Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bielefeld: AGB-Klausel, nach welcher der Weiterverkauf eines E-Books unzulässig ist, ist wirksam / Klares Fehlurteilveröffentlicht am 8. Mai 2013
LG Bielefeld, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 O 191/11
§ 17 Abs. II UrhGDas LG Bielefeld hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach welcher der Weiterverkauf eines E-Books unzulässig ist, wirksam ist. Das Urteil ist ein klares Fehlurteil. Die Auseinandersetzung mit der Frage, ob Daten, in diesem Fall Hörbücher oder E-Books, Sacheigenschaft haben (was die Kammer ablehnt), erinnert an die in den 1980er/1990er-Jahren längst „ausgekaute Frage“, ob Software eine Sache darstellt (was zu bejahen ist). Zweck des Vertrages über den Verkauf eines e-Books ist es sehr wohl, dem Verbraucher eine eigentümerähnliche Stellung zu verschaffen – und zwar an der jeweiligen Softwarekopie auf seiner Festplatte o.ä. Diese Kopie darf auch weiterveräußert werden. Die Argumentation des LG Bielefeld erweist sich als antiquiert; sie dürfte in der Berufungsinstanz, spätestens aber vom BGH aufgehoben werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Wenn die Software-Optimierung gegen den Willen des Kunden kostenpflichtig istveröffentlicht am 20. März 2013
OLG Köln, Urteil vom 16.11.2012, Az. 19 U 93/12
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683, § 684 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass die Optimierung der Software auch dann kostenpflichtig sein kann, wenn der Kunde lediglich von einer Fehlerbeseitigung ausgeht. Es läge dann eine Geschäftsführung ohne Auftrag im Sinne des Kunden vor, so der Senat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Schleswig: Steuerpflichtiger hat Anspruch auf Einsicht in die eigenen Steueraktenveröffentlicht am 11. Dezember 2012
OVG Schleswig, Urteil vom 06.12.2012, Az. 4 LB 11/12 – nicht rechtskräftig
§ 1 Abs. 1 IFGDas OVG Schleswig hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger Anspruch auf Einsicht in die eigenen Steuerakten hat, da auch diese dem Informationszugangsgesetz (hier) unterliegen. Was wir davon halten? Bemerkenswert: Die Behörde und das Finanzministerium des Landes verweigerten die Akteneinsicht mit Hinweis auf eine Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums, wonach Akteneinsicht in Fällen drohender Schadensersatzforderungen abzulehnen sei! Mit anderen Worten: Die vom Bürger finanzierte Behörde soll dem Bürger Schaden zufügen und ihm zusätzlich faktisch seine Regressansprüche nehmen können. Soll hier ein Staat im Staat etabliert werden? Zur Pressemitteilung des Senats vom 07.12.2012: (mehr …)
- Bietet Kabeldeutschland kostenlose Rechtsberatung bei Filesharing-Abmahnungen an?veröffentlicht am 14. November 2012
Die Unterföhringer Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH hat ein Herz für „Unternehmen mit Publikumsverkehr“. Darunter ist vor allem der Hotelier und der Gastronom und der Starbucker zu verstehen. Diesen wird ein Hotspot angeboten, über den die jeweiligen Kunden „kostenloses Internet“ genießen können sollen (hier). Da dies aber zuweil zu Ärger führt (hier), will man die zukünftigen Kunden rechtlich absichern. Hierzu findet man folgende Anpreisung: (mehr …)
- IFA 2012: Zollfahnder beschlagnahmen Ausstellungsware an Messeständenveröffentlicht am 4. September 2012
Wie berichtet wird, haben mehrere Dutzend Zollfahnder auch auf der diesjährigen Internationalen Funkausstellung (IFA) Anbieter von Unterhaltungselektronik besucht und bei dieser Gelegenheit Ausstellungsware samt zugehörigen Werbeprospekten konfisziert (Heise). Der Hintergrund: Der Italienische Patentverwalter Sisvel S.p.a. hatte bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt, da die betreffenden Unternehmen ihre Geräte (etwa Fernseher, MP3-Player oder Autoradios) ohne Lizenzen, etwa für das Audiokompressionsverfahren MPEG oder den Sendestandard DVB-T, in die EU importiert hatten. Es darf colorandi causa darauf hingewiesen werden, dass bei Rechtsverstößen auf Messen durchaus binnen Stundenfrist einstweilige Verfügungen erwirkt und per Gerichtsvollzieher noch während der Messe zugestellt werden können. Landgerichte an bekannten Messestandorten (Hannover, Düsseldorf) bieten eigens hierfür besondere „Messedienste“ an.
