Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerfG: Zur Verfassungsgemäßheit der von einer Versicherung vom Versicherungsnehmer geforderten Entbindung von der Schweigepflicht / Datenschutzveröffentlicht am 6. September 2013
BVerfG, Beschluss vom 17.07.2013, Az. 1 BvR 3167/08
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass der Deutsche Rentenversicherung Bund […] im Zusammenhang mit einem Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen kein Anspruch darauf hat, dass der Versicherte sein Einverständnis gibt, dass der DRB umfassend über die Gesundheitsverhältnisse, bzw. über die berufliche Situation Auskunft erhält. Auch sei die Forderung einer Ermächtung, den o.g. Sozialversicherungsträger, gemäß § 67 b SGB X alle vorliegenden medizinischen Gutachten in Kopie zur Verfügung zu stellen, rechtswidrig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Verleihung des „Denkzettels für strukturellen und systeminternen Rassismus“ durch den Flüchtlingsrat ist verfassungsgemäßveröffentlicht am 2. September 2013
BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013, Az. 1 BvR 444/13
Art. 5 Abs. 1 GG
Das BVerfG hat entschieden, dass die Verleihung des „Denkzettels für strukturellen und systeminternen Rassismus“ im Jahre 2010 an das Rechtsamt einer Stadt von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt war. Zwar sei scharfe Kritik am Vorgehen des Rechtsamts im Umgang mit einem gehörlosen Flüchtlings geübt worden, es habe sich jedoch nicht um Schmähkritik oder – wie die Strafgerichte annahmen – um üble Nachrede gehandelt. Maßnahmen der öffentlichen Gewalt müssten ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisiert werden können. Dies gehöre zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht in diesem Zusammenhang besonders hoch zu veranschlagen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - BVerfG: Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ kann unter besonderen Umständen als noch zulässige Meinungsäußerung geltenveröffentlicht am 12. August 2013
BVerfG, Beschluss vom 02.07.2013, Az. 1 BvR 1751/12
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Im vorliegenden Fall berücksichtigte der Senat, dass die Äußerung zunächst nur gegenüber der Rechtsanwaltskammer getätigt und dann in einen Zivilprozess eingeführt wurde, in dem nur die Prozessbeteiligten und das Gericht von ihr Kenntnis nehmen konnten. Auch bedeute der Vorwurf des Winkeladvokaten nur eine begrenzt gewichtige Herabsetzung allein in der beruflichen Ehre und betreffe den Unterlassungskläger damit lediglich in seiner Sozialsphäre. Anders entschieden hatten noch das LG Köln und das OLG Köln (hier). Zur Pressemitteilung Nr. 51/2013 des BVerfG vom 09.08.2013:
(mehr …) - BVerfG: Zur Verpflichtung des Gerichts, ausländischen Pressevertretern eine angemessene Zahl von Sitzplätzen zur Verfügung zu stellen / Beate Zschäpe-Verfahrenveröffentlicht am 24. April 2013
BVerfG, Beschluss vom 12.04.2013, Az. 1 BvR 990/13
Art. 3 Abs. 1 und 3 GG; Art. 5 Abs. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass das OLG München, an welchem derzeit das Verfahren gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe verhandelt wird, „nach einem von [dem Vorsitzenden Richter] im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben“ ist. Die Anordnung erstreckt sich allerdings allein auf ausländische Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten, weil die Beschwerdeführer, deren Antrag den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bestimmt, sich auf ihr spezifisches Interesse einer Berichterstattung aus türkischer Perspektive wegen der türkischen Opfer der zu verhandelnden Straftaten berufen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Der Senat nimmt Verfassungsbeschwerde von Eva Herman wegen Falschzitates nicht zur Entscheidung anveröffentlicht am 4. Dezember 2012
BVerfG, Beschluss vom 25.10.2012, Az. 1 BvR 2720/11
Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 GG, Art. 101 Abs. 1 GGDas BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde der ehemaligen Nachrichten-Sprecherin Eva Herman, die sich gegen ein BGH-Urteil (Bundesgerichtshof NJW 2011, S. 3516) wehrte, wonach eine von ihr stammende Erklärung zum Bild der Mutter zu Zeiten des Nationalsozialismus falsch wiedergegeben worden sei, nicht zur Entscheidung angenommen. Eva Herman wehrt sich bis heute gegen den Vorwurf, sie hätte sich lobend über die Familienpolitik des Dritten Reiches geäußert. Was wir davon halten? Ihre Ansicht zur Rolle der Frau und der Familie wollen wir nicht bewerten. Es ist aber beachtlich, wie sehr das angebliche Zitat Hermans durch die Gazetten geisterte und wie wenig (detailliert) ihre Gegendarstellung (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Auch Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros sind vom Schuldner zu erstatten, aber …veröffentlicht am 30. November 2012
BVerfG, Beschluss vom 07.09.2011, Az. 1 BvR 1012/11
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Kosten für ein Inkassobüro – bei Fälligkeit der angemahnten Geldforderung – grundsätzlich zu erstatten sind, allerdings nur in der Höhe, die bei sofortiger Einschaltung eines Rechtsanwalts entstanden wäre. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Die Bezeichnung eines Internetforen-Nutzers als „rechtsradikal“ unterfällt der Meinungsfreiheitveröffentlicht am 15. November 2012
BVerfG, Urteil vom 17.09.2012, Az. 1 BvR 2979/10
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Forennutzers im Internet als u.a. „rechtsradikal“ als Werturteil einzustufen ist und damit der Meinungsäußerungsfreiheit unterfällt, sofern die Äußerung nicht als Schmähkritik zu klassifizieren ist. Letzteres sei nur dann der Fall, wenn kein Sachbezug zur Diskussion mehr gegeben sei, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe. Im letzteren Fall gehe das Allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. Vorliegend wies das Werturteil durch das diskutierte Thema jedoch sehr wohl noch Sachbezug auf, so dass der Kläger gegen das dagegen ausgesprochene gerichtliche Verbot vorgehen durfte. Zum Volltext der Entscheidung:
- BVerwG: Verbot der Selbstbedienung für apothekenpflichtige Arzneimittel ist verfassungsgemäßveröffentlicht am 31. Oktober 2012
BVerwG, Urteil vom 18.10.2012, Az. 3 C 25.11
§ 17 Abs. 3 ApBetrODas BVerwG hat entschieden, dass das in der Apothekenbetriebsordnung niedergelegte Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen, nicht gegen die Verfassung verstößt. Eine entsprechende Ordnungsverfügung, die einem Apotheker untersagte, als apothekenpflichtig gekennzeichnete Arzneimittel in der Selbstbedienung zum Verkauf anzubieten, sei somit rechtmäßig ergangen. Ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit liege nicht vor, da Gründe des Gemeinwohls (sachgerechte Information von Kunden, keine unkontrollierte Abgabe) für das Verbot sprechen. Der Verweis auf den Versandhandel sei kein Argument, da die Abgabe von apothekenpflichtigen Mitteln auch hier der Kontrolle unterliege und faktisch keine Selbstbedienung darstelle. Zur Pressemitteilung Nr. 102/2012:
- BVerfG: Auch nicht für das Internet genutzte internetfähige PCs unterliegen der Rundfunkgebühr / GEZveröffentlicht am 9. Oktober 2012
BVerfG, Beschluss vom 22.08.2012, Az. 1 BvR 199/11
Art. 5 Abs. 1 S. GGDas BVerfG hat bestätigt, dass auch internetfähige PCs von Rundfunkgebühren erfasst sind. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der mit dem PC keine Rundfunksendungen empfing und auch nicht über herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte verfügte. Aus der Pressemitteilung Nr. 70/2012 des BVerfG vom 02.10.2012: (mehr …)
- VG Berlin: Keine Tötung von Hundewelpen im Namen der Kunstveröffentlicht am 7. Mai 2012
VG Berlin, Beschluss vom 24.04.2012, Az. 24 L 113.12
§ 17 Nr. 1 TierSchG, § 16a Nr. 1 TierSchG, § 4 Abs. 1 TierSchG, § 3 Nr. 6 TierSchG, § 1 S. 2 TierSchGDas VG Berlin hat entschieden, dass die Tötung von Hundewelpen unter Zuhilfenahme eines Kabelbinders im Rahmen einer Kunstperformance nicht von dem Grundrecht auf Kunstfreiheit gedeckt ist. Die geplante Tötung – als Protest gegen die Tötung von Hunden z.B. in Alaska oder China – sei nicht durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt. Hinzu komme, dass es nach dem Tierschutzgesetz verboten sei, Tiere zur Schaustellung und ähnlichen Veranstaltungen heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden seien. Die schrankenlos gewährte Kunstfreiheit gehe dem Tierschutz nicht von vornherein vor. Zum Volltext der Entscheidung: