfen des Deutschen Dieter Rams (Braun Design Atelier, hier) genommen. Sehr anschaulich finden wir insoweit die Gegenüberdarstellung bei chip.de (hier). Wenigstens erhielt Rams 1991 vom ebenfalls britischen Royal College of Art in London die Ehrendoktorwürde und kann heute seine Entwürfe im Museum of Modern Art in New York betrachten.
- OLG Düsseldorf: HTML-Tags von Bildern im Internet können Markenrechte verletzenveröffentlicht am 12. Dezember 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011, Az. I-20 U 68/11
Art. 9 Abs. 1 Iit. b) GMVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Begriffs im HTML-Tag eines Bildes zur Verletzung der Rechte an diesem Begriff führen kann. Die so genannten „Alt“-Attribute von Bildern im Internet, die bei textbasierten Browsern anstelle des Bildes ausgegeben werden bzw. bei Browsern für Blinde die Bildbeschreibung übernehmen, würden eine kennzeichenmäßige Nutzung darstellen. Ein solches Attribut unterscheide sich erheblich von „Metatags“ und „Keywords“, weil der so gekennzeichnete Text tatsächlich zur sinnlichen Wahrnehmung bestimmt sei und nicht nur mittelbar durch eine Suchmaschine wahrgenommen werde. Werde in diesem Attribut ein geschützter Begriff unrechtmäßig genutzt, könne dies vom Rechtsinhaber abgemahnt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Zur Herausgabe des Verletzergewinns auf jeder Stufe der Lieferkette bei einer Geschmacksmusterverletzungveröffentlicht am 7. Dezember 2011
LG München I, Urteil vom 09.04.2008, Az. 21 O 16318/07
Art. 89 Abs. 1 lit d) GGV; § 42 Abs. 2 S. 2 GeschmMGDas LG München hat entschieden, dass bei einer Geschmacksmusterverletzung der Geschädigte berechtigt ist, im Rahmen einer Lieferkette auf jeder Stufe den Verletzergewinn zu verlangen, ohne dass sich der Verletzer auf Zahlungen durch weitere Verletzer anderer Stufen der Abnehmerkette berufen kann. Der Verletzergewinn müsse auf allen Stufen der Verletzerkette herausgegeben werden, da jede Stufe der Verletzerkette rechtswidrig in das Schutzrecht eingegriffen habe, und somit gegen jeden Teil der Kette Anspruch auf Gewinnherausgabe bestehe. Eine Berufung des Verletzers auf die Nichtidentität der angegriffenen Ausführungsform mit dem Klagemuster laufe darüber hinaus ebenfalls ins Leere, wenn aufgrund zahlreicher Übereinstimmungen im Gesamteindruck eine große Verwechslungsgefahr zwischen dem Klagegeschmacksmuster und den vom Verletzer vertriebenen Gegenständen bestehe und eine Ungleichwertigkeit für den Käufer nicht erkennbar sei, so dass bewusst die gleichen Kundenkreise angesprochen würden.
- OLG Köln: Herkunftstäuschung durch Nachahmung eines Regalsystems?veröffentlicht am 16. November 2011
OLG Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az. 6 U 152/10
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a UWG, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG, § 9 UWG; § 242 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass in dem Nachbau eines Regalsystems eine unlautere Nachahmung liegen kann. Werde das System der Klägerin nahezu identisch nachgebaut, sei auch unerheblich, dass bei näherer Betrachtung sich bei der Nachahmung Einprägungen des Firmenkennzeichens der Beklagten fänden. Der Kunde neige bei einem solchen System dazu, die Gesamtheit wahrzunehmen und nicht auf eventuell angebrachte Kennzeichen zur betrieblichen Herkunft zu achten. Schließlich hätte die Täuschung über die betriebliche Herkunft des Nachbaus auch durch verschiedene Maßnahmen vermieden werden können, so dass die Unlauterkeit zu bejahen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- APPLE: Berufungsverhandlung mit Samsung erst kurz vor Weihnachtenveröffentlicht am 5. Oktober 2011
In dem Verfahren, in dem Samsung bislang verboten wurde, in Deutschland das Galaxy Tab 10.1 zu vertreiben (wir berichteten u.a. hier), wurde die Verhandlung über die von Samsung eingelegte Berufung vom OLG Düsseldorf auf den 20.12.2011 terminiert. Damit scheint ein Weihnachtsgeschäft für Samsung in Deutschland ausgeschlossen. Gleichzeitig soll Samsung nach Berichten jedoch versuchen, in dem weltweit geführten Rechtsstreit eine Annäherung zu erzielen und habe über das Gericht in Sydney einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der Samsung jedenfalls in Australien noch die kurzfristige Markteinführung des Galaxy Tab 10.1 ermöglich soll. Diesen Vorschlag soll Apple jedoch abgelehnt haben.
- LG Düsseldorf: Das iPad/GalaxyTab 10.1-Urteil im Rechtsstreit Apple vs. Samsung im Volltextveröffentlicht am 23. September 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2011, Az. 14c O 194/11 – nicht rechtskräftig
Art. 82 Abs. 1 GGV, Art. 82 Abs. 5 GGV, Art. 83 Abs. 1 GGV; Art. 88 GGVDas LG Düsseldorf hat in dem Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung um die Verwechslungsgefahr zwischen dem Apple iPad und dem Samsung Galaxy Tab 10.1 die ursprüngliche einstweilige Verfügung (hier) bestätigt. Gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich von beiden Seiten Berufung eingelegt (hier). Die mündliche Verhandlung wurde auf den 20.12.2011 gelegt, so dass Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 nicht am deutschen Weihnachtsgeschäft teilhaben können wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- APPLE: Apples einstweilige Verfügung gegen Samsung wegen angeblicher iPad-Plagiate wird trotz Widerspruch aufrecht erhaltenveröffentlicht am 9. September 2011
Nach übereinstimmenden Presseberichten (hier, hier) hat das LG Düsseldorf die gegen Samsung gerichtete einstweilige Verfügung (hier), welche Samsung verbot, in Deutschland das Galaxy Tab 10.1 zu vertreiben, aufrecht erhalten. Der entsprechende Widerspruch Samsungs wurde heute per Urteil zurückgewiesen. Golem berichtet, dass die Vorsitzende Richterin weiter von der Verletzung von Apple-eigenen Geschmacksmusterrechten ausgehe (hier). Die einzuräumenden Unterschiede seien nicht ausreichend differenzierungskräftig, der Gesamteindruck der beiden Geräte ergebe eine rechtswidrige Übereinstimmung. Die dem iPad vergleichbaren Produkte von Wettbewerbern der Verfahrensparteien – etwa die Geräte von Asus oder Toshiba – zeigten klar, dass es durchaus andere Gestaltungsmöglichkeiten gebe.
- OLG Hamm: „Buddy Bär 2“ verletzt noch nicht das Geschmacksmusterrecht an „Teddy“veröffentlicht am 8. September 2011
OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2011, Az. I-4 U 192/10
§ 42 GeschmMGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die nachstehend abgebildeten Figuren nicht verwechselungsgefährdet sind.
Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 13.04.2011: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Die einstweilige Verfügung im Verfahren Apple ./. Samsung im Wortlautveröffentlicht am 30. August 2011
LG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 14c O 194/11
§§ 935, 890 ZPODas LG Düsseldorf hat bekanntlich einem geschmacksmusterrechtlich motivierten Antrag der Firma Apple Inc. entsprochen, der Firma Samsung Electronics GmbH den Vertrieb von iPad-ähnlichen Produkten in Europa und der Firma Samsung Electronics Co., Ltd. den Vertrieb von iPad-ähnlichen Produkten in Europa (ausgenommen den Niederlanden) zu verbieten (vgl. hier). Interessant dürfte der (von Apple im Verfügungsantrag genannte) Streitwert von 2.000.000,00 EUR vor dem Hintergrund dieses Beschlusses des OLG Düsseldorf (hier) sein. In der mündlichen Verhandlung vom 25.08.2011 wurde die obige einstweilige Verfügung mit den Parteien verhandelt, eine Entscheidung aber auf den 09.09.2011 vertagt. Zum Beschluss im Volltext: (mehr …)