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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Januar 2016

    OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2015, Az. 2 U 83/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG , § 4 Nr. 11 UWG, § 43b Abs. 1 SGB V, § 7 HWG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Zuzahlungsverzicht eines Internetversandhändlers für medizinische Hilfsmittel gemäß § 7 HWG wettbewerbswidrig ist. Zugleich wies der Senat darauf hin, dass Hauptzweck des § 43b Abs. 1 und des § 33 Abs. 8 SGB V die Steuerung durch negative Anreize sei, sprich, die Beteiligten der Versichertengemeinschaft durch einen eigenen Finanzierungsbeitrag bei der Inanspruchnahme von medizinischen Hilfsmitteln zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Beitragsaufkommen im Interesse der Sicherung dieses Sozialsystems anzuhalten. Dies habe selbst keine wettbewerbsbezogene Zielsetzung, so dass es auch an einer Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG fehle. Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt (Az. I ZR 143/15). Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. Januar 2016

    LG Flensburg, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 O 12/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 27 EU-VO Nr. 834/2007 vom 28.06.2007 (EG-Öko-Verordnung), § 3 Abs. 2 ÖLG

    Das LG Flensburg hat entschieden, dass Lebensmittel aus ökologischer/biologischer Produktion im Internet nicht angeboten oder als solche beworben werden dürfen, die unter die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28.06.2007 fallen, soweit der betreffende Händler nicht über die Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle verfügt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 28. Dezember 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2014, Az. 312 O 19/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 HWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung mit einer kostenlosen Zweitbegutachtung bei Erkrankungen der Schilddrüse keine zulässige Nebenleistung nach dem Heilmittelwerbegesetz ist. Das Einholen einer Zweitmeinung sei vielmehr eine eigenständige Leistung. Auch ein Ratschlag im Sinne des HWG liege nicht vor, da eine ärztliche Prüfung erforderlich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 10.12.2015, Az. ­ I ZR 222/13
    Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO), Art. 14 Abs. 1 Buchst. b HCVO

    Der BGH hat entschieden, dass die Angaben „Lernstark“ und „Mit Eisen […] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ zulässige Angaben auf dem Etikett eines Mehrfruchtsaftes sind. Es handele sich um gesundheitsbezogene Angaben, die in Einklang mit der Health Claims Verordnung (HCVO) stünden. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 203/2015 hier.

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2015

    OLG Koblenz, Urteil vom 02.12.2015, Az. 9 U 616/15
    Art. 10 Abs. 1 HCVO

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser den Anforderungen der Health Claims Verordnung (HCVO) entsprechen müssen. Vorliegend waren die Aussagen „Ob für gesunde Knochen, Zähne oder Muskeln – Calcium ist ein echter Allrounder im Körper“  und „Magnesium unterstützt unter anderem den Energiestoffwechsel und die Muskelfunktionen – wertvoll vor allem für sportlich aktive Menschen“ streitig, die ein Unternehmen auf seiner Homepage und in einem sog. Mineralienrechner verwendete. Ein Verstoß gegen die HCVO liege darin, dass die Mineralwässer der Beklagten die Mindestmengen an Calcium und Magnesium für eine Calcium- bzw. Magnesiumquelle nicht einhielten. Dies hätte für die beanstandete Werbung aber der Fall sein müssen.

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2015

    OLG Celle, Urteil vom 22.10.2015, Az. 13 U 47/15
    Art. 1 Abs. 2 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006, Art. 12b Buchst. b EGV 1924/2006, Art. 13 EGV 1924/2006; § 21a Abs. 7 DiätV; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung für ein Diätprodukt mit Erfahrungsberichten von Nutzern wegen Verstoßes gegen die Health-Claims-Verordnung unzulässig ist, wenn dort Angaben zu Ausmaß und Dauer einer Gewichtsabnahme getätigt werden, welche einen Abnehmerfolg suggerieren. Auch Angaben, welche eine positive gesundheitsbezogene Aussage treffen, seien nur dann zulässig, wenn sie durch die Health-Claims-Verordnung ausdrücklich erlaubt seien. Das Verfahren wird vor dem Bundesgerichtshof weiter geführt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 02.12.2015, Az. I ZR 45/13
    § 5 Abs. 1 N.r 1 UWG, Art. 2 EU-RL 2000/13, Art. 3 EU-RL 2000/13

    Der BGH hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn unter der Bezeichnung „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ ein Früchtetee vertrieben wird, auf dessen Verpackung sich Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise „nur natürliche Zutaten“ und „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ befinden, welcher in Wahrheit jedoch keine Bestandteile oder Aromen von Vanille oder Himbeere enthält. Der Umstand, dass auf der Verpackung auch ein Verzeichnis der Zutaten enthalten war, sei nicht geeignet, so der Senat, den Tatbestand der Irreführung aufzuheben. Zur Pressemitteilung des BGH hier.

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2015, Az. I-20 U 236/13
    § 4 Nr. 11 UWG; § 1 HeilPrG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Physiotherapeut die Ausübung von Osteopathie nur dann bewerben darf, wenn er die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG) besitzt. Anderenfalls verhalte er sich wettbewerbswidrig. Die Erlaubnis zur Ausübung der Physiotherapie gemäß § 1 Abs. 1 MPhG genüge nicht, da die entsprechende Ausbildung keine Osteopathie umfasse. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 25. September 2015

    BGH, Urteil vom 16.04.2015, Az. I ZR 27/14
    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 1 Abs. 2 EU-VO Nr. 258/97, Art. 3 Abs. 2 und 4 EU-VO Nr. 258/97, § 3 Abs. 1 und 2 NLV

    Der BGH hat entschieden, dass für die Rechtsfrage, ob es sich bei einem Nahrungsergänzungsmittel (hier: Trockenextrakt einer Pflanzenwurzel) um ein neuartiges Lebensmittel oder eine neuartige Lebensmittelzutat im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der EU-VO 258/97 handelt, darauf abzustellen ist, ob entsprechende Nahrungsergänzungsmittel vor dem Inkrafttreten obiger EU-Verordnung in der EU in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Es kommt nicht darauf an, ob ein nennenswerter Verzehr der Pflanze oder von Produkten, die die Pflanze enthalten, erfolgt ist. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 23. September 2015

    OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015, Az. 6 U 188/14
    § 10 Abs. 1 S. 5 AMG; § 3 S. 1 und 2 Nr. 3a HWG; Art. 62 Humanarzneimittelkodex; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Verpackungsgestaltung eines Antiallergikums, welche die Abbildung einer Wiese zeigt, nicht zu untersagen ist. Der Auffassung der Klägerin, dass durch diese Gestaltung suggeriert werde, dass das Arzneimittel pflanzliche Bestandteile enthalte, folge das Gericht nicht. Durch die abgebildete Wiese mit Pollen werde lediglich der Verwendungszweck des Arzneimittels transportiert. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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