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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Mai 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 27.11.2013, Az. 37 O 9100/13
    § 1 PAngV; § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG München hat entschieden, dass ein Hörgeräteakustiker, der in seinem Ladengeschäft im Schaufenster Attrappen von Hörgeräten unter Angabe von Herstellernamen ausstellt, diese mit Preisen auszeichnen muss. Es handele sich auch beim Präsentieren von Attrappen – was für den Kunden nicht erkennbar sei – um das Anbieten von Ware im Sinne der Preisangabenverordnung. Anders sei dies nur, wenn keine Herstellernamen genannt würden, da es sich dann nicht um Werbung für ein spezifisches Produkt handele. Das LG Düsseldorf hatte eine Werbung für Hörgeräte ohne Preisangabe erst kürzlich für zulässig erachtet (hier); allerdings geht aus dem dortigen Urteil nicht hervor, ob Herstellerbezeichnungen erkennbar waren.

  • veröffentlicht am 9. Mai 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 92/13
    § 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngV

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Internet-Bewerbung einer Spielekonsole mit einer Preisangabe von 49,90 EUR irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn zusätzlich zu der Konsole zwingend ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden muss, dessen monatliche Kosten und Anschlussgebühr erst auf einer Unterseite dargestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Mai 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014, Az. 12 O 630/12
    § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 PAngV, § 4 PAngV

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Hörgeräteakustiker, der im Schaufenster Hörgeräte ausstellt, ohne diese mit einer Preisangabe zu versehen, nicht gegen die Preisangabenverordnung verstösst. Bei der Ausstellung von Hörgeräten handele es sich nicht um ein auszeichnungspflichtiges Angebot, da der Verbraucher dort nicht einfach „zugreifen“ könne. Ein Hörgerät müsse immer erst technisch und passformmäßig auf den Nutzer abgestimmt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 31.10.2013, Az. I ZR 139/12
    § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV

    Der BGH hat entschieden, dass kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt, wenn ein Lebensmittelhändler einen Kasten Erfrischungsgetränke mit 12 Flaschen zuzüglich zweier Gratis-Flaschen anbietet und für die Angabe des Grundpreises den Inhalt von 14 Flaschen zu Grunde legt. Die Art und Weise der Berechnung sei für den Verbraucher erkennbar gewesen und widerspreche auch keiner Vorschrift der Preisangabenverordnung. Die Vorinstanz hatte dies bereits ebenso gesehen (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. März 2014

    LG Berlin, Beschluss vom 06.03.2014, Az. 16 O 64/14 – nicht rechtskräftig
    § 1 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. PAngV

    Und noch einmal Immobilien: Das LG Berlin hat entschieden, dass die Bewerbung von Immobilien im Internet unter Angabe von konkreten Preisen erfolgen muss. Die Angabe von Preisspannen (z.B. „bis 200.000 €“, „200.000 € – 350.000 €“ etc.) sei unzulässig. Es müsse hier, wie von der Preisangabenverordnung vorgeschrieben, der Endpreis inkl. aller Preisbestandteile (z.B. Mehrwertsteuer) genannt werden.

  • veröffentlicht am 31. März 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bielefeld, Urteil vom 15.10.2013, Az. 17 O 122/13
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 PAngV; § 3 Abs. 1 WoVermRG

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass die Preisangabe für eine Maklerprovision mit „2 KM zzgl. gesetzl. MwSt.“ unzulässig ist. Verbraucher seien es nach den Ausführungen des Gerichts gewöhnt, dass entsprechend dem gesetzlichen Gebot die Mehrwertsteuer nicht zusätzlich zu dem genannten Preis verlangt werde, sondern einberechnet sei. Der Zusatz „zzgl. gesetzl. MwSt.“ sei daher leicht zu übersehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. März 2014

    OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014, Az. 6 U 172/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die von einigen Kommunen erhobene Tourismusabgabe, auch Bettensteuer oder Kulturförderabgabe genannt, Preisbestandteil eines im Internet zur Buchung angebotenen Hotelzimmers ist. Daher müsse der Betreiber eines Buchungsportals diese Abgabe bei Angabe des Endpreises einberechnen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. März 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Essen, Urteil vom 22.01.2014, Az. 44 O 113/13
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG

    Das LG Essen hat per Anerkenntnisurteil in einem von der Wettbewerbszentrale gegen einen Schlüsseldienst geführten Verfahren entschieden, dass hervorgehobene Werbeaussagen mit „ab 19.- €“ bzw. „nur 19.- €“ irreführend und damit wettbewerbswidrig sind, wenn per Fußnote, die nur durch Herunterscrollen erreichbar ist, der Hinweis erteilt wird „Gilt für je angefangene 15 Minuten Arbeitszeit zzgl. Einsatzpauschale von 189,21 € brutto und eventuell angefallene Materialkosten“. Damit belaufe sich der tatsächliche Preis auf nahezu 200,00 EUR. Auch die Werbung mit der Aussage „geprüftes Mitglied Fachverband Deutscher Schlüsseldienste e.V“ sei nur dann erlaubt, wenn Kunden die Möglichkeit eingeräumt würde, sich über die zu Grunde liegende Prüfung zu informieren.

  • veröffentlicht am 18. März 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 12.09.2013, Az. I ZR 123/12
    § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 und 2 PAngV; § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass der Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer Gemeinschaftsanzeige mehrerer Kfz-Händler nicht gegen das Gebot der Endpreisangabe verstößt. Die Anzeige mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass die individuellen Endpreise erst bei den werbenden Händlern zu erfragen seien, stelle kein verbindliches Angebot dar. Der durchschnittliche Verbraucher wisse auch, dass bei der Preisbildung beim Erwerb eines Pkw viele Faktoren eine Rolle spielen und gehe bei einer UPV-Angabe nicht davon aus, dass dieser Preis verbindlich für alle beteiligten Händler sowie möglichen Ausstattungen des Pkw gelte. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. November 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 92/13
    § 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngV

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Internet-Bewerbung einer Spielkonsole mit einer Preisangabe von 49,90 EUR irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn zusätzlich zu der Konsole zwingend ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden muss, dessen monatliche Kosten und Anschlussgebühr erst auf einer Unterseite dargestellt werden. Durch diese Darstellung werde der nicht zutreffende Eindruck erweckt, dass die Spielkonsole für eine Einmalzahlung von 49,90 EUR erhältlich sei. Da der Vertrieb einer Spielkonsole mit einem Mobilfunkvertrag eher ungewöhnlich sei, müsse der Verbraucher auch nicht mit solchen Folgekosten rechnen. Der Zusatz „mit MobileInternet Starter“ kläre auch nicht hinreichend darüber auf, da die Aussage nicht eindeutig sei.

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