IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDer weit verbreitete Glaube, mit Marketing- und Werbeaktivitäten über soziale Netwerke könne man erhebliche Kosten einsparen und gleichzeitig eine große Kundenzahl auf das eigene Unternehmen aufmerksam machen, stößt auf massive Kritik. Im Themenblog  findet sich der Hinweis: „Ein Unternehmensaccount, wie z.B. eine Facebook-Fanpage oder ein Twitter-Account, ’nährt‘ sich nicht von alleine. Es braucht Fans, Enthusiasten, die mitmachen. Wer bei Twitter beispielsweise nur Werbebotschaften und Newsletter-Inhalte abfeuert, hat in der Community bereits verloren. Ein ausgeprägterer Dialog-Charakter ist wichtig auf allen Kanälen des Social Webs.“ (JavaScript-Link: Kritik).

  • veröffentlicht am 2. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammUnd wieder eröffnet ein neues soziales Netzwerk die Pforten: Hunch.com. Für all diejenigen, die nicht wissen, was sie wollen. „Hunch“ ist der englische Begriff für „Ahnung“, „Gefühl“; der Ausdruck „not a hunch“ die Umschreibung für „keine Ahnung“. Und genau hier setzt die  Mitgründerin des Projekts Flickr, Caterina Fake, an. (JavaScript-Link: Hunch). Nach Beantwortung eines Multiple-Choice-Tests wird ein anonymes (nicht wirklich, oder?) Persönlichkeitsprofil ermittelt, welches später bei all den Entscheidungen des täglichen Lebens – nehme ich den Murcielago oder doch lieber den 911 GT2?, will ich eine Tochter oder einen Sohn? – Hilfestellung liefern soll.  Welt-online berichtet u.a.: „Allerdings will Hunch in Zukunft über die Programmierschnittstellen (APIs) den Zugriff auf anonymisierte Daten freigeben. Damit könnten Nutzer beispielsweise die Datenbank prüfen nach einer Übereinstimmung von Menschen, die Waffen besitzen und Menschen, die Sportwagen mögen.

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  • veröffentlicht am 30. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 16.06.2009, Az. 33 O 374/08
    §§ 280 BGB; 101a, 69a, 97 UrhG; 14 MarkenG; 17, 18, 3, 4, 8 UWG

    Nach dieser Entscheidung des LG Köln kann die Nachahmung einer Website nur unter strengen Voraussetzungen verfolgt werden. Eine bloße optische Ähnlichkeit ist dafür nicht ausreichend. Die Klägerin war Betreiberin eines sozialen Internet-Netzwerks in den USA. Zunächst richtete sich dieses nur an Studenten der Harvard-Universität, wurde dann auf die gesamte USA und Kanada ausgeweitet und schließlich Anfang 2008 in einer deutschsprachigen Ausgabe auf den deutschen Markt gebracht. Die Beklagte betrieb seit 2005 mehrere soziale Netzwerke in Deutschland. Die Klägerin warf ihr vor, die optische Gestaltung („look & feel“) in Aufbau und Schriftbild sowie die Funktionalitäten von ihrer Plattform übernommen zu haben (Täuschung über die Herkunft, Ausnutzung der Wertschätzung des Originals) und darüber hinaus unberechtigt den PHP-Quellcode verwendet zu haben. Die Kölner Richter folgten dieser Auffassung nicht.

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  • veröffentlicht am 23. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLaut techcrunch.com hat Facebook Unregelmäßigkeiten bei Werbeklicks eingeräumt und Nachbesserungen an der Plattform angekündigt (JavaScript-Link: techcrunch). Pressesprecher Brandon McCormik erklärte: „Over the past few days, we have seen an increase in suspicious clicks. We have identified a solution which we have already begun to implement and expect will be completely rolled out by the end of today. In addition, we are identifying impacted accounts and will ensure that advertisers are credited appropriately. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Juni 2009

    Während die Teilnahme an der Plattform Twitter kostenlos ist, wurde nun – kaum überraschend – bekannt, dass sich mit Konten auf der Kommunikationsplattform www.twitter.com bares Geld verdienen lässt, wie heise-online meldete (JavaScript-Link: heise). Dell habe etwa durch Exklusviangebote bei Twitter bereits 2-3 Mio. US-Dollar umgesetzt (JavaScript-Link: Dell); Creative Labs betreibe zwei Konten bei Twitter, über die Verlosungen und Produktnachrichten veröffentlicht würden. Dies dürfte allerdings nur die berühmte Spitze des Eisbergs sein.

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