Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die Bezeichnung eines Computerprogramms im Klageantrag muss hinreichend bestimmt seinveröffentlicht am 2. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 22.11.2007, Az. I ZR 12/05
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Computerprogramms in einem Klageantrag, welcher sich auf Unterlassung, Auskunft und/oder Schadensersatz u.a. bezieht, hinreichend bestimmt sein muss. Der Inhalt des Programms müsse auf eine Weise beschrieben werden, die Verwechslungen mit anderen (gleichnamigen oder ähnlichen) Programmen weitestgehend ausschließe. Diese Individualisierung könne z.B. durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erreicht werden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Köln: Zur Frage, wer bei einer Softwareentwicklung rechtlich für die Erstellung des Pflichtenhefts zuständig istveröffentlicht am 23. Oktober 2014
OLG Köln, Urteil vom 29.07.2005, Az. 19 U 4/05
§ 254 BGB, § 631 BGB, § 634 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass es grundsätzlich Sache des Auftraggebers einer Softwareentwicklung (Besteller) sei, für den Auftragnehmer (z.B. Systemhaus) das für die Programmierung der Software erforderliche Anforderungsprofil zu erstellen. Der Auftragnehmer müsse dann aber daran in der Weise mitwirken, dass er von sich aus die innerbetrieblichen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen ermittle, für ihn erkennbare Unklarheiten aufkläre, bei der Formulierung der Bedürfnisse helfe und Organisationsvorschläge zur Problemlösung unterbreite. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Darmstadt: Bank haftet nicht bei manipulierter TANplus-Überweisung / Man-in-the-middleveröffentlicht am 5. September 2014
LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014, Az. 28 O 36/14
§ 675c BGB, § 675j BGB, § 675l BGB, § 675m BGBDas LG Darmstadt hat entschieden, dass eine Bank ihrem Kunden keinen Schadensersatz zu leisten hat, wenn dieser Opfer einer manipulierten Autorisierung im Online-Banking während der Nutzung des Smart-TAN-plus-Verfahrens wird. Ein solcher Vorgang sei ihm nach Rechtscheinsgrundsätzen zuzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Duisburg: Zur Haftung des Webhosters für Datenverlustveröffentlicht am 22. August 2014
LG Duisburg, Urteil vom 25.07.2014, Az. 22 O 102/12
§ 280 Abs. 1 S. 1 BGB, § 241 Abs. 1 BGBDas LG Duisburg hat entschieden, dass ein Webhoster, der auf Grund eines Hostingvertrages eine Webseite betreut, auf Grund vertraglicher Nebenpflicht für die Sicherung der von ihm betreuten Daten sorgen muss. Eine ausdrückliche Vereinbarung sei dafür nicht erforderlich, da der Hoster mit Abschluss des Vertrages hinsichtlich des Schuldgegenstandes eine Erhaltungs- und Obhutspflicht habe. Komme es zu Datenverlusten auf Grund fehlender Back-ups / Sicherungskopien, müsse der Webhoster für den Schaden haften. Für eine nicht wiederherstellbare Webseite seien allerdings vom Neuerstellungspreis Kosten für die bereits erfolgte Nutzung (hier: 8 Jahre) abzuziehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Karlsruhe: Öffentlicher Folgeauftrag in Bezug auf eine Software muss nicht nach Vergaberichtlinien ausgeschrieben werden, wenn Urheberrechte an der Software bei einem Unternehmen liegenveröffentlicht am 14. März 2014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2013, Az. 15 Verg 5/13
§ 12 Abs. 1 Satz 2 c) der VSVgVDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Erweiterung eines – ursprünglich nach Abschluss eines Vergabeverfahrens – beschafften softwarebasierten Einsatzleitsystems durch die öffentliche Hand um die softwareseitige Funktion „Notrufannahme- und Sprachdokumentation“ ohne erneutes Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 c) der VSVgV) vorgenommen werden kann, wenn an der zu erweiternden Software urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte bestehen, die von einem Wettbewerber nicht umgangen werden dürfen oder können. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Open-Source-Software darf nur dann in bearbeiteter Form vertrieben werden, wenn der vollständige Quellcode angeboten wirdveröffentlicht am 21. Oktober 2013
LG Hamburg, Urteil vom 14.06.2013, Az. 308 O 10/13
§ 31 UrhG, § 69c Nr. 3, Nr. 4 UrhG, § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG, § 101 Abs. 1, Abs. 3 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine Verletzung der einem Softwareprogrammierer zustehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte auch dann vorliegt, wenn eine sog. Open-Source-Software, die der GPLv2-Lizenz unterstellt ist, ohne den vollständigen Quellcode zum korrespondierenden Objektcode ausgeliefert wird. Aus dem sogenannten Copy-Left Prinzip des § 3 GPLv2 werde ein einfaches Nutzungsrecht nur dann eingeräumt, wenn sich der Nutzer verpflichte, die von ihm erstellte Bearbeitung oder Umgestaltung wieder zu den Bedingungen der GPLv2 anzubieten. Nur so könne die Weiterentwicklung und Verbesserung der unter einer GPLv2 angebotenen Open Source Software sichergestellt werden. Nach § 4 GPLv2 führt ein Verstoß gegen die Bestimmungen der GPLv2 automatisch zu einem Verlust sämtlicher Nutzungsrechte. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Bochum: Zum Erfüllungsort bei Webseiten-Erstellungveröffentlicht am 8. Oktober 2013
LG Bochum, Beschluss vom 16.09.2013, Az. I-5 O 89/13
§§ 631 ff BGB
Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Vertrag über die Erstellung einer Webseite als Werkvertrag anzusehen ist. Die gerichtliche Zuständigkeit des Erfüllungsortes liege daher am Wohnort des Programmierers als Ausführer der Werktätigkeit. Unerheblich sei, an welchem Ort der Server stehe, auf dem die Webseite gespeichert werde. Letzteres sei nur relevant, wenn eine Rückabwicklung des Vertrags gefordert würde, so dass der Serverort als Austauschort für die zurückzugewährende Sache diene.
