IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. März 2013

    Rechtsanwalt Torsten Riebe von der Hamburger Kanzlei Bode & Partner GbR (www.abmahnung-bode-partner.com) mahnt derzeit offensichtlich massenhaft für die Firma Order Online USA Inc., 109 E 17th St 25, WY 82001 Cheyenne, USA, ab. Auf Grund der besonderen Ausgestaltung der Abmahnungen ist von über hundert Abmahnungen auszugehen. Häufig thematisiert, aber nicht einziger Abmahnungsgrund, ist angeblich eine rechtswidrige Ausgestaltung des Kauf-Buttons (sog. Button-Lösung). Abgemahnt wird u.a. auch die fehlende Angabe wesentlicher Merkmale der Ware. Die Unterschriften unter den jeweiligen Prozessvollmachten wirken identisch, so dass die Möglichkeit besteht, dass hier statt der Originalunterschrift des Vertretungsberechtigten der Order Online USA Inc. nur Grafikdateien auf den jeweiligen Vollmachten platziert wurden. Was sollte man zu diesem Vorgehen wissen? (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juli 2011

    OLG Brandenburg, Urteil vom 06.04.2011, Az. 7 U 137/10
    §§ 355; 357; 738 Abs 1 BGB

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass das für Verbraucher bestehende Widerrufsrecht auch freiwillig, nämlich vertraglich Unternehmen eingeräumt werden kann. Das Problem ist alt bekannt. Die Versuche, die Widerrufsbelehrung dann durch einen entsprechenden Zusatz nur auf Verbraucher zu beschränken, haben in der jüngeren Vergangenheit ungewollte Konsequenzen gehabt (vgl. LG Kiel, hier). Zum Volltext der Entscheidung, für welche die Revision zugelassen wurde: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einem Bericht von Golem, der auf Recherchen des NDR Bezug nimmt, soll die Firma Payment Network AG als Betreiber des Bezahldienstes sofortueberweisung.de die Konten ihrer Nutzer ausgespäht haben. Dabei sollen ohne vorherige Einwilligung der Kunden Kontobewegungen, Umsätze der letzten 30 Tage, der Dispositionskredit sowie die Stände anderer Konten erfasst worden sein. Payment Network habe gegenüber dem NDR erklärt, man führe eine „Kontodeckungsabfrage“ und prüfe den „verfügbaren Rahmen“. Die Payment Network AG hat auf die Berichterstattung reagiert und folgende Erklärung veröffentlicht (auch hier):
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  • veröffentlicht am 20. Dezember 2010

    LG Köln, Urteil vom 30.11.2010, Az. 18 O 150/10
    § 433 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Käufer, der bei eBay einen neuen 6-Personen-Whirlpool zum Sofort-Kauf-Preis von 1,00 EUR erwirbt, bei Anfechtung des Verkäufers keinen Anspruch auf Erfüllung dieses Kaufvertrags hat. Der Verkäufer gab an, dass die Einstellung unter der Rubrik „Sofort-Kaufen“ auf einem Mitarbeiterversehen beruhte. Das Gericht folgte dieser Darstellung. Bei verständiger Würdigung des Sachverhaltes sei ohne weiteres anzunehmen, dass der Beklagte einen neuen Whirlpool, welcher unstreitig eine Wert von 8.000,00 EUR habe, nicht über die Option „Sofort-Kaufen“ für einen Betrag von 1,00 angeboten haben würde. Durch die „Sofort-Kaufen“ Option erhalte der Verkäufer die Möglichkeit, ein Artikel sogleich zu verkaufen, ohne das Ergebnis einer Versteigerung abwarten zu müssen. Diese Wahl der Option mache daher für ihn nur dann Sinn, wenn er einen Verkaufpreis wähle, der letztlich demjenigen Betrag entspricht, den er für angemessen ansehe und für den er bereit sei, den angebotenen Artikel auf jeden Fall zu verkaufen. Auf das Urteil hingewiesen hat der Kollege Andreas Gerstel.

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  • veröffentlicht am 16. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach einer Umfrage des EHI-Retail Institute läuft die von Händlern gebuchte Onlinewerbung der Printwerbung langsam aber sicher den Rang ab. So sollen die Investitionen in Flyer, Kataloge und Anzeigen in Zeitschriften, Zeitungen etc. von 2007 auf 2013 auf ca. 50 % des Gesamtwerbebudgets der Händlerschaft absinken, wohingegen die Onlinewerbung eine Steigerung um über 80 % erfahren soll. Aus unserer Sicht überraschend: Das sog. Mobile Marketing, also die Gesamtheit an Marketingmaßnahmen, welche auf die Nutzer von Handies, Smartphones und andere tragbare Kommunikationsgeräte abzielen, sowie das Social Marketing über soziale Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ oder Kommunikationsdienste wie Twitter, wird überaus zurückhaltend bewertet. Gerade einmal ein niedriger einstelliger Prozentanteil des Werbegesamtbudgets soll auf diesen als „temporäre Erscheinung“ bewerteten Marktbereich entfallen.

  • veröffentlicht am 17. September 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammÜbereinstimmende Quellen bestätigen vermehrte Abmahnungen durch einen Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. mit Sitz in Duisburg. Vereinsvorsitzende ist Frau Ursula Landwehr, Geschäftsführer ein Herr Norbert Loga. Auffällig ist beim „Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs“ Folgendes:

    • Der „Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs“ ist nicht eingetragen in der Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß § 4 UKlaG, welche beim Bundesamt für Justiz (nicht zu verwechseln mit dem Bundesministerium für Justiz) geführt wird.

