Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Wird ein Verhalten als „kriminell“ bezeichnet, kann dies ein zulässiges Stilmittel seinveröffentlicht am 22. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.11.2013, Az. 16 U 90/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Äußerung in einem Presseartikel „Was A betreibt, ist deshalb kriminell, weil die dort nie davon reden, ob das, was sie gefunden haben, auch gefährlich ist„ als Meinungsäußerung zulässig ist. Insbesondere werde durch das Wort „nie“ keine (unwahre) Tatsachenbehauptung daraus, weil es sich dabei um rhetorisches Stilmittel handele, das lediglich eine Tendenz aufzeigen solle. Eine absolute Behauptung sei nicht getätigt worden und von den angesprochenen Verkehrskreisen auch nicht so aufgefasst worden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Oldenburg: Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 EUR für Tageszeitung wegen der Vorhaltung von untersagten Videos in ihrem Onlinedienstveröffentlicht am 17. Januar 2014
OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2013, Az. 13 W 32/13
§ 890 ZPODas OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld von 10.000,00 EUR für eine Tageszeitung angemessen ist, welche in ihrem Onlinedienst entgegen einer Unterlassungsverfügung Videoaufzeichnungen eines Polizeieinsatzes gezeigt habe, ohne die Personen unkenntlich zu machen. Die Höhe sei auf Grund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten von 5 Personen und der großen Anzahl von Nutzern, die diese Videos abrufen konnten, angemessen. Zur Pressemitteilung vom 10.01.2014:
- OLG München: Anspruch auf Gegendarstellung besteht nur, wenn noch Aktualität zum betreffenden Presseartikel besteht / 4-Wochen-Fristveröffentlicht am 15. Januar 2014
OLG München, Urteil vom 20.09.2013, Az. 18 U 3075/13 Pre
§ 11 LPressGDas OLG München hat entschieden, dass ein Anspruch auf Gegendarstellung nur dann besteht, wenn noch Aktualität zum betreffenden Presseartikel besteht. Im vorliegenden Fall bestätigte der Senat insoweit eine 4-Wochen-Frist. Der Kläger hatte u.a. argumentiert, die streitgegenständliche Darstellung habe sich in einer Wochenbeilage befunden, auf welche eine regelmäßige 4-6-Wochen-Frist zur Anwendung komme. Das Oberlandesgericht konnte sich dieser Wertung („Wochenbeilage“) allerdings nicht anschließen. Im Ergebnis ist bei der Übermittlung von Gegendarstellungen ein ganz besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Frist zu legen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Mannheim: Zur angemessenen Vergütung freier Journalistenveröffentlicht am 6. Januar 2014
LG Mannheim, Urteil vom 02.08.2013, Az. 7 O 308/12
§ 32 UrhGDas LG Mannheim hat entschieden, dass ein freier Journalist gemäß § 32 UrhG sofort auf (Nach-)Zahlung einer angemessenen Vergütung klagen kann, ohne dass vorher eine Klage auf Einwilligung zur Vertragsänderung notwendig ist. Eine vereinbarte Vergütung sei unangemessen, wenn sie mit auffallend großem Abstand hinter den 2010 von Journalistenverbänden und Zeitungsverlagen getroffenen Gemeinsamen Vergütungsregeln zurückbleibe, deren Angemessenheit wiederum vermutet werde. Zahle ein Verlag, wie vorliegend, nur etwa die Hälfte der nach diesen Regeln angemessenen Vergütung, habe eine Nachzahlung zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Zur Haftung von Wikipedia für rechtswidrige Beiträgeveröffentlicht am 21. November 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2013, Az. 4 U 78/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Betreiber der Online-Enzyklopädie Wikipedia wie ein Host-Provider als Störer für rechtsverletzende Beiträge erst haftet, wenn er davon Kenntnis erlangt. Eine Pflicht zur Vorabkontrolle der von den Nutzern selbst verfassten Beiträge bestehe nicht. Die fremden Beiträge würden sich nicht zu eigen gemacht. Nach Kenntnis sei ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich des weiteren Verbreitens der rechtswidrigen Behauptungen gegeben. Das Gericht hat zudem klargestellt, dass eine Vergleichbarkeit mit Online-Archiven, für welche eine Haftungsprivilegierung hinsichtlich archivierter Altmeldungen bestehe, vorliegend nicht gegeben sei, da die Artikel der Online-Enzyklopädie stets aktuell gehalten würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Das Kind eines Prominenten darf mit Vorname und Alter in der Presse genannt werdenveröffentlicht am 11. November 2013