(mehr …) - AG München: Viele kleine, unerhebliche Mängel können einen erheblichen großen Mangel ausmachenveröffentlicht am 25. Juni 2013
AG München, Urteil vom 07.02.2013, Az. 275 C 30434/12
§ 633 Abs. 2 BGB, § 634 Nr. 3 1. Alt. BGBDas AG München hat entschieden, dass viele, für sich gesehen unerhebliche Mängel einer Werkleistung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen können, wenn sie in der Gesamtschau als nicht unerheblich anzusehen sind („Gesamtmangel“). Zur Pressemitteilung 26/13 des Amtsgerichts vom 17.06.2013: (mehr …)
- LG Stuttgart: Unterlassungsanspruch bei Vorhalten von „sponsored Links“ unter kennzeichenverletzender Domainveröffentlicht am 4. Juni 2013
LG Stuttgart, Beschluss vom 11.11.2011, Az. 17 O 706/11
§ 935 BGB, § 940 BGB, § 937 BGB; § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; § 4 Nr. 9 u. 10 UWG, § 2 Abs. 1 UWG, § 3 UWGDas LG Stuttgart hat entschieden, dass der Inhaber eines Kennzeichenrechts einen Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer Domain hat, wenn diese eine Verwechslungsgefahr zu dem geschützten Kennzeichen begründet. Werden unter dieser Domain so genannte „sponsored Links“ vorgehalten, handelt es sich um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, auch wenn es sich ansonsten um eine Baustellenseite handele. Ungewöhnlich an diesem Beschluss ist noch, dass das Gericht die öffentliche Zustellung der Verfügung angeordnet hat. Eine anderweitige Zustellung an den nach Russland abgewanderten Domaininhaber sei vorliegend nicht möglich gewesen. Zum Volltext der Entscheidungen:
(mehr …) - LG Heidelberg: Wer einen Geocache (GPS-Schatz) aus seinem Versteck entfernt und der Zerstörung durch Dritte preisgibt, ist schadensersatzpflichtigveröffentlicht am 21. Mai 2013
LG Heidelberg, Urteil vom 04.03.2013, Az. 5 S 61/12
§ 280 Abs. 1 S.2 BGB, § 968 BGBGeocaching ist eine über das Internet organisierte Form der „Schatzsuche“, bei welcher die Schätze („Geocaches“) über im Internet veröffentlichte geografische Koordinaten und mit Hilfe eines GPS-Empfängers gesucht werden können. Jeder Geocache ist zu diesem Zweck mit einem GPS-Sender ausgestattet (vgl. hier). Das LG Heidelberg hat nun entschieden, dass der Finder eines sog. Geocache, soweit er diesen von seinem ursprünglichen Fundplatz entfernt, nicht an einer beliebigen öffentlichen Stelle „aussetzen“ darf, wo er der Zerstörung preisgegeben wird, anderenfalls er sich schadensersatzpflichtig macht. Ein Jäger hatte eine als Geocache dienende Kiste abseits von Wegen, aber frei sichtbar im Wald stehend gefunden. Da sie ihm verloren erschienen sei, so der Jäger, habe er sie am Rande eines Hauptwegs abgestellt, um dem Eigentümer die Wiedererlangung zu erleichtern. Als die Kiste zwei Tage später immer noch – allerdings aufgebrochen – am Abstellort gestanden habe, habe er sie auf seinen Geländewagen aufgeladen und beim Fundbüro abgeliefert. Die Kammer verurteilte den Jäger darauf hin zum Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)