    • Eine öffentlich zugängliche Liste von Mitgliedern zum „Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs“ existiert nicht, allein die schwammige Erklärung „Unsere Mitglieder … stammen aus allen Bereichen der deutschen Wirtschaft, sei es Produktion, Dienstleistung oder Handel. Branchen übergreifend. Dabei handelt es sich um Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung.“

    • Die vom „Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs“ geforderten Abmahnkosten liegen bei verlockenden 152,00 EUR.

    Was wir davon halten? Von einer Abmahnung des o.g. Vereins sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBSG, Urteil vom 17.12.2009, Az. B 3 KR 14/08 R
    § 129 Abs 5a SGB V

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass für nach Deutschland importierte Fertigarzneimittel Apothekenabgabepreise nicht gelten, weder aufgrund der Preisvorschriften nach dem AMG noch aufgrund des § 129 Abs 5a SGB V. Die inländischen Arzneimittel-Preisvorschriften sind folglich als klassisches hoheitliches Eingriffsrecht nicht auf Arzneimittel anwendbar, die sich außerhalb des Inlands befinden (BSG, Urteil vom 28.7.2008, Az. B 1 KR 4/08 R, RdNr 23 ff. = BSGE 101, 161). Der BGH hat jüngst eine entgegengesetzte Rechtsansicht verkündet und den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes angerufen.

  • veröffentlicht am 1. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, Az. 5 W 62/10
    §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, 3, Abs. 6 PAngV

    Das KG Berlin hat entschieden, dass es einen bloßen Bagatellverstoß darstellt, wenn trotz der Angabe „Versand nach: Europa“ nur Informationen über die Höhe der Versandkosten in Deutschland gegeben werden. Zwar bestätigte das Gericht, dass Käuferinteressen ernstlich betroffen weden, wenn im Einzelfall die Versandkosten nicht berechnet werden können. Im streitigen Fall war der Verstoß dennoch als Bagatelle zu behandeln, weil sich der Antragsgegner mit seinem deutschsprachigen Internetauftritt in erster Linie an Inländer wende. Über die Versandkosten im Inland werde ausreichend informiert. Fälle, in denen die Ware ins europäische Ausland (z.b. als Geschenk) versandt werden soll, oder Deutschsprachige aus dem Ausland bestellen, dürften seltene Ausnahmen darstellen. Außerdem werde der Auslandsversand vom Verbraucher in der Regel als besondere Zusatzleistung angesehen, für welche man sich gesondert beim Anbieter nach einer Möglichkeit im Einzelfall und den Kosten erkundigen müsse. Eine gesonderte Preisaufstellung im Voraus für jede Ware und jedes europäische Land (einschließlich etwaiger Zollabgaben außerhalb der Europäischen Gemeinschaft) sei zudem mit einem unverhältnismäßigen Aufwand – auch hinsichtlich des Platzes auf den Internetseiten – verbunden.

  • veröffentlicht am 20. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie SPD hatte sich kürzlich aufgerafft, etwas mehr Farbe in ihre Oppositionsrolle zu bringen, dies in Gestalt einer sog. „Kleinen Anfrage“ bei der Bundesregierung zum Abmahn(un)wesen – einem zielsicheren Thema, bei dem die Volksseele kocht. Die Regierung hat nun ihre Antworten gegeben und diese zeigen das geballte Wissen der gegenwärtigen Exekutive um die rechtlichen Nöte des Onlinehandels: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 U 126/09
    §§ 4 Nr. 11, 8 UWG; 7 HWG; 78 AMG; 1, 3 AMPreisV; Art. 34 EGBGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine im Ausland ansässige Apotheke (hier DocMorris in den Niederlanden) bei einem Vertrieb nach Deutschland angehalten ist, das hier geltende Recht zu beachten. Auf den beworbenen Internet-Arzneimittelversandhandel von DocMorris sei nach dem kollisionsrechtlichen Marktortprinzip deutsches Wettbewerbsrecht (UWG) als Recht des Ortes anzuwenden, auf dessen Markt die wettbewerblichen Interessen der Parteien aufeinanderträfen. Dies betreffe insbesondere die Arzneimittelpreisverordnung, die als zwingendes öffentliches Recht bei jeglichem Vertrieb nach Deutschland zu beachten sei. Der Verstoß gegen diese Vorschriften stelle einen Wettbewerbsverstoß gegenüber inländischen Apotheken dar. Im Rahmen des Internetangebots von DocMorris hieß es u.a. „Sparen Sie heute 100% Ihrer Zuzahlung“, „gesetzlich Versicherte sparen bei DocMorris 100% Ihrer Rezeptzuzahlung“, „Privat Versicherte erhalten 5 Euro Treuebonus“ und „Bei rezeptfreien Medikamenten sparen Sie bis zu 30%“. Diese Werbung verstoße sowohl gegen die Arzneimittelpreisverordnung als auch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Durch das Angebot von Bonuszahlungen und Ersparnissen werde der einheitliche Apothekenabgabepreis (§ 78 Abs. 2 S. 2 AMG) unterlaufen.

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