Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Gestaltung einer bekannten Handtasche unterliegt dem Nachahmungsschutzveröffentlicht am 25. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.06.2013, Az. 6 U 27/13
§ 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Damenhandtasche, die seit vielen Jahren mit großem Erfolg vertrieben wird, aus dem Gesichtspunkt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes gegen Nachahmungen geschützt ist. Bei hinreichender Ähnlichkeit liege eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung vor. Die Original-Tasche genieße einen überragend hohen Bekanntheitsgrad und verfüge über einen entsprechend guten Ruf. Die Gestaltung der Tasche der Antragsgegnerin komme dem Original so nahe, dass es über das bloße Erwecken von Assoziationen hinausgehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Kann ein Benutzungsrecht an einem Geschmacksmuster gegen den Vorwurf der Markenverletzung eingewandt werden?veröffentlicht am 19. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2013, Az. 6 U 31/12
Art. 19 GGV; Art. 9 EGV 40/94Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Benutzungsrecht an einem (älteren) Geschmacksmuster nur dann markenrechtlichen Ansprüchen entgegen gehalten werden kann, wenn aus dem Geschmacksmuster auch ein Verbietungsrecht gegenüber der Marke bestehen würde. Vorliegend stimme der Gesamteindruck des Musters (Zifferblatt einer Uhr mit u.a. der Buchstabenkombination „F.T.C.“) jedoch nicht mit der Wortmarke „FTC“ überein. Ein Löschungsanspruch gegen die Marke bestehe nicht, so dass ein Benutzungsrecht abzulehnen sei. Anderenfalls komme es zu einer Koexistenz von Schutzrechten, die mit dem absoluten Schutz für Marken bzw. Geschmacksmuster nicht vereinbar sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Es existiert keine Vermutungswirkung, dass derjenige, der ein nicht eingetragenes Geschmacksmuster veröffentlicht, auch dessen Inhaber istveröffentlicht am 1. Juli 2013
BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 23/12
Art. 11 GGV, Art. 14 Abs. 1 und 3 GGV, Art. 85 Abs. 2 Satz 1 GGVDer BGH hat sich in dieser Entscheidung mit dem Nachweis der Entstehung eines nicht eingetragenen Geschmacksmusters befasst. Er hat darauf hingewiesen, dass es keine Vermutungswirkung für Inhaberschaft an dem fraglichen Geschmacksmuster zugunsten desjenigen gibt, der ein nicht eingetragenes (EU-) Geschmacksmuster offenbart. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zu der Bestimmung des Klagegegenstandes bei einer geschmacksmuster- und wettbewerbsrechtlich motivierten Klageveröffentlicht am 5. Februar 2013
BGH, Urteil vom 12.07.2012, Az. I ZR 102/11
§ 42 Abs. 2 GeschmMG, § 46 GeschmMG, Art. 10 Abs. 1 und 2 GGV, Art. 79 Abs. 1 GGV, Art. 89 Abs. 1 Buchst. d GGV, § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Partei, welche ihre Unterlassungs- und Annexansprüche sowohl mit einer Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters als auch mit einem wettbewerbswidrigen Verhalten der Gegenseite stützt, ihre Ansprüche in erster Linie aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster und nur hilfsweise aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten verfolgt, wenn die Klageanträge das gesamte Gebiet der Europäischen Union umfassen. Ferner wies der Senat darauf hin, dass der Umfang, in dem ein Geschmacksmuster Rechtsschutz genieße, durch die Menge an gleichartigen Mustern bei dieser Produktart (Formenschatz) bestimmt werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Discounter-Pudding „Flecki“ wird auch in der nächsten Instanz nicht von „Paula“ vernascht – Geschmacksmusterrechte bei Lebensmittelnveröffentlicht am 31. Januar 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2012, Az. I-20 U 52/12
Art. 89 Abs. 1 Buchst. a) GGV; § 46 GeschmMG; Art. 88 Abs. 2 GGVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Puddinggestaltung des Discount-Puddings „Flecki“ keine Rechte der Antragstellerin, Vertreiberin des Puddings „Paula“, verletzt. Es handele sich zwar in beiden Fällen um Vanille-Schokoladenpuddings mit einer optischen Trennung der Bestandteile und der Abbildung einer Kuh auf der Verpackung – jedoch erstrecke sich der Schutz des Geschmacksmusters der Antragstellerin, dem ein normaler, durchschnittlich weiter Schutzbereich zuzubilligen sei, mangels übereinstimmenden Gesamteindrucks nach Artikel 10 GGV nicht auf das Erzeugnis der Antragsgegnerinnen. Das OLG bestätigte hiermit das Urteil der Vorinstanz (hier). Das LG Düsseldorf hatte auch patentrechtliche Ansprüche der Antragstellerin abgelehnt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Haftstrafe für einen Spediteur, der in Deutschland urheberrechtlich geschützte Designer-Möbel (Bauhaus) auf Kundenwunsch aus Italien einführtveröffentlicht am 12. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 11.10.2012, Az. 1 StR 213/10
§ 17 UrhG, § 106 Abs. 1 UrhG, § 108a UrhG, Art. 34, 36 AEUV, § 17 StGB, § 27 StGBDer BGH hat entschieden, dass sich ein Spediteur, der grenzüberschreitend aus Italien Designer-Möbel (hier: Bauhaus-Möbel) importiert, deren Herstellung nicht in Italien, wohl aber in Deutschland urheberrechtlich geschützt ist, wegen Beihilfe zur unrechtmäßigen, gewerbsmäßigen Verbreitung von in Deutschland geschützten Werken der angewandten Kunst strafbar macht. Dem stehe nicht die unionsrechtlich garantierte Warenverkehrsfreiheit entgegen (vgl. hierzu die Vorabentscheidung EuGH, Urteil vom 21.06.2012, Az. C-5/11).
