Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Pressefreiheit für Werbeblätter – Haftung für wettbewerbswidrige Anzeigenveröffentlicht am 4. August 2015
BGH, Urteil vom 05.02.2015, Az. I ZR 136/13
§ 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; Art. 5 Abs. 1 S. 2 GGDer BGH hat entschieden, dass Werbeblätter, die außer Werbung auch unterhaltende Beiträge wie Horoskope oder Rätsel enthalten, der Pressefreiheit unterfallen. Der Schutzbereich sei jedoch geringer, je mehr eigene Geschäftsinteressen verfolgt würden. Bezüglich irreführender Werbeanzeigen Dritter (hier: unzutreffende Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest) könne sich das herausgebende Presseunternehmen nicht auf eine eingeschränkte Haftung berufen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Auch zufällig im Hintergrund abgebildete Urlauber haben Unterlassungsanspruch gegen Zeitung, die auf dem Foto eigentlich nur einen Prominenten zeigen willveröffentlicht am 24. Juni 2015
BGH, Urteil vom 21.04.2015, Az. VI ZR 245/14
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass identifizierbare, nicht-prominente Personen, die sich zufällig in der Nähe eines Prominenten bei dessen Ablichtung durch einen Paparazzo befinden, grundsätzlich Anspruch auf Unterlassung der Bildveröffentlichung haben. Die Abgebildete hätte durch Verpixelung oder Augenbalken unkenntlich gemacht werden müssen. Eine dadurch entstehende „Störung der Atmosphäre“ mochte der Senat nicht erkennen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Die von der ARD angebotene „Tagesschau-App“ ist wettbewerbswidrig, da sie ein „nichtsendungsbezogenes presseähnliches“ Produkt darstelltveröffentlicht am 4. Mai 2015
BGH, Urteil vom 30.04.2015, Az. I ZR 13/14
§ 11d Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV, § 11f RStVDer BGH hat entschieden, dass die Tagesschau-App ein nichtsendungsbezogenes presseähnliches Produkt darstellt und dessen Angebot gegen § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV sowie über § 4 Nr. 11 UWG gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstößt. Zur Pressemitteilung Nr. 75/2015 des BGH vom 30.04.2015:
(mehr …) - OLG Karlsruhe: Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Verdachtsberichterstattungveröffentlicht am 28. April 2015
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.02.2015, Az. 6 U 130/14
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRKDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, welche auf Grund mitgeteilter Einzelheiten den Beschuldigten identifizierbar macht, zulässig ist. Bei gravierenden Straftaten überwiege das Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten. Eine namentliche Nennung, welche deutlich schwerer wiege als die Identifizierbarkeit über Einzelheiten, wäre hingegen nicht zulässig gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Meiningen: Zum Recht der Presse auf Erhalt der Begründung eines Strafurteilsveröffentlicht am 27. April 2015
VG Meiningen, Beschluss vom 25.02.2015, Az. 8 E 464/14
§ 4 Abs. 2 TPGDas VG Meiningen hat entschieden, dass der Presse nach dem (Thüringer) Pressegesetz ein Recht auf Einsichtnahme in die Begründung eines Strafurteils zusteht. Dabei müsse die öffentliche Behörde eine herausgabefähige, d. h. insbesondere anonymisierte und neutralisierte Fassung der zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung herstellen. Dabei seien die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten, der Datenschutz und das Steuergeheimnis zu beachten. Im Rubrum seien die Angaben über die Parteien und ihre Vertreter vollständig zu löschen, im Sachverhalt sowie in den Entscheidungsgründen die Namen aller Personen, einschließlich der Zeugen und Orte bis auf den Anfangsbuchstaben, alle Adressen (auch Mail Adressen) sowie die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu entfernen. Dies sei rechtlich geboten, aber auch genügend. Hinweis: Der Beschluss wurde durch das OVG Thüringen aufgehoben, da das Strafurteil nicht rechtskräftig sei (hier). Zum Volltext der Entscheidung des VG Meiningen: (mehr …)
- OLG Köln: Vollstreckbare notarielle Unterlassungserklärung ersetzt nicht ohne Weiteres eine strafbewehrte Unterlassungserklärungveröffentlicht am 14. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 10.04.2015, Az. 6 U 149/14 – nicht rechtskräftig
§ 12 Abs. 1 UWG, § 890 Abs. 2 ZPODas OLG Köln hat entschieden, dass die Abgabe einer vollstreckbaren notariellen Unterlassungserklärung als Antwort auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung allein nicht ausreicht, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen. Notwendig sei vielmehr weiterhin die Zustellung eines Androhungsbeschlusses nach § 890 Abs. 2 ZPO. Der Senat hat allerdings auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Ein Unterlassungstitel gegen einen Redakteur verpflichtet diesen nicht, die Verbreitung eines Artikels durch Dritte zu unterbindenveröffentlicht am 13. April 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.02.2015, Az. 7 W 24/15
§ 890 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein durch einstweilige Verfügung erwirkter Unterlassungstitel gegen einen angestellten Redakteur einer Tageszeitung, der die Verbreitung bestimmter Äußerungen untersagt, keine Verpflichtung umfasst, gegen Dritte vorzugehen, die den streitgegenständlichen Artikel weiter verbreitet haben. Nach Fertigstellung des Beitrags und Abgabe an den Arbeitgeber habe keine Verfügungsgewalt mehr über die Veröffentlichung des Beitrags bestanden. Eine Übernahme durch dritte Stellen – im Wege unerlaubter Übernahme oder aufgrund einer Abrede mit dem Arbeitgeber – liege außerhalb des Einwirkungsbereichs des Redakteurs. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Thüringen: Presse hat keine Einsichtsrechte in ein nicht rechtskräftiges Strafurteilveröffentlicht am 13. April 2015
OVG Thüringen, Beschluss vom 13.03.2015, Az. 1 EO 128/15
Art. 5 GG, § 4 Abs. 2 Nr. 1 TPG, § 4 Abs. 1 TPG (Thüringer Pressegesetz)Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Presse kein Anspruch auf Übersendung eines Strafurteils zusteht, welches noch nicht rechtskräftig ist. Auch § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes vom 14. Dezember 2012 (ThürIFG) begründe keinen Anspruch der Presse auf Überlassung einer anonymisierten Urteilskopie, denn das Gesetz gelte gem. § 2 Abs. 7 ThürIFG nicht für Gerichte, soweit Informationen aus den Verfahrensakten betroffen seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Berlin-Brandenburg: Presse hat nicht ohne Weiteres Recht auf Einsichtnahme in nicht-öffentliche Ausschusssitzungen des Bundestagesveröffentlicht am 25. März 2015
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2015, Az. OVG 6 S 42.14
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 40 Abs. 1 S. 2 GGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Presse keinen verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf Einsichtnahme in den Inhalt der Protokolle nichtöffentlicher Ausschusssitzungen des Bundestages hat. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages sei dies erst nach Verkündung des betreffenden Gesetzes oder nach Beendigung der Wahlperiode möglich. Dem Grundsatz der Parlamentsautonomie, auf dem der Umgang mit den Protokollen nichtöffentlicher Ausschusssitzungen fuße, komme über Artikel 40 GG selbst Verfassungsrang zu, dem in der konkreten Abwägung mit dem durch die Pressefreiheit repräsentierten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Vorrang eingeräumt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Brandenburg: Vergütungsregeln des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), DJV und ver.di gelten nicht für Ostdeutschlandveröffentlicht am 5. Februar 2015
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2014, Az. 6 U 30/13 – nicht rechtskräftig
§ 36 UrhGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass die gemeinsamen Vergütungsregeln, die der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) als Vertreter westdeutscher Landesverbände mit dem deutschen Journalistenverband (DJV) und ver.di nach § 36 UrhG für die Berechnung von Zeilenhonoraren herausgegeben haben, nicht auch für Ostdeutschland Geltung beanspruchen. Am Rande stellte der Senat fest, dass die Vergütungsregeln auch für Westdeutschland nicht wirksam aufgestellt worden seien, da es an einer entsprechenden Ermächtigung zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln in den Satzungen der Landesverbände fehle und auch kein entsprechender Beschluss der Mitglieder der Landesverbände gefasst worden sei. Dennoch könnten die Vergütungsregeln für Westdeutschland Gültigkeit haben, wenn sie, als Grundlage für die Bezahlung ihrer freien Redakteure, faktisch akzeptiert worden seien. Es wurde die Revision zum BGH zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)