Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Schutzbereich eines Gebrauchsmusters ist nicht nur durch die Beschreibung und die Zeichnung auszulegenveröffentlicht am 3. November 2015
BPatG, Beschluss vom 10.06.2015, Az. 35 W (pat) 421/13
§ 12a GebrMGDas BPatG hat entschieden, dass der Schutzbereich eines Gebrauchsmusters durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt ist, welche durch die Beschreibung und die Zeichnung auszulegen sind (vgl. § 12a GebrMG). Jedoch erlaubt dies regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Schutzanspruchs (unter Verweis auf BGH, Urteil vom 07.09.2004, Az. X ZR 255/01 – Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BPatG: Bereits eine einstweilige Verfügung reicht für den Beitritt nach § 59 Abs. 2 Satz 1 PatGveröffentlicht am 29. Oktober 2015
BPatG, Beschluss vom 10.11.2014, Az. 11 W (pat) 12/10
§ 59 Abs. 2 S.1 PatGDas BPatG hat bestätigt, dass als Voraussetzung für einen Beitritt nach § 59 Abs. 2 Satz 1 PatG eine einstweilige Verfügung an Stelle der ausdrücklich genannten Klage genügt und insoweit auf die ältere Entscheidung BPatG, Beschluss vom 12.07.2011, Az. 8 W (pat) 23/08 verwiesen. Die erweiternde Auslegung des § 59 Abs. 2 PatG entspreche danach dem Sinn dieser Vorschrift. Sie solle dem angeblichen Verletzer zu jeder Zeit einen Angriff gegen das Patent ermöglichen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Karlsruhe: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung bei Patentverletzungveröffentlicht am 22. Oktober 2015
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2015, Az. 6 U 52/15
Art. 64 EPÜ; § 139 Abs. 1 PatGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine einstweilige Unterlassungsverfügung in Patentverletzungsstreitigkeiten dann möglich ist, wenn die Frage des Vorliegens einer Verletzung ohne Schwierigkeiten im Eilverfahren zu beurteilen ist und sich bezüglich des Rechtsbestands des Klagepatents keine Zweifel aufdrängen. Letzeres sei grundsätzlich dann der Fall, wenn das Klagepatent ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden habe. Zur Einhaltung des Dringlichkeitserfordernisses müsse der Verfügungskläger die zur Ermittlung des Sachverhalts und zur Verfolgung seiner Rechte erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege geleitet und zu Ende geführt haben. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Kosten für die Einreichung einer Online-Schutzschrift bei einem zentralen Schutzschriftenregister sind erstattungsfähigveröffentlicht am 8. Oktober 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.07.2015, Az. 6 W 72/15
§ 91 ZPO, Nr. 7001 VV-RVGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Kosten für die Einreichung einer Online-Schutzschrift beim zentralen Schutzschriftenregister als Kosten des Rechtsstreits erstattungsfähig sind, wenn die Gegenseite tatsächlich einen Eilantrag eingereicht hat und es somit zu einem sog. Prozessverhältnis zwischen den Parteien kommt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Ein europäisches Patent kann die Priorität eines deutschen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmenveröffentlicht am 8. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 11.08.2015, Az. X ZR 83/13
Art. 87 Abs. 1 EPÜDer BGH hat entschieden, dass ein europäisches Patent die Priorität eines deutschen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmen kann, soweit dieselbe Erfindung betroffen ist. Dies ergebe sich aus der Prüfung der gesamten Anmeldeunterlagen. In der Folge sei dann die Gebrauchsmusteranmeldung bzw. -eintragung nicht als vorbekannter Stand der Technik anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Auslegung eines Klagepatents durch das Gerichtveröffentlicht am 6. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 02.06.2015, Az. X ZR 103/13
§ 14 PatG; Art. 69 EPÜ
Der BGH hat entschieden, dass in einem Patentverletzungsverfahren das Klagepatent durch das erkennende Gericht selbständig auszulegen ist und keine Bindung an eine Auslegung durch den Bundesgerichtshof in einem gegen das Klagepatent anhängigen Patentnichtigkeitsverfahren besteht. Dies schließe auch die Möglichkeit ein, dass das Verletzungsgericht zu einem Auslegungsergebnis gelange, das von demjenigen abweiche, das der BGH in einem dasselbe Patent betreffenden Patentnichtigkeitsverfahren gewonnen habe. In diesem Fall wäre allerdings die Revision zuzulassen. Zum Volltext der Entscheidung hier. - BGH: Bei einer Beschwerde durch mehrere Patentinhaber hat jeder die Beschwerdegebühr zu bezahlenveröffentlicht am 29. September 2015
BGH, Beschluss vom 18.08.2015, Az. X ZB 3/14
§ 6 Abs. 2 PatKostGDer BGH hat entschieden, dass bei einer Rechtsbeschwerde von mehreren Patentinhabern jeder Patentinhaber die Beschwerdegebühr zu entrichten hat. In den Fällen, in denen das Patentgericht bei einem Einspruch oder einer Beschwerde durch mehrere Beteiligte die Zahlung nur einer Gebühr für unzureichend erachtet, ist nach Auffassung zu prüfen, ob die entrichtete Gebühr zumindest einem der Beteiligten zugeordnet werden kann. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zum Nichtigkeitsantrag im Patentrecht wegen angeblich unzureichender Offenbarung einer Erfindungveröffentlicht am 21. September 2015
BGH, Urteil vom 16.06.2015, Az. X ZR 67/13
§ 4 S. 1 PatGDer BGH hat zu der Frage entschieden, in welchem Umfang eine Erfindung zu offenbaren ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann und ein entsprechendes Patent eingetragen werden kann. Insbesondere hat der Senat entschieden, wann eine erfinderische Tätigkeit gemäß § 4 S. 1 PatG ausscheidet, weil sie sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BPatG: Wer sein Gebrauchsmuster (Patent) in Papierform anmeldet, weil die Software für eine (billigere) elektronische Anmeldung nicht mit seinem Betriebssystem kompatibel ist, hat gleichwohl die Kosten einer Papieranmeldung zu tragenveröffentlicht am 17. September 2015
BPatG, Beschluss vom 17.06.2014, Az. 35 W (pat) 25/13
§ 1 Nr. 2 ERVDPMAV, § 2 Nr. 5 ERVDPMAV, § 2 Abs. 1 PatKostG, Nr. 321 100 GV PatKostGDas BPatG hat entschieden, dass derjenige, der ein Gebrauchsmuster in Papierform anmeldet gemäß § 2 Abs. 1 PatKostG, Nr. 321 100 GV PatKostG die dafür entstehende volle Gebühr zu entrichten hat und nicht etwa Anspruch auf eine Ermäßigung für eine (hypothetische) elektronische Anmeldung hat, weil die dafür notwendige Software nur für das Betriebssystem Microsoft Windows zur Verfügung steht. Der BGH hat die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.08.2015, AZ. X ZB 8/14, hier). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Eine Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Bundespatentgerichts ist unzulässigveröffentlicht am 16. September 2015
BGH, Beschluss vom 25.08.2015, Az. X ZB 8/14
§ 9 PatKostG, § 11 Abs. 3 PatKostGDer BGH hat entschieden, dass gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz (Gebührenanfall) weder eine Beschwerde noch eine Rechtsbeschwerde zulässig ist. Dies ergebe sich aus § 11 Abs. 3 PatKostG. Zum Volltext der Entscheidung hier.