IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2012

    BGH, Urteil vom 06.07.2012, Az. V ZR 122/11
    § 137 S. 2 BGB

    Der BGH – wenn auch nicht der für Wettbewerbssachen und Rechte am geistigen Eigentum zuständige I. Senat – hat entschieden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht nur 30 Jahre lang, sondern faktisch lebenslang gilt. Im vorliegenden Fall bezog sich die Unterlassungserklärung auf die Veräußerung eines Grundstücks, die Vertragsstrafe bestand in dem Rückfall des Grundstückes an den Veräußerer. Diese Rechtsansicht dürfte zwanglos auf strafbewehrte Unterlassungserklärungen anzuwenden sein, die auf eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung hin abgegeben werden, wenngleich die faktische Relevanz für den Rechtsverkehr gen Nullpunkt tendieren dürfte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. August 2012

    OLG Köln, Beschluss vom 15.08.2012, Az. 17 W 135/12
    § 52 Abs. 4 GeschmMG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass in einer Zwangsvollstreckungssache (Zwangsgeld), die dem Erkenntnisverfahren in einer Geschmacksmustersache nachfolgt, keine Gebühren für einen hinzugezogenen Patentanwalt zu erstatten sind. Dies gelte jedenfalls dann, wenn keine Geschmacksmustersache mehr vorliege. Nach Auffassung des Gerichts ist – auch bei weiter Auslegung – nicht jedes einem Erkenntnisverfahren nachfolgende Verfahren der Zwangsvollstreckung ebenfalls eine Geschmacksmusterstreitsache. Vorliegend ging es um die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen ungenügend erteilter Auskunft (Lieferanten, Abnehmer, Umsätze). Dies sei weder als Geschmacksmustersache zu bewerten noch sei dafür die besondere Sachkunde eines Patentanwalts erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 13.01.2012, Az. 6 U 122/11
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 lit. b UWG, § 9 S. 1 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 242 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Gestaltung eines Einkaufswagens angesichts der zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten genügend wettbewerbliche Eigenart aufweisen kann, um vor Nachahmungen nach dem Wettbewerbsrecht geschützt zu sein. Die fast identische Übernahme der Modells der Klägerin durch die Beklagte begründe zwar keine Herkunftstäuschung, da die Einkäufer von Einkaufswagen i.d.R. wüssten, bei wem sie bestellen, nutze aber die Wertschätzung für das Modell der Klägerin in unangemessener Weise aus. Zwar sei der Beklagten zugestanden, dass die „Stapelbarkeit“ mit dem Modell der Klägerin für den Vertrieb des Beklagtenmodells entscheidend sei. Dies betreffe aber lediglich die Form des Wagens und nicht alle weiteren frei wählbaren Gestaltungselemente, so dass die Nachahmung größtenteils ohne Not zu vermeiden gewesen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. April 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.12.2011, Az. 6 U 251/10 – nicht rechtskräftig
    § 4 Nr. 9 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Übernahme von Gestaltungsmerkmalen einer hochwertigen und seltenen Damenhandtasche auf ein preisgünstiges Produkt – auch wenn die Merkmale an sich eher unauffällig sind – die Wertschätzung des hochpreisigen Produkts auf unlautere Weise ausnutzt. Das OLG ging dabei – im Gegensatz zur Vorinstanz – von der wettbewerblichen Eigenart des Produktes aus, welches trotz der vergleichsweise einfachen Gestaltung durch diverse Presseveröffentlichungen einen gewissen Bekanntheitsgrad in den relevanten Verkehrskreisen erworben habe. Die unlautere Ausnutzung der Wertschätzung sei dann als gegeben anzusehen, wenn durch die Nachahmung zwar nicht der Käufer, wohl aber das Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sehe, zu der irrigen Annahme über die Echtheit verleitet werde, weil es an einem hinreichenden Abstand zwischen Original und Nachahmung fehle. Der Rechtsstreit wird mittlerweile vor dem BGH weiter geführt. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az. 6 U 46/11
    § 11 Abs. 2 Nr. 3 GeschmMG, § 4 Nr. 9 UWG, § 2 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Köln hat sich zu der Frage geäußert, unter welchen Umständen ein Hersteller von Kosmetik- bzw. Cremetiegeln Unterlassungsansprüche gegen ein TV-Shopping-Unternehmen geltend machen kann, welches eine eigene Pflegecreme in dem Tiegel verkauft und auf die Eigenheit der Pflegecreme werblich ausdrücklich Bezug nimmt. In Rede standen Unterlassungsansprüche aus Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. März 2012