- LG Hamburg: Betreiberin von sofwarebilliger.de lässt Microsoft bestimmte Äußerungen aus einer Pressemitteilung untersagenveröffentlicht am 16. April 2012
LG Hamburg, Beschluss vom 02.04.2012, Az. 327 O 141/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Hamburg hat offensichtlich auf Antrag der TYR Holding GmbH, welche die Softwareverkaufsplattform www.softwarebilliger.de betreibt und sich wegen des angeblichen Vertriebs von illegalen Microsoft-Softwarekopien im Dauerstreit mit der Firma Microsoft befindet, der Firma Microsoft verboten, bestimmte negative Äußerungen über die Plattform softwarebilliger.de zu veröffentlichen. Der Branchen-Nachrichtendienst Heise berichtet, hierzu gehörten Passagen aus einer Pressemitteilung vom 13.03.2012, wonach auf www.softwarebilliger.de gefälschte Markensoftware angeboten werde bzw. dort entgegen einer gerichtlichen Anordnung und laufender staatsanwaltlicher Ermittlungen gefälschte Datenträger verkauft würden. Die Kammer verbot Microsoft weiterhin die Behauptung, der „Verkauf von Fälschungen geht weiter“ und „Rechtsmittel der Betreiber von www.softwarebilliger.de bleiben bislang erfolglos“. Zum vollständigen Heise-Bericht (hier).
- US-Gericht untersagt Motorola, an einem deutschen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft zu erwirkenveröffentlicht am 13. April 2012
Der lange Arm US-amerikanischer Gerichte soll bis nach Deutschland reichen. Ein Gericht im US-Bundesstaat Washington hat Motorola verboten, gegen Microsoft im Ausland, auch Deutschland, ein gerichtliches Verkaufsverbot für Hard- und Softwareprodukte zu erwirken. Es handelt sich um eine „einstweilige Sicherungsmaßnahme“, die aufrecht erhalten bleiben soll, bis gerichtlich festgestellt worden ist, ob Motorola die eigene Zusage erfüllt hat, Patente zum Videostandard H.264, der als Allgemeinstandard gilt, zu angemessenen Preisen fremden Herstellern zur Verfügung zu stellen. Um Motorola nicht gänzlich schutzlos zu stellen, hat Microsoft 100 Mio. US-Dollar als Sicherheit zu hinterlegen, falls sich das Verhalten von Motorola als rechtskonform erweisen sollte. Weiteres findet sich bei Golem (hier).
- OLG Oldenburg: Führt der Stromausfall zum Datenverlust, besteht Anspruch auf Schadensersatzveröffentlicht am 5. März 2012
OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.11.2011, Az. 2 U 98/11
§ 823 BGBDas OLG Oldenburg hat entschieden, dass derjenige, der einen Stromausfall verursacht, in dessen Folge Daten auf einem Datenträger verloren gehen, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Es liege eine Eigentumsverletzung vor, da der betroffene Datenträger mit dem darin verkörperten Programm eine körperliche Sache sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Der US-amerikanische „Stop Online Piracy Act“ (SOPA) zusammengefasst / 5 Gründe, warum SOPA die USA erhitztveröffentlicht am 19. Januar 2012
In den Medien finden sich in diesen Wochen vermehrt Berichte über den US-amerikanischen „Stop Online Piracy Act“. Wikipedia, WordPress sowie namhafte Unternehmen wie Google tragen bereits Trauer und lassen ihre Startseiten und Justiziare über Orwell’sche Visionen berichten. Dass diese nicht ganz aus der Luft gegriffen sind, zeigt ein zusammenfassender SPON-Artikel. Wer sich das Studium des 78-seitigen Gesetzesentwurfes (hier) ersparen will, dem sei dieser Artikel von Christian Stöcker empfohlen („Fünf Gründe für den Netzstreik“, hier).
- VG Düsseldorf: Zur Rechtswidrigkeit einer Sperrungsanordnung von Internetangeboten gegen einen Access-Providerveröffentlicht am 16. Januar 2012
VG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2011, Az. 27 K 5887/10
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 GlüStV, § 8 TMGDas VG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Access-Provider nicht ohne weiteres mit einer Sperrungsverfügung überzogen werden darf, nach welcher er den Zugang zu bestimmten (verbotenen) Glücksspielangeboten zu blockieren hat. Weder habe der Access-Provider die Übermittlung der Glücksspielinhalte veranlasst, noch wähle er diese oder den Adressaten aus. Zudem habe offenkundig ein Zusammenwirken des Access-Providers mit einem Nutzer im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG ausgeschlossen werden können. Der Umstand, dass die Klägerin Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte habe, sei im Anwendungsbereich des § 8 TMG – wie die Ausgestaltung der Haftungsregelungen des § 8 TMG im Vergleich zu den Haftungsregelungen des § 10 TMG zeige – ohne Relevanz. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)