Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Wiesbaden: Auch in Reisekatalogen, in denen Ferienhäuser beworben werden, muss im Gesamtpreis die Zwangs-Endreinigung enthalten seinveröffentlicht am 8. Oktober 2015
LG Wiesbaden, Urteil vom 18.09.2015, Az. 13 O 5/15 – nicht rechtskräftig
§ 1 PAngV; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass auch in einem Reisekatalog, in welchem für Ferienhäuser geworben wird, im jeweils ausgewiesenen Gesamtpreis die obligatorische Endreinigung enthalten sein muss. Eine getrennte Darstellung verstoße, so die Kammer, gegen die Preisangabenverordnung und somit das Wettbewerbsrecht. Der Reiseveranstalter hatte sich damit verteidigt, dass in den beanstandeten Fällen die Endreinigung nicht obligatorisch gewesen wäre, sondern als Wahlleistung hätte hinzugefügt werden müssen. In diesem speziellen Fall vertrat das LG Wiesbaden die Rechtsansicht, dass dann ein entsprechender Hinweis hätte erteilt werden müssen, da eine Buchung als Wahlleistung nicht durchgängig für alle Ferienhaus-Angebote galt.
- LG Düsseldorf: Ein Telekommunikationsanbieter muss auf Bereitstellungskosten und Mietkosten für zwingend notwendiges LTE-Modem hinweisenveröffentlicht am 8. September 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2015, Az. 38 O 35/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5a Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen bei seiner Werbung unvollständige Preisangaben macht, indem er nicht auf sog. einmalige Bereitstellungskosten (für Dienstleistung und/oder Hardware) hinweist. Die Kammer beanstandete im Übrigen, dass in der betreffenden Werbung kein ausreichender Hinweis darauf erfolgt war, dass zur Nutzung der Internet- und Telefoniedienstleistungen zwingend ein LTE-Modem und ein WLAN-Router erforderlich waren und für diese zusätzliche monatliche Leihkosten (hier: 2,50 EUR) anfielen.
- OLG Nürnberg: Zwangskosten für Überführung von Pkw und COC-Papiere müssen im Gesamtpreis angegeben werdenveröffentlicht am 25. August 2015
OLG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2015, Az. 3 U 578/15
§ 1 PAngV, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass bei Verkaufsangeboten für Pkw im Gesamtpreis auch Kosten für die Überführung und die Ausstellung von COC-Papieren angegeben werden müssen, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht nach eigener Wahl selbst abholen kann. Es handele sich, so der Senat, um eine spürbare Beeinträchtigung der Marktteilnehmer. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Onlineshop verstößt gegen die Preisangaben-Verordnung, wenn Preise nur auf Anfrage mitgeteilt werdenveröffentlicht am 5. August 2015
LG München I, Urteil vom 31.03.2015, Az. 33 O 15881/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 PAngV; EGRL 6/98Das LG München hat entschieden, dass der Onlineshop eines Möbelhändlers den Anforderungen der Preisangabenordnung nicht genügt und daher wettbewerbswidrig handelt, wenn dem Kunden der Preis für ein ausgewähltes Möbelstück erst zeitversetzt auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt wird. Der Verbraucher würde eine Preisangabe bereits dann benötigen, wenn er sich mit einem Angebot näher befasse. Diese nähere Befassung sei aber bereits eingetreten, wenn der Verbraucher unter Angabe von persönlichen Daten ein Angebot anfordern müsse. Zitat:
- OLG Frankfurt a.M.: Obligatorische „Servicepauschale“ bei einer Kreuzfahrt muss im Gesamtpreis der Reise enthalten seinveröffentlicht am 31. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.06.2015, Az. 6 U 69/14
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; Art. 2 RL 2005/29/ EG; Art. 267 AEUVDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine automatisch erhobene Servicepauschale, die bei einer Kreuzfahrt anfällt, in den angezeigten Gesamtpreis der Reise mitaufzunehmen ist. Es handele sich bei der Pauschale nicht um eine freiwillige Leistung, da sie von jedem Reisenden zunächst erhoben werde und nur unter besonderen Voraussetzungen im Nachhinein reduziert werden könne. Ähnlich entschied zuvor auch das OLG Bamberg (hier). Zitat des OLG Frankfurt:
- OLG Bamberg: Veranstalter von Kreuzfahrten hat zwingend erhobene Serviceentgelte Dritter im Gesamtpreis auszuweisenveröffentlicht am 24. Juli 2015
OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2015, Az. 3 U 202/14
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngVDas OLG Bamberg hat entschieden, dass der Veranstalter von Kreuzfahrten auch ein obligatorisch erhobenes Serviceentgelt – welches nicht zeit- oder verbrauchsabhängig ist – im Gesamtpreis auszuweisen bzw. in diesen einzurechnen hat, anderenfalls ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt. Der Senat wies die Argumentation zurück, dass das Serviceentgelt nicht vom Reiseunternehmen, sondern vom Schifffahrtsunternehmen vereinnahmt werde, da nach geltender Rechtslage in den Gesamtpreis alle zwingend erhobene Entgelte (auch für Leistungen Dritter) aufzunehmen seien.