    BGH, Urteil vom 24.01.2012, Az. X ZR 94/10
    § 62 Abs. 1 Fall 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Gebrauchsmusters sowie der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an diesem Recht eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, wenn nach Verletzung des Rechts der volle Verletzergewinn eingeklagt wird. Dies gelte auch dann, wenn einer der Kläger gegen ein Urteil der Vorinstanz Berufung einlege und der andere nicht. Trotzdem sei letzterer im Wege der notwendigen Streitgenossenschaft am Verfahren beteiligt. So könne der gesamte Verletzergewinn geltend gemacht werden, ohne offenzulegen, in welchem Verhältnis zwischen Musterinhaber und Lizenznehmer die Verteilung erfolgen solle. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. März 2012

    LG München I, Urteil vom 14.02.2012, Az. 1 HK O 12863/11
    § 42 Abs. 2 GeschmackmG

    Das LG München hat entschieden, dass auch eine in deutscher Sprache abgefasste Abmahnung an einen italienischen Autohändler zu einem Kostenerstattungsanspruch führt. Vorliegend hatte der Autohändler in Italien auf der Plattform „mobile.de“ ein Fahrzeug angeboten, welches Geschmacksmusterrechte eines deutschen Herstellers verletzte. Die auf deutsch abgefasste Abmahnung an den italienischen Händler sei zulässig gewesen. Für die Abmahnung selbst sei keine Form vorgeschrieben, auch nicht hinsichtlich der Sprache. Der Empfänger solle lediglich in die Lage versetzt werden, zu erkennen, was ihm vorgeworfen werde und ggf. eine Erklärung hierzu abzugeben. Vorliegend hätte die Beklagte aus der Abmahnung unschwer erkennen können, worum es gehe. Dann hätte es der Beklagten oblegen, für eine Übersetzung zu sorgen und/oder sich an einen Anwalt zu wenden. Die gesetzte Frist von fast 14 Tagen sei dafür als ausreichend zu bewerten.

  • veröffentlicht am 8. März 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012, Az. 14c O 302/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG; § 42 GeschmMG

    Das LG Düsseldorf teilt per Pressemitteilung mit, dass die Produktgestaltung eines Puddings „Flecki“ mit Abbildung einer (Comic-)Kuh nicht die Rechte eines namhaften Herstellers verletzt, der seinerseits einen Schoko-Vanille-Pudding mit Abbildung der Kuh „Paula“ vertreibt. Das Gericht hat sich mit den konkreten Gestaltungen auseinandergesetzt und ist zu dem Schluss gekommen, dass zwischen beiden Produkten ausreichend Unterschiede bestehen, um eine Geschmacksmusterverletzung und eine wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung und/oder Rufausbeutung auszuschließen. Im Vergleich der Produkte ergebe sich kein übereinstimmender Gesamteindruck und „Flecki“ wirke auch nicht wie die für einen Discount-Supermarkt verwendete so genannte Zweitmarke von „Paula“, so dass der Verkehr nicht davon ausgehe, dass „Flecki“ von demselben Hersteller stamme. Unterschiedlich sei beispielsweise – abgesehen von der Gestaltung der Kühe selbst – auch die Maserung des Puddings sowie die Verpackungsgröße.

  • veröffentlicht am 9. Februar 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012, Az. 14c O 292/11 – nicht rechtskräftig
    Art. 82 Abs. 1 GGV, Art. 82 Abs. 5 GGV, Art. 83 Abs. 1 GGV; Art. 88 GGV, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass über das optisch gegenüber dem Galaxy Tab 10.1 veränderte Samsung Galaxy Tab 10.1N kein vorläufiges Verkaufsverbot in Deutschland verhängt wird. Die Firma Apple hatte eine äußerliche Verwechselungsgefahr mit dem hauseigenen iPad beanstandet und insoweit bereits Erfolg hinsichtlich des Samsung Galaxy Tab 10.1 verbuchen können (hier). Aus der Pressemitteilung Nr. 2/2012 des LG Düsseldorf vom 09.02.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Februar 2012

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2012, Az. 20 U 175/11 (Galaxy Tab 8.9), Az. 20 U 126/11 (Galaxy Tab 10.1)
    § 4 Nr. 9 b UWG

    Das OLG Düsseldorf hat laut Pressemitteilung Nr. 3/2012 entschieden, dass in dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc., USA, gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, das Vertriebsverbot (hier) für den Tablet-PC „Galaxy Tab 10.1“ noch den Tablet-PC „Galaxy Tab 8.9„aufrecht erhalten bleibt. Das Verbot beschränkt sich auf den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, nicht aber der sonstigen EU, da insoweit eine Zuständigkeit des LG Düsseldorf nicht gegeben war. Zitat: (mehr …)

I