- OLG Hamm: Mitinhaberschaft an einem Geschmacksmuster wird nicht durch einzelne gestalterische Zusätze begründetveröffentlicht am 10. Dezember 2012
OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2009, Az. 4 U 102/09
Art. 15 Abs. 1 GGV, § 14 Abs. 1 GGV
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Mitarbeit an einem Design (hier: Roller), die sich auf die rein technische Ebene beschränkt, nicht zu einer Mitinhaberschaft am später angemeldeten Geschmacksmuster führt. Vorliegend habe die Beklagte eigene Vorstellungen insbesondere im Hinblick auf die technischen Bedienungsteile in die gestalterische Entwicklung im Hinblick auf Machbarkeit und Marktgängigkeit der Modelle eingebracht. Dies genüge jedoch nicht für die Annahme eines wesentlichen Gestaltungsbeitrags. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Eine Vertragsstrafe ist nicht fällig, wenn die strafbewehrte Unterlassungserklärung vorher nicht angenommen wurdeveröffentlicht am 20. November 2012
BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 32/03
§ 145 ff. BGB, § 339 BGBDer BGH hat in dieser älteren Entscheidung („Klassiker“) entschieden, dass das Zustandekommen einer z.B. wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung genauso zu beurteilen ist wie das Zustandekommen jedes anderen (Kauf-, Miet-, Arbeits-, Dienst-) Vertrages. Eine Vertragsstrafe kann demnach nicht gefordert werden, wenn das Unterlassungsversprechen nicht angenommen wurde, soweit der Unterlassungsgläubiger keine Unterlassungserklärung vorbereitet hat oder die vom Unterlassungsgläubiger vorbereitete Erklärung vom Unterlassungsschuldner inhaltlich abgeändert wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- APPLE: Wenn der Widerruf widerrufen wird / Apple Inc. muss Erklärung nach verlorenem Prozess gegen Samsung korrigierenveröffentlicht am 2. November 2012
Wir hatten berichtet (hier): Der sog. High Court of Justice of England and Wales hatte am 07.07.2012 entschieden, dass der Galaxy Tablet Computer der Firma Samsung Electronic (UK) in den Ausführungen Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 and Tab 7.7 Apples Geschmacksmuster No. 0000181607-0001 nicht verletze. Nicht nur, dass Apples Ansprüche zurückgewiesen wurde. Die britischen Richter verurteilten Apple auch noch dazu, ihr Urteil, jedenfalls im Ergebnis, auf der britischen Apple-Website zu veröffentlichen. Apple nahm die Entscheidung als Anlass, noch mit den Worten des Gerichts (!) kräftig für die eigenen Produkte bzw. das eigene Produktdesign zu werben. Unser Kommentar war: „Was wir davon halten? Oha …“ Wir sollten Recht behalten. Wie nunmehr bei Golem (hier) zu lesen ist, fand das Gericht die veröffentlichte Erklärung von Apple wenig erheiternd und verurteilte das amerikanische Unternehmen dazu, die Erklärung richtig zu stellen. Dies beinhaltet, den Link auf das Urteil größer darzustellen, darauf zu verzichten, auf andere Urteile hinzuweisen, nach denen Samsung bei gleichen Klageansprüchen verurteilt worden war – und das Zitat des Richters Colin Birss zu entfernen, welcher das iPad als viel „cooler“ als Samsungs Galaxy Tab bezeichnet hatte. Das Gericht wies darauf hin, dass die richterliche Anordnung nicht den Sinn habe, eine Partei zu bestrafen oder sie das Gesicht verlieren zu lassen, sondern geschäftliche Unsicherheiten auszuräumen.
- APPLE: Apple Inc. veröffentlicht nach verlorenem Prozess gegen Samsung auf britischer Apple-Homepage den ganz besonderen Widerrufveröffentlicht am 29. Oktober 2012
Am 07.07.2012 urteilte der sog. High Court of Justice of England and Wales, dass der Galaxy Tablet Computer der Firma Samsung Electronic (UK), nämlich in den Ausführungen Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 and Tab 7.7 Apples Geschmacksmuster No. 0000181607-0001 zum Apple iPad nicht verletze (hier) und verurteilte Apple dazu, dieses richterlicher Ergebnis auf seiner britischen Website zu veröffentlichen. Apple nahm die Verpflichtung zum Anlass, mit den Worten des Gerichts (!) ein wenig die Werbetrommel für die eigenen Produkte zu rühren (hier). Was wir davon halten? Oha …