- LG Düsseldorf: Zur irreführenden Preiswerbung für Kombi-Angebote im Mobilfunkbereichveröffentlicht am 6. Juli 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2015, Az. 38 O 120/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Werbung für ein Kombi-Angebot eines Mobilfunkanbieters für Mobilfunkvertrag und Mobiltelefon alle obligatorischen Preisbestandteile transparent dargestellt werden müssen. Die Werbung für einen Mobilfunktarif mit der Preisangabe „ab 34,99 € monatlich“ und daneben ein Smartphone mit der Angabe „einmalig 1 €“ sei irreführend, weil dort nicht die Anschlusskosten für den Mobilfunkvertrag und die monatlichen Zuzahlungen für das Mobiltelefon aufgeführt waren, das Angebot also für den angegeben Preis nicht zu erwerben war.
- OLG Braunschweig: Preisangaben für Ferienimmobilien müssen Kosten der Endreinigung enthaltenveröffentlicht am 8. Juni 2015
OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.04.2015, Az. 2 U 50/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 1 PAngVDas OLG Braunschweig hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Ferienwohnungen oder -häusern die Kosten der Endreinigung in der Preisangabe enthalten sein müssen und folgt damit einer ganzen Reihe von Entscheidungen anderer Gerichte (z.B. hier, hier und hier). Vorliegend hatte der Werbende sich verteidigt, dass die Endreinigung eine Wahlleistung sei, die nicht notwendigerweise gebucht und daher nicht in den Gesamtpreis aufgenommen werden müsse. Dies sei nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht eindeutig klargestellt worden, so dass der Verbraucher von einer obligatorischen Kostenposition habe ausgehen müssen.
- BGH: Zur Zulässigkeit kostenloser Beigaben zu Zeitschriftenveröffentlicht am 10. März 2015
BGH, Urteil vom 22.09.2005, Az. I ZR 28/03
§ 1 UWG a.F., § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass die kostenlose Beigabe einer Sonnenbrille zu einer Jugendzeitschrift (Preis: 4,50 Euro) nicht wettbewerbswidrig ist. Zwar sei die Brille als „Designerbrille“ bezeichnet worden, sonst fänden sich aber keine Hinweise darauf, dass die Brille als besonders wertvoll dargestellt werden sollte. Insofern handele es sich nicht um ein unlauteres Anlocken geschäftsunerfahrener Jugendlicher, die unsachlich beeinflusst würden. Diese könnten das aus der Kombination der Zeitschrift mit einer Sonnenbrille bestehende Angebot im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung, die Preiswürdigkeit und die mit dem Geschäft verbundenen finanziellen Belastungen hinreichend überblicken. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Zur Werbung für einen 1-Euro-Mobilfunkvertragveröffentlicht am 2. März 2015
OLG Celle, Urteil vom 27.11.2014, Az. 13 U 89/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV
Das OLG Celle hat entschieden, dass die Bewerbung eines Mobilfunkvertrages mit subventioniertem Smartphone nicht irreführend ist, wenn die blickfangmäßig herausgestellte Werbung für das Smartphone zu einem Kaufpreis von „1,- Euro“ per gut lesbarem Sternchenhinweis über die einmaligen Anschlusskosten und die monatliche Vertragsgebühr aufklärt. Nicht erforderlich sei es, den monatlichen Mobilfunktarif weiter aufzuschlüsseln in Telefonieleistungen und den sog. Handyzuschlag. Zum Volltext der Entscheidung: