Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- FG Neustadt: Wer Werbeprospekte gestaltet, ist nicht künstlerisch-freiberuflich tätig, sondern gewerblich und entsprechend steuerpflichtigveröffentlicht am 2. Januar 2014
FG Neustadt, Urteil vom 24.10.2013, Az. 6 K 1301/10
§ 2 Abs. 1 S. 2 GewStG, § 15 Abs. 1 EStGDas FG Neustadt hat entschieden, dass der Beklagte zu Recht davon ausgegangen ist, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Werbeprospekte erstellt, welche keine besondere künstlerische Anmutung aufweisen, einen Gewerbebetrieb betreibt und ihre Einkünfte insgesamt nach § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG der Gewerbesteuer unterliegen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BFH: Betreiber einer Internetplattform wie eBay oder Amazon müssen Steuerfahndung bei Sammelauskunftsersuchen Daten über Nutzer mitteilenveröffentlicht am 17. Juli 2013
BFH, Urteil vom 16.05.2013, Az. II R 15/12
§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AODer BFH hat entschieden, dass Betreiber einer Internetplattform wie eBay oder Amazon der Steuerfahndung bei Sammelauskunftsersuchen Daten über ihre Nutzer mitteilen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Schleswig: Steuerpflichtiger hat Anspruch auf Einsicht in die eigenen Steueraktenveröffentlicht am 11. Dezember 2012
OVG Schleswig, Urteil vom 06.12.2012, Az. 4 LB 11/12 – nicht rechtskräftig
§ 1 Abs. 1 IFGDas OVG Schleswig hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger Anspruch auf Einsicht in die eigenen Steuerakten hat, da auch diese dem Informationszugangsgesetz (hier) unterliegen. Was wir davon halten? Bemerkenswert: Die Behörde und das Finanzministerium des Landes verweigerten die Akteneinsicht mit Hinweis auf eine Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums, wonach Akteneinsicht in Fällen drohender Schadensersatzforderungen abzulehnen sei! Mit anderen Worten: Die vom Bürger finanzierte Behörde soll dem Bürger Schaden zufügen und ihm zusätzlich faktisch seine Regressansprüche nehmen können. Soll hier ein Staat im Staat etabliert werden? Zur Pressemitteilung des Senats vom 07.12.2012: (mehr …)
- BFH: Wer im Internet Waren (hier: pornographisches Material) anbietet und für den Verkauf äußerlich nicht erkennbar auf ein anderes Unternehmen verlinkt, ist selbst umsatzsteuerpflichtigveröffentlicht am 23. November 2012
BFH, Urteil vom 15.05.2012, Az. XI R 16/10
§ 3 Abs. 11 UStGDer BFH hat entschieden, dass ein Unternehmer, der über seine Internetseite den Nutzern die Möglichkeit verschafft, kostenpflichtige erotische oder pornografische Bilder und Videos zu beziehen, der Umsatzsteuer unterfällt, wenn er für den tatsächlichen Bezug der Medien auf Internetseiten anderer Unternehmer weiterleitet, ohne dies aber in eindeutiger Weise kenntlich zu machen. Zum Volltext der Entscheidung:
- FG Baden-Württemberg: Zur richtigen Argumentation, um bei eBay die Umsatzsteuerpflicht zu umgehenveröffentlicht am 5. November 2012
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2012, Az. 14 K 702/10
§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Satz 1 UStGDas FG Baden-Württemberg hat (Volltext s. unten) zu den Voraussetzungen ausgeführt, unter denen Verkäufe bei eBay nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Insbesondere erläuterte das Gericht, dass nur derjenige der Umsatzsteuerpflicht unterliegender Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG sei, wer eine gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübe. Hierzu bestimme § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG, dass „gewerblich“ im Sinne des Umsatzsteuerrechts jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen sei, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehle. Bei der Bestimmung der „Nachhaltigkeit“ der Tätigkeit seien zu würdigen die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden und das Unterhalten eines Geschäftslokals. Kein für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit alleinentscheidendes Merkmal sei dabei, dass bereits beim Einkauf eine Wiederverkaufsabsicht bestanden habe. (mehr …)
- Niedersächsisches FG: Betreibt ein Rechtsanwalt für die Abo-Falle das Inkassowesen, ist er „Gewerbetreibender“ und damit gewerbesteuerpflichtigveröffentlicht am 17. August 2012
Niedersächsisches FG, Urteil vom 15.09.2011, Az. 14 K 312/09
§ 2 Abs. 1 S. 2 GewStG, § 15 Abs. 2 S.1 EStG, § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStGDas Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der für eine Abo-Falle das Inkassowesen betreibt, als Gewerbetreibender und nicht als Freiberufler zu behandeln ist, da sich das Inkassowesen zu einem selbständigen Berufsbild im Sinne eines Gewerbes entwickelt habe und keineswegs originäre Tätigkeit eines Rechtsanwalts sei. Der basserstaunte Kollege unterfiel damit der Gewerbesteuerpflicht und fühlte sich wohl „abgezockt“. Zum Volltext der Entscheidung:
- BFH: Wer bei eBay wiederholt gebrauchte Waren als „Privatverkäufer“ verkauft, hat nachträglich Umsatzsteuer abzuführen / Zur „nachhaltigen unternehmerischen Tätigkeit“veröffentlicht am 20. Mai 2012
BFH, Urteil vom 26.04.2012, Az. V R 2/11
Art. 4 Abs. 2 EU-RL 77/388; § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG; § 2 Abs. 1 UStG; § 19 Abs. 1 S. 1 UStGDer BFH hat entschieden, dass derjenige, der eine Vielzahl von Gegenständen über die Internethandelsplattform eBay veräußert, auf Grund „nachhaltiger unternehmerischer Tätigkeit“ der Umsatzsteuerpflicht unterliegen kann, und zwar auch dann, wenn er die verkauften Gegenstände nicht in der Absicht des Wiederverkaufes erworben hat. Im vorliegenden Fall wurden im Zeitraum von November 2001 bis Juni 2005 über 1.200 einzelne Verkaufsvorgänge registriert. Das Urteil ist für alle „Privatverkäufer“ relevant, die vom zuständigen Finanzamt nachträglich, und zwar über einen Zeitraum von mehreren Jahren, zur nachträglichen Entrichtung von Umsatzsteuer (19 %) verpflichtet werden können/worden sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BMF: Zivilprozesskosten sollen von Finanzämtern entgegen BFH-Urteil nicht als „außergewöhnliche Belastung“ anerkannt werdenveröffentlicht am 7. Januar 2012
Das Bundesministerium für Finanzen sperrt sich gegen die Anwendung der Entscheidung BFH, Urteil vom 12.05.2011, Az. VI R 42/10 (hier). Es handele sich um eine – wie eigentlich immer – „Einzelfallentscheidung“ und für eine eindeutige, zuverlässige und rechtssichere Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses bzw. der Motive der Verfahrensbeteiligten stünden der Finanzverwaltung keine Instrumente zur Verfügung. Was wir davon halten? Diese Weisung ist natürlich bürgernah. Anstatt geeignete „Instrumente“ zu schaffen – notwendig ist nach der Entscheidung des BFH allein der Ausschluss von Willkür, so dass eine Regelanrechnung die Folge sein sollte – kommt nunmehr nur derjenige in den Genuss der höchstrichterlichen Entscheidung, der sich durch alle Instanzen klagt. Zum Volltext des BMF-Schreibens vom 20.12.2011 – IV C 4 – S 2284/07/0031- 002 – (2011/1025909): (mehr …)
- BFH: Popcorn im Kino unterliegt als Lebensmittel-„Lieferung“ dem ermäßigten Steuersatzveröffentlicht am 14. November 2011
BFH, Urteil vom 30.06.2011, Az. V R 3/07
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStGDer BFH hat entschieden, dass es sich bei dem Verkauf von Popcorn u.a. in einem Kino um eine Lieferung handelt, welche nicht dem Regelsteuersatz, sondern der ermäßigten Umsatzsteuer unterliegt. Zuvor war das Finanzgericht von einer Dienstleistung ausgegangen, die dem Regelsteuersatz unterliege, weil im Foyer des Kinos Stehtische, Barhocker oder andere Sitzgelegenheit vorhanden seien, so dass nach Auffassung des Gerichts keine Lieferung („zum Mitnehmen“) erfolgt sei, sondern Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ausgegeben wurden. Im Wege der Vorabentscheidung entschied der EuGH, dass eine Lieferung vorliege, wenn keine Dienstleistungen, die der Lieferung der Nahrungsmittel voraus- und mit ihr einhergehen, überwiegen. Dies sei bei einem Kino mit Sitzgelegenheiten im Foyer nicht der Fall. Dementsprechend qualifizierte der Senat die Abgabe von Popcorn und Nachos auch bei Vorhandensein von Sitzgelegenheiten (wo selbige verzehrt werden könnten) als Lieferung. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Keine Berufspflichtverletzung, wenn Steuerberater die Domain „steuerberater-suedniedersachsen.de“ verwendetveröffentlicht am 29. August 2011
BGH, Urteil vom 01.09.2010, Az. StbSt (R) 2/10
§ 57 Abs. 1 StBerG, § 57a StBerG
Der BGH hat entschieden, dass der aus dem Gattungsbegriff der Steuerberatung und einem regional eingegrenzten Tätigkeitsgebiet kombinierte Domainname www.steuerberater-suedniedersachsen.de bei dem – insoweit korrespondierend mit den Kriterien des allgemeinen Wettbewerbsrechts – maßgeblichen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt, nach der Lebenserfahrung nicht die Gefahr einer Irreführung bewirken kann. Dementsprechend war der Steuerberater von dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Gebot gewissenhafter Berufsausübung unter Verzicht auf berufswidrige Werbung (§ 57 Abs. 1 StBerG) freizusprechen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)