BGH, Urteil vom 05.11.2013, Az. VI ZR 304/12
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRKDer BGH hat entschieden, dass eine Presseveröffentlichung über einen Prominenten und seine Familie auch die Vornamen und das Alter seiner Kinder nennen darf. Zwar sei das Recht der Kinder auf informationelle Selbstbestimmung betroffen und sorgfältig abzuwägen, jedoch stehe vorliegend das Persönlichkeitsrecht hinter der Pressefreiheit zurück. Speziell im vorliegenden Fall seien die Daten auch durch frühere Berichte über eine erfolgte Adoption bereits bekannt. Zur Pressemitteilung Nr. 181/2013:
- LG Heidelberg: Unzutreffende Berichterstattung über ein Gebäude kann das Persönlichkeitsrecht des Eigentümers verletzenveröffentlicht am 16. Oktober 2013
LG Heidelberg, Urteil vom 28.08.2013, Az. 1 S 12/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB analog
Das LG Heidelberg hat entschieden, dass eine unzutreffende Berichterstattung über ein Gebäude bzw. dessen Zustand das Persönlichkeitsrecht des Eigentümers verletzen kann. Dazu genüge es, wenn zwar keine namentliche Nennung stattfinde, jedoch einem weiten Personenkreis bekannt sei, um wen es sich handele. Daher sei die Äußerung über ein ehemaliges Hotel mit dem Wortlaut „Seit Jahren wird hier erfolglos herumsaniert und die Fassade durch ein Baugerüst verdeckt, dessen Mietkosten und städtische Gestattungsgebühren in die Tausende gehen müssen, vermutete kürzlich ein kritischer W.-Leser„ zu unterlassen, da hierdurch suggeriert werde, dass der Eigentümer unzureichende und überteuerte Maßnahmen getroffen habe, was nicht den Tatsachen entspreche. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Köln: Auch heimliche Paparazzo-Aufnahmen dürfen veröffentlicht werden, wenn es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handeltveröffentlicht am 10. Oktober 2013
LG Köln, Urteil vom 14.08.2013, Az. 28 O 144/13
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass heimlich gefertigte Fotos, die eine Prominente beim Verlassen einer Entzugsklinik zeigen, veröffentlicht werden dürfen, wenn es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt. Die Betroffene hatte ihre Alkoholerkrankung schon zuvor in der Öffentlichkeit diskutiert und Berichterstattungen zugelassen. Deshalb überwiege bei dem streitgegenständlichen Foto das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, auch wenn es sich um einen privaten Moment handele. Eine Ausnahme bestehe in dieser Konstellation nur für die Abbildung des minderjährigen Sohnes, der seine Mutter von der Klinik abholte. Dessen Veröffentlichung war auf Grund des höher anzusetzenden Schutzes für Kinder und Jugendliche unzulässig. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Der Ausdruck „Hühnerstall“ in einer Hotelbewertung ist eine zulässige Meinungsäußerungveröffentlicht am 9. Oktober 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2013, Az. 4 U 88/13
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 GGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Hotels auf einer Internet-Bewertungsplattform als „Hühnerstall“ eine zulässige Meinungsäußerung darstellt. Im Zusammenhang mit dem Namen des Hotels (Landhotel Hühnerhof) sei die Äußerung als satirisches Wortspiel zu verstehen. Eine Schmähkritik, bei der die Diffamierung des Hotels bzw. dessen Betreiber im Vordergrund stehe, sei darin nicht zu sehen. Die Formulierung diene lediglich zur überspitzten Zurschaustellung der im Weiteren geäußerten Kritik. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Die Berichterstattung über die Ehefrau eines Prominenten kann deren Rechte verletzenveröffentlicht am 16. September 2013
LG Köln, Urteil vom 24.07.2013, Az. 28 O 115/13
§ 1004 BGB, § 823 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Bildberichterstattung über die Ehefrau eines prominenten Moderators diese in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Zwar sei das Bild im Rahmen einer Preisverleihung, zu welcher sie ihren Ehemann begleitete, entstanden, jedoch habe sich die Berichterstattung nicht auf dieses Ereignis der Zeitgeschichte bezogen. Ohnehin erstrecke sich das öffentliche Interesse nicht auf die Ehefrau eines Prominenten. Die Verwendung des Bildes in einem völlig anderen Zusammenhang stelle daher eine Rechtsverletzung dar. Zum Volltext der Entscheidung: