Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Die unwahre Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren löst Ansprüche auf Richtigstellung und Schadensersatz ausveröffentlicht am 30. Juli 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.05.2014, Az. 16 U 179/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die – nachweislich falsche – Zeitungsberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren wegen u.a. Hehlerei gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Diese löse Ansprüche des Klägers auf Richtigstellung und Schadensersatz aus, da die Beklagte sich in keiner Weise um eine Verifizierung vor der Berichterstattung bemüht habe und ihr daher eine schwere Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten anzulasten sei. Die Richtigstellung habe an gleicher Stelle wie die Erstmitteilung und dem drucktechnisch hervorgehobenen Wort „Richtigstellung“ zu erfolgen. Als Geldentschädigung sah das Gericht einen Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR als angemessen an. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Kein Schmerzensgeld für früheren Finanzbeamten, dem der Pressesprecher des Finanzministeriums gegenüber der Presse „Verfolgungswahn“ attestiertveröffentlicht am 28. Juli 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.07.2014, Az. 1 U 156/12
§ 839 BGB, § 1004 BGB
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass einem früheren Finanzbeamten gegen das Land Hessen kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zusteht, wenn der Pressesprecher des Finanzministeriums persönliche Daten über seinen Gesundheitszustand an die Presse weitergibt. Zur Pressemitteilung vom 23.07.2014: (mehr …) - OLG Köln: Ein Freigesprochener darf nicht indirekt weiterhin der Begehung des ehemals angeklagten Verbrechens bezichtigt werdenveröffentlicht am 28. Juli 2014
OLG Köln, Urteil vom 27.05.2014, Az. 15 U 3/14
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG
Das OLG Köln hat entschieden, dass es gegen Persönlichkeitsrechte verstößt, wenn ein ehemaliger Angeklagter weiterhin des Verbrechens bezichtigt wird, dessen er angeklagt war. Dies sei auch der Fall, wenn dies indirekt und ohne konkrete Bezeichnung des Freigesprochenen geschehe. Sofern – wie hier in einem Pressebeitrag – durch Hinweise erkennbar sei, um wen es sich handele, könne eine Äußerung wie „Da fragt man am besten E2 oder E oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden“ untersagt werden. Vorliegend sei durch Nennung des angeblichen Opfers „E“ für die Leser der Zusammenhang zu einem bestimmten Prozess erkennbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Die angeblich rufschädigende Wirkung einer öffentlichen Äußerung ist im Zusammenhang zu bewerten, nicht isoliertveröffentlicht am 22. Juli 2014
BGH, Urteil vom 27.05.2014, Az. VI ZR 153/13
§ 823 BGBDer BGH hat entschieden, dass die Frage, ob eine Äußerung geeignet ist, sich abträglich auf das Bild eines Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken, davon abhängig zu beantworten ist, welcher Aussagegehalt ihr zukommt. Bei der mithin notwendigen Sinndeutung, die in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliege, sei wiederum zu beachten, dass die Äußerung stets in dem Zusammenhang zu beurteilen sei, in dem sie gefallen sei. Sie dürfe nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Im Verfügungsverfahren muss das Gericht nicht eine von allen Zweifeln freie U?berzeugung haben, sondern lediglich einen fu?r das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheitveröffentlicht am 21. Juli 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 06.05.2014, Az. 7 U 47/12
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, § 186 StGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung das angerufene Gericht keine von allen Zweifeln freie U?berzeugung bekommen, sondern lediglich einen fu?r das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit erhalten muss. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Die Berichterstattung über Zärtlichkeiten zwischen Prominentenkindern kann deren Persönlichkeitsrecht verletzenveröffentlicht am 10. Juli 2014
OLG Köln, Urteil vom 07.01.2014, Az. 15 U 86/13
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 f. KUG
Das OLG Köln hat entschieden, dass über eine Prominente (die sowohl als Tochter einer Prominenten als auch selbst als Schauspielerin bekannt ist) keine Berichterstattung über „wilde Kussszenen“ in einer Discothek ohne ihre Zustimmung erfolgen darf. Bei dem überwiegend unterhaltenden Informationsbeitrag überwiege das Persönlichkeitsrecht der Klägerin, welche sich zwar an einem öffentlichen Ort befand, jedoch nicht damit rechnen musste, dass ihre dortigen Aktivitäten auch einer unbegrenzten Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden würden. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Karlsruhe: Ungewollte Veröffentlichung eines Fotos in der Zeitung – Unterlassung ja, Entschädigung neinveröffentlicht am 22. Mai 2014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 U 55/13
§ 22 KUG; § 823 Abs. 1 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Bildes einer Frau im Bikini, die zufällig auf die Ablichtung eines Prominenten am Strand gelangt war, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, wenn zuvor keine Einwilligung eingeholt wurde. Die Veröffentlichung sei daher zu unterlassen. Eine Geldentschädigung sei der Betroffenen jedoch nicht zuzusprechen, da die Verletzung nicht schwer genug wiege. Dabei gab das Gericht zu, dass eine identifizierbare Ablichtung im Bikini eine intensive Zurschaustellung sei und darüber hinaus durch die Formulierung des Artikels die Leser zu Spekulationen verführt würden, ob es sich bei der Abgebildeten um eine erwähnte „pikante Frauenbegleitung“ handele. Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 20.05.2014:
- LG Hamburg: Google kann die Verbreitung bestimmter Bilder vollständig untersagt werdenveröffentlicht am 28. Februar 2014
LG Hamburg, Urteil vom 24.01.2014, Az. 324 O 264/11
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiberin der Suchmaschine Google untersagt werden kann, bestimmte Bilder im Bereich der BRD auf allen Seiten, die zur Domain von google.de gehören, zu verbreiten. Hierbei ging es um Bilder, die den Kläger bei sexuellen Handlungen mit Prostituierten zeigten. Diese Bilder verletzten die Intimsphäre des Klägers in höchstem Maße, so dass ausnahmsweise allgemein die Bildverbreitung zu untersagen sei. Zur Pressemitteilung vom 24.01.2014:
- BGH: Honorarbedingungen für freie Journalisten eines großen Verlags wurden für teilweise unwirksam erklärtveröffentlicht am 27. Februar 2014
BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 73/10
§ 32 Abs. 1 S. 3 UrhG; § 307 BGBDer BGH hat entschieden, dass viele Honorarbedingungen eines großen Verlags, welche Verträgen mit freien Journalisten zu Grunde gelegt wurden, unwirksam sind. Dies begründe sich vor allem aus dem Transparenzgebot für Allgemeine Geschäftsbedingungen, welches die Verständlichkeit solcher Regelungen vorsehe. Vorliegend sei nach den Honorarregelungen des beklagten Verlages völlig unklar gewesen, ob der Journalist für weitergehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung erhalten solle oder nicht. Zur Pressemitteilung Nr. 74/2012 vom 31.05.2012: (mehr …)
- BGH: „Sponsored by“ genügt nicht für die Kennzeichnung einer Anzeige in einer Zeitungveröffentlicht am 10. Februar 2014
BGH, Urteil vom 06.02.2014, Az. I ZR 2/11
§ 10 LPresseG BW, § 4 Nr. 11 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung „sponsored by“ und die Nennung eines Unternehmensnamens nicht zur Kenntlichmachung einer Werbeanzeige in einer Zeitung ausreichen. Die wie redaktionelle Beiträge aufgemachten Berichte müssten eindeutig mit dem Begriff „Anzeige“ versehen werden. Der Begriff „sponsored by“ sei unscharf und verstoße gegen das Gebot der präzisen Kenntlichmachung von Anzeigen. Zur Pressemitteilung Nr. 23